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Lärmaktionsplanung

Montag, 13.07.2009

Steigende Lärmbelastung in den Ballungszentren Europas und die wachsende Erkenntnis über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf Herz, Kreislauf und Gehör haben die Europäische Union veranlasst, am 25. Juni 2002 die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu erlassen (2002/49/EG). Sie enthält Vorschriften zur systematischen Erfassung von Lärmbelastungen und Erstellung von Lärmaktionsplänen. Ziel ist es, Umgebungslärm zu vermeiden oder zu verringern, um gesundheitsschädlichen Auswirkungen vorzubeugen.

Mit der Einfügung des neuen Sechsten Teils „Lärmminderungsplanung“ in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 47a bis 47f BImSchG) wurde die EG-Umgebungs-lärmrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Nach Erfassung und Kartierung des vom Straßen-, Luft- und Schienenverkehr ausgehenden Umgebungslärms hat die Stadt in einem ersten Schritt einen für das Stadtgebiet geltenden und von drei öffentlichen Lärmforen begleiteten „Strategischen Lärmaktionsplan Hamburg“ aufgestellt. Anfang Dezember 2008 wurde er unter www.hamburg.de/laermaktionsplan/ veröffent¬licht. Er mündet in elf kurzfristige (Realisierung in 1-2 Jahren) und fünf mittelfristige Maßnahmenempfehlungen (Realisierung in 3-5 Jahren).

Ab Mitte Juni 2009 wird in einem zweiten Schritt die Lärmaktionsplanung in den Bezirken konkretisiert. Bis zur Sommerpause werden in Bergedorf, Harburg und Eimsbüttel die ersten Lärmforen abgehalten. Die anderen Bezirke folgen nach.

Hamburg will zusammen mit 14 schleswig-holsteinischen Umlandgemeinden einen Lärmaktionsplan für den gesamten Ballungsraum aufstellen.

 

Dies vorausgeschickt, fragen wir den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat, dass Lärmexpertinnen und -experten, die an der Erarbeitung des Strategischen Lärmaktionsplans Hamburg beteiligt waren, in einem neuen Forschungsbericht des Umweltbundesamtes (UBA, Lärmaktionsplanung in Ballungsräumen, Mai 2009) die vorgegebenen Rechenmodelle zur Kartierung insbesondere von Straßenlärm als unzureichend kritisieren, weil sie auf älteren Emissionsmessungen beruhen und nicht die heutige Fahrzeugflotte abbilden?

2. Wann sind die in den Rechenmodellen des Hamburger Lärmaktionsplans verwendeten Lärmmesswerte der relevanten Verkehrssektoren letztmalig in der Stadt erhoben worden und von wem?

 

3. Wie will der Senat vermeiden, dass es aufgrund der kritisierten Rechenmodelle zu Über- oder Unterschätzungen von Lärmbelastungen kommt, die möglicherweise zu ineffizienten oder falschen Lärmminderungsmaßnahmen und dementsprechend zu ineffizientem oder falschem Einsatz knapper öffentlicher Mittel führen?

4. Warum basiert der Senat seinen Lärmaktionsplan zunächst auf Lärmschwellenwerte von tagsüber 70 dB (A) und nachts 65 dB (A), obwohl das Umweltbundesamt (UBA) deutlich niedrigere Werte von 65 dB (A) bzw. 55 dB (A) verlangt, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden?

5. Wann werden die Lärmschwellenwerte entsprechend der UBA-Empfehlung her¬abgesetzt, wie wird die Werteabsenkung in den Lärmaktionsplan eingearbeitet und welche Folgen ergeben sich daraus für Art und Umfang von Lärmminderungsmaßnahmen?

6. Wie beurteilt der Senat den vom UBA veröffentlichten Kinder-Umwelt-Survey, nach dem Kinder (8-14 Jahre), insbesondere in Familien mit niedrigem Sozialstatus, vermehrt an stark befahrenen Haupt- und Durchgangsstraßen wohnen und verstärkt unter lärmbedingten Hörschäden leiden, und welche Schluss¬folgerungen zieht er daraus für Lärmminderungsaktionen in Hamburg?

7. Wie ist bei einer wachsenden Metropole zu gewährleisten, dass die damit verbundenen dynamischen Veränderungen bei verkehrsbedingten Lärmbelastungen realistisch und zeitnah erfasst werden?

8. Im Sommer 2008 waren noch mehrere parallele Strecken und sonstige Schienenwege der bis zum 30. Juni 2007 lärmkartierungspflichtigen Eisenbahnen des Bundes im Ballungsraum Hamburg nicht in den strategischen Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) enthalten. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 19/733 teilte der Senat mit, nach Auskunft des EBA sei mit der Vervollständigung und Veröffentlichung der strategischen Lärmkarten im Herbst 2008 zu rechnen. Ohne entsprechende Karten könne eine vollständige Betroffenheitsanalyse nicht erarbeitet werden, so der Senat. Sind die vom Senat bemängelten fehlenden Lärmdaten des Eisenbahn-Bun¬desamtes zwischenzeitlich nachgemeldet worden?

a. Wenn ja, ergeben sich daraus höhere Lärmbelastungen durch Schienenverkehr als bisher kartiert und wie wirken sie sich ggf. auf die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen aus?

b. Wenn nein, warum nicht, für welche Strecken noch nicht und bis wann sollen nach Kenntnis der zuständigen Behörde die Nachmeldungen erfolgen?

9. Welche mit Hamburg kooperierenden Umlandgemeinden haben ihre Lärm¬kartierungen und -ak¬tionspläne schon fertig gestellt?

10. Bis wann werden noch fehlende Gemeinden ihre Lärmdaten an Hamburg liefern und wann beginnt die Stadt mit der Zusammenfassung des Materials von Gemeinden und Stadt zu einem gemeinsamen Lärmaktionsplan für den Ballungsraum?

11. Wie verbindlich sind die Vorschläge zur Lärmminderung der den Hamburger Planungsprozess begleitenden Lärmforen und wie wird ihnen im späteren gemeinsamen Lärmaktionsplan Rechnung getragen?

12. Wie will der Senat etwa überhöhten Erwartungen der ForumsteilnehmerInnen an die Möglichkeiten zur Lärmbekämpfung in einer Metropole begegnen, die auch Mobilitätsbedürfnissen gerecht werden muss?

13. Welche der elf innerhalb von 1-2 Jahren zu prüfenden kurzfristigen Maßnahmen (Lärmaktionsplan, S.48) des Hamburger Lärmaktionsplans sind bereits angegangen worden, wie ist ihr aktueller Bearbeitungsstand und wann ist mit einem Abschlussergebnis zu rechnen?

14. Wann sollen die noch nicht angefangenen Prüfaufträge für kurzfristige Maßnahmen begonnen werden?

15. Welche der fünf innerhalb von 3-5 Jahren zu prüfenden mittelfristigen Maßnahmen (Lärmaktionsplan, S.49) sind bereits angegangen worden, wie ist ihr aktueller Bearbeitungsstand und wann ist mit einem Abschlussergebnis zu rechnen?

16. Wann sollen die noch nicht angefangenen Prüfaufträge für mittelfristige Maßnahmen begonnen werden?

17. Wurde das Fachpersonal in der BSU und in den Bezirken aufgestockt, um die behördeninternen Bearbeitungskapazitäten angemessen zu verstärken?

a. Wenn ja, wann wurden wie viele Stellen in welchem Bereich zusätzlich geschaffen?

b. Wenn nein, warum nicht und ist ggf. geplant, die Mehrarbeit an Externe zu vergeben?

18. Sind der Fachbehörde und den Bezirken zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden, um die Arbeiten angemessen erledigen zu können?

a. Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

b. Wenn nein, aus welchen bestehenden Haushaltstiteln wird die Arbeit

finanziert?