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Forderungen aus dem zehnten Jahresbericht der Ombudsfrau für Schülervertretungen

Dienstag, 15.06.2010

Die Ombudsperson in Hamburg ist eine ehrenamtliche Beschwerdestelle und Ansprechpartner/in für die Schülervertretung in der Klasse, im Schülerrat, in der Schulkonferenz und für überschulische Gremien in allen Angelegenheiten, die ihre schulgesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte betreffen. Das Amt der Ombudsperson – auch für berufsbildende

Schulen – wurde von der Behörde im Jahr 1999 unter sozialdemokratischer Führung eingesetzt.

Im Dezember 2009 legte die Ombudsfrau ihren Abschlussbericht vor. Darin zieht sie zum einen eine positive Bilanz der Ombudsfunktion für die letzten zehn Jahre:

„Erreicht wurde vor allem eine verstärkte Sensibilisierung für das Hamburgische Schulgesetz und für weitere rechtliche Vorgaben. Häufige Konfliktpunkte zu Beginn der Amtszeit wie Wahrung des Postgeheimnisses bei den Briefen an den Schülerrat, nicht nutzen können technischer Hilfsmittel wie Kopierer, Einhaltung von Fristen in der Gremienarbeit sowie Informationsrechte für die Schülervertretungen auf den unterschiedlichsten Ebenen treten an den Schulen – wenn überhaupt – nur noch vereinzelt auf.“

Zum anderen äußert sich die Ombudsfrau aber auch kritisch bezüglich des Konfliktverhaltens an den Hamburger Schulen sowie der Wahrung der Vertraulichkeit:

„Der Anteil der Schülervertretungen, die sich ohne einen Erfolg aus einem Konflikt zurückzogen, bewegte sich in den Jahren zwischen 10 Prozent und 50 Prozent. Immer wieder wurde der Rückzug mit einem Gefühl der Ohnmacht und dem Eindruck begründet, nicht gehört und ernst genommen zu werden. Zu beobachten war auch, dass die vereinbarte Vertraulichkeit bei vielen Konfliktgesprächen in den Schulen nicht eingehalten und offen gegen Datenschutzbestimmungen seitens der Schulleitung und Lehrkräfte verstoßen wurde. Diese Erfahrungen beeinträchtigte das Vertrauen der Schülerinnen und Schüler.“

Als Resümee ihrer zehnjährigen Tätigkeit gibt die Ombudsfrau der Schulbehörde Empfehlungen auf den Weg.

„Neben dem im Hamburgischen Schulgesetz formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag und den Vorgaben für die Schülervertretung sollten weiterhin gesichert werden:

• Stundenentlastungen für alle Verbindungslehrkräfte und Sicherung mindestens einer jährlichen Fortbildung im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung.

• Wiederholende Fortbildungseinheiten für Lehrkräfte und Schulleitungen zum Hamburgischen Schulgesetz.

• Fortführung der Schülerfortbildung für Schülervertretungen mit der Sicherung einer jährlichen Moderationsausbildung für Schülerinnen und Schüler. Ausreichende Mittel zur Durchführung von schulinternen bzw. schulübergreifenden Fortbildungseinheiten.

• Fortführung und finanzielle Absicherung der Schülerforen im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen der Schülerkammer Hamburg und der Senatorin.“

 

Wir fragen den Senat:

Das Amt der Ombudsfrau bzw. -mannes

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt das Amt der Ombudsperson?

2. Wie hoch ist die zeitliche Inanspruchnahme der Ombudsperson für ihre Aufgabe im wöchentlichen Durchschnitt?

3. Welche finanziellen, technischen und logistischen Ressourcen wurden dem Amt in den letzten drei Jahren jeweils zur Verfügung gestellt?

4. Gibt es eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung des Amtes? Wenn ja, in welcher Höhe?

5. Welche Bedeutung hat die externe Neubesetzung des Amtes im Vergleich zu der bisherigen schulinternen Besetzung des Amtes? Welche Auswirkungen hat die externe Besetzung auf die Arbeitsstrukturen des Amtes?

6. Wie sind die Aufgaben des Amtes definiert? Gibt es Überlegungen, die Aufgaben zu erweitern bzw. Aufgaben zu ändern, wie z.B. die formale Zuständigkeit auch funktionsloser Schülerinnen und Schüler? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

7. Gibt es Überlegungen die Funktion des Amtes zu regionalisieren? Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus?

8. Die Ombudsfrau stellt in ihrem Bericht fest, dass die „Präsenz vor Ort mit einer Moderation zwischen den Konfliktparteien … über die Jahre immer nur der letzte Schritt bzw. die letzte Möglichkeit (war).“

Gehören aber nicht zu den klassischen Aufgaben von Ombudspersonen die Moderation und der Versuch der Streitschlichtung vor Ort?

9. Wie oft hat die Ombudsfrau in den letzten drei Jahren jeweils vor Ort in welchen Konflikten moderiert? Wie waren die Ergebnisse?

10. Welche Strategien verfolgt die Ombudsfrau bzw. der Ombudsmann bzw. werden zukünftig entwickelt, um den doch sehr hohen Anteil (bis zu 50 Prozent) von Schülervertretungen, die sich ohne einen Erfolg aus einem Konflikt zurückziehen, zu reduzieren?

11. Wie hoch war jeweils in den letzten drei Jahren der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Funktion, die sich ohne Erfolg aus einem Konflikt zurückziehen?

12. Gab es bisher Evaluationen bezüglich der Arbeit der Ombudsfrau? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis und wird es weiterhin eine Evaluation geben?

13. Welche Erfolge können durch die Arbeit der Ombudsfrau verbucht werden? Welche Themen haben sich im Laufe der Tätigkeit erledigt, welche sind gleichbleibend relevant geblieben und welche sind neu hinzu gekommen?

 

Verbindungslehrkräfte

14. Haben die von der Schülervertretung nach §64 (7) HmbSG gewählten Verbindungslehrer ein Anrecht darauf, ihre aufgewendete Arbeitszeit angerechnet zu bekommen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

15. Wie ist die Fortbildung für Verbindungslehrkräfte geregelt?

16. Ist die jährliche Fortbildung für alle Verbindungslehrkräfte im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung gesichert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

17. Wie viele und welche Fortbildungen für Verbindungslehrkräfte gab es in den Jahren 2007 bis 2009 im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung? Wie viele Verbindungslehrkräfte haben daran teilgenommen?

 

18. Wie viele Verbindungslehrkräfte gibt es an den Hamburger Schulen? (Bitte nach den Schulformen auflisten)

19. Welche Schulen haben keinen Verbindungslehrer? Welches sind die Gründe (fehlende Bereitschaft von Lehrern sich wählen zu lassen, fehlende Arbeitszeitressource an den Schulen u.a.m.)?

 

Fortbildungseinheiten für Lehrkräfte und Schulleitungen zum Hamburgischen Schulgesetz

20. Wie viele und welche Fortbildungseinheiten für Lehrkräfte und Schulleitungen zum Hamburgischen Schulgesetz gab es von 2007 bis 2009?

21. Wie viele Lehrkräfte haben von 2007 bis 2009 daran teilgenommen? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)

22. Wie viele Schulleitungen haben von 2007 bis 2009 daran teilgenommen? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)

23. Welche Schwerpunkte werden in den Fortbildungen zum Schulgesetz vermittelt?

24. Welche Rolle spielt die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern bei den Fortbildungen zum Schulgesetz?

 

Fortführung der Fortbildung für Schülervertretungen

25. Wie sahen die Arbeitsstrukturen und Verantwortlichkeiten für die Fortbildung der Schülervertretungen bisher aus und wie werden sie zukünftig aussehen?

26. Ist die Fortbildung für Schülervertretungen mit der Sicherung einer jährlichen Moderationsausbildung für Schülerinnen und Schüler gesichert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

27. Steht allen Schülerinnen und Schülern in den Schülervertretungen eine Moderationsausbildung zu? Wenn nein, wie ist die Moderationsausbildung für Schülervertretungen geregelt?

28. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Schülervertretungen haben von 2007 bis 2009 eine Moderationsausbildung gemacht? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)

29. Wie lange dauert eine Moderationsausbildung? Was wird unterrichtet?

30. Wie viel Gelder standen von 2007 bis 2009 dafür zur Verfügung? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)

Wie viel Gelder sind für das Jahr 2010 vorgesehen?

31. Aus welchen Haushaltspositionen ist in den letzten drei Jahren jeweils wie viel Geld für Moderationsausbildung geflossen?

 

Ausreichende Mittel zur Durchführung von schulinternen bzw. schulübergreifenden Fortbildungseinheiten

32. Welche schulinternen bzw. schulübergreifenden Fortbildungseinheiten für Schülervertretungen wurden von 2007 bis 2009 durchgeführt? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)

33. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben an den Fortbildungseinheiten für Schülervertretungen in den letzten drei Jahren teilgenommen?

34. Wie viele Gelder standen zur Durchführung von schulinternen bzw. schulübergreifenden Fortbildungseinheiten für Schülervertretungen zur Verfügung von 2007 bis 2009 zur Verfügung? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)

Wie viel Gelder sind für das Jahr 2010 vorgesehen?

35. Aus welchen Haushaltspositionen ist in den letzten drei Jahren jeweils wie viel Geld für Moderationsausbildung geflossen?

 

Fortführung und finanzielle Absicherung der Schülerforen

36. Werden die Schülerforen im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen der Schülerkammer und der Senatorin fortgeführt? Wenn ja, inwiefern? Welche sind für das Jahr 2010 geplant? Wenn nein, warum nicht?

37. Wie sahen die Arbeitsstrukturen und Verantwortlichkeiten auf Seiten der Fachbehörde zur Unterstützung der Schülerforen bisher aus und wie werden sie zukünftig aus sehen?

38. Wie viele Schülerforen gab es zu welchen Themen von 2007 bis 2009?

39. Wie viel Gelder standen für die Foren in den Jahren von 2007 bis 2009 zur Verfügung? (Bitte für die einzelnen Jahre aufschlüsseln)

40. Was sind die Inhalte der Vereinbarung zwischen der Schülerkammer und der

Senatorin?

41. Sind die Schülerforen auch in Zukunft finanziell abgesichert? Wenn ja, wie viel Mittel sind für 2010 vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

 

Veröffentlichung der Arbeit der Ombudsfrau

42. Wie wird in den Schulen und bei den Eltern auf die Arbeit der Ombudsfrau bzw. des

-mannes aufmerksam gemacht?

43. Werden die Ombudsberichte an die Schulen insbesondere an die Schülervertretungen und Schulleitungen verschickt?

 

Inhalte der Anfragen

44. Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Verfehlungen einzelner Lehrkräfte gegenüber Schülerinnen und Schülern eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre?

45. Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Verfehlungen in Hinblick auf sexuelle Belästigungen von Schülerinnen und Schülern durch einzelne Lehrkräfte eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre?

46. Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Verfehlungen in Hinblick auf extremistische Äußerungen oder Grundhaltungen einzelner Lehrkräfte eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre?

47. Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Verfehlungen in Hinblick auf körperliche oder seelische Gewalt einzelner Lehrkräfte gegenüber Schülerinnen und Schülern eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre?

48. Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Alkoholprobleme einzelner Lehrkräfte eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre?

49. Liegen der Schulbehörde über die in den Fragen 30 bis 33 genanten Verfehlungen von Lehrkräften gegenüber Schülerinnen und Schülern andere Erkenntnisse vor? Wenn ja, wie viele wurden jeweils in den letzten drei Jahren der Schulbehörde bekannt?