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Freiwilligendienste und Zivildienst in Hamburg fördern und weiterentwickeln

Donnerstag, 04.01.2007

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bieten jungen Menschen ohne Ansehen von Geschlecht und Vorbildung die Möglichkeit des non-formalen, zivilgesellschaftlichen Lernens. Dabei übersteigt die Nachfrage seitens junger Menschen trotz aufgestockter finanzieller Mittel noch immer die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Insbesondere der Europäische und der Internationale Freiwilligendienst ermöglichen auch interkulturelles Lernen und dienen damit der Völkerverständigung. Diese Freiwilligendienste im Ausland erfreuen sich stark wachsender Beliebtheit.

Die Freiwilligendienste bieten jungen Menschen oftmals auch die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren und Schlüsselkompetenzen, wie z. B. soziale Kompetenz, zu erwerben. Das freiwillige Engagement junger Menschen muss nachhaltig unterstützt werden. Positive Erfahrungen mit diesem jugendspezifischen freiwilligen Engagement fördern die Bereitschaft für ein späteres bürgerschaftliches Engagement.

 

Bereits 2002 hat die damalige Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bund das „FSJ-Förderungsänderungsgesetz“ beschlossen, das zum 01.06.2002 in Kraft trat. Damit wurden die Freiwilligendienste FSJ und FÖJ flexibler gestaltet und aufgewertet: Die Einsatzfelder wurden erweitert – z.B. um Kultur oder die Jugendarbeit im Sport -, die Dauer der Dienste wurde flexibilisiert und es wurde die Möglichkeit geschaffen, Zeugnisse mit beruflich qualifizierenden Merkmalen auszustellen. Zudem wurde die Möglichkeit der Freiwilligendienste auch auf das außereuropäische Ausland ausgedehnt.

 

Die finanziellen Mittel für FSJ und FÖJ wurden 2002 um 5 Mio. auf 16,1 Mio. Euro erhöht. Diese erhöhte Summe stand auch 2003 und 2004 zur Verfügung. Das Haushalts-Ist für 2005 betrug bereits 16,753 Mio. Euro; für die Haushalte 2006 sowie 2007 sind bzw. werden jeweils 18,225 Mio. Euro veranschlagt. Durch eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde zudem für 2007 in der sog. „Bereinigungssitzung“ des Haushaltsausschusses parteiübergreifend eine Aufstockung um eine weitere Million Euro beschlossen.

 

Diese Aufstockung zieht eine in der Summe gleiche Erhöhung im Europäischen Sozialfonds (ESF) nach sich. Aus dem ESF werden damit über – insgesamt - sieben Jahre in Jugendfreiwilligendiensten Jugendliche mit Haupt und Realschulabschluss sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund gefördert, die bisher nur schwer Zugang zu Freiwilligendiensten finden. Die Mittel dienen der intensiveren Betreuung durch die Einsatzstellen und Träger für diese Jugendlichen.

 

Bereits zum 01.08.2002 wurde von der damalig rot-grünen Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer an Stelle des Zivildienstes ein FSJ oder FÖJ ableisten können.

 

Politik und Gesellschaft sind in der Pflicht, den Freiwilligendienst zu stärken und konsequent zu fördern. Junge Menschen, die einen Freiwilligendienst ableisten wollen, dürfen nicht abgewiesen werden, sondern müssen in ihrem Engagement unterstützt werden.

 

In Hamburg äußern sich die zuständigen Senatoren bzw. der Senat seit der Regierungsübernahme Ende 2001 weder zum FSJ und FÖJ noch zum Thema Zivildienst. Beschlüsse der Bürgerschaft wurden seitens der Beust-Senate ignoriert. So beschloss die Bürgerschaft bereits am 09.04.2003 – mit dem Stimmen der SPD-Fraktion – den von der CDU-Fraktion initiierten Antrag „Ausbau des Freiwilligen sozialen Jahres in Hamburg – Förderung des sozialen Engagements im Dienste des Gemeinwohls“ (Drs. 17/2482). Hiermit wurde der Senat u.a. aufgefordert, über den Stand der Freiwilligendienste zu berichten und „ein Konzept zu erarbeiten, wie in Hamburg der Ausbau von FSJ und FÖJ entsprechend seiner besonderen Beutung für die Gesellschaft gefördert werden kann.“ Der Senat hat bis heute kein solches Konzept vorgelegt.

 

Ein Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 18/240), u.a. dem Beispiel Baden-Württembergs – und neuerdings auch Schleswig-Holsteins - zu folgen und ergänzend zu den Bundesmitteln auch Geld aus dem Landeshaushalt für das FSJ zur Verfügung zustellen, damit keine Bewerber abgewiesen werden müssen, wurde von der CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft abgelehnt.

 

Die CDU-geführten Senate äußern sich seit über fünf Jahren – seit der Regierungsübernahme Ende 2001 – nicht zu den Jugendfreiwilligendiensten bzw. zum Zivildienst, legen keinerlei Zahlen vor und verweigern ein von der Bürgerschaft gefordertes Konzept zum Ausbau von FSJ und FÖJ.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

I. Struktur, Umfang und Einsatzfelder des Freiwilligendienstes in Hamburg

 

I.1. Wie viele Einrichtungen bzw. Träger in Hamburg sind berechtigt, Plätze im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) zu besetzen und welchen Verbänden, z.B. Wohlfahrtsverbänden, gehören diese Einrichtungen und Träger an? (Bitte jeweils für das FSJ und das FÖJ darstellen.)

 

I.2. Wie hat sich die Zahl derart berechtigter Einrichtungen und Träger seit 2001 entwickelt und wie viele Plätze stellen sie jeweils und insgesamt zur Verfügung? (Bitte eine jährliche Darstellung seit 2001 getrennt nach FSJ und FÖJ.)

 

I.3. Welche Einrichtungen bzw. Träger sind seit 2001 wann hinzugekommen und welche sind seit wann und ggf. aus welchem Grunde nicht mehr berechtigt, ein FSJ oder FÖJ durchzuführen? Um welche Platzzahlen handelt es sich hierbei jeweils und insgesamt?

 

I.4. Wie ist das Verfahren und die Kostenbeteiligung für Einrichtungen und Träger aus Hamburg, die FSJ- bzw. FÖJ-Plätze anbieten wollen und wie fördern die zuständige Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) den Bekanntheitsgrad dieser Möglichkeiten? Wie und in welchen Medien werben die BSG und die BSU für die Teilnahme am FSJ und am FÖJ?

 

I.5. Wie verteilen sich die FSJ- und FÖJ-Plätze seit 2001 auf die verschiedenen Einsatzfelder? Welche Einrichtungen, Träger und ggf. Verbände stehen jeweils hinter diesen Einsatzfeldern bzw. Platzzahlen? (Nachstehende Einsatzfelder bitte ggf. ergänzen).

 

a. Menschen mit Behinderung

 

b. Hilfs- und Rettungsdienste

 

c. Soziale Pflege

 

d. Jugendarbeit

 

e. Schulen

 

f. Kultur

 

g. Politik

 

h. Gewerkschaften

 

i. Naturschutzorganisationen

 

j. Öffentliche Unternehmen

 

k. Privatwirtschaftliche Unternehmen

 

l. Behörden

 

m. Sonstiges

 

I.6. Auf welchen Einsatzfeldern sieht der Senat den größten Bedarf für Freiwilligendienste?

 

I.7. Welche „FSJ-Quote“ bzw. „FÖJ-Quote“ ergibt sich für Hamburg in Bezug auf die in Betracht kommende Altersgruppe und wie sehen die Vergleichszahlen für andere Bundesländer aus?

 

I.8. Wie ist die Relation von Angebot und Nachfrage bei FSJ und FÖJ in Hamburg bzw. wie vielen Bewerbungen auf FSJ- und FÖJ-Plätze konnte seit 2001 nicht entsprochen werden? (Bitte jährliche Darstellung)

 

I.9. Gibt es in Hamburg für FSJ- und FÖJ-Plätze „Wartelisten“ und werden „Wartezeiten“ erhoben? Wenn ja, welche Zahlen liegen hier vor?

 

I.10. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, welche anderen Bundesländer mit jeweils welchem finanziellen Einsatz die Bundesmittel zum FSJ durch Landesmittel ergänzen?

 

I. 11. Anders als beim FSJ wird das FÖJ regelhaft aus Landesmitteln finanziert. Der Bund stellt den Ländern Bundesmittel für die pädagogische Begleitung des FÖJ zur Verfügung.

 

a. Wie viele Mittel stellte der Bund seit 2001 jährlich zur Verfügung?

 

b. Wie viele Bundesmittel hat Hamburg seit 2001 jährlich beantragt?

 

c. Sind die Bundesmittel jeweils ausgeschöpft worden?

 

d. Wenn Reste entstanden sind, warum und in welcher Höhe?

 

e. Wie viele Mittel hat der Senat selbst seit 2001 für das FÖJ eingestellt?

 

(Bitte auch die Haushaltstitel angeben.)

 

f. Sind die Mittel jeweils ausgeschöpft worden?

 

g. Wenn Reste entstanden sind, warum und in welcher Höhe?

 

I.12. Im Zuge der Beratung für den Haushalt 2002 hat der Senat darauf verwiesen, dass es unterschiedliche Finanzierungssysteme für das FÖJ gebe. Wie viele FÖJ-Stellen hat es im Verlauf der Jahre jeweils geordnet nach den unterschiedlichen Finanzierungssystemen (Vgl. Drs. 17/450, S. 134) gegeben?

 

I.13. Im Rahmen des FSJ-Förderungsänderungsgesetzes wurde auch die Dauer von FSJ und FÖJ flexibilisiert: eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate ist möglich, wobei der Dienst in zeitlichen Abschnitten von mindestens drei Monaten und einem Gesamtzeitraum von 24 Monaten zu leisten ist. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit der Verlängerung von FSJ und FÖJ in Hamburg, was Platzzahlen, Dauer, Verteilung auf Träger und Einsatzfelder anbelangt?

 

I.14. Welche Struktur zeigt sich bei den FSJ- und FÖJ-Dienstleistenden in Hinblick auf Alter, Schulabschluss, Geschlecht und Migrationshintergrund und welche Veränderungen zeigen sich hier ggf. seit 2001?

 

I.15. Im Rahmen des FSJ-Förderungsänderungsgesetzes wurde das Mindestalter durch den Begriff „Erfüllung der Vollzeitschulpflicht“ ersetzt. Diese Regelung sollte Haupt- und Realschülern entgegenkommen. Wie werden in Hamburg auch Haupt- und Realschüler auf die Möglichkeiten des FSJ und des FÖJ aufmerksam gemacht und wie hat sich ihr Anteil seit Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt?

 

I.16. Im Rahmen des FSJ-Förderungsänderungsgesetzes wurde auch die Förderung des freiwilligen Dienstes auf das außereuropäische Ausland erweitert und den Besonderheiten des freiwilligen Dienstes im Ausland durch Regelungen zur pädagogischen Begleitung und Trägerzulassung Rechnung getragen. Wie hat sich die Leistung von Freiwilligendienst innerhalb und außerhalb Europas – unter besonderer Berücksichtigung junger Hamburgerinnen und Hamburger - seit Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt? Wie sieht die Struktur nach Alter, Schulabschluss und Geschlecht aus und durch welche Maßnahmen hat der Senat diese Möglichkeiten unterstützt?

 

I.17. Für welche Einsatzfelder der Freiwilligendienste interessieren sich junge Menschen besonders und welche Tendenz ist hier ggf. absehbar?

 

I.18. Welche Vergütungen sowie Vergünstigungen erhalten FSJ- und FÖJ-Leistende in Hamburg? Welche Veränderungen hat es seit 2001 gegeben? Plant der Senat weitere Vergünstigungen? Gibt es Bereiche, in denen der Freiwilligendienst nach Ansicht des Senats durch Anreize besonders gefördert werden sollte? Gibt es hier Unterschiede zu Vergünstigungen, die Zivildienstleistenden gewährt werden?

 

I.19. Wie hat sich der Bereich der Fortbildung für Freiwilligendienstleistende seit 2001 entwickelt? Welche Bedeutung misst der Senat generell der Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich bei?

 

I.20. Welche Vorbehalte gibt es ggf. von privatwirtschaftlichen Anbietern von Dienstleistungen, die auch Einsatzfelder von FSJ, FÖJ und Zivildienst sind, gegen die Freiwilligendienste? Hat der Senat sich hier ggf. eingeschaltet? Sind hier ggf. rechtliche Verfahren in Hamburg anhängig oder abgeschlossen worden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

 

I.21. Hat der Senat bzw. haben die zuständigen Behörden Hinweise auf Schwierigkeiten mit der Anerkennung bisher ungeregelter Freiwilligendienste, z. B. in den Bereichen Friedensdienst, Sport, Kultur, Politik sowie Brand- und Katastrophenschutz? Wenn ja, von wem stammen diese Hinweise, welcher Handlungsbedarf zeigt sich ggf. und was hat der Senat bisher in der Angelegenheit unternommen?

 

I.22. Seit 2002 können Kriegsdienstverweigerer anstelle des Zivildienstes ein FSJ oder FÖJ ableisten. Wie viele der anerkannten Kriegsdienstverweigerer haben seit 2002 ein FSJ oder FÖJ in Hamburg abgeleistet? (Bitte jährliche Darstellung mit Nennung der jeweiligen Platzzahl der Einrichtungen, Träger bzw. Verbände, bei denen das FSJ bzw. FÖJ absolviert wurde.)

 

I.23. Wie ist im Fall des anstelle des Zivildienstes geleisteten FSJ oder FÖJ die Verteilung auf die folgenden Einsatzfelder?

 

a. Menschen mit Behinderung

 

b. Hilfs- und Rettungsdienste

 

c. Soziale Pflege

 

d. Jugendarbeit

 

e. Schulen

 

f. Kultur

 

g. Politik

 

h. Gewerkschaften

 

i. Naturschutzorganisationen

 

j. Öffentliche Unternehmen

 

k. Privatwirtschaftliche Unternehmen

 

l. Behörden

 

m. Sonstiges

 

I.24. Hat der Senat bzw. haben die zuständigen Behörden Hinweise, dass die Möglichkeit, anstelle des Zivildienstes ein FSJ oder ein FÖJ abzuleisten von Einrichtungen, Trägern oder Verbänden kritisch gesehen wird? Wenn ja, von wem stammen diese Hinweise, wie lautet die Kritik konkret, welchen Handlungsbedarf sieht der Senat bzw. sehen die Behörden und was wurde bisher in der Sache unternommen?

 

II. Struktur, Umfang und Einsatzfelder des Zivildienstes in Hamburg

 

Der Zivildienst ist nach der jetzigen Gesetzeslage untrennbar verbunden mit der Wehrpflicht. Ohne die Wehrpflicht gibt es keinen Zivildienst. Wehrpflichtige, die den Dienst an der Waffe leisten wollen, werden in immer geringerer Zahl einberufen. Dagegen müssen die Wehrdienstverweigerer – deren prozentualer Anteil ständig zunimmt - ihren Zivildienst auch tatsächlich leisten. Trotzdem hat auch aufgrund der jeweiligen Jahrgangsstärken die Zahl der Zivildienstleistenden in den vergangenen Jahren in absoluten Zahlen deutlich abgenommen. Zivildienstleistende arbeiten heute von der Gesellschaft hoch anerkannt für das „Allgemeinwohl“, vorrangig auf dem Feld Soziales.

 

Der Zivildienst dauert gemäß Zivildienstgesetz (ZDG) einen Monat länger als die Wehrpflicht. Die Dauer der Wehrpflicht ist sowohl von den früheren Bundesregierungen aus CDU/CSU und FDP (14. WP) als auch aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15. WP) gekürzt worden - mit dem Ergebnis eines ebenfalls kürzeren Zivildienstes. Bereits durch diese zeitlichen Verkürzungen haben die Einrichtungen, die Zivildienstleistende beschäftigen, sich umstellen müssen. Für die gleichen Kosten könnten die begünstigten Einrichtungen keinen adäquaten Ersatz einstellen. Zur dargestellten Entwicklung kamen notwendige Sparmaßnahmen hinzu: So mussten seit dem 01.01.1994 Einrichtungen, die Zivildienstleistende beschäftigen, einen eigenen Beitrag in Höhe von 25 % der ZDL-Geldbezüge selbst übernehmen. Die geplanten Einsparungen lagen bei 373 Mio. DM jährlich (2. SKWPG – Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm; in Kraft seit 01.01.1994). 1996 folgte die Streichung der Aufwandszuschüsse für Zivildienstleistende bei der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) (Haushaltsgesetz 1996).

 

II.1. Wie viele Einrichtungen bzw. Träger gibt es in Hamburg, die berechtigt sind, Zivildienstleistende zu beschäftigen und welchen Verbänden, z.B. Wohlfahrtsverbänden, gehören diese Einrichtungen und Träger an?

 

II.2. Wie hat sich die Zahl derart berechtigter Einrichtungen und Träger seit 2001 entwickelt und wie viele Plätze stellen sie jeweils und insgesamt zur Verfügung? (Bitte eine jährliche Darstellung seit 2001.)

 

II.3. Welche Einrichtungen bzw. Träger sind seit 2001 hinzugekommen und welche sind seit wann und ggf. aus welchem Grunde nicht mehr berechtigt, Zivildienstleistende zu beschäftigen? Um welche Platzzahlen handelt es sich hierbei jeweils und insgesamt?

 

II.4. Wie ist das Verfahren für Einrichtungen und Träger aus Hamburg, die Zivildienstplätze anbieten wollen und wie unterstützt die zuständige Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) den Bekanntheitsgrad dieser Möglichkeit?

 

II.5. Wie verteilen sich die Zivildienstplätze seit 2001 auf die verschiedenen Einsatzfelder und welche Einrichtungen, Träger und ggf. Verbände stehen jeweils hinter diesen Einsatzfeldern bzw. Platzzahlen? (Nachstehende Einsatzfelder bitte ggf. ergänzen).

 

a. Menschen mit Behinderung

 

b. Hilfs- und Rettungsdienste

 

c. Soziale Pflege

 

d. Jugendarbeit

 

e. Schulen

 

f. Kultur

 

g. Politik

 

h. Gewerkschaften

 

i. Naturschutzorganisationen

 

j. Sonstiges

 

II.6. Welche Vergütungen sowie Vergünstigungen erhalten Zivildienstleistende in Hamburg?

 

II.7. Auf welchen Einsatzfeldern sieht der Senat den größten Bedarf an Zivildienstleistenden?

 

II.8. Welche Struktur zeigt sich bei den Zivildienstleistenden in Hinblick auf Alter, Schulabschluss, Geschlecht und Migrationshintergrund und welche Veränderungen zeigen sich hier ggf. seit 2001?

 

III. Rahmenbedingungen für den Freiwilligendienst in Hamburg und im Bund

 

Die Bürgerschaft beschloss bereits am 09.04.2003 – mit dem Stimmen der SPD-Fraktion – den von der CDU-Fraktion initiierten Antrag „Ausbau des Freiwilligen sozialen Jahres in Hamburg – Förderung des sozialen Engagements im Dienste des Gemeinwohls“ (Drs. 17/2482). Hiermit wurde der Senat u.a. aufgefordert, über den Stand der Freiwilligendienste zu berichten und „ein Konzept zu erarbeiten, wie in Hamburg der Ausbau von FSJ und FÖJ entsprechend seiner besonderen Beutung für die Gesellschaft gefördert werden kann.“ Bis heute hat der Senat, obwohl die zuständigen Senatoren seit über fünf Jahren im Amt sind und der Antrag vor über dreieinhalb Jahren beschlossen wurde, nichts vorgelegt. Es gibt seitens des Senats kein Konzept zur Förderung oder Weiterentwicklung von FSJ und FÖJ.

 

III.1. Beabsichtigt der Senat, „ein Konzept zu erarbeiten, wie in Hamburg der Ausbau von FSJ und FÖJ entsprechend seiner besonderen Beutung für die Gesellschaft gefördert werden kann?“ Wenn nein, warum nicht, obwohl der o.g. Antrag mit dem Senat und den zuständigen Behörden abgestimmt war? Wenn ja, wann wird ein solches Konzept vorliegen?

 

III.2. Sieht der Senat auf der Hamburger Ebene Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung bei den Freiwilligendiensten? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen hier bis wann umgesetzt werden?

 

III.3. Findet die Leistung eines Freiwilligendienstes regelhaft Berücksichtigung von Bewerbungen für den öffentlichen Dienst? Wenn ja, in wie fern? Wenn nein, warum nicht und ist dies geplant?

 

III.4. Plant der Senat Maßnahmen für eine stärkere Anerkennung für Freiwilligendienst-Leistende in der Gesellschaft? Wenn, ja durch welche Maßnahmen? Wenn nein, weshalb nicht?

 

III.5. Durch eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde für 2007 in der sog. „Bereinigungssitzung“ des Haushaltsausschusses parteiübergreifend eine Aufstockung um eine weitere Million Euro auf damit insgesamt über 19 Mio. Euro für die Freiwilligendienste beschlossen. Diese Aufstockung zieht eine in der Summe gleiche Erhöhung im Europäischen Sozialfonds (ESF) nach sich. Aus dem ESF werden damit über – insgesamt - sieben Jahre in Jugendfreiwilligendiensten Jugendliche mit Haupt und Realschulabschluss sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund gefördert, die bisher nur schwer Zugang zu Freiwilligendiensten finden. Die Mittel dienen der intensiveren Betreuung durch die Einsatzstellen und Träger für diese Jugendlichen.

 

III.5.a. Was unternimmt der Senat, damit Hamburg bzw. junge Hamburgerinnen und Hamburger von diesen Mitteln profitieren können?

 

III.5.b. Wie gestaltet sich die Informationspolitik bzw. Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit den Einrichtungen, Trägern und Verbänden?

 

III.5.c. Wie viele Mittel kann Hamburg hier aktuell binden und wie sieht die weitere Planung der zuständigen Behörden hier aus?

 

III.6. Im Januar 2004 hat die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BM FSFJ) eingesetzte Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“ in einem Abschlussbericht empfohlen, neue Generationen übergreifende Freiwilligendienste für alle Altersgruppen einzurichten. Hintergrund waren neben dem demographischen Wandel auch die Handlungsempfehlungen der von der SPD-Bundestagsfraktion eingesetzten Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“.

 

Auf dieser Grundlage hat das BM FSFJ das bundesweite Modellprogramm „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ für die Laufzeit 2005-2008 mit rund 50 zum Teil mehrgliederigen Projekten gestartet. Das Programm unterstützt Einsatzfelder in Schulen, Familien, Stadtteilzentren, stationären Einrichtungen und Hospizen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass Freiwillige keine qualifizierten Fachkräfte ersetzen, so dass arbeitsmarktpolitische Neutralität gewahrt bleibt. Für derartige Projekte stehen 2007 insgesamt neun Mio. Euro zur Verfügung.

 

III.6.a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Beteiligung Hamburger Einrichtungen oder Träger an dem genannten Modellprojekt?

 

III.6.b. Hat der Senat Hamburger Einrichtungen und Träger auf die Möglichkeiten des Modellprojektes aufmerksam gemacht bzw. Ihre Teilnahme gefördert? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?

 

III.6.c. Fördert der Senat selbst Generationen übergreifende Freiwilligendienste in Hamburg? Wenn ja, wie sieht diese Förderung konkret aus? Wenn nein, warum nicht? Welche Maßnahmen plant der Senat hier für diese Legislaturperiode?