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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

WLAN in Pflegeeinrichtungen

Mittwoch, 02.06.2021

Zugang zum Internet bedeutet Zugang zu Informationen, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe. Auch im hohen Lebensalter wird Internetnutzung immer wichtiger. Schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie haben sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für den Ausbau von hauseigenem WLAN in Hamburgs Pflegeeinrichtungen eingesetzt (vgl. Drs. 21/18772). Im Rahmen der Landeskonferenz für die sektorenübergreifende Versorgung wurde noch im Jahr 2019 seitens der Trägerverbände eine Bestandsaufnahme über die WLAN-Ausstattung in den Hamburger Pflegeeinrichtungen zugesagt. Diese ist aufgrund der Belastungen durch das seit Frühjahr 2020 notwendige Corona-Ausbruchsmanagement und der weiteren vielfältigen Anforderungen während der Pandemie in den Pflegeeinrichtungen ausgeblieben. Die Bestandsaufnahme sollte als Grundlage für Ausbaukonzepte und Finanzierungsfragen in die Neuverhandlung des Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI einfließen. Da diese wichtige Grundlage für Neuverhandlungen des Rahmenvertrags fehlt, sind die Vertragsverhandlungen bislang nicht aufgenommen worden. Allerdings ist in den zurückliegenden Monaten mit tiefgreifenden Besuchs- und Kontaktbeschränkungen sehr deutlich geworden, dass der WLAN-Ausbau nicht ausreichend schnell vorankommt. In vielen Pflegeeinrichtungen ist weiterhin kein WLAN vorhanden, wodurch die Bewohner*innen von den Möglichkeiten, mit Smartphone oder Tablet zu kommunizieren, abgeschnitten sind. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung digitaler Teilhabe und Kommunikation im Alter soll die Ausstattung mit hauseigenem WLAN im Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) verankert werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, welche baulichen, technischen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um älteren und pflegebedürftigen Menschen in den unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen digitale Teilhabe und flächendeckenden Internetzugang zu ermöglichen und

2. bis Ende 2021 den Entwurf für eine gesetzliche Verankerung vorzulegen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christa Möller-Metzger
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Farid Müller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion