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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

zur Drs. 21/4665 Prüfauftrag zur finanziellen Besserstellung von Feuerwehrbeamten

Dienstag, 14.06.2016

Ende 2014 hat sich eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um die besondere gesundheitliche und soziale Belastung der Polizistinnen und Polizisten zu kompensieren, die im Schichtdienst arbeiten. Insbesondere wurde ein zweistufiges Modell zur schrittweisen Realisierung von Vergütungs- und Steuerungseffekten bezüglich der Arbeit an den Wochenenden, in der Nacht und an Feiertagen (sog. Dienst zu ungünstigen Zeiten) überprüft, wie es in Schleswig-Holstein bereits praktiziert wird. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe hat Innensenator Grote am 3. Mai 2016 in der Sitzung des Innenausschusses bekanntgegeben und inhaltlich vorgestellt. In Form eines zweistufigen Modells wird die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten deutlich erhöht. In der ersten Stufe wird die Zulage um rund 25 Prozent, in der zweiten Stufe nochmal um rund 40 Prozent steigen. Hiermit soll der besondere Einsatz der Polizistinnen und Polizisten gewürdigt werden, die rund um die Uhr für die Sicherheit in Hamburg sorgen, und ein kleiner Ausgleich für die hohe Belastung gezahlt werden, den der Schichtdienst mit sich bringt.

Mit der Drucksache 21/4665 wird nun gefordert, die Schichtzulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten auch für die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr anzuheben und hierfür im Vorfeld eine Prüfung der finanziellen Umsetzbarkeit vorzunehmen und zur Einbringung des Doppelhaushalts 2017/2018 vorzulegen. Bereits in der Sitzung des Innenausschusses am 3. Mai 2016 wurde die Frage der Übertragbarkeit des neuen Schichtmodells auf die Feuerwehr ausführlich diskutiert. Die Senatsvertreter legten dar, dass eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Feuerwehr und Polizei in diesem Punkt mangels Vergleichbarkeit nicht möglich sei, weil in den beiden Bereichen in ganz unterschiedlichen Schichtdienstmodellen gearbeitet werde.

Anders als für die Polizistinnen und Polizisten gilt für die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr ein Dienstmodell mit 24 bzw. 48 Stunden, welches zwar naturgemäß auch Zeiten an Wochenenden, der Nacht und an Feiertagen umfasst, aber auch immer Zeiten zum Ruhen vorsieht. Eine pauschale Übertragbarkeit der Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten auf die Feuerwehr, der bei der Polizei eine besondere, zusätzliche Belastung darstellt, erscheint vor diesem Hintergrund sachfremd. Jedoch kündigten die Senatsvertreter am 3. Mai 2016 bereits an, zu prüfen, inwieweit für die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr eine finanzielle Besserstellung hinsichtlich der an den Wochenenden geleisteten Dienste möglich wäre.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, ob hinsichtlich des an den Wochenenden geleisteten Dienstes eine finanzielle Besserstellung der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr möglich wäre,

2. das Ergebnis dieser Prüfung zur Einbringung des Haushalts vorzulegen, damit es im Falle eines positiven Ausgangs noch im Doppelhaushalt berücksichtigt werden kann.

 

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion