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Für eine bessere Krippen- und Kita-Bedarfsplanung und der Versorgungsgrade

Dienstag, 11.03.2008

Nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) soll der öffentliche Jugendhilfeträger regelmäßig den “Bestand an Einrichtungen und Diensten feststellen”, den Bedarf ermitteln und die “Befriedigung des Bedarfs” planen (§ 80 SGB VIII). Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutscheinsystems findet dies in Hamburg für die Kindertagesbetreuung nicht mehr regelhaft statt. Allerdings ist wegen der andauernden erheblichen Nachfrage-Effekte ebenso wie wegen des geplanten Krippenausbaus abzusehen, dass in den nächsten Jahren in erheblichem Maße neue Krippen- und Kita-Plätze zu schaffen sein werden. Vor dem Hintergrund negativer Erfahrungen insbesondere mit Neubauten und Neueinrichtungen von Kindertagesstätten (Beispiel Marienkäfer) scheint es dringend erforderlich, die Ausbaupläne von Trägern fachbehördlich mitzubegleiten und mitzusteuern. Benötigt werden für eine Bedarfsplanung neben den allgemein verfügbaren Zahlen über Kinder in den Stadtteilen Angaben über den aktuellen Bestand an Plätzen.

 

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Kindertagesplätze werden zurzeit in den verschiedenen Leistungsarten des Kita-Gutschein-System von den Trägern angeboten? (Bitte nach Bezirken, Stadtteilen und Ortsteilen sowie für Hamburg insgesamt und jeweils nach Krippe, Elementar und Hort sowie Integrationsplätzen aufschlüsseln)?

2. Wie viele Kinder in den verschiedenen Altersgruppen 0-3, 3-6, 6-14 wohnen in den jeweiligen Stadtteilen, Bezirken und Ortsteilen und welche Versorgungsquoten ergeben sich jeweils daraus?