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Mittagessenangebot in Hamburger Schulen

Dienstag, 06.01.2009

Trotz einer insgesamt relativ guten gesundheitlichen Lage der Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind ihre Chancen auf ein von Krankheit und Gesundheitsstörungen unbelastetes Leben nicht gleich verteilt. Vor allem Kinder aus sozial schwachen Familien leiden unter erhöhten Gesundheitsrisiken durch den Lebensstil und die Lebensumstände der Familien. So sind Kinder in den unteren Sozialschichten überdurchschnittlich von verschiedenen Krankheiten wie z.B. Übergewicht betroffen.

Der Einfluss des Sozialstatus auf die gesundheitliche Entwicklung von Heranwachsenden ist eines der zentralen Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS), der vom Robert-Koch-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesforschungsministeriums durchgeführt wurde. Zu den weiteren Kernergebnissen gehört, dass chronische Krankheiten, zu denen auch Fettleibigkeit gehören, an Bedeutung gewinnen. Die Bundesregierung schreibt deshalb in ihrer Strategie zur Förderung der Kindergesundheit der Prävention von Fehlernährung und Übergewicht eine herausragende Rolle zu (Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit, Mai 2008).

Auch in Hamburg hat der Anteil übergewichtiger Kinder zwischen 2004 und 2007 um 2,1 Prozent auf 11,9 Prozent (Mädchen) und um 3,4 Prozent auf 12,1 Prozent (Jungen) ebenso zugenommen, wie der Anteil untergewichtiger Kinder um 1,6 Prozent auf 8,4 Prozent (Mädchen) und um 1,0 Prozent auf 8,5 Prozent (Jungen) (Drs. 18/2052 ).

Die schwarz-grüne Koalition in Hamburg betrachtet es als wesentliches Ziel ihrer Bildungspolitik, „Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen … Herkunft gleiche und gerechte Chancen für den … Erwerb von Kompetenzen zu ermöglichen, um sie für ein selbstständiges und selbst bestimmtes Leben … vorzubereiten“ (Koalitionsvertrag S.7). Hierzu gehört als unabdingbare Voraussetzung ganz sicher das gesunde Aufwachsen, welches wiederum eine gesunde Ernährung voraussetzt. Konkret hat sich die Koalition den „… bedarfsgerechten [Ausbau] …des Mittagessens in der Schule“ vorgenommen (Koalitionsvertrag S.9).

Im Hamburger Schulgesetz (HmbSG) wird für Schulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag der Schulkonferenz als Ganztagsschule geführt zu werden, „wenn die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder erfüllt werden können“ (HmbSG §13, Abs. (2)). Für Gymnasien gilt diese Einschränkung nicht; diese sind mit Einführung des achtstufigen Gymnasiums am 27.06.2003 automatisch zu Ganztagsschulen geworden, da sich ihre Stundentafel an mindestens drei Tagen in der Woche auf mindestens sieben Zeitstunden erstrecken muss, um die vorgeschriebene Wochenstundenzahl zu erreichen. Eine pädagogische Begleitung der Mittagspause ist laut Schulgesetz nicht vorgeschrieben, sondern lediglich als „ergänzendes Angebot“ möglich.

Über die reale Situation des Mittagessenangebots Hamburger Schulen lagen der zuständigen Behörde bisher keine Erkenntnisse vor (Drs. 18/3510). Auch gab es bisher keine verbindlichen Vorgaben darüber, wie ein Mittagsessenangebot an Hamburger Schulen beschaffen sein muss, sondern lediglich Empfehlungen (Drs. 18/3510).

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 6.6.2007 wurde der Senat ersucht, Eckpunkte zur gesunden Ernährung an Schulen zu erarbeiten (Drs. 18/6389). Dabei sollten

- Qualitätskriterien für das Verpflegungsangebot an Schulen erarbeitet werden

- Möglichkeiten einer Zertifizierung der Verpflegungsangebote von Caterer geprüft werden

- Eine stärkere Einbeziehung von Ernährungsaspekten im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung geprüft werden

- Anreize für eine aktivere Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.

Das Obdachlosenmagazin Hinz & Kunzt hat 42 Kantinen an Hamburger Schulen auf Qualität und Kosten getestet und dabei erhebliche Preis- und Qualitätsunterschiede festgestellt. Dabei wurde deutlich, dass Schulkantinen, die für Kinder mit einkommensschwachen Eltern besonders günstige Essen anbieten, eine deutlich bessere Auslastung ausweisen. In Ermangelung abfragbarer Daten über die Situation in Hamburger Schulkantinen durch die zuständige Fachbehörde kommt den Erkenntnissen dieser Umfrage eine erhebliche Bedeutung zu.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Quantität des Mittagessenangebots an Hamburger Schulen

1.1. Wie viele Hamburger Schulen halten ein Mittagessenangebot vor? (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen)

1.2. Wie viele Essen werden in den Schulküchen jeweils ausgegeben? (Bitte jede Schule einzeln aufführen mit der Gesamt-Schülerzahl und Hinweis auf die Art des Angebotes, voll gebundene, teil gebundene, offene GTS)

1.3. Bitte angeben, in wie vielen Schichten das Mittagessen jeweils ausgegeben wird.

 

2. Kosten für das Mittagessenangebot an Hamburger Schulen

2.1. Wie viel müssen Schülerinnen und Schüler für ein Mittagessen in einer Hamburger Schulkantine bezahlen? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen)

2.2. Wie viel müssen Schülerinnen und Schüler für ein ermäßigtes Mittagessen in einer Hamburger Schulkantine bezahlen? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen)

2.3. Wie beantragt bzw. erhält man den Zuschuss von zwei Euro für ein Mittagessen?

2.4. Wie viele Schülerinnen und Schüler in Hamburg erhalten in den einzelnen Schulen einen Zuschuss zum Mittagessen?

 

3. Finanzierung der Schulkantinen in Hamburg

3.1. Wie viel hat der Senat seit 2003 jährlich für den Bau und Betrieb von Schulkantinen ausgegeben?

 

3.2. Aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Kosten finanziert bzw. welche Beträge wurden durch das Ganztagsschulprogramm der Bundesregierung getragen?

3.3. Entstehen den Schulen durch den Betrieb von Kantinen Kosten, die sie aus ihrem eigenen Etat bestreiten müssen?

3.3.1. Wenn ja, welche und aus welchen Teilen behördlicher Zuweisungen z.B. Unterrichtsmitteln sie gegebenenfalls finanziert werden?

3.4. Gibt es Schulen, die durch den Betrieb ehrenamtlich bewirtschafteter Schulkantinen einen Gewinn erzielen?

3.4.1. Wenn ja, welche Schulen sind dieses?

3.4.2. Dürfen die Schulen den erwirtschafteten Gewinn behalten?

3.4.3. Welche steuerrechtlichen Vorschriften müssen ehrenamtlich betriebene Kantinen beachten.

 

4. Betrieb von Schulkantinen in Hamburg

4.1. In welchen Hamburger Schulkantinen wurde der Betrieb an einen externen kommerziellen Betreiber vergeben und welche Betreiber sind dieses im Einzelnen?

4.2. In welchen Hamburger Schulkantinen wird der Betrieb anderweitig, z.B. durch einen Beschäftigungsträger gewährleistet, und welche Betreiber sind dieses im Einzelnen?

4.3. In welchen Hamburger Schulkantinen wird der Betrieb durch Ehrenamtliche gewährleistet?

4.4. Bei den Antworten zu 4.1. bis 4.3 auch die Mischformen kenntlich machen. Ebenfalls kenntlich machen, ob die Kantinen ausschließlich ein Mittagsangebot machen oder Verpflegungsangebote über den gesamten Schultag erbringen.

Laut dem „Schulkantinen-Report“ des Magazins Hinz & Kunzt droht den ehrenamtlichen Betreibern der Schulkantine eines Bramfelder Gymnasiums eine Strafe, wenn sie die Mängel hinsichtlich lebensmittel- und hygienerechtlicher Vorschriften für den Betrieb der Schulkantine nicht beseitigten. In der „Handreichung für den Betrieb von Kantinen, Cafeterien und Kiosken an staatlichen Schulen“ der Behörde für Bildung und Sport vom Juni 2004 heißt es jedoch: „Solche positiven Verhältnisse, bei denen die ganze Schule von dem ehrenamtlichen Einsatz Einzelner profitiert, sollten nicht durch übermäßigen Regelungsaufwand beeinträchtigt werden.“

4.4.1. Wird von den ehrenamtlichen Betreibern Hamburger Schulkantinen erwartet, dass sie sämtliche Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), inklusive der jährlichen Schulungen einhalten?

4.4.2. Welche Anweisungen gibt es für die Mitarbeiter der bezirklichen Verbraucherschutzämter in Bezug auf die Prüfung von Schulkantinen, die durch Ehrenamtliche betrieben werden?

 

5. Qualität des Essens in den Hamburger Schulkantinen

5.1. In welchen Hamburger Schulkantinen wird das Essen frisch zubereitet?

5.2. In welchen Hamburger Schulkantinen werden die Mahlzeiten fertig geliefert und aufgewärmt?

5.2.1. Welche dieser Mahlzeiten werden tiefgekühlt angeliefert?

5.3. In welchen Hamburger Schulkantinen wird Bio-Kost angeboten?

5.4. An welchen Hamburger Schulkantinen gibt es Mittagessenangebote in Snackform?

5.5. In welchen Hamburger Schulkantinen gibt es mehrere Essen zur Auswahl?

5.5.1. Wie viele Essen gibt es zur Auswahl?

 

6. Umsetzung der Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft vom 06.06.2007 zur gesunden Ernährung an Schulen

6.1. Wurden inzwischen Eckpunkte zur gesunden Ernährung an Schulen erarbeitet?

6.1.1. Wenn ja, wie genau sehen diese Eckpunkte aus?

6.1.2. Wenn nein warum nicht?

6.2. Wurden Qualitätskriterien für das Verpflegungsangebot an Schulen erarbeitet?

6.2.1. Wenn ja, wie genau sehen diese Qualitätskriterien aus?

6.2.2. Wie wurden bzw. werden die Qualitätskriterien den Schulen kenntlich gemacht?

6.2.3. Was ist geplant, um die Umsetzung der neu formulierten Qualitätskriterien an die Schulkost zu forcieren?

6.2.4. Wenn nein, warum liegen noch keine Qualitätskriterien vor?

6.3. Was hat die Prüfung einer Zertifizierung von Caterer ergeben?

6.4. Was hat die Prüfung der Einbeziehung von Ernährungsaspekten in die Schuleingangsuntersuchung ergeben?

6.5. Welche Anreize wurden geschaffen, um Schülerinnen und Schüler aktiver in den Betrieb von Schulkantinen einzubeziehen?

 

7. Pädagogische Betreuung in Hamburger Schulkantinen

7.1. Welche Vorgaben gibt es von Seiten der Fachbehörde für die pädagogische Betreuung während der Mittagspause in den Hamburger Ganztagsgrundschulen?

7.1.1. Wird die Betreuung der Mittagspause auf die zu leistenden Lehrerstunden angerechnet?

7.2. Welche Vorgaben gibt es von Seiten der Fachbehörde für die Betreuung der Mittagspause in der Primar- und der Sekundarstufe der Hamburger Ganztagsschulen?

7.2.1. Wird die Betreuung der Mittagspause auf die zu leistenden Lehrerstunden angerechnet?

7.3. Welche Vorgaben gibt es von Seiten der Fachbehörde für die Betreuung der Mittagspause auf den achtstufigen Gymnasien?

7.3.1. Wird die Betreuung der Mittagspause auf die zu leistenden Lehrerstunden angerechnet?

 

8. Gymnasiums

8.1. Welche Bedingungen müssen für die Bereitstellung und den betrieb von Schulkantinen erfüllt sein, um als Ganztagsschule zu gelten?

8.2. Sind die Hamburger Gymnasien nach Einführung des achtstufigen Gymnasiums offiziell Ganztagsschulen oder nicht?

8.2.1. Wenn ja, gelten für die faktisch als Ganztagsschulen geführten Hamburger Gymnasien andere Vorraussetzungen, die sie hinsichtlich personeller, sächlicher und räumlicher Ausstattung erfüllen müssen, um den Unterricht als Ganztagsschulbetrieb zu organisieren als für alle anderen Schulformen?

8.2.2. Wenn nein, wie sonst bezeichnet die Fachbehörde einen Schulbetrieb, der sich an mindestens drei Tagen in der Woche in den Nachmittag erstreckt?