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Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs

Mittwoch, 07.05.2008

Hamburg verfügt nach Jahrzehnten vorausschauender Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits heute über ein sehr gut ausgebautes Netz öffentlicher Verkehrsmittel. Gleichwohl gibt es weiteren Verbesserungsbedarf, vor allem dort wo Lücken im Schnellbahnnetz existieren.

So ist der Sprung über die Elbe zur verbesserten verkehrlichen Anbindung der Elbinsel Wilhelmsburg bis nach Harburg zum Beispiel ebenso wünschenswert, wie auch die längst überfällige Schienenanbindung der Großraumsiedlungen Steilshoop und Osdorfer Born. Ebenso sollte eine Anbindung der Arenen im Volkspark, die bislang noch nicht über einen Schnellbahnanschluss verfügen, in Angriff genommen werden.

Mit Hilfe einer modernen Form der Straßenbahn lassen sich erheblich kostengünstiger als mithilfe von U- oder S-Bahn Lücken im Schnellbahnnetz Hamburgs schließen. Eine weitgehend auf eigener Trasse verkehrende Stadtbahn könnte gegenüber Busverkehren deutliche Kapazitätsverbesserungen bringen, wäre mit modernen Niederflurfahrzeugen attraktiv und könnte eine wesentlich dichtere Erschließungsfunktion wahrnehmen als U- und S-Bahnen, mit ihren weit auseinander liegenden und nicht selten mit aufwändigen Treppenanlagen versehenen Haltestellen.

Bestrebungen seitens der SPD-Bürgerschaftsfraktion zur Einrichtung einer Stadtbahn wurden in den vergangenen Jahren vom Senat vor allem mit dem Argument zurückgewiesen, dass bestehende Infrastrukturen nicht zu nutzen seien und damit ein derartiges Verkehrsmittel in Relation zum Nutzen zu kostenintensiv sei.

Der damalige SPD-geführte Senat hatte ein 40 Kilometer umfassendes Stadtbahn-Kernnetz erarbeitet und war im Jahre 2001 kurz davor, das Planfeststellungsverfahren für die erste Strecke von der Innenstadt nach Steilshoop und Bramfeld zu eröffnen. Hieran sollte umgehend wieder angeknüpft werden. Zudem wären Erweiterungsmöglichkeiten und –notwendigkeiten dieses Kernnetzes, zum Beispiel zur besseren Anbindung des Osdorfer Born, Lurups und der Arenen im Volkspark, zu prüfen und ggf. voranzutreiben.

Alternativ zu diesem weiteren eigenständigen Verkehrssystem hat die Hamburger Hochbahn kürzlich die Idee zu einer Art U-Stadtbahn entwickelt, mit der eine Anbindung der benannten Gebiete kostengünstig und vor allem zügig zu realisieren sein könnte.

Im Februar 2008 äußerte Senator Gedaschko, dass sich die Hamburger Hochbahn mit ihren Überlegungen zur Einrichtung einer sogenannten U-Stadtbahn auf dem richtigen Weg befinde, da im Vergleich zu einer reinen Stadtbahn keine vollkommen neue Infrastruktur geschaffen, sondern die bestehende mitgenutzt werden könne, was nicht nur die Realisierung erheblich beschleunige, sondern auch die Kosten verringere.

Wie der Presse Ende März zu entnehmen war, hat die Hamburger Hochbahn AG in einen konkreten Vorschlag die Erweiterung des U-Bahnnetzes mit Hilfe einer U-Stadtbahn vorgeschlagen. Diese Planung sah insgesamt 6 Erweiterungen des U-Bahnnetzes mit Hilfe einer U-Stadtbahn mit einer Streckenlänge von insgesamt 80 km vor.

 

Wir fragen den Senat:

I. Stadtbahnsystem

1. Beabsichtigt der Senat oder die zuständige Fachbehörde umgehend konkrete Planungen zur Realisierung einer Stadtbahn aufzunehmen?

2. Wenn ja, wird es sich dabei ausschließlich um ein klassisches Niederflur-Stadtbahnsystem, wie es der frühere Senat im Jahre 2001 plante oder auf bestimmten Streckenabschnitten auch um eine so genannte U-Stadtbahn handeln?

3. Wie konkret sind in diesem Zusammenhang die Überlegungen zur Schienenanbindung von Steilshoop?

a) Wie ist die Streckenführung und welche Haltestellen wird es voraussichtlich geben?

b) Mit welchen Investitionskosten rechnet der Senat oder die zuständige Fachbehörde für diese Strecke?

c) Wann ist voraussichtlich mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen und zu wann plant der Senat oder die zuständige Fachbehörde die Inbetriebnahme?

d) Mit welchem Fahrgastaufkommen rechnet der Senat oder die zuständige Fachbehörde auf dieser Strecke?

4. Plant der Senat oder die zuständige Fachbehörde die U-Bahn in die HafenCity weiter Richtung Süden zu führen oder wie soll sonst der Sprung über die Elbe von der HafenCity über Wilhelmsburg bis nach Harburg stattfinden?

a) Welches Bahnsystem ist für diese Strecke vorgesehen?

b) Wie ist die Streckenführung und welche Haltestellen wird es voraussichtlich geben?

c) Gibt es in der Fachbehörde verschiedenen Szenarien für die Planungen, wenn ja welche?

d) Mit welchen Investitionskosten rechnet der Senat oder die zuständige Fachbehörde für diese Strecke?

e) Gibt es in der zuständigen Fachbehörde verschiedene Kostenszenarien, wenn ja, welche?

f) Wann ist voraussichtlich mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen und zu wann plant der Senat oder die zuständige Fachbehörde die Inbetriebnahme?

g) Mit welchem Fahrgastaufkommen rechnet der Senat oder die zuständige Fachbehörde auf dieser Strecke?

5. Ist beabsichtigt, mit Hilfe einer Stadtbahn auch

a) den Osdorfer Born und

b) die Arenen im Volkspark

verkehrlich besser anzubinden oder welche Optimierung der ÖPNV-Anbindung schlägt der Senat oder die zuständige Fachbehörde alternativ vor?

6. Welche Streckenführungen für Stadtbahnen sind aus Sicht des Senats oder der zuständigen Fachbehörde darüber hinaus denkbar (bitte den Streckenverlauf skizzieren, ggf. den Ort der Ausfädelung aus dem U-Bahnnetz und mögliche zukünftige Haltestellen auf den einzelnen Linien benennen)?

7. Gibt es bei den geplanten Strecken eine Prioritätenliste und wie sieht diese aus? Mit anderen Worten, wann ist ggf. mit einer endgültigen Entscheidung zum Bau der unter Nr. 3-6 genannten Strecken zu rechnen, zu wann strebt der Senat oder die zuständige Fachbehörde den Beginn der jeweiligen Planfeststellungsverfahren, den Baubeginn und die Inbetriebnahme an? (Bitte für jede Strecke einzeln aufführen)

8. Welche Vor- bzw. Nachteile sprechen nach Einschätzung des Senats oder der zuständigen Fachbehörde für bzw. gegen die beiden jeweiligen Systeme („klassische“ Stadtbahn bzw. U-Stadtbahn)?

9. Wie und mit welchen Kosten ist bei einer U-Stadtbahn ein barrierefreier Einstieg entsprechend der Niederflurtechnik bei klassischen Stadtbahnsystemen erreichbar?

10. Werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand alle neu einzurichtenden Haltestellen im Falle der Entscheidung für eine U-Stadtbahn barrierefrei errichtet?

Wenn nein: Welche geplanten Haltestellen sollen barrierefrei errichtet werden?

11. Von welchem Unternehmen wird die Stadtbahn voraussichtlich eingeführt und betrieben? Gab es diesbezüglich bereits Gespräche mit Interessenten?

 

 

 

II. Betriebshof

1. Wo wird der Stadtbahnbetriebshof voraussichtlich liegen?

2. Nach Ansicht des bis zum Sommer 2001 amtierenden Senats war ein Stadtbahn-Kernnetz von insgesamt 40 km Streckenlänge vonnöten um die Einführung eines dritten schienengebundenen Nahverkehrssystems in Hamburg (neben S- und U-Bahn), insbesondere mit Blick auf die Kosten für die Errichtung eines Stadtbahn-Betriebshofs, zu rechtfertigen. Gemäß des Koalitionsvertrags zwischen CDU und GAL wird an diese Planung offensichtlich wieder angeknüpft.

a) Wie hoch werden die Kosten für die Errichtung des Betriebshofs sein?

b) Hält der Senat oder die zuständige Fachbehörde vor diesem Hintergrund ggf. den Bau eines lediglich 7 km langen Streckenabschnitts zwischen Winterhude und Steilshoop für wirtschaftlich vertretbar?

c) Wo befindet sich nach Ansicht des Senats oder der zuständigen Fachbehörde die kritische Masse für einen solchen Betriebshof, d.h. ab welcher Streckenlänge des Stadtbahnnetzes ist dieser wirtschaftlich zu vertreten?

d) Wann wird voraussichtlich das Stadtbahnnetz soweit ausgebaut sein, dass der Betrieb des Betriebshofs wirtschaftlich vertretbar ist?

 

III. Kosten

1. Mit welchen Investitionskosten rechnet der Senat oder die zuständige Fachbehörde für das gesamte geplante Stadtbahnnetz sowie jeweils für die einzelnen Stecken?

2. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL ist zu lesen: „Ein wichtiger Faktor für die Entscheidung sind die Zuschüsse, die vom Bund im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu erwarten sind.“ Geht der Senat oder die zuständige Fachbehörde diesbezüglich von einer Förderung durch den Bund mit Hilfe des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aus? Wenn ja, in welcher Größenordnung?

3. Welche Gespräche, mit welchen Ergebnissen oder welche Vereinbarungen hat es in den letzten vier Jahren mit dem Bund über die Finanzierung einer Stadtbahn in Hamburg gegeben?

4. Vor dem Hintergrund der aktuell stattfindenden Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms hat Hamburg beim Bundesverkehrsministerium Anfang 2008 eine U-Bahn für die Strecke Barmbek – Steilshoop – Bramfeld angemeldet. Gab es seit der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 Kontakte des Senats oder der zuständigen Behörde mit dem Bundesverkehrsministerium hinsichtlich einer alternativ zur angemeldeten U-Bahn denkbaren Förderung einer Stadtbahn auf dieser Strecke oder Teilen dieser Strecke? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5. Hat es seit der Bürgerschaftswahl im Februar 2008 Gespräche oder Vereinbarungen mit dem Bund über die Finanzierung anderer möglicher Stadtbahnstrecken in Hamburg gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnissen?

6. Wird der geplante – ohnehin lediglich 7 km lange – Abschnitt der neuen Stadtbahn zwischen Borgweg und Steilshoop auch bei nur geringen oder vollständig ausbleibenden Bundeszuschüssen gebaut, so wie der ehemalige Bausenator Mettbach seinerzeit davon sprach, die U 4 in die HafenCity notfalls auch ohne Bundeszuschüsse bauen zu wollen?

7. Welche Kosten fallen voraussichtlich für die notwendigen Gleisbauarbeiten an (Bitte für die einzelnen Maßnahmen getrennt angeben)?

8. Wie viele neue Wagen müssten für jeden einzelnen Streckenabschnitt und für das geplante Stadtbahn-Gesamtnetz bzw. im Falle einer Entscheidung für eine ergänzende U-Stadtbahn für die Netzerweiterung der U-Bahn angeschafft werden?

9. Wie viele vorhandene U-Bahnwagen müssten ggf. ergänzend für den Betrieb auch auf Strecken einer U-Stadtbahn umgerüstet werden?

10. Was kostet ein einzelnes neues Fahrzeug (Bitte getrennt für die unterschiedlichen Systeme angeben)?

11. Welche Kosten würden bei einer U-Stadtbahn pro Fahrzeug für die Umrüstung von vorhandenen U-Bahnwagen entstehen und wie hoch ist diesbezüglich der gesamte Investitionsbedarf?

12. Welche Kosten entstehen voraussichtlich insgesamt für Neuanschaffungen von Fahrzeugen bzw. für die Umrüstung vorhandener Fahrzeuge im Rahmen des Wagenparks (Bitte für die einzelnen Maßnahmen getrennt und mit Blick auf die unterschiedlichen Stadtbahnsysteme differenziert angeben)?

13. Unter Berücksichtung aller voraussichtlich entstehenden Kosten, welche Kosten entstehen demnach durchschnittlich pro Streckenkilometer (Bitte getrennt für ein eigenständiges Stadtbahnsystem, eine U-Stadtbahn und zum Vergleich auch für eine klassische unterirdische U-Bahn angeben)?

14. Hat der Senat oder die zuständige Fachbehörde sich diesbezüglich mit anderen Großstädten in Verbindung gesetzt, um von deren Erfahrungen profitieren zu können? Welche Erkenntnisse hat er daraus gewonnen?

15. Welche Kosten entstehen derzeit pro Streckenkilometer in anderen Regionen, wo ähnliche Verkehrsprojekte erfolgreich umgesetzt wurden (Bitte für die verschiedenen Regionen bzw. Städte getrennt angeben)?

16. Gibt es zwischen den verschiedenen im Raum stehenden Stadtbahnsystemen Unterschiede bei den Betriebskosten? Wenn ja, in welcher Höhe kann man diese voraussichtlich beziffern?

17. Wie hoch wird voraussichtlich das Betriebskostendefizit auf den Strecken:

a) Borgweg – Steilshoop und

b) HafenCity – Wilhelmsburg – Harburg

sein?