Zum Hauptinhalt springen

Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Pflegerische Versorgungsstruktur – Zukunftsweisende Rahmenplanung vorlegen

Mittwoch, 02.11.2022

Ziel des Hamburgischen Landespflegegesetz (HmbLPG) ist es, in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende, wirtschaftliche und aufeinander abgestimmte pflegerische Versorgungsstruktur vorzuhalten: Zur Verwirklichung dieses Ziels erstellt die zuständige Behörde eine Rahmenplanung. Diese berücksichtigt neben Pflegeeinrichtungen auch Angebote, die geeignet sind, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verzögern, den Vorrang ambulanter Pflege zu sichern oder pflegende Angehörige zu entlasten (komplementäre Angebote). Vgl. HmbLPG §2 (1);

Laut §2 (2) HmbLPG stellt die Rahmenplanung den Bestand an Pflegeeinrichtungen und komplementären Angeboten fest, bewertet die Angebote hinsichtlich ihrer Zahl und der Qualität vor dem Hintergrund der Bedarfe von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen und des Zusammenwirkens im Rahmen der pflegerischen Versorgung, trifft Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung der Bedarfe insbesondere unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, formuliert quantitative und qualitative Ziele für die Versorgungsstruktur und benennt Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur. Dabei berücksichtigt die Rahmenplanung Strukturen und Planungen im Gesundheitswesen.

Die letzte Rahmenplanung für die pflegerische Versorgungsstruktur wurde 2015 für die Jahre bis 2020 vorgelegt. Es ist nunmehr an der Zeit, dass die zuständige Behörde und die Bezirke bei der Umsetzung des HmbLPG partnerschaftlich mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen, den Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie den Organisationen, die die Interessen der Pflegebedürftigen vertreten, eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten und eine neue zukunftsweisende Rahmenplanung erarbeiten.

Im Vergleich zu vorherigen Rahmenplanungen wurde 2015 ein größeres Gewicht auf die wichtigen Querschnittsthemen Pflege im Quartier, Demenz, Gewalt in der Pflege, Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund und palliative Pflege gelegt. Neben diesen weiterhin wichtigen Themen haben sich die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN nun unter anderem vorgenommen, in der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur 2025 einen eigenen Schwerpunkt auf die Zielgruppe LSBTI* zu legen. Im Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt hat der Senat bereits vorgesehen, den fachlichen Austausch zur Entwicklung zielorientierter Maßnahmen für eine LSBTI*-sensible Pflege mit LSBTI*-Fachinstitutionen und Pflegeeinrichtungen sowie Pflegediensten zu initiieren. Dieser Austausch soll im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Siegels für LSBTI*-sensible Pflege intensiviert werden. Ziel ist es, dass möglichst viele Einrichtungen zertifiziert und im Hamburger Pflegekompass entsprechend ausgewiesen werden können.

 

Im Jahr 2015 war noch unklar, wie die zukünftige rechtliche Gestaltung der Schnittstelle zur Eingliederungshilfe sein würde. Daher wird die Situation von Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, erst in der nun anstehenden Rahmenplanung 2025 berücksichtigt werden.

 

Die Rahmenplanung 2015-2020 umfasste auch neue Formen der pflegerischen Versorgung. Eine wichtige Perspektive war die verstärkte fachpolitische Ausrichtung auf eine Pflege im Quartier. Der Grundgedanke war und ist, dass durch die Kombination verschiedener beruflicher und ehrenamtlicher Angebote sowohl Versorgungssicherheit als auch soziale Teilhabe im Stadtteil sichergestellt werden sollen. Die zuständige Fachbehörde begann deshalb, Projekte zur Pflege im Quartier und Wohn-Pflege-Gemeinschaften zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt der Planung bis 2020 war die Personalsituation in der Pflege: Zahlreiche Maßnahmen gegen einen zunehmenden Mangel an Fachkräften wurden aufgeführt und werden auch in der kommen Rahmenplanung von großer Bedeutung sein.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bei der derzeit in der Erarbeitung befindlichen Rahmenplanung für die Pflegerische Versorgungsstruktur darzustellen, wie und mit welchen Maßnahmen der Schwerpunkt „Personalsituation in der Pflege“ weiterverfolgt und die Zielsetzung der guten Pflege im Quartier und der Förderung von Wohn-Pflege-Gemeinschaften vorangekommen ist;

 

2. in der Rahmenplanung die Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen;

 

3. in der Rahmenplanung einen Schwerpunkt auf die Zielgruppe der LSBTI* in der vielfältigen Stadtgesellschaft zu legen, interessierte Einrichtungen beratend dabei zu unterstützen, ein Siegel für LSBTI*-sensible Pflegeangebote zu erhalten und LSBTI*-sensible Pflegeeinrichtungen im Pflege-Kompass kenntlich zu machen;

 

4. in der Rahmenplanung darzustellen, wie sich die Angebote auf eine vielfältigere und oft durch Migrationshintergründe geprägte Stadtgesellschaft eingestellt haben;

 

5. die Rahmenplanung für die Pflegerische Versorgungsstruktur der Bürgerschaft alsbald zur Beratung zuzuleiten;

 

sowie
  • Linus Görg
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Christa Möller-Metzger
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion