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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Sanierunsfonds Hamburg: Fortführung der Sanierungsoffensive für die Freiwillige Feuerwehr auch in Zeiten der Corona-Pandemie

Donnerstag, 20.05.2021

Die Freiwilligen Feuerwehren sind eine wichtige Säule der Hamburger Sicherheitsinfrastruktur. Sie tragen mit ihrer Arbeit ganz erheblich zur Sicherheit unserer Stadt bei. In den 86 Wachen und 64 Jugendwehren engagieren sich mehr als 2.600 Mitglieder ehrenamtlich und freiwillig für unsere Stadtgesellschaft vor Ort und unterstützen die Berufsfeuerwehr tatkräftig im täglichen Einsatzgeschehen. Dabei sind die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr vielfältig. Neben der Unterstützung der Berufsfeuerwehr im Brandschutz zählen auch die Erstversorgung im Rettungsdienst und in der Technischen Gefahrenbeseitigung sowie Aufgaben im Katastrophenschutz zu ihren Aufgaben.

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr und die Sicherheit ihrer Feuerwehrleute zu gewährleisten und damit auch den Schutz der Hamburgerinnen und Hamburger zu erhöhen, müssen die Feuerwehrhäuser kontinuierlich den Sicherheitsvorschriften entsprechend saniert und modernisiert werden. Um diesen Prozess zu beschleunigen haben wir bereits im Jahr 2013 eine „Sanierungsoffensive Freiwillige Feuerwehr“ aufgelegt und seitdem für alle Haushaltsjahre fortgeführt. Für die letzten Haushaltsjahre 2019/2020 wurden im Rahmen dieser Sanierungsoffensive jeweils 2,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Seitdem konnten zahlreiche Projekte umgesetzt werden, beispielsweise die Neubau- bzw. Sanierungsmaßnahmen an den Feuerwehrhäusern in Rissen, Oldenfelde-Siedlung, Kirchwerder Süd, Berne und Stellingen.

Die Sanierung der Feuerwehrhäuser und die Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Freiwilligen Feuerwehr. Die Maßnahmen erfolgen anhand der sog. „Ampelliste“, die die Freiwillige Feuerwehr aufgestellt hat. Mit diesem Verfahren, das in Drucksache 20/7422 beschrieben ist, wird sichergestellt, dass im Rahmen der Sanierungsoffensive die Prioritäten aus Sicht der Freiwilligen Feuerwehren richtig gesetzt werden und die Auswahl der am dringendsten anzugehenden Objekte unabhängig von der Art der konkret erforderlichen Baumaßnahme in der Entscheidung der Freiwilligen Feuerwehr liegen. Die Realisierungen der notwendigen Maßnahmen hängen dabei neben der Frage der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auch von örtlichen Rahmenbedingungen ab. Dabei spielen jedoch auch Fragen der nachbarschaftlichen Akzeptanz (Klagen) sowie des Bau-, Denkmalschutz- und des Umweltschutzrecht eine nicht unbedeutende Rolle. Diese Faktoren können einer Baumaßnahme im Einzelfall entgegenstehen oder zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen. In diesen Fällen wird dann die Priorisierung für Maßnahmen durch die „Ampelliste“ neu bewertet, um keine Verzögerungen bei der Umsetzung der Sanierungsoffensive entstehen zu lassen.

Auch weiterhin sind umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie mieterseitige Einbauten und deren Ersatzbeschaffung in der Planung. In den letzten Jahren ist zudem ein größerer Bedarf an Um- und Anbauten und Anpassungen an sicherheitstechnische Standards hinzugekommen. Zu nennen sind hier insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Feuerwehrkräfte durch Schaffung der Bedingungen für die sog. „Schwarz- / Weiß-Trennung“ in Form von Schleusen, Duschen und separaten Umkleideräumen für die Schutzkleidung. Zudem ist es weiterhin ein erklärtes Ziel unserer Politik, mehr Frauen und Mädchen für die Feuerwehrarbeit zu gewinnen. Zwingende Voraussetzung hierfür ist es, in den Feuerwehrhäusern die entsprechenden Bedingungen zu schaffen und z. B. getrennte Dusch- und Sanitärbereiche und Umkleidemöglichkeiten zu bauen. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 im Bereich der mieterseitigen Einbauten und Beschaffungen ein erhöhter Bedarf auch durch die Umrüstung der Wehren auf LED-Beleuchtung, für die Beschaffung und Installation von Absauganlagen, die Ausstattung mit Betonboxen zur Anlieferung und Abholung von Einsatzkleidung und -material sowie den Kauf und die Errichtung von Zelthallen zur Unterbringung von Sonderkomponenten. Die Bereitstellung von Mitteln zur vorrangigen Deckung dieser Bedarfe im Jahr 2021 hat parallel einen wirtschaftsstabilisierenden Effekt auf die mit der Umsetzung zu betrauenden Unternehmen und Betriebe.

Aus diesen Entwicklungen hat sich neben den umfangreicheren Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch ein Bedarf an mieterseitig zu erfüllenden kleineren Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an Bestandsgebäuden der Freiwilligen Feuerwehr entwickelt, für den wir bereits in den letzten Haushaltsjahren 2019/2020 die Sanierungsoffensive geöffnet haben. Auch diese Maßnahmen sollen jenseits kompletter Sanierungen und Neubauten weiter durchgeführt werden können, um die Wehren sicherheitstechnisch auf den neuesten Stand zu bringen, die Arbeitsbedingungen der Ehrenamtlichen vor Ort möglichst schnell und den tatsächlichen Bedarfen entsprechend verbessern zu können und die Ertüchtigung der Wehren möglichst zügig voranzubringen.

Die Corona-Pandemie stellt auch unsere Stadt finanziell vor besondere Herausforderungen. Trotzdem halten wir eine Fortführung der Sanierungsoffensive auch für die Haushaltsjahre 2021/2022 für unerlässlich, um dem hohen Anspruch an sicherheitstechnische Vorgaben und die Aufarbeitung der ermittelten Bedarfe in den Wehren gerecht zu werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. Die jeweilige Höhe des konsumtiven Bedarfes für mieterseitig zu erfüllende kleinere Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen in den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg zu ermitteln. Abhängig vom Ergebnis sollen für die Bedarfe in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils bis zu 500.000 Euro durch Sollübertragungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Sanierungsfonds Hamburg 2020, auf die sachlich richtigen Produktgruppen und Kontenbereiche des Aufgabenbereichs 277 Landesbereich Freiwillige Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Die jeweilige Höhe des investiven Bedarfes für mieterseitige Einbauten oder deren Ersatzbeschaffung in den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg zu ermitteln. Abhängig vom Ergebnis soll für die Bedarfe im Haushaltsjahr 2021 ein Betrag von bis zu 1,5 Millionen Euro und im Haushalt 2022 ein Betrag von bis zu 500.000 Euro durch Übertragungen aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen an den Aufgabenbereich 277 Landesbereich Freiwillige Feuerwehren erfolgen. Die Deckung soll für 2021 und 2022 in Höhe von jeweils bis zu 500.000 Euro aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg und für 2021 zusätzlich aus der Zentralen Verstärkung Investition in Höhe von bis zu 1 Million Euro erfolgen. Die zugehörigen Kosten aus Abschreibungen sollen korrespondierend aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 an die sachlich richtigen Produktgruppen des Aufgabenbereiches 277 Landesbereich Freiwillige Feuerwehren bereitgestellt werden.

 

3. Den Bedarf für investive Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg, die im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells umgesetzt werden sollen, und die daraus resultierende Höhe der erforderlichen Planungsmittel zu ermitteln. Abhängig vom Ergebnis sollen Sicherheitsleistungen gemäß Artikel 5 Nr. 17 Haushaltsbeschluss 2021/2022 übernommen werden.

 

4. Der Bürgerschaft über den Stand abgeschlossener Bau- und Sanierungsvorhaben auf Grundlage dieses Ersuchens im Rahmen des fortlaufenden Baumonitorings des Senats zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Sina Imhof
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Till Steffen
  • Lena Zagst
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion