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Hamburger Klimaschutzkonzept 2007 – 2012 (II): Maßnahmen im Handlungsfeld Energie

Mittwoch, 02.06.2010

Der Senat hat der Hamburgischen Bürgerschaft in der vergangenen Legislaturperiode mit der Drucksache 18/6803 das Klimaschutzkonzept 2007-2008 vorgestellt, das Ende 2008 zunächst mit der Drucksache 19/1752 für den Haushaltsplan 2009/2010 und Ende 2009 mit der Drs. 19/4906 erneut fortgeschrieben wurde. Zu den ursprünglich in der Drs. 18/6803 geplanten 204 klimaschutzrelevanten Maßnahmen kamen bei gleichbleibender Mittelhöhe mit der Drs. 19/1752 weitere 83 Maßnahmen hinzu. Die Zahl der in Drs. 19/1752 beschriebenen Maßnahmen wurde nun mit der zweiten Fortschreibungsdrucksache 19/4906 noch einmal auf insgesamt 361 Maßnahmen erhöht.

Angesichts der Fülle von Maßnahmen wurden im Umweltausschuss eher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Klimaschutzkonzept beraten, eine fachliche Besprechung einzelner Themenbereiche fand noch nicht statt.

Die Bundesregierung hat sich ebenso wie Hamburg vorgenommen, die C02 Emissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 sogar um 80 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Ein wichtiger Ansatzpunkt für Einsparung und Vermeidung von CO2 ist die Bereitstellung von Energie. So wird in der Fortschreibungsdrucksache zum Klimaschutzkonzept (Drs. 19/4906) zu Recht formuliert, dass die anspruchsvollen CO2-Minderungsziele nur erreicht werden, wenn Hamburg in großem Umfang CO2-freie oder zumindest CO2-arme Energie für Strom und Wärme eingesetzt wird. Die Energieversorgung der Stadt muss daher klimafreundlicher gestaltet werden.

Da der FHH in der Energiepolitik nur wenige Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist die Gründung von Hamburg Energie durch die Hamburger Wasserwerke ein Schritt in die richtige Richtung. Doch der Weg vom reinen Stromhändler zum stadteigenen Energie-Versorger ist noch weit und muss konsequent gegangen werden. Die Stationen sind vorgezeichnet durch die bestehenden Konzessionsverträge mit Vattenfall und E.ON, die 2014 auslaufen bzw. gekündigt werden müssen. In diesem Zusammenhang muss auch die Entscheidung über die Rekommunalisierung der Versorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme getroffen werden.

Ferner stehen eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen und technischen Möglichkeiten offen, die eine Modernisierung der Netze und eine effizientere Energieverwendung und -erzeugung ermöglichen und gleichzeitig erfordern.

Eine konsequente Einsparung und Vermindung von CO2 ist verbunden mit einer Einsparung und Verringerung des Energieverbrauchs bzw. der Substitution von fossilen und atomaren Brennstoffen durch Erneuerbare Energie (EE). Diese Energiewende ist aus Gründen des Klimaschutzes, aber auch aus Gründen des Ressourcenschutzes notwendig, denn Öl, Gas, Uran und auch Kohle sind endlich. Ziel ist eine sichere, saubere und wirtschaftliche Energieversorgung.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Anteil der EE von aktuell 16 Prozent bis 2020 auf wenigstens 30 Prozent steigt und so den heutigen Anteil von Kernenergie sukzessive ersetzen kann. Schon heute sind im Norddeutschen Raum die AKW Brunsbüttel und Krümmel aufgrund von nicht behobenen Pannen seit über zweieinhalb Jahren vom Netz. Das AKW Stade ist seit 2003 abgeschaltet und wird demontiert. Aufgrund der immensen Zuwächse an EE an und vor der Küste ist weder Strommangel noch eine Stromlücke erkennbar.

Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen verzeichnet regelmäßig Überschüsse in der Energieproduktion. Deutschland ist ein Energieexportland, obwohl zahlreiche geplante Kohlekraftwerke aus unterschiedlichsten Gründen in Deutschland – vor allem in Norddeutschland - nicht realisiert werden.

Mit der o.g. Drucksache zeigt der Senat aktuelle Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen auf dem Gebiet der Energiepolitik auf. Dazu ergeben sich Nachfragen.

 

I. Hamburg Energie (HHE)

HHE wurde lt. Drs. 19/4845 ohne Senatsbefassung durch die Hamburger Wasserwerke gegründet. Die Bürgerschaft wurde nicht informiert. Eine Befassung im Parlament wurde erst aufgrund von Initiativen der SPD möglich. Die FHH ist nur mittelbar an HHE beteiligt. Als Unternehmenszweck wurde angegeben: Versorgung der Allgemeinheit sowie der öffentlichen Einrichtungen der FHH mit Energie einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Das Unternehmen plant, errichtet und betreibt kommunale Infrastrukturen. Das Unternehmen soll Aufgaben der Daseinsvorsorge übernehmen und wird sein wirtschaftliches Handeln daran ausrichten. Es ist dem Klimaschutz verpflichtet und richtet seine Gesellschaftspolitik daran aus. Das Unternehmen bietet klimafreundlichen Strom (Atom- und kohlefrei) am Markt an.

1. Warum wurde der Senat mit der Gründung von HHE nicht befasst und die Bürgerschaft nicht aktiv informiert?

a. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Gründung durch Hamburg Wasser?

b. Inwiefern ist die FHH mittelbar an HHE beteiligt?

2. Wie viele Kunden konnte HHE seit seiner Gründung gewinnen?

a. Wie viele Kunden können inzwischen beliefert werden?

b. Wie hoch ist der Anteil der Neukunden, die von Vattenfall zu HHE gewechselt sind?

c. Unterscheidet HHE zwischen privaten Haushaltskunden und „Geschäftskunden“?

d. Wenn ja, welche Unterschiede bestehen ggf. bei den Lieferbedingungen und Preisen?

e. Wie viele Geschäftskunden konnte HHE ggf. bereits gewinnen?

f. Welche öffentlichen Einrichtungen beliefert HHE inzwischen mit Strom und Gas?

3. Wie stellt HHE zur Zeit sicher, seine Kunden nur mit atom- und kohlefreiem Strom zu beliefern?

4. Bietet HHE seinen Kunden neben der Bereitstellung von Strom weitere Dienstleistungen an?

a. Wenn ja, welche?

b. Wenn nein, warum nicht?

c. Ist ggf. ein Dienstleistungsangebot geplant?

d. Wenn ja, welches und ab wann?

5. Im Gegensatz zu anderen Energieversorgern bzw. Stromhändlern wirbt HHE damit, auf eine Preisanhebung verzichtet zu haben und den Preis ein Jahr konstant zu halten.

Wie hoch ist der Preis?

a. Bietet HHE seinen Kunden noch – wie ursprünglich geplant – unterschiedliche Produkte an?

b. Wenn ja, welche sind das und wie unterschieden sie sich?

c. Wenn nein, warum nicht?

6. Hamburg Energie versorgt seit Anfang des Jahres die FHH mit Gas. Dazu hat keine Ausschreibung stattgefunden.

a. Warum fand vor der Übernahme der Gasversorgung durch HHE keine Ausschreibung statt?

b. Warum hat der Senat die zuständige Behörde beauftragt, die Hamburg Energie GmbH (Hamburg Energie) ohne öffentliche Ausschreibung mit der Gaslieferung zu beauftragen (s. Drs. 19/5661)?

c. Aus welchen Gründen ist die ohne vorangegangene Ausschreibung erfolgte Gasversorgung der FHH durch HHE nach Auffassung des Senats bzw. der zuständigen Behörde rechtmäßig?

d. Wie stellen sich insoweit die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen dar?

e. Was sind die Voraussetzungen eines „In-House-Geschäfts“, wo sind diese Voraussetzungen geregelt, welche Konsequenzen hat die Erfüllung dieser Voraussetzungen und aus welchen Gründen lagen diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Vergabe der Gaslieferungsleistung an Hamburg Energie aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde vor s. Drs. 19/5661)?

f. Sind gegenüber dem Senat bzw. der zuständigen Behörde Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der ohne vorangegangene Ausschreibung erfolgten Gasversorgung der FHH durch HHE vorgetragen worden? Wenn ja, wer hat welche Bedenken vorgetragen und wie wurden sie im Einzelnen begründet?

g. Hat HHE seinerseits die zur Belieferung der FHH erforderlichen Gasmengen ausgeschrieben? Wenn ja: Wann, in welcher Form, aufgrund welcher Vorschriften und zu welchen Bedingungen? Wenn nein: Warum nicht und wie sichert sich HHE die erforderlichen Gasmengen?

7. Welcher Vorteil besteht für die FHH, ihren Gasbedarf bei HHE zu decken?

 

8. Plant HHE, Hamburger Privat- und Gewerbekunden mit Gas zu beliefern?

a. Wenn ja, ab wann?

b. Wenn nein, warum nicht?

9. Ist darüber entschieden, ob die FHH - wenn die Bündelverträge mit Vattenfall auslaufen - ihren Strom auch bei HHE beziehen?

a. Wenn ja, wie ist die Entscheidung ausgefallen?

b. Wenn nein, warum nicht und wann soll die Entscheidung getroffen werden?

c. Wird die FHH den potenziell insoweit anstehenden Anbieterwechsel auch ohne Ausschreibung vornehmen?

d. Wenn ja, wie stellen sich hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit einer Ausschreibung insoweit die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen dar?

e. Wenn nein, warum nicht?

10. Welchen Vorteil hat die FHH, ihren eigenen Strombedarf bei HHE zu decken?

11. HHE hat vor, eigene Erzeugungskapazitäten aufzubauen.

a. Welche Pläne über welche zu errichtenden Kapazitäten und welche einzelnen Anlagen gibt es?

b. Welche Summe wird HHE investieren (bitte insgesamt und nach einzelnen Anlagen getrennt angeben)?

c. Welche Grundstücke sind dazu gesichert?

d. Welcher Zeitplan besteht?

e. Welche Anlagen werden im Einzelnen zur Zeit errichtet und wo?

f. Welche eigenen Anlagen werden zur Zeit im Einzelnen betrieben?

12. Welche kommunale Infrastruktur plant, errichtet und betreibt HHE zur Zeit?

13. Was ist im Einzelnen unter dem für HHE angegebenen Unternehmenszweck der Übernahme von „Aufgaben der Daseinsvorsorge“ und der daran orientierten Ausrichtung des wirtschaftlichen Handelns zu verstehen?

14. Welche Rolle wird HHE bei einer Rekommunalisierung der Netze und oder dem Aufbau von Stadtwerken spielen?

 

II. Kosten und Konsequenzen einer öffentlichen Verfügung über die Energienetze

In der Drs. 19/4906 werden Ausführungen zur Vorbereitung der Netzübernahme gemacht, wozu sich weitere Fragen ergeben.

1. Welche Optionen für die Verfügung der FHH über die Energienetze werden zur Zeit durch eine von der Fachbehörde eingesetzte Projektgruppe und interne Lenkungsgruppe geprüft?

a. Welche Fachbehörde ist federführend?

b. Wann und von wem wurde die Projektgruppe eingesetzt, wer gehört ihr an und welche genaue Aufgabe hat sie?

c. Wann und von wem wurde die Lenkungsgruppe eingesetzt, wer gehört ihr an und welche genaue Aufgabe hat sie?

d. In welchem Verhältnis stehen Projekt- und Lenkungsgruppe?

e. Wann werden die Prüfungen voraussichtlich abgeschlossen sein?

2. Um eine erste Einschätzung zur Realisierbarkeit einer Netzübernahme zu erhalten, wurden zwei Machbarkeitsstudien von externen energiewirtschaftlichen Beratern erstellt:

• „Kommunalisierung der Energienetze auf dem Gebiet der FHH“ und

• „Überführung der Energienetze in öffentliche Verantwortung und Gründung kommunaler Stadtwerke“ ergeben?

a. Wer hat die Studien erarbeitet?

b. Welcher Untersuchungsauftrag lag den Studien jeweils zugrunde?

c. Liegen die Ergebnisse der Studien bereits vor?

d. Wenn nein, wann werden die Ergebnisse erwartet?

e. Wenn ja, wem stehen sie zur Verfügung und was sind die jeweils wichtigsten Ergebnisse der Studien?

f. Wem werden die Ergebnisse der Studien vorgestellt und in welcher Form werden sie auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein?

3. Der Senat wird seine Entscheidung über eine mögliche Rekommunalisierung der Netze auf der Basis von Daten zur Ermittlung der Netzwerte und der Ermittlung der Kosten für einen Netzerwerb vom Konzessionsnehmer treffen.

a. Stehen die genannten Daten bereits zur Verfügung?

b. Wenn nein, wann werden sie voraussichtlich zur Verfügung stehen?

c. Wenn ja, wie lauten sie im Einzelnen?

d. Besteht ein Rechtsanspruch auf Herausgabe dieser Informationen?

e. Wenn ja, in welcher Form und wann wird er umgesetzt bzw. kann er von den Anspruchsinhabern umgesetzt werden?

f. Wenn nein, warum nicht und wem werden die Daten gleichwohl bekannt gegeben?

4. Mit Vattenfall fanden erste Gespräche zur Endschaftsregelung des Konzessionsvertrages Strom und Fernwärme statt.

a. Wann hat wer diese Gespräche geführt?

b. Welchen Inhalt hatten die Gespräche und zu welchem Ergebnis führten sie bis heute?

c. Warum, wie und von wem soll geklärt werden, welchen Beitrag zur CO2-Einsparung ordnungsrechtliche Instrumentarien zur Regelung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung leisten können?

d. Welche ordnungsrechtlichen Instrumentarien sind gemeint?

5. Fernwärme und Strom sind in einem Konzessionsvertrag geregelt.

a. Welcher rechtliche Rahmen besteht für die Übernahme des Fernwärmenetzes und wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten und Chancen, in diesem Rahmen eine Übernahme des Netzes durchsetzen zu können?

b. Liegt – ähnlich wie für die Übernahme von Strom- und Gasnetzen – hinsichtlich der Übernahme von Fernwärmenetzen inzwischen Rechtssprechung vor und wenn ja: Welche (bitte Gericht, Aktenzeichen, Entscheidungsdatum und ggf. Publikationsmedium angeben)?

6. Wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde aus welchen Gründen die Chancen der Durchsetzung einer Netzübernahme bei Gas und Strom aufgrund welcher gegebenen Rechtslage?

7. Wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde aus welchen Gründen die Chancen, dass die Stadt mit Auslaufen des Konzessionsvertrages auch das Fernwärmenetz in kommunale Hand überführen kann?

8. Welche Bedeutung hat die Auskoppelung der Fernwärme für den Betrieb des Kraftwerkes Moorburg? Kann das KKW Moorburg auch ohne Fernwärmeauskopplung rentabel betrieben werden?

a. Der Staatsrat der Umweltbehörde hat im Zuge der Auseinandersetzung um die Fernwärmetrasse angekündigt, mit Vattenfall über Alternativen zur Fernwärmeversorgung durch das Kraftwerk Moorburg zu sprechen. Welche Zielsetzung verfolgte der Staatsrat mit der Gesprächsabsicht?

b. Entspricht diese Zielsetzung der des Senats?

c. Hat das Gespräch inzwischen stattgefunden?

aa. Wenn nein, warum nicht?

bb. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9. Vattenfall hat unterdessen den Bau eines 5 MW Biomassekraftwerkes am Einspeiseort für die Fernwärme aus Moorburg beantragt und begonnen.

a. Welchen Sinn macht aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde der Bau des Biomasseheizkraftwerkes, wenn aus Moorburg etwa 300 MW Fernwärme eingespeist werden?

b. Für welche Abnehmer wird das Kraftwerk Haferweg Fernwärme bereithalten?

c. Mit welcher Temperatur und in welchem Aggregatzustand kommt die Fernwärme aus Moorburg am Haferweg an? Wie passt dazu Fernwärme aus dem Kraftwerk Haferweg?

10. Im Koalitionsvertrag haben CDU und GAL vereinbart, den Betrieb des Fernwärmenetzes inklusive der Schaffung grundlastfähiger Kraftwerkskapazitäten in der Region Hamburg europaweit, transparent und diskriminierungsfrei auszuschreiben.

a. Wie vereinbart sich diese Absicht mit der Übernahme der Netze – einschließlich des Fernwärmenetzes?

b. Welche Anforderungen stellt der Senat angesichts wachsender Mengen von Erneuerbaren Energien im Netz an grundlastfähige Kraftwerkskapazitäten?

c. Werden bei einer möglichen Übernahme des Fernwärmenetzes durch die Stadt auch die Kundenverhältnisse auf die Stadt übergehen und wenn ja: Aus welchen Gründen?

d. Nach welchem Verfahren wird der Wert des Fernwärmenetzes bei einer möglichen Übernahme durch die Stadt ermittelt? Gibt es Beispiele für einen solchen Vorgang? Wenn ja: Welche?

e. Kann aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde die Kaufering-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) beim Kauf einer Fernwärmeleitung angewandt werden?

f. Inwieweit wird aus welchen Gründen die Ausschreibung des Fernwärmenetzes durch die Fertigstellung des Fernwärme erzeugenden Kraftwerks Moorburg beeinflusst?

g. Hat Vattenfall einen Anspruch auf die Abnahme der Fernwärme aus Moorburg?

h. Kann Das KKW Moorburg auch ohne Fernwärme geführt werden?

i. Welche Auswirkung hat der Verzicht auf die Fernwärmeauskoppelung auf Menge und Temperatur des in die Elbe zurückfließenden Kühlwassers?

11. Der Senat hat seinen Beschluss vom 9. Dezember 2008 bekräftigt, die Chancen und Risiken einer Rekommunalisierung zu ermitteln und zu bewerten und dazu die notwendigen Informationen von den jeweiligen Vertragspartnern der bestehenden Wegerechtsverträge (frühere Konzessionsverträge) zu beschaffen. Die Ermittlungen dauern nun über ein Jahr an.

a. Zu welchen Ergebnissen ist der Senat bzw. die zuständige Behörde insoweit inzwischen gekommen?

b. Wie lange will der Senat bzw. die zuständige Behörde noch ermitteln, bewerten und/oder Informationsbeschaffung betreiben?

c. Liegen die erforderlichen Informationen inzwischen vor?

aa. Wenn ja, sind sie ausreichend, um eine Entscheidung über die Frage der Rekommunalisierung zu treffen?

bb. Wenn nein, warum liegen die Informationen nicht vor?

d. Wie gedenkt der Senat bzw. die zuständige Behörde, an die Informationen zu gelangen?

e. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat bzw. die zuständige Behörde insoweit?

12. Wann wird der Senat über die Übernahme der Netze für Strom, Gas und Fernwärme und die damit verbunden Schritte entscheiden?