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Tagesmütter und -väter in Hamburg: Kindertagespflege als Sparschwein des Senats?

Dienstag, 12.05.2009

In Hamburg betreuten laut der zuletzt vom Senat genannten Zahlen knapp 2.000 so genannte Tagespflegepersonen über 5.700 Kinder. Im Hamburger Kinder- und Jugendbericht heißt es zur Tagespflege zutreffend: „Diese Betreuungsform ermöglicht eine flexibel an den individuellen familiären Bedürfnissen ausgerichtete Betreuung und steht grundsätzlich gleichwertig neben dem Besuch einer Kindertageseinrichtung“.

Die Stadt Hamburg profitiert in vielfacher Hinsicht vom Engagement der Tagesmütter und -väter. Finanziell ist die Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege für die Stadt Hamburg zudem deutlich günstiger, als wenn diese Kinder in Krippen, Kitas oder Horten betreut würden. Diese Tatsache hat der Senat im Rahmen einer Anhörung und Senatsbefragung zur Tagespflege deutlich benannt: „Wir sind uns darüber im Klaren, dass, wenn die Tagesmütter und -väter nicht wären und wir sie durch normale Kindertagesheime zu ersetzen hätten, das eine viel teurere Angelegenheit wäre.“ (Der Senatsvertreter in der Sitzung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses vom 31. Mai 2005)

Für die Kindertagespflege gelten in Hamburg die Regelungen des Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) sowie die ausführenden Rechtsverordnungen des Senats u.a. für die „Teilnahmebeiträge“ und „die Höhe des Tagespflegegeldes“. Laut § 28 (1) KibeG soll die Tagespflege in Hamburg „quantitativ und qualitativ ausgebaut werden“. Der Ausbau der Tagespflege ist also ein Auftrag des Gesetzgebers an den Senat bzw. die zuständige Behörde (BSG).

Auch an dem gemäß Bund-Länder-Vereinbarung vom 2. April 2007 vorgesehenen Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren soll die Tagespflege einen nicht unerheblichen Anteil haben und wird entsprechend gefördert (sog. „Krippenausbauprogramm“).

 

Im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 der BSG (Einzelplan 4) heißt es allerdings in den Erläuterungen zum Haushaltstitel 4500.681.01 „Förderung von Kindern in Tagespflege“: „Weniger gegenüber Plan 2008 in Höhe von 1.238.000 Euro (2009) und 783.000 Euro (2010) aufgrund von Anpassungen an die aktuellen Bedarfe.“ Laut Planung der BSG sollte die Zahl der betreuten Kinder in 2008 auf insgesamt 6.124 steigen, für 2009 geht die BSG von 5.611 und für 2010 von 5.804 in der Tagespflege betreuten Kindern aus.

Ein aktueller Bericht des „Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA)“ (www.hamburg.de/contentblob/944824/data/kindertagespflege-in-hamburg-studie.pdf) stellt fest, „dass in Hamburg trotz des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen der Bereich der Kindertagespflege stagniert“ und sieht hierfür Gründe sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite.

Das ISKA sieht für die Hamburger Tagespflege zudem „einen zunehmenden Alterungsprozess bei fehlendem Nachrücken jüngerer Generationen“. Diese Entwicklung steht im Gegensatz zum gesetzlichen Ausbauauftrag aus dem KibeG als auch zu anderslautenden öffentlichen Aussagen des zuständigen Senators Wersich.

Im Koalitionsvertrag vom April 2008 für die 19. Legislaturperiode haben CDU und GAL festgelegt: „Die Kindertagespflege durch Tagesmütter und -väter soll zu einem regulären Berufsbild weiter entwickelt werden.“

 

Zu einem „regulären Berufsbild“ gehört aber, dass es – bei entsprechendem zeitlichem Einsatz - die Existenz sichern kann. Davon kann bisher nicht die Rede sein. Finanzielle Verbesserungen für die Tagesmütter und -väter gibt es nach wie vor nicht. Die Sätze der Tagespflege in Hamburg – wenige Euro pro Stunde - sind seit Jahren nicht angepasst worden. Es gab lediglich die Verbesserung, dass diejenigen Tagespflegepersonen, die die „Langzeitqualifizierung Vertiefungsphase Teil 2“ abgeschlossen haben, den Anspruch auf Pflegegeldstufe 2 (ca. 20 Prozent Zuschlag) erhalten.

 

Wir fragen den Senat:

 

A. Aktuelle Zahlen zur Kindertagespflege in Hamburg

1. Wie viele Tagesmütter und (-väter) betreuten 2008 und betreuen 2009 zum letzten Stand in Hamburg insgesamt wie viele Kinder und welche Verteilung über die Bezirke und Stadtteile zeigt sich hierbei?

2. Wie war in 2008 und zum letzten Stand 2009 das zahlenmäßige Verhältnis von betreuten Kindern zu den „Tagespflegepersonen“ und welche Verteilung zeigt sich hier bei den Bezirken und Stadtteilen?

3. Wie viele Tagespflegepersonen – absolut und prozentual – betreuten 2008 und betreuen aktuell „zwei oder weniger Kinder“, „drei oder vier Kinder“ bzw. „fünf und mehr Kinder“ und welche Verteilung zeigt sich hier bei den Bezirken und Stadtteilen?

4. Welche durchschnittlichen Betreuungszeiten hatten Hamburger Tages-pflegekinder 2008 bzw. haben sie aktuell und welche Verteilung zeigt sich hier bei den Bezirken und Stadtteilen?

5. Wie war 2008 und wie ist aktuell die Verteilung der Tagespflegekinder auf die verschiedenen Altersjahrgänge (absolut und prozentual)?

6. Wie hoch war 2008 und ist aktuell jeweils die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Tagespflegepersonen in Hamburg, die die verschiedenen Qualifizierungsstufen absolviert haben und entsprechende Tagespflegegelder erhalten und welche Verteilung zeigt sich hier bei den Bezirken und Stadtteilen?

7. Wie viele Tagesmütter und -väter haben 2008 und bisher in 2009 ihre Tätigkeit aufgegeben? Wie war das durchschnittliche Alter dieser Tagespflegepersonen und wie lange waren sie durchschnittlich als Tagespflegeperson tätig?

 

B. Verordnungen des Senats und ihre Auswirkungen für die Praxis – Arbeitsbedingungen und Einkommen der Tagesmütter und -väter

Das Kinderbetreuungsgesetz ermächtigt in § 30 den Senat zum Erlass von Rechtsverordnungen. Diese Verordnungen sind entscheidend für die Praxis und die Qualität der Kinderbetreuung durch die Tagesmütter und -väter.

1. Welche Rechtsverordnungen welchen Datums gelten aktuell für die Tagespflege? Stehen alle diese Verordnungen auf der Homepage der BSG zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht und bis wann sollen die Verordnungen dort zur Verfügung stehen?

2. Wann sind diese Rechtsverordnungen seit 2002 inwiefern geändert worden bzw. welche Rechtsverordnungen sind neu erlassen worden und dann ggf. inwiefern geändert worden?

3. Welche Änderungen welcher Rechtsverordnungen hatten welche Auswirkungen auf das Einkommen der Tagesmütter und -väter?

4. Welche Regelungen und welche Sätze in welcher Höhe bestimmen das Einkommen der Tagesmütter und -väter und welche Höhe hatten diese Sätze 2002?

5. Welche Regelungen und welche Sätze mit welchen Auswirkungen auf das Einkommen der Tagesmütter und -väter gelten in Berlin und Bremen? Wie stellt sich das Einkommen von Tagesmüttern und -vätern in Berlin oder Bremen im Vergleich zu Hamburg dar?

6. Beabsichtigt der Senat bzw. die BSG die Koppelung der oben gefragten Sätze an die Entwicklung der Sätze und Vergütungen für die Kindertageseinrichtungen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwiefern und bis wann?

7. Wie stellt sich der Senat eine leistungsgerechte Bezahlung der Tagespflegepersonen vor?

8. Welche Gesetzesänderungen des Bundes machten oder machen welche Anpassungen von Hamburger Verordnungen notwendig? Welche Änderungen Hamburger Verordnungen sind wann vollzogen worden und finden seit wann Anwendung? Welche Änderungen oder Anpassungen welcher Verordnungen stehen – jeweils seit wann - noch aus und sollen wann vollzogen und angewendet werden? Welchen Stand gibt es in den anderen Bundesländern bezüglich der aus Gesetzesänderungen des Bundes sich ergebenden Anpassungsnotwendigkeiten von Verordnungen?

 

C. Verfahren und Verwaltungshandeln – was unternimmt der Senat für Transparenz und Einheitlichkeit in der Kindertagespflege?

1. Welche Regelungen und welche Verwaltungspraxis gibt es zu den Themen

a. Vertragsvorlage durch Tagespflegepersonen bei den zuständigen Stellen der Bezirke?

b. Vertretungen von Tagespflegepersonen untereinander?

c. Erstattungen bei Vertretung innerhalb von so genannten „Zusammenschlüssen“?

d. Rechtsanspruch der Tagespflegepersonen selbst auf Betreuung eigener Kinder gemäß § 6 (2) des KibeG sowie Umgang mit Gutscheinanträgen auf Betreuung durch Tagespflegepersonen selbst, die für ihre eigenen Kinder eine Betreuung brauchen, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können?

e. Welche Hinweise hat die BSG auf uneinheitliche Verfahren und eine uneinheitliche Verwaltungspraxis der Bezirke im Zusammenhang mit der Kindertagespflege?

2. Die bezirklichen Tagespflegebörsen sollen Beratung, Qualifizierung und Vermittlung der Tagespflegepersonen leisten. Wie viele Stellen mit aktuell welcher Besetzung stehen in den bezirklichen Tagespflegebörsen zur Verfügung? Sie diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich für das Thema Kindertagespflege zuständig? Falls nein, für welche anderen Themen sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in welchem Umfang zuständig?

 

3. Wie viele Tagespflegepersonen kommen in den jeweiligen Bezirken sowie in Hamburg insgesamt auf eine Mitarbeiterin bzw. auf einen Mitarbeiter der Tagespflegebörse?

 

D. Ein „Informationssystem“ bzw. eine „Internetplattform“ für die Kindertagespflege

Das KibeG räumt in § 11 (5) der BSG die Möglichkeit ein, sich zur Wahrnehmung ihrer „Informationsaufgaben eines Informationssystems über Träger der Tageseinrichtungen und der Tagespflegestellen“ zu bedienen. Weiter heißt es: „Das Nähere über die Einrichtungen und Pflege dieses Informationssystems und über seine Nutzung durch die zuständigen Behörden, die Einrichtungsträger und die Öffentlichkeit, insbesondere über Art und Umfang der zu erhebenden, zu verarbeitenden und zu nutzenden Daten regelt die zuständige Behörde durch Verwaltungsvorschriften. (…).“

 

1. Beabsichtigt die BSG die Schaffung eines „Informationssystems“ oder einer „Internetplattform“ im eingangs genannten Sinne? Wenn ja, in welcher Form bis wann und ist eine Ausschreibung bereits erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Welche Bundesländer oder Großstädte verfügen seit wann über ein „Informationssystem“ oder eine „Internetplattform“ für die Kindertagespflege und welche Kenntnis hat der Senat über die Funktionsweise und die mögliche Anwendung in Hamburg?

 

 

E. Beratung und Fortbildung – die Tagespflege braucht eine Perspektive

 

Der Bericht des ISKA sieht für die Hamburger Tagespflege „einen zunehmenden Alterungsprozess bei fehlendem Nachrücken jüngerer Generationen“ (S. 44). Dieser Umstand erfordert besondere Anstrengungen bei den Rahmenbedingungen und bei der Gewinnung neuer Tagesmütter und -väter, stellt aber auch hohe Anforderungen an die Beratung und Fortbildung rund um das Thema Tagespflege. Laut § 28 (5) des Kibeg hat die zuständige Behörde für ausreichende Beratungs- und Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen Sorge zu tragen.

1. Wie viele Qualifizierungskurse welcher Art (z.B. Umfang oder „Abschluss“) und mit welcher Teilnehmerzahl – jeweils sowie insgesamt - gab es seit 2002 jeweils jährlich?

 

2. Wie viele Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer haben – absolut und prozentual -jährlich die Kurse abgeschlossen und wie hoch war absolut und prozentual jährlich die Zahl der Abbrecherinnen und Abbrecher?

 

3. Wie viele derjenigen Personen – absolut und prozentual –, die einen Kurs abgeschlossen haben, haben im jeweiligen Jahr anschließend auch als Tagesmutter oder -vater gearbeitet?

 

4. Wie viele derjenigen Personen – absolut und prozentual –, die einen Kurs abgeschlossen haben, waren oder sind anschließend wie viele Jahre als Tagesmutter oder -vater tätig?

 

5. Wie viele Tagesmütter und -väter können in Hamburg mit den derzeitigen Kapazitäten jährlich fortgebildet werden?

 

6. Welche weiteren Vorstellungen hat der Senat bzw. die BSG zu den Themen „Qualitätssicherung“, „Qualitätssiegel“ oder weitere „Zertifikate“?

 

7. Wie werden kostenpflichtige Fortbildungen von Tagesmüttern oder -vätern steuerrechtlich behandelt? Gibt es hier eine andere steuerrechtliche Behandlung als bei der Fortbildung z. B. von Erzieherinnen und Erziehern? Wenn ja, inwiefern und warum? Hat sich die BSG hierzu mit der Finanzbehörde abgestimmt? Falls nein, warum nicht?

 

 

F. Projekte zur Weiterentwicklung der Tagespflege in Hamburg

 

1. Welche Projekte – auch des ESF - gibt es aktuell zu welchen Aspekten der Kindertagespflege mit welchen Inhalten, jeweils welchem Stand und welcher Laufzeit? Wie verteilen sich die finanziellen Mittel ggf. jeweils auf welche Kostenträger (EU, Bund, Stadt Hamburg oder ggf. Stiftungen)?

2. Welche Projekte sind beantragt zu welchen Aspekten der Kindertagespflege mit welchen Inhalten und welcher Laufzeit? Wie würden sich die finanziellen Mittel ggf. jeweils auf welche Kostenträger verteilen (EU, Bund, Stadt Hamburg oder ggf. Stiftungen)?