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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Qualifizierung im freiwilligen Engagement stärken

Mittwoch, 15.01.2025

Hamburg ist eine lebendige Stadt voller Ideen, Kreativität und Tatendrang. Über eine halbe Million Hamburger*innen engagieren sich regelmäßig und freiwillig, um Barrieren abzubauen, Lebensräume zu verbessern und unsere Stadt lebenswerter zu gestalten. Dieses Engagement ist nicht nur beeindruckend in seinem Umfang, sondern auch in seiner Vielfalt – von Nachbarschaftshilfe über Sanitätsdienste bis hin zur ehrenamtlichen Gerichtshilfe. Der Hamburger Senat unterstützt diese wichtige Arbeit mit einer Vielzahl von Maßnahmen.

Die Hamburger Engagementstrategie (Drs. 21/19311) bietet die Grundlage zur Förderung freiwilligen Engagements durch gute Rahmenbedingungen. Ein Schwerpunkt neben anderen liegt auf der Qualifizierung und Supervision von Engagierten, da sie nicht nur Kompetenz und Sicherheit schaffen, sondern auch Wertschätzung ausdrücken.

Ein gutes Beispiel für diese Unterstützung ist die AKTIVOLI-FreiwilligenAkademie. Sie bietet eine Übersicht über ein breites Spektrum an Fort- und Weiterbildungen für freiwillig Engagierte und unterstützt bei der Entwicklung neuer Qualifizierungsangebote. Dennoch gibt es weiterhin Hürden, insbesondere für berufstätige freiwillig Engagierte, die oft Schwierigkeiten haben, Zeit für zusätzliche Qualifizierungen zu finden. Eine bewährte und gezielte Unterstützung bietet hier der Bildungsurlaub, der es den Menschen ermöglicht, sich während ihrer Arbeitszeit für Qualifizierungsmaßnahmen freistellen zu lassen.

Die Anerkennung von Qualifizierungen ehrenamtlicher Tätigkeiten wird von der Stadt über die Hamburger Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen geregelt.

 

Der § 1 Abs. 3 definiert ehrenamtliche Tätigkeiten wie folgt:

• Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter

• Ehrenamtliche Tätigkeit als Vormund

• Ehrenamtliche Übungsleitung im Rehabilitationssport

• Ehrenamtliche Übungsleitung im Breitensport und ehrenamtliche Jugendleitung in Vereinen, die dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschlossen sind

• Ehrenamtliche Jugendleitung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit

• Wahrnehmung ehrenamtlicher Funktionen im Zivil- und Katastrophenschutz

• Ehrenamtliche Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe

 

Diese Liste könnte sinnvoll um weitere herausgehobene ehrenamtliche Tätigkeiten aus dem sozialen Tätigkeitsbereich, die im besonderen Gemeinwohlinteresse liegen, ergänzt werden, um die Rahmenbedingungen für das freiwillige Engagement in Hamburg zu verbessern.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. das Spektrum der berücksichtigungsfähigen Weiterbildungen in § 1 Absatz 3 „Arten der Bildungsveranstaltungen“ in der Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen um Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen des ehrenamtlichen Engagements zu ergänzen. Dazu zählen insbesondere das Engagement in der Angehörigenhilfe und Altenhilfe, in der Hospizarbeit und

Seelsorge,

2. dabei die AKTIVOLI-FreiwilligenAkademie als Plattform zur Darstellung der Angebote einzubeziehen,

3. der Bürgerschaft bis 31.10.2025 zu berichten.

 

sowie
  • Michael Gwosdz
  • Linus Görg
  • Yusuf Uzundag
  • Maryam Blumenthal
  • René Gögge
  • Dr. Adrian Hector
  • Sina Aylin Koriath
  • Farid Müller
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion