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Sprachförderung in Kitas, Vorschulen und Schulen im Schuljahr 2006/07

Mittwoch, 31.01.2007

Nach dem Mikrozensus 2005 haben 48 % aller Kinder im Alter von unter 6 Jahren einen Migrationshintergrund, 11,2 % sind Ausländer. Nach den Ergebnissen des Vorstellungsverfahrens vor der Einschulung im Durchgang 2005/06 zeigt sich bei den Kindern im Vorschulalter der deutlich höchste Förderbedarf im Bereich der sprachlichen Entwicklung. Während bei einsprachig deutschen Kindern bei 18,3% ein Förderbedarf festgestellt wurde, liegt der Anteil förderbedürftiger zweisprachiger Kinder mit 55 % deutlich höher. Einen besonders ausgeprägten sprachlichen Förderbedarf (höchste Kategorie) haben nach diesen Ergebnissen 12,9 % der überprüften zweisprachigen Kinder im Vergleich zu 2,4 % der einsprachig deutschen Kinder. Einen ausgeprägten Förderbedarf (zweithöchste Kategorie) haben 12,3 % der zweisprachigen Kinder im Vergleich zu 1,6 % der einsprachig deutschen Kinder.

Sprachkompetenz ist eine Schlüsselqualifikation für späteren Schulerfolg und bildet zugleich die Grundlage für die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben. Für die Sprachentwicklung haben die familiären Bedingungen besondere Bedeutung. Von Verzögerungen in der Sprachaneignung sind insbesondere Kinder betroffen, die in einem sogenannten anregungsarmen Milieu aufwachsen. Daraus folgt, dass einerseits die Förderung gerade sozial benachteiligter Kinder in öffentlichen Bildungsseinrichtungen optimiert werden muss. Andererseits muss es auch darum gehen, insbesondere Eltern in sozial benachteiligten Lagen darin zu unterstützen, auf die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder zu achten und positiv auf sie einwirken zu können.

 

Auch das im Dezember 2006 vorgelegte Senatskonzept zur Integration von Zuwanderern (Drs. 18/5530) betont die Bedeutung intensiver Sprachförderung. Zur Finanzierung des Konzepts erklärt der Senat allerdings, die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen bzw. Konzepte erfolge ausschließlich im Rahmen von fachpolitischen Prioritätensetzungen aus den in den jeweiligen Einzelplänen veranschlagten Haushaltsmitteln. Zusätzliche Ausgaben würden nicht verursacht.

 

A) Erstvorstellung der Viereinhalbjährigen und Fördermaßnahmen

 

Seit dem Jahr 2004 wird in Hamburg gemäß § 42 Abs. 1 HmbSG eine Erstvorstellung der schulpflichtig werdenden Kinder (im Alter zwischen viereinhalb und fünf Jahren) durchgeführt, bei der unter anderem auch eine Sprachstandsfeststellung vorgenommen wird.

 

1. Wie hoch ist die Anzahl bzw. der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bzw. solchen, die zwei- oder mehrsprachig aufwachsen, an der Gesamtheit der schulpflichtig werdenden Kinder? (Bitte nach Stadtteilen/Schulaufsichtsbezirken/ Bezirken/Hamburg insgesamt in Bezug auf die jeweilige Anzahl der Kinder ausführen.)

 

2. Wie hoch ist im laufenden Schuljahr die Anzahl bzw. der Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Herkunftssprache bzw. solchen, die zwei- oder mehrsprachig auswachsen, in Kitas und in Vorschulen? (Bitte nach Standorten/Stadtteilen/Schulaufsichtsbezirken /Bezirken/Hamburg insgesamt in Bezug auf die jeweils betreuten Kinder ausführen.)

 

3. Wie lauten die entsprechenden Daten für die Schuljahre 2004/05 und 2005/06?

 

4. Wie hoch ist die Gesamtanzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf in der Erstvorstellung des Schuljahres 2005/06? (Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen nach Stadtteilen/Schulaufsichtsbezirken/Bezirken/Hamburg insgesamt getrennt in Bezug auf alle getesteten Kinder angeben sowie aufgeschlüsselt nach den Kategorien „Sprachförderbedarf“, „ausgeprägter Sprachförderbedarf“ und „besonders ausgeprägter Sprachförderbedarf“. Hierbei bitte trennen zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund bzw. solchen, die ein- bzw. zwei- und mehrsprachig aufwachsen.)

 

a. Wie viele der Kinder aus den jeweiligen Sprachförderbedarfskategorien besuchten bereits vor der Erstvorstellung eine frühkindliche Betreuungs- und Bildungseinrichtung wie Kita und Tagespflege? (Bitte nach Art, Umfang und Dauer der Betreuung aufschlüsseln sowie nach Art der Einrichtung und gegliedert nach Stadtteilen/ Schulaufsichtsbezirken/ Bezirken darstellen.)

 

b. Wie viele dieser Kinder waren vorher in keiner frühkindlichen Betreuungs- und Bildungseinrichtung? (Bitte jeweils nach Stadtteilen/ Schulaufsichtsbezirken/ Bezirken und Hamburg insgesamt aufschlüsseln.)

 

c. An welchen Standorten (Kita, Vorschule) wurden additive Sprachförderkurse im Schuljahr 2005/06 und im Schuljahr 2006/07 jeweils welchen wöchentlichen Stundenumfangs und welcher Gruppenanzahl und -größe eingerichtet (vgl. Drs. 18/4636)?

 

5. Wie viele Kinder welcher Sprachförderkategorie nahmen bzw. nehmen insgesamt im Schuljahr 2005/06 bzw. im laufenden Schuljahr 2006/07 an verbindlichen vorschulischen Sprachförderkursen teil? (Bitte jeweils nach Stadtteilen analog Drs. 18/4636 darstellen und auch bezogen auf die Einrichtung den prozentualen Anteil der Kinder mit Förderbedarf darstellen.)

 

6. Nehmen alle Kinder, bei denen im Schuljahr 2005/06 ein ausgeprägter bzw. ein besonders ausgeprägter Sprachförderbedarf festgestellt wurde, an einem verbindlichen Sprachförderkurs teil? Wenn nein, wie viele nicht und warum nicht?

 

7. Konnte das Ziel der fußläufigen Erreichbarkeit aller Förderorte für den verbindlichen Sprachförderbedarf erreicht werden (vgl. Drs. 18/4636)? Wenn nein, an welchen Standorten bzw. für wie viele Kinder nicht? Wie viele Begleitpersonen haben Fahrgelderstattung beantragt? Von wie vielen Begleitpersonen wurde diese Fahrgelderstattung in 2006 beantragt und in wie vielen Fällen wurde sie in welcher Höhe bewilligt?

 

Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 wurde die sogenannte additive Förderung im Jahr vor der Einschulung für Kinder mit besonders ausgeprägtem Sprachförderbedarf verpflichtend. Gleichzeitig ist Drs. 18/5322 zufolge (dort S. 5) der Anteil der Kinder mit ausgeprägtem Förderbedarf kleiner geworden. Für die Zukunft hat der Senat für alle Kinder mit besonders ausgeprägtem Sprachförderbedarf einen kostenlosen Vorschulbesuch angekündigt.

 

8. Wie wurde im Schuljahr 2005/06 ein besonderer Sprachförderbedarf definiert?

 

9. Wie wurde zum Schuljahr 2006/07 der Förderbedarf definiert, der zur Verpflichtung führt, eine additive Sprachfördermaßnahme zu besuchen?

 

10. Wie wird bei der kommenden Viereinhalbjährigenvorstellung der Förderbedarf definiert, der zum kostenlosen Besuch einer VSK berechtigen soll? Mit welchen Maßnahmen wurde und wird dafür gesorgt, dass bei der Sprachstandsuntersuchung ein tatsächlich einheitlicher Bewertungsstandard erreicht wird?

 

Zu 8. - 10. bitte die jeweils geltenden Kriterien, diesbezügliche fachliche Weisungen, Handreichungen usw. darstellen.

 

11. Bestand für die angebotenen additven Sprachfördermaßnahmen des vergangenen und des laufenden Schuljahres eine Zugangsbeschränkung aufgrund eines Ressourcenlimits bzw. ist dies für das kommende Schuljahr vorgesehen?

 

B) Förderung in Kitas

 

12. Bleibt es bei den in Drs. 18/3661 für das Jahr 2006 ausgewiesenen Mitteln der BSG für die intensivierte Sprachförderung in den Kitas? Wenn nein, wie verändern sich die dortigen Angaben in der Anlage? Sind die dort angeführten Verhandlungen mit den Trägern und Verbänden mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis für das Budget und das Konzept für die intensivierte Sprachförderung in den Kitas?

 

13. Ein Großteil der Kinder, die an der in § 42 Abs. 1 des HmbSG vorgesehenen sog. „Viereinhalbjährigen-Vorstellung“ teilnehmen, besuchen Hamburger Kindertageseinrichtungen (vgl. Drs. 18/5322). Nach dem ersten Durchgang der Ergebnisse des Vorstellungsverfahrens wurden einige Veränderungen vorgenommen (Drs. 18/1876), demnach wurden u.a. die Kindereinrichtungen gebeten, den Entwicklungsstand der von ihnen betreuten ca. viereinhalbjährigen Kinder zu dokumentieren und (bei Einverständnis der Erziehungsberechtigten) zum Vorstellungsgespräch mit vorzulegen. Die Kindertagesstätten werden (sofern wiederum das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt) regelhaft von den Grundschulen über das Ergebnis der „Viereinhalbjährigen-Vorstellung“ informiert. Gibt es Rückmeldungen zu dem veränderten Verfahren? Gibt es Ergebnisse darüber, ob und wie viele Kindertageseinrichtungen den Entwicklungsstand der Kinder in Form von Dokumentationsbögen miteinreichen? Sind weitere Veränderungen in der Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen geplant? Wenn ja, in welcher Form?

 

14. Wurden bzw. werden integrative und additve Sprachfördermaßnahmen in Kitas evaluiert?

 

a. Wenn ja: Wann fand die Evaluation statt und welche Erkenntnisse über die Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahmen wurden dabei gewonnen?

 

b. Wenn nein: Ist eine Evaluation geplant? Wenn ja: Wann?

 

C) Förderung in Vor- und Grundschulen

 

Auf die eingangs dargestellten Herausforderungen soll das Sprachförderkonzept der Bildungsbehörde Antworten geben. Für den vorschulischen Bereich wurden in 2005 einheitliche Bedingungen für die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und Vorschulen definiert. Sprachförderung soll in beiden Institutionen im Wesentlichen integrativ im Rahmen des Alltagsablaufs und in den Bildungsangeboten erfolgen. Dem Anspruch nach soll eine bedarfsgerechte individuelle, zusätzliche Sprachförderung stattfinden; die Förderarbeit dokumentiert, evaluiert und bei Eintritt in die erste Klasse der zuständigen Grundschullehrkraft übergeben werden, so dass die Kontinuität in der Sprachförderung gewährleistet ist.

 

15. Wie viele Vorschulklassen mit wie vielen Kindern an den Schulstandorten sind zum Schuljahr 2006/07 tatsächlich eingerichtet worden? Wie viele Kinder besuchten jahresdurchschnittlich im Jahr 2006 die Vorschule? (Bitte beide Zahlenreihen analog Anlage aus Drs. 18/4352, aber nach Bezirken und Stadtteilen geordnet anführen.)

 

16. Welche Gesamtkosten bzw. Teilkosten für Personal bzw. Gebäude und Sachmittel entstehen im Schuljahr 2006/07 bzw. im ganzen Jahr 2006 und im Jahr 2007 voraussichtlich für alle Vorschulklassen in Hamburg? (Bitte nach Bezirken und Hamburg insgesamt aufschlüsseln und pro Vorschüler/in bzw. Schulform durchschnittlich darstellen.)

 

Am 19. Januar d. J. endete die Anmelderunde für Vorschulklassen des kommenden Schuljahres 2007/08, in dem der Vorschulbesuch für Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf wieder kostenlos werden soll, nachdem der Senat mit dem Schuljahr 2005/06 allgemeine Vorschulgebühren eingeführt hatte.

 

17. Wie viele Anmeldungen zum Vorschulbesuch gab es in dieser Anmelderunde?

 

a. Wie viele der angemeldeten Kinder haben einen besonders ausgeprägten Förderbedarf?

 

b. Wie viele Kinder (mit bzw. ohne besonderen Sprachförderbedarf) konnten wegen Kapazitätsüberschreitungen keinen Vorschulplatz zugewiesen bekommen?

 

(Bitte jeweils nach Standorten/Anmeldeverbünden/Bezirken aufgeschlüsselt darstellen).

 

Im Handlungskonzept Integration von Zuwanderern (Drs. 18/ 5530) formuliert der Senat für den Bereich der vorschulischen Bildung und Erziehung das Ziel, dass möglichst alle Kinder mit Migrationshintergrund ein vorschulisches Förderangebot besuchen und bei Schuleintritt über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen sollen, um aktiv am Unterricht teilnehmen zu können. Entsprechend sollen Anzahl und Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund, die einen besonders ausgeprägten Sprachförderbedarf zum Zeitpunkt des Schuleintritts haben, gesenkt werden.

 

18. Haben die zuständigen Stellen bezogen auf die angestrebte Reduzierung des Sprachförderbedarfs konkrete Zielwerte (quantitativ/zeitlich) definiert ?

 

a. Wenn ja, welche?

 

b. Wenn nein, warum nicht?

 

19. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind dafür geplant?

 

20. Welche zusätzlichen Ressourcen werden dafür erforderlich sein und gibt es bereits Planungen, durch welche haushaltspolitischen Entscheidungen, insbesondere Umschichtungen innerhalb der Etats von Jugend- und Bildungsbehörde, dies zu realisieren ist?

 

a. Wenn ja: welche?

 

b. Wenn nein: Wann ist mit einer Finanzplanung zur Erreichung des genannten Ziels aus dem Integrationskonzepts zu rechnen?

 

Im Rahmen des Sprachförderkonzepts war die Bereitstellung von neuen Instrumenten und Verfahren zur Analyse des Sprachstands für den vorschulischen Bereich und für die Primarstufe im Laufe des Schuljahres 2005/06 vorgesehen

 

21. Standen diese Instrumente termingerecht zur Verfügung?

 

22. Wurden die Instrumente bereits evaluiert?

 

a. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

 

b. Wenn nein: Wann soll eine Evaluation erfolgen?

 

Im Sinne der Stärkung von Erziehungskompetenzen von migrantischen Eltern wie auch der sprachlichen Integration der Eltern (vor allem der Mütter) selbst werden in Hamburg seit dem Jahr 2000 Mutter-Kind-Sprachkurse durchgeführt.

 

23. Wie viele Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer haben diese Kurse aktuell? (Bitte aufgeschlüsselt je Standort beantworten.)

 

24. Wie viele Anmeldungen gab es zu den Kursen des laufenden Schuljahres? (Bitte aufgeschlüsselt je Standort beantworten.)

 

25. Plant die zuständige Behörde eine Veränderung, insbesondere einen Ausbau des Angebotes?

 

D) Förderung in weiterführenden Schulen

 

Mit Inkrafttreten des Sprachförderkonzepts der BBS im August 2005 gilt für alle Schulen eine Berichtspflicht über festgestellte Sprachförderbedarfe, durchgeführte Fördermaßnahmen und Ergebnisse der Förderarbeit. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) soll diese Berichte jährlich auswerten.

 

26. Wie viele Schulen sind der Berichtspflicht im Jahr 2006 nachgekommen?

 

27. Wie viele sind es nicht oder nur unzureichend - mit welcher Begründung?

 

(Bitte jeweils nach Schulformen, Schulaufsichtsbezirken und Bezirken aufgeschlüsselt beantworten)

 

28. Liegt die Auswertung der Förderberichte durch das LI inzwischen vor?

 

a. Wenn ja: Welches sind die wesentlichen Ergebnisse?

 

b. Wird der Senat die Auswertung der Bürgerschaft vorlegen?

 

c. Wenn nein: Wann ist mit Vorliegen der Auswertung durch das LI zu rechnen?

 

Im Rahmen des Sprachförderkonzepts ist die Bereitstellung von neuen Instrumenten und Verfahren zur Analyse des Sprachstands für die Sekundarstufe I im Laufe des Schuljahres 2006/07 vorgesehen.

 

29. Stehen diese Instrumente den Schulen inzwischen zur Verfügung?

 

a. Wenn ja. Wann ist mit einer Evaluation der Praxiserfahrungen zu rechnen?

 

b. Wenn nein: Ist noch in diesem Schuljahr mit der Bereitstellung der genannten Instrumente zu rechnen?

 

Das Sprachförderkonzept sieht Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) über konkrete Sprachförderzielsetzungen für jede Schule vor, auf deren Grundlage am Ende jedes Förderjahres ein Auswertungsgespräch zwischen der Schule und der zuständigen Schulaufsicht stattfinden soll. Dabei sollen ggf. Vorkehrungen zur Nachsteuerung einzelner Maßnahmen festgelegt werden

 

30. Wie viele Schulen haben in den letzen 12 Monaten ein solches Auswertungsgespräch wahrgenommen? (Bitte nach Schulformen, Schulaufsichtsbezirken und Bezirken aufgeschlüsselt beantworten.)

 

31. Wie viele Schulen haben ihre in der ZLV festgelegten Ziele erreicht, wie viele nicht? (Bitte nach Schulformen, Schulaufsichtsbezirken und Bezirken aufgeschlüsselt beantworten.)

 

In seinem Integrationskonzept legt der Senat dar, dass ein Hochschulabschluss oftmals der Schlüssel zu einer (höher) qualifizierten Berufstätigkeit sei. Bereits unter den Abiturienten sind Jugendliche bzw. Jungerwachsene mit Migrationshintergrund deutlich unterrepräsentiert. Dementsprechend betrug im Wintersemester 2004/05 in Hamburg der Anteil der ausländischen Studierenden mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sog. „Bildungsinländer“) nur ca. 4,4 % an allen Studenten. Dies ist ein deutliches Indiz dafür, dass auch solche Schülerinnen und Schüler, die mit guten Leistungen eine weiterführende Schule mit dem Ziel der Hochschulzugangsberechtigung besuchen, spezifische Förderung benötigen.

 

32. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass von einer strukturellen Diskriminierung der Kinder von Zuwanderern auszugehen ist und dass dies erst dann als überwunden angesehen werden kann, wenn der Anteil der Studienanfänger mit Migrationshintergrund (Bildungsinländer) ihrem Anteil an der Altersgruppe entspricht?

 

33. Welche Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels werden in Gymnasien und in Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe durchgeführt?

 

E) Zuweisung von Ressourcen

 

Die Schulen erhalten ihre Sprachförderressourcen auf Grundlage der KESS- bzw. LAU-Sozialindizes.

 

34. Von wann stammen die zugrunde liegenden Daten?

 

35. Wann werden diese Indizes aktualisiert werden?