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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

zu Drs. 22/2424 Besuche in Pflegeeinrichtungen dauerhaft pandemiegerecht ermöglichen

Dienstag, 15.12.2020

Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie einer erheblichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Neben dem Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken und in der Folge zu versterben, belasten Besuchseinschränkungen ihre seelische Gesundheit stark. So ist bekannt, dass soziale Isolation grundsätzlich mit erhöhten Raten an Depression, Angst, erhöhtem Stress und Schlafstörungen verbunden ist.

 

Während der ersten Lockdown-Phase im Frühjahr haben Pflegebedürftige sowie ihre An- und Zugehörigen unter dem generellen Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen auch in Hamburg sehr gelitten. So wurde von (möglicherweise letzten) Geburtstagen berichtet, die ohne die eigenen Kinder oder die Partnerin bzw. den Partner stattfinden mussten. Es traten Apathie und Suizidgedanken der Pflegebedürftigen bis hin zu Essensverweigerung auf. Unruhe und aggressives Verhalten nahmen zu, insbesondere bei Menschen mit Demenz, für die die Corona-Situation zumeist nicht verstehbar ist. Vor diesem Hintergrund erfolgte ein verantwortungsvolles Abwägen von Gesundheitsrisiken, die auf biomedizinischer Ebene mit den Besuchsregelungen verbunden sind (Infektionsrisiko), und den Gesundheitsrisiken, die auf psychosozialer Ebene mit dem Ausbleiben von Besuchen in Pflegeeinrichtungen verknüpft sind. Gerade im Kontext von Sterbebegleitung wurde es stets als notwendig angesehen, Angehörigen zu jedem Zeitpunkt innerhalb der Corona-Pandemie die Begleitung von Versterbenden zu ermöglichen.

 

Ein generelles Besuchsverbot wurde als Folge der Erfahrungen aus der ersten Welle nicht wieder erwogen. Inzwischen wurde durch die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes auch bundesweit klargestellt, dass Besuchseinschränkungen nicht zur sozialen Isolation von Pflegebedürftigen führen dürfen und ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewährleistet bleiben muss.

 

Das dynamische Infektionsgeschehen der zweiten Welle hat Hamburgs Pflegeheime erfasst. Werden alle Infektionsfälle sowohl bei Bewohnerinnen und Bewohnern als auch beim Pflegepersonal gezählt, ist annähernd jedes dritte Pflegeheim betroffen. Die Ansteckungsgefahr ist also erneut hoch. Um sichere Besuche zu ermöglichen braucht es Schutzkonzepte, die auf das Besuchs-Setting genau abgestimmt sind. So eignen sich Antigen-Schnelltests besonders gut für den Einsatz bei Besucherinnen und Besuchern, weil sie für die übliche Besuchsdauer von wenigen Stunden eine sichere Aussage über die Infektiösität der Person liefern. Modellhaft soll erprobt werden, inwiefern Antigen-Schnelltests bei Besucherinnen und Besuchern in Pflegeeinrichtungen mithilfe der nach dem Aufruf der Sozialbehörde gemeldeten personellen Unterstützungen durchgeführt werden können. Solange Schnelltests (noch) nicht in allen Einrichtungen für Besuchszwecke eingesetzt werden, sollen FFP2-Masken für alle Besucherinnen und Besucher verpflichtend vorgehalten und ausgegeben werden. Die Pflegeheime werden dazu aus städtischen Vorräten kostenfrei beliefert.

 

Zudem erfolgt die Ausgabe von FFP2-Masken an gefährdete Personen als Folge des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Kanzlerin vom 16. November 2020 in Hamburg auf Grundlage einer entsprechenden Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium. Darin sind Einzelheiten etwa zum anspruchsberechtigten Personenkreis, zum Vertrieb, zur Abgabe der Schutzmasken in Apotheken und zum Preis festgelegt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. darauf hinzuwirken, dass Schutzkonzepte für Besuche von An- und Zugehörigen in den Hamburger Pflegeeinrichtungen erstellt werden, die die Nutzung von FFP2-Masken für Besucherinnen und Besucher vorsehen,

2. die Vorhaltung der Masken zu organisieren,

3. den Einsatz von Antigen-Schnelltests für Besuchszwecke in Pflegeheimen zu unterstützen,

4. der Bürgerschaft bis zum 31.3.2021 über die Umsetzung zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Christa Möller
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Linus Jünemann
  • Peter Zamory
  • Britta Herrmann
  • Yusuf Uzundag (GRÜNE) und Fraktion