Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
Resilienz des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde stärken
Mittwoch, 15.01.2025
International ist ein Erstarken autoritär-populistischer Kräfte und extremistischer Bestrebungen zu beobachten. Auch in Deutschland zeichnen sich entsprechende Tendenzen ab, denen frühzeitig zu begegnen ist.
Dabei haben Rechtsextremisten und Islamisten ihre Strategien zur Zersetzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung teilweise weiterentwickelt. Während früher der Staat durchweg offen abgelehnt und attackiert wurde, setzen verschiedene Gruppen inzwischen vermehrt darauf, gezielt in staatliche Strukturen einzudringen, um ihren Einfluss auszubauen. Der Eintritt in den öffentlichen Dienst gehört aus Sicht von Verfassungsfeinden zu einem probaten Mittel, um die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben unmittelbar zu beeinflussen.
Die Fraktionen von SPD und Grünen lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Verfassungsfeinden sabotiert wird. Aufgabe des Staates ist der Schutz und die Gewährleistung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Für die Funktionsfähigkeit unserer staatlichen Institutionen ist es elementar, dass sie von Menschen getragen werden, die für unseren demokratischen Rechtsstaat und die Werteordnung des Grundgesetzes eintreten.
Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Die weit überwiegende Zahl der insgesamt über 90.000 Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg verhält sich rechts- und verfassungstreu und integer. Aber bereits Einzelne können erheblichen Schaden verursachen und schädigen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig. Jede:r Verfassungsfeind:in in der öffentlichen Verwaltung ist eine oder einer zu viel.
Seit geraumer Zeit wird die Debatte darüber geführt, wie sich unser demokratischer Rechtsstaat besser vor Angriffen von Extremisten schützen kann. Die Konferenzen der Innenminister:innen und der Justizminister:innen von Bund und Ländern haben hierzu wichtige Beschlüsse gefasst, um unser Staatswesen besser vor Einflüssen von Verfassungsfeinden zu schützen. Zurückgehend auf eine Hamburger Initiative wurde das Grundgesetz zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts geändert. Die Hamburgische Bürgerschaft befasst sich mit Änderungen der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, um wichtige rechtsstaatliche Institutionen zu stärken. Änderungen des Disziplinarrechts im Bund, die wir in Hamburg nachvollziehen, stärken die Möglichkeiten, auf extremistische Bestrebungen zu reagieren und Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen; eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.
Im Lichte strategischer Bestrebungen von Rechtsextremisten und Islamisten, die staatlichen Strukturen gezielt von innen zu destabilisieren und eigene Einflusssphären zu schaffen, stellt sich jedoch auch die Frage danach, wie bereits ihr Eintritt in den öffentlichen Dienst verhindert werden kann.
Einzelne Länder verlangen inzwischen vor der Einstellung für bestimmte Tätigkeiten oder Laufbahnen die Beantwortung eines Fragebogens zur Prüfung der Verfassungstreue der Bewerber:innen. Andere sehen bei konkreten Zweifeln an einer Verfassungstreue aufgrund von Erkenntnissen aus öffentlich zugänglichen Quellen vor Einstellung eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor. Am weitesten geht derzeit das Land Brandenburg, das nach ausführlichen und kontroversen parlamentarischen Beratungen eine regelhafte Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz für sämtliche Beamt:innen vor Einstellung eingeführt hat (Regelanfrage). Eine solche Regelanfrage gibt es zudem flächendeckend vor der Einstellung in Sicherheitsbehörden.
Gegenwärtig finden in Hamburg im Zusammenhang mit der Ausübung sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten grundsätzlich anlass- und einzelfallbezogene Sicherheitsüberprüfungen auf Grundlage des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes statt, wobei diese teilweise mit und teilweise ohne Mitwirkung des Landesamts für Verfassungsschutz erfolgen. Vor der Einstellung in eine Laufbahn der Fachrichtung Polizei oder als Angestellte:r im Polizeidienst fragt die zuständige Stelle generell Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz an, sodass in diesen Fällen sämtliche Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass Rechtsextremisten und Islamisten auch in Hamburg gezielt versuchen, Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu übernehmen, die bislang nicht durch das Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz erfasst sind. Einige Fälle, insbesondere aus dem Schuldienst, wurden in der jüngeren Vergangenheit bereits bekannt. Es bedarf daher einer eingehenden Prüfung, ob und ggf. in welchem Umfang in Hamburg weitere Maßnahmen zur Resilienz vor Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst erforderlich sind.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. Die Bürgerschaft in geeigneter Weise über den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden zu Art und Umfang des Eindringens von Verfassungsfeinden in den Hamburger öffentlichen Dienst zu unterrichten sowie einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten, um eine Berücksichtigung der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise vor Einstellung in den öffentlichen Dienst zu ermöglichen und damit eine gezielte Tätigkeit von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst zu verhindern,
2. der Bürgerschaft hierzu zum 30. September 2025 zu berichten.
- Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)
- Martina Friederichs
- Sören Schumacher (Fachsprecher:in Inneres)
- Tim Stoberock
- Urs Tabbert (Fachsprecher:in Justiz)
- Juliane Timmermann
- Ekkehard Wysocki
sowie
- Sina Imhof
- Eva Botzenhart
- Alske Freter
- Jennifer Jasberg
- Lisa Kern
- Sina Aylin Koriath
- Sonja Lattwesen
- Lisa Maria Otte
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion