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Umsetzung des persönlichen Budgets in Hamburg

Mittwoch, 05.11.2008

BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/

19. Wahlperiode

Große Anfrage

der Abgeordneten Dirk Kienscherf, Ksenija Bekeris, Thomas Böwer, Bülent Ciftlik, Gabriele Dobusch, Britta Ernst, Uwe Grund (SPD) und Fraktion

 

Betr.: Umsetzung des persönlichen Budgets in Hamburg

Menschen mit Behinderung haben ein Anrecht darauf, ihr Leben selbst zu bestimmen. Heute haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch darauf zu wählen, ob sie Leistungen zur Teilhabe in Form von Sach- und Dienstleistungen oder stattdessen durch das Persönliche Budget in Form von Geldleistungen erhalten wollen, mit denen sie die nötigen Sach- und Dienstleistungen zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs selbstständig „einkaufen“ können (z.B. Assistenz). Als Expertinnen und Experten in eigener Sache können sie heute durch das Persönliche Budget selbst entscheiden, welche Dienstleister mit welchen konkreten Diensten zu welchem Zeitpunkt am besten sind. Die Grundlage für diesen Paradigmenwechsel schaffte die Bundesregierung im Jahr 2001 zunächst mit dem Sozialgesetzbuch IX, ein Jahr später mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Leistungsträger für das Persönliche Budget können sein:

- Krankenkasse,

- Bundesagentur für Arbeit,

- Unfallversicherungsträger, Rentenversicherungsträger,

- Träger der Alterssicherung, der Landwirte,

- Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge,

- Träger der öffentlichen Jugendhilfe,

- Sozialhilfeträger,

- Pflegekasse,

- Integrationsamt.

Der Antrag auf ein Persönliches Budget oder eine Beratung kann bei einem dieser Leistungsträger oder an einer gemeinsamen Servicestelle gestellt werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kommen folgende Leistungen des Sozialhilfeträgers für ein persönliches Budget in Frage:

- Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW)

- Wohnassistenz

- Personenzentrierte Hilfen für psychisch kranke Menschen

- soziale Betreuung bei einer AIDS-Erkrankung

- Teilhabe am Arbeitsleben

- Ergänzende Hilfe zur Pflege

- Frühförderung, heilpädagogische Leistungen und Hilfen für Familien mit behinderten Kindern.

- Aufenthalt in Stationären Einrichtungen

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche rechtlichen Regelungen zum Persönlichen Budget gibt es hinsichtlich möglicher Sozialleistungen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und hinsichtlich möglicher Arbeitsverhältnissen außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)?

1.1 Welche Möglichkeiten der Gestaltung des Persönlichen Budgets gibt es innerhalb der WfbM?

2. Wie viele Menschen könnten nach Schätzungen des Senats oder der zuständigen Behörde in Hamburg gegenwärtig insgesamt Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen?

3. Wie viele Menschen könnten nach Schätzungen des Senats oder der zuständigen Behörde in Hamburg gegenwärtig das Persönliche Budget für berufliche Teilhabe in Anspruch nehmen?

4. Wie viele Menschen nehmen in Hamburg gegenwärtig das Persönliche Budget für berufliche Teilhabe in Anspruch? Und wie viele waren es zum 1. Januar 2008?

5. Da auch stationäre Einrichtungen budgetfähig sind: welche Möglichkeiten der Entwicklung der Teilhabe im persönlichen Budget sieht der Senat für stationär untergebrachte Menschen mit Behinderung.

Leistungen des Persönlichen Budgets

6. Wie viele Menschen haben bisher in Hamburg bei welchen Leistungsträgern einen Antrag auf Bewilligung welcher Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets gestellt?

6.1 Wie wurden diese Anträge beschieden?

6.2 Wie viele Widersprüche wurden gegen die Bescheide eingereicht?

6.3 Zu wie vielen Vorverfahren kam es?

6.4 Zu wie vielen Klagen vor dem Sozialgericht kam es?

6.5 Wie viele Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen nach der Kategorie „Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW)“? Wie hoch schätzt der Senat oder die zuständige Behörde diesbezüglich den jährlichen Bedarf ein? Wie wurde diese Gruppe bisher über das persönliche Budget informiert?

6.6 Wie viele Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen nach der Kategorie „Wohnassistenz“? Wie hoch schätzt der Senat oder die zuständige Behörde diesbezüglich den jährlichen Bedarf ein? Wie wurde diese Gruppe bisher über das persönliche Budget informiert?

6.7 Wie viele Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen nach der Kategorie „Personenzentrierte Hilfen für psychisch kranke Menschen“? Wie hoch schätzt der Senat oder die zuständige Behörde diesbezüglich den jährlichen Bedarf ein? Wie wurde diese Gruppe bisher über das persönliche Budget informiert? Wurden dabei die im betreuten Wohnen untergebrachten und die ambulant untergebrachten psychisch Kranken berücksichtigt?

6.8 Wie viele Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen nach der Kategorie „soziale Betreuung bei einer AIDS-Erkrankung“? Wie hoch schätzt der Senat oder die zuständige Behörde diesbezüglich den jährlichen Bedarf ein? Wie wurde diese Gruppe bisher über das persönliche Budget informiert?

6.9 Wie viele Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen nach der Kategorie „Teilhabe am Arbeitsleben“? Wie hoch schätzt der Senat oder die zuständige Behörde diesbezüglich den jährlichen Bedarf ein? Wie wurde diese Gruppe bisher über das persönliche Budget informiert?

6.10 Wie viele Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen nach der Kategorie „Ergänzende Hilfe zur Pflege“? Wie hoch schätzt der Senat oder die zuständige Behörde diesbezüglich den jährlichen Bedarf ein? Wie wurde diese Gruppe bisher über das persönliche Budget informiert?

 

6.11 Wie viele Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen nach der Kategorie „Frühförderung, heilpädagogische Leistungen und Hilfen für Familien mit behinderten Kindern“? Wie hoch schätzt der Senat oder die zuständige Behörde diesbezüglich den jährlichen Bedarf ein? Wie wurde diese Gruppe bisher über das persönliche Budget informiert?

7. Mit wie vielen Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets rechnet der Senats oder die zuständigen Behörde jährlich bis 2015?

8. Können sich Budgetteilnehmerinnen und Budgetteilnehmer in Arbeitsverhältnissen außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) selbstständig Kranken-, Pflege- und Renten versichern?

8.1 Wenn ja, seit wann gibt es diese Regelung und wo ist sie verankert?

8.2 Falls nein, wie beurteilt der Senat oder die zuständige Behörde dies?

8.3 Erwägt der der Senat oder die zuständige Behörde, für Budgetteilnehmerinnen und Budgetteilnehmer eine von den Werkstätten für Behinderte Menschen unabhängige Sozialversicherung in Hamburg zu schaffen, damit sich Menschen mit Behinderung unabhängig von der WfbM eine Beschäftigung suchen können und auch dort kranken-, pflege- und rentenversichert sind?

9. Wie haben der Senat oder die zuständige Behörde bisher Menschen mit Behinderung oder Menschen, denen Behinderung droht, über das Persönliche Budget zur beruflichen Teilhabe informiert?

10. Welche Träger und Einrichtungen bieten in Hamburg in welcher Rechtsform aktuell welche Angebote an Wohnen und Betreuung für Menschen mit Behinderung (ambulant / stationär) an?

10.1 An welche besonderen Zielgruppen richten sich diese Angebote jeweils (z.B. Kinder, Senioren, Gehörlose, Blinde etc.)?

10.2 Wie viele Personen leben jeweils in welchen dieser Einrichtungen (ambulant / stationär)? Und wie hat sich dies jährlich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

10.3 Welche weiteren Leistungen beziehen sie dort? Und wie hat sich dies jährlich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

10.4 In welchem finanziellen Umfang werden hier insgesamt Leistungen für die Behindertenhilfe erbracht? Und wie hat sich dies jährlich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

Servicestellen

11. Wie viele Berater der Servicestellen sind für die Beratung bei Antragstellung und Begleitung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets insgesamt in Hamburg zuständig und für wie viele Fälle ist je ein Sachbearbeiter zuständig? (Bitte nach Voll- und Teilzeit bzw. dem Umfang der Arbeitszeit aufschlüsseln.)

12. Welche unabhängigen Einrichtungen für Beratung- und Begleitung zum persönlichen Budget gibt es?

12.1 Gibt es für neu zu gründende unabhängige Einrichtungen zu diesem Thema Fördermöglichkeiten?

12.2. Bisher mussten Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer Hilfen zur Beratung und Betreuung aus ihrem Budget selbst bezahlen. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, solche Angebote kostenfrei zu stellen?

13. Wie viele Beraterinnen und Berater der Servicestellen wurden jeweils in welchem Umfang für die Beratung bei Antragstellung und Begleitung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets fortgebildet?

14. Über welche Qualifikationen verfügen die Beraterinnen und Berater der Servicestellen, die für die Beratung bei Antragstellung und Begleitung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets zuständig sind?

15. Wie begleitet und unterstützt der Senat oder die zuständige Behörde die Servicestellen und Träger des Persönlichen Budgets bei ihrer Beratungstätigkeit?

16. Wie viele Ratsuchende in Fragen des Persönlichen Budgets haben mit einer Servicestelle oder einem Träger des Persönlichen Budgets Kontakt aufgenommen?

16.1 In wie vielen Fällen wurde diesen Ratsuchenden davon abgeraten, das Persönliche Budget zu beantragen?

16.2 In wie vielen Fällen haben diese Ratsuchenden nach der Beratung tatsächlich einen Antrag auf das Persönliche Budget gestellt?

16.3 Falls der Senat oder die zuständige Behörde die Fragen 14., 14.1 und 14.2 nicht beantworten kann: Plant der Senat oder die zuständige Behörde die Beratungstätigkeit der Servicestellen und der Träger des Persönlichen Budgets in dieser Angelegenheit zukünftig zu evaluieren?

Menschen mit Behinderung als Arbeitgeber

Das persönliche Budget soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, ihr Leben freier und selbstbestimmter zu führen. Der Budgetnehmer wird bei der Umsetzung sogar möglicherweise zum Arbeitgeber, zum Beispiel wenn er zu seiner Unterstützung einen persönlichen Assistenten beschäftigt.

17. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, in wie vielen Fällen Menschen mit Behinderung selbst als Arbeitgeber agieren?

18. Auf welchen rechtlichen Grundlagen geschieht dies? Auf Grundlage welcher Tarife werden die Arbeitsverträge geschlossen?

19. Welche Stundenlöhne werden für die persönlichen Assistenten in der Regel für welche Leistungen gezahlt? (Stundenlohn im 400,00 Euro Tarif und bei Vollzeit bitte getrennt angeben)

20. Sind dem Senat oder der zuständigen Behörde Fälle bekannt, die zu arbeitsrechtlichen Konflikten führten?

Missbrauch des persönlichen Budgets

21. Sind dem Senat oder der zuständigen Behörde Fälle des Missbrauchs des persönlichen Budgets bekannt?

22. Wurden beantragte Gelder zweckentfremdet?

23. Wurden Schein-Arbeitsverhältnisse geschlossen?