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Kosten für Polizeieinsätze im Zuge kommerzieller Großveranstaltungen

Donnerstag, 26.03.2009

Im Nachgang zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 19/1785 fragen wir den Senat und bitten zu Ziffer 1 um Darstellung der Antwort wie in Drs. 16/264:

 

1. Wie viele Großveranstaltungen (mit jeweils mehr als 5.000, 10.000, 20.000, 50.000, 100.000 und mehr Zuschauerinnen und Zuschauern) hat es in den Jahren von 2004 bis heute in Hamburg gegeben?

1.1 Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mussten anlässlich der jeweiligen Veranstaltungen mit wie vielen Personalstunden eingesetzt werden und wie hoch waren die Kosten dafür?

1.2 Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren mittelbar zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Umfeld der jeweiligen Veranstaltungen mit wie vielen Personalstunden eingesetzt und wie hoch waren die Kosten dafür?

 

2. Welche Erfahrungswerte, Daten oder andere Erkenntnisse gibt es darüber, wie viel der Personalaufwand bei einem Einsatz polizeilicher Einheiten über einen bestimmten Zeitraum kostet?

2.1 Was macht eine Personalstunde einer bzw. eines Polizeivollzugsbediensteten A7/A8/A9 rechnerisch an Ausgaben aus?

2.2 In welcher Höhe werden (rechnerisch) finanzielle Mittel aufgewandt zum Beispiel

a) bei einem einstündigen Einsatz einer Hundertschaft der Bereitschaftspolizei?

b) bei einem dreistündigen Einsatz von dreihundert Polizeibeamtinnen und -beamten?

c) bei einem fünfstündigen Einsatz von eintausend Polizeibeamtinnen und -beamten?

d) bei einem zweitägigen Einsatz von zweihundert Polizeibeamtinnen und -beamten?

2.3 Welche Daten und (rechnerischen) Werte gibt es über den Personalaufwand hinaus für die im Zusammenhang mit dem Sachaufwand bei Polizeieinsätzen entstehenden Kosten, etwa für die Verpflegung der Beamten oder den Einsatz von Fahrzeugen?

 

3. Gibt es auf Senatsseite Überlegungen, Veranstalter von (jedenfalls kommerziellen) Großveranstaltungen über zu entrichtende Steuern und Gebühren hinaus an dem finanziellen Aufwand zu beteiligen, der im Zuge ihrer Events insbesondere auf Seiten der Polizei entsteht?

3.1 Welchen Rahmenbedingungen müssen nach Ansicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde(n) gegeben sein, um eine solche Kostenbeteiligung einfordern zu können? Welche Gruppen von Veranstaltungen kommen dafür in Betracht, welcher Art und in welcher Höhe kann so eine finanzielle Beteiligung sein, ist ein solcher Schritt nur bundeseinheitlich oder auch im Verbund norddeutscher Länder denkbar?

3.2 Wird auf Senatsseite erwogen oder geplant, Initiativen mit dem Ziel zu ergreifen, eine Kostenbeteiligung der Veranstalter kommerzieller Großereignisse zu erreichen? Wenn ja, welche Schritte sind diesbezüglich angedacht? Wenn nein, weshalb nicht?