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Personalsituation an den Polizeikommissariaten

Freitag, 12.09.2008

Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die aktuelle Reduzierung des Personals bei der Vollzugspolizei auf die Arbeit der Polizeikommissariate hat.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Senat auf Anfrage einräumen müssen, dass ein Polizeiposten infolge der hohen Einsatzbelastung der Polizei einen Tag lang nicht besetzt werden konnte (Drs. 18/7217). Dennoch hieß es seinerzeit auf meine Frage, inwieweit Engpässe im Personal – etwa infolge von Einsätzen Vollzugsbeamter im Objektschutz oder bei besonderen Ereignissen – im Einzelfall zu Problemen bei der personellen Besetzung von Polizeikommissariaten führen, „eine ausreichende personelle Besetzung der PK“ werde „jederzeit sichergestellt“.

Ich frage den Senat:

 

1. Wie stellt sich die „ausreichende personelle Besetzung“ der Polizeikommissariate dar? Anhand welcher Kriterien wird bemessen, wie viel Personal zu welcher Tageszeit im Dienst sein muss, damit die vorhandene Besetzung ausreicht?

a) Gibt es eine definierte Minimalausstattung, d. h. einen personellen Mindestaufwand für ein Polizeikommissariat? Welche Zahl an Vollzugsbeamtinnen und -beamten ist für welche Aufgaben eines Polizeikommissariats prinzipiell gleichzeitig nötig? Wie viele Vollzugsbedienstete müssen für Aufgaben innerhalb des PK vor Ort sein, wie viele sind für die Besetzung der Funkstreifenwagen eines PK prinzipiell nötig?

b) Wie sieht diese Mindestausstattung (oder Grundlast oder Schichtstärke) jeweils für die einzelnen Polizeikommissariate aus?

c) Hat es seit Beginn der 17. Wahlperiode Änderungen hinsichtlich der Vorgaben für die personelle Mindestausstattung von Polizeikommissariaten gegeben? Wann wurden ggf. welche Maßgaben verändert, inwiefern und wer entscheidet darüber?

 

2. Die Zahl der den Polizeikommissariaten zugewiesenen Stellen sinkt, ebenso die Zahl der besetzten Stellen an den PKs. Wird die ´ausreichende personelle Besetzung der Polizeikommissariate` nach wie vor ´jederzeit sichergestellt`?

a) Ist es seit Beginn des Jahres 2007 vorgekommen, dass die eigentlich nötige personelle Mindestausstattung an einzelnen Polizeikommissariaten nicht erreicht wurde? An welchen Dienststellen wurde die minimale personelle Besetzung bzw. Grundlast unterschritten, wann genau, wie lange dauerte die Unterbesetzung jeweils an, wie viele Bedienstete fehlten im Vergleich zu nötigen Mindeststärke und welche Gründe haben jeweils dazu geführt?

b) Gab es Fälle, in denen drohende Unterbesetzungen von Polizeikommissariaten nur dadurch abgewendet werden konnten, dass Bedienstete anderer Dienststellen oder anderer Dienst-/Schichtgruppen die Beamten vor Ort unterstützen? Wie häufig und wann ist es in welchen Dienststellen zu derartigen Situationen gekommen, in denen Dritte ausgeholfen haben?

c) Gab es Fälle, in denen drohende Unterbesetzungen von Polizeikommissariaten nur durch Verschiebungen eigentlich vorgesehener Urlaubstage oder anderweitig begründeter Abwesenheiten einzelner Bediensteter vermieden werden konnten? Wie häufig, wann und in welchen Dienststellen?

d) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Polizeikommissariate ausreichend besetzt sind?

 

3. Waren die Polizeikommissariate – einschließlich ihrer Außenstellen und der Polizeiposten – zu den vorgesehenen Öffnungs- und Sprechzeiten immer geöffnet?

a) Ist es seit Oktober 2007, also seit der Senatsauskunft Drs. 18/7217, erneut zu Schließungen oder anderen Beeinträchtigungen der Ansprechbarkeit polizeilicher Einrichtungen gekommen? Welche Stelle war ggf. wann, wie lange und aus welchen Gründen nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar bzw. geöffnet?

b) Gab es bei anderen Dienstellen, Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten der Polizei vorübergehende oder längerfristige Einschränkungen von Öffnungszeiten oder andere Beeinträchtigungen der Ansprechbarkeit? Inwiefern?

 

4. Hat es seit Jahresbeginn 2007 Einschränkungen des Einsatzes der Dienstgruppen Präsenz / Präsenzgruppen an Polizeikommissariaten gegeben?

a) An welchen Polizeikommissariaten bestehen Präsenzgruppen, in welcher Größe und seit wann?

b) Können die Dienstgruppen Präsenz stets im vorgesehenen Umfang ihren Aufgaben nachgehen oder gibt es eine Entwicklung, dass die Präsenzgruppen angehörenden Bediensteten zunehmend für andere Aufgaben eingesetzt werden müssen?

c) Gibt es Überlegungen, Pläne oder Entscheidungen, die Tätigkeit der Präsenzgruppen einzuschränken oder ganz auf sie zu verzichten?

 

5. Die Polizei Hamburg verfügt über ca. 236 Funkstreifenwagen. Wie stellt sich insofern das Verhältnis der einsatzbereiten und der erforderlichen Wagen dar?

a) Welches ist die mindestens nötige Zahl verfügbarer Wagen? Wie viele Funkstreifenwagen sollen grundsätzlich (mit Besatzungen) einsatzbereit sein, damit die Polizei ihren Aufgaben gerecht werden kann? Auf wie viele Wagen soll die Polizeieinsatzzentrale regelhaft zurückgreifen können?

b) Wie viele Funkstreifenwagen sind üblicherweise zu den unterschiedlichen Tageszeiten im Einsatz bzw. unmittelbar verfügbar?

c) Hat es in den vergangenen Monaten seit Beginn des Jahres 2007 eine Entwicklung gegeben, dass tendenziell weniger Funkstreifenwagen einsatzbereit sind als in den Vorjahren? Wie stellt sich die Entwicklung dar?

d) Ist es seit Jahresbeginn 2007 vorgekommen, dass – im gesamten Stadtgebiet oder bezogen auf bestimmte Regionen Hamburgs – weniger als die eigentliche Mindestzahl von Funkstreifenwagen verfügbar sind? Wann genau und in welchem Ausmaß gab es solche Unterdeckungen und von welcher Dauer waren sie jeweils?

e) Inwiefern sind etwaige Unterdeckungen bei den verfügbaren Streifenwagen auf personelle Engpässe zurückzuführen, inwiefern auf welche anderen Gründe?

 

6. Wie hat sich die Zahl der Einsätze der Polizei Hamburg in den einzelnen Jahren seit 2002 entwickelt?