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Umsetzung des Hochschulpakts II in Hamburg

Montag, 10.01.2011

Mit dem Hochschulpakt II sollen insgesamt 128 Mio. Euro Bundesmittel nach Hamburg fließen, mit denen in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 9.680 zusätzliche Studienanfängerplätze (Basis: Studienanfängerzahlen des Jahres 2005) finanziert werden sollen. Der Bedarf nach zusätzlichen Studienplätzen ergibt sich nicht nur aus einer steigenden Studienanfängerquote, sondern auch aus dem doppelten Abiturjahrgang.

Hinzu kommen nun noch Bedarfe aufgrund des wegfallenden Wehr- und Zivildienstes. Schätzungen belaufen sich bundesweit auf 60.000 bis 70.000 zusätzliche Studieninteressierte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. In welchen Fachdisziplinen und Hochschulen wird der Senat mit den Hochschulen aus welchen Gründen zusätzliche Studienanfängerkapazitäten aufgrund des Hochschulpakts II aufbauen?

2. Wie teilen sich diese Studienanfängerzahlen auf die Kategorien Staatliche Hamburger Hochschulen, Interne staatliche Hochschulen sowie Private Hochschulen auf?

3. Wie waren bzw. sind die entsprechenden Studienanfängerzahlen in den genannten Kategorien (sowie aufgeteilt nach einzelnen Hochschulen) im Jahre 2005 und aktuell?

4. Wie sollen sich nach aktuellem Stand die entsprechenden Studienanfängerzahlen auf Grundlage des Hochschulpakts II jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 darstellen?

5. In welchem Umfang wurden bei der Bemessung der Studienanfängerkapazitäten die doppelten Abiturjahrgänge in Hamburg und anderen Bundesländern berücksichtigt?

6. Wurden für ggf. zusätzlich zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs geschaffene Studienplätzen Bundesmittel aus dem Hochschulpakt verwendet? Wenn ja, in welchem Umfang und für wie viele Studienplätze?

7. Wie hoch schätzt der Senat den zusätzlichen Studienplatzbedarf in Hamburg aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht und des Wegfalls des Ersatzdienstes jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 ein?

8. Wie soll dieser zusätzliche Bedarf gedeckt werden?

9. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder sollen sich am 15.12.2010 darauf verständigt haben, den Hochschulpakt II für die Jahre 2011 und 2012 aufzustocken, um Mehrbedarfe an Studienplätzen aufgrund des Wegfalls der Wehrpflicht abzudecken. Welche Regelungen enthält diese Vereinbarung für Hamburg, d.h. vor allem wie viel zusätzliche Studienanfängerplätze sollen auf diese Weise geschaffen werden und wie hoch sind die zusätzlichen Bundesmittel, die nach Hamburg fließen?