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Verwendung der Studiengebühren

Mittwoch, 27.05.2009

Seit dem Sommersemester 2007 erhebt die Stadt Hamburg allgemeine Studiengebühren für ein Studium an den staatlichen Hochschulen in Hamburg.

Studiengebühren wirken sozial selektiv, schrecken junge Menschen vom Studium ab und führen zu einer Verschlechterung der Studienbedingungen. Die SPD-Fraktion hat die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren daher stets grundsätzlich abgelehnt. Die Veränderungen durch den schwarz-grünen Senat belasten einige Gruppen stärker als vorher.

Besonders belastete Gruppen, wie Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderungen und chronisch Kranke, finanzieren quasi durch diese Verschlechterung die geringfügigen Verbesserungen für ihre Kommilitonen.

Laut § 6b (7) HmbHG sollen die Einnahmen aus den Studiengebühren „den Hochschulen zusätzlich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung [stehen]. Die Studierenden sind an der Entscheidung über die Verwendung der Mittel angemessen zu beteiligen. Über die Höhe und Verwendung der Studiengebühren haben die Hochschulen jährlich Bericht zu erstatten. Zur Sicherstellung der Verbesserung der Studienbedingungen bleiben die gemäß Satz 1 finanzierten Verbesserungen der personellen und sächlichen Ausstattung bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht.“

Vor allem vor dem Hintergrund einer unzureichenden Berichtspraxis über die Verwendung der Studiengebühren, ist es zwei Jahre nach Einführung der Studiengebühren auch Zeit zu untersuchen, ob die Einnahmen tatsächlich im Sinne des Gesetzes verwendet wurden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

A. Einnahmen und Kosten des neuen Studiengebührensystems

Den Angaben aus verschiedenen Schriftlichen Kleinen Anfragen zufolge (Vgl. 19/1927 und 19/2034) ist die Zahl der nicht stundungsberechtigten Studierenden deutlich größerer als ursprünglich vermutet. Darüber hinaus haben viele Studierende aus Angst vor Verschuldung sofort gezahlt. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfragen lagen noch nicht alle Zahlen vor, da sich ein Teil der Anträge noch in Bearbeitung befand. Deutlich ist aber schon jetzt, dass sich die Planungsgrundlagen (Vgl. 19/552) verändern werden. Insbesondere stellen sich die Fragen nach den sozialen und bürokratischen Kosten des aktuellen Studiengebührenmodells neu.

 

 

1. Wie hoch waren die Einnahmen aus Studiengebühren seit Einführung des neuen Studiengebührenmodells und mit welchen Einnahmen wurde ursprünglich gerechnet? (Einnahmen bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Fakultäten, Fachbereichen, Departments)

2. Wie viele Studierende haben sich ihre Studiengebühren nach dem neuen Studiengebührenmodell bisher stunden lassen, wie viele Studierende waren nicht stundungsberechtigt und wie viele Studierende haben sofort gezahlt? (Bitte aufschlüsseln nach Fallgruppen in § 6c Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG), Hochschulen, Fakultäten, Fachbereichen, Departments; bei Doppelnennungen bitte die Fallgruppen nennen)

3. Aufgrund welcher Vorschriften wurden Studierende als nicht stundungsberechtigt eingestuft (Bitte nach Fallgruppen und Hochschulen aufschlüsseln)

4. Wie viele Studierende waren nach § 6 b Absatz 4 von der Gebührenpflicht ausgenommen? (Bitte nach Fallgruppen und Hochschulen aufschlüsseln)

5. Wie viele Anträge auf Befreiung nach § 6 b Absatz 5 wurden gestellt und wie vielen Anträgen wurde entsprochen? (Bitte nach Fallgruppen und Hochschulen aufschlüsseln)

6. Wie viele Studierende aus EU-Ländern haben einen Antrag auf Stundung der Gebühren gestellt und in wie vielen Fällen wurde dem Antrag entsprochen? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)

7. Wie viele Studierende aus Nicht-EU-Ländern haben einen Antrag auf Stundung der Gebühren nach Satzung gestellt und in wie vielen Fällen wurde dem Antrag entsprochen? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)

8. Wie viele Studierende haben einen Antrag auf Stundung nach § 59 Landeshaushaltsordnung gestellt und in wie vielen Fälle wurde diesem Antrag entsprochen? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)

9. Welche Kosten sind der FHH durch die Kooperation mit der Wohnungsbaukreditanstalt bisher entstanden? Haben sich insbesondere die Kosten für Stundung und Zinslasten gegenüber den ursprünglichen Annahmen verringert? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Kosten und Titeln im Haushalt der FHH)

 

B. Standards der Mittelvergabe und Beteiligung der Studierenden

1. Wer entscheidet in welchem Verfahren über die Verwendung der Studiengebühren? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Fakultäten, Fachbereichen, Departments, ggf. Studiengängen)

a. Wie und in welchem Umfang sind die Studierenden in die Entscheidungen einbezogen?

b. Wie wird der Umfang der studentischen Beteiligung inhaltlich begründet?

c. Gibt es Vetorechte für Studierende oder andere Hochschulangehörige? Wenn ja: Wie sind diese ausgestaltet? Wenn nein: warum nicht?

 

2. Müssen die beantragten Maßnahmen schriftlich begründet werden?

a. Wenn ja: In welchem Umfang? Wie konkret müssen die Ziele der Maßnahme beschrieben werden?

b. Wenn nein: Warum nicht?

3. Wird die Umsetzung der genehmigten Maßnahmen aus Studiengebühren kontrolliert? (Bitte aufschlüsseln nach zentraler Ebene und den einzelnen Fakultäten bzw. Studiengängen)

a. Wenn ja: Nach welchen Maßgaben, in welchem Umfang und in welchem Verfahren?

b. Wenn nein: Warum nicht?

4. Wurden Standards für die Verwendung der Studiengebühren beschlossen?

a. Wenn ja: Von wem? Wie sehen diese Standards im Einzelnen aus? (Bitte detaillierte Auflistung der beschlossenen Standards. Sofern es in den Fakultäten bzw. Studiengängen gesonderte Standards gibt, diese bitte einzeln aufführen)

b. Wenn nein: Warum nicht?

5. Wurden Negativkriterien beschlossen, wofür Mittel aus Studiengebühren nicht verwendet werden dürfen?

a. Wenn ja: Vom wem? Wie sehen diese Negativkriterien aus? (Bitte detaillierte Auflistung der Negativkriterien. Sofern es in den Fakultäten bzw. Studiengängen gesonderte Negativkriterien gibt, diese bitte einzeln aufführen)

b. Wenn nein: Warum nicht?

6. Sofern inhaltliche Standards und/oder Negativkriterien beschlossen wurden: (Bitte aufschlüsseln nach zentraler Ebene und den einzelnen Fakultäten bzw. Studiengängen)

a. Wie wurde deren Einhaltung kontrolliert?

b. Wie wird sichergestellt, dass Verstöße nicht vorkommen?

c. Was passiert, wenn gegen Standards oder Negativkriterien verstoßen wird?

7. Findet eine qualitative Kontrolle statt, ob die genehmigten Maßnahmen das gesetzte Ziel auch erfüllen? (Bitte aufschlüsseln nach zentraler Ebene und den einzelnen Fakultäten bzw. Studiengängen)

a. Wenn ja: Nach welchen Maßgaben, in welchem Umfang und in welchem Verfahren? Was passiert, wenn Maßnahmen ihr gesetztes Ziel nicht erreichen?

b. Wenn nein: Warum nicht?

8. Wie werden die Maßnahmen aus Studiengebühren transparent gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach zentraler Ebene und den einzelnen Fakultäten)

a. Findet eine Veröffentlichung der Maßnahmen im Internet oder anderen Medien statt? Wenn ja: In welcher Form? Wenn nein: Warum nicht?

b. Wird eine Erfolgsbewertung (im Sinne einer qualitativen Bewertung der Maßnahme nach ihrer Umsetzung) veröffentlicht? Wenn ja: In welcher Form? Wenn nein: Warum nicht?

 

C. Verwendung von Studiengebühren im Detail

In einer Reihe von Kleinen Anfragen, sowie im Bericht der BWF über die Höhe und Verwendung der Studiengebühren im Zeitraum vom 01.04.2007 – 31.03.2008, wurde die Verwendung der Studiengebühren anhand von fünf Berichtskategorien dargestellt. In ihrer Allgemeinheit und ohne Aufschlüsselung nach konkreten Maßnahmen und Projekten sind diese Kategorien aber nicht geeignet, der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit einen hinreichenden Überblick über die Verwendung der Mittel zu verschaffen.

 

1. Für welche Anschaffungen, Maßnahmen, Projekte wie Verbesserung der Bibliotheks- und Laborausstattung, Verbesserung der IT-Ausstattung und der Seminare, Lehrmaterialien für Studierende, Serviceangebote für Studierende, Sprachkurse, bauliche Verbesserungen oder Stellenschaffungen wurden die Einnahmen aus Studiengebühren seit Einführung 2007 verwendet? (Bitte aufschlüsseln nach Semester, Hochschule, Fakultät, Fachbereich, Department)

a. Welche Projekte oder Maßnahmen fielen unter die Ausgabenkategorie „Erhöhung der Betreuungsintensität“? (Bitte alle Einzelmaßnahmen, Projekte oder Anschaffungen mit einem Volumen von 1000 Euro oder mehr einzeln aufführen)

b. Welche Projekte oder Maßnahmen fielen unter die Ausgabenkategorie „Qualitätsmanagement in der Lehre“? (Bitte alle Einzelmaßnahmen, Projekte oder Anschaffungen mit einem Volumen von 1000 Euro oder mehr einzeln aufführen)

c. Welche Projekte oder Maßnahmen fielen unter die Ausgabenkategorie „Profilbildung und Attraktivitätssteigerung“? (Bitte alle Einzelmaßnahmen, Projekte oder Anschaffungen mit einem Volumen von 1000 Euro oder mehr einzeln aufführen)

d. Welche Projekte oder Maßnahmen fielen unter die Ausgabenkategorie „Verbesserung der Infrastruktur“? (Bitte alle Einzelmaßnahmen, Projekte oder Anschaffungen mit einem Volumen von 1000 Euro oder mehr einzeln aufführen)

e. Welche Projekte oder Maßnahmen fielen unter die Ausgabenkategorie „Verbesserung der Serviceleistungen“? (Bitte alle Einzelmaßnahmen, Projekte oder Anschaffungen mit einem Volumen von 1000 Euro oder mehr einzeln aufführen)

2. Inwiefern entsprechen die Maßnahmen dem Zusätzlichkeitskriterium aus

§ 6 b Abs. 7 HmbHG? (Bitte für jede Maßnahme gesondert begründen)

a. Standen bzw. stehen für die Maßnahme bzw. für die Erfüllung des Ziels der Maßnahme jetzt oder in der Vergangenheit Mittel im originären Haushalt der Hochschule zur Verfügung? Wenn ja: In welchem Haushaltstitel und in welchem Umfang? Wenn nein: Warum nicht bzw. nicht mehr?

 

b. Hätte die Maßnahme auch aus dem originären Haushalt der Hochschule finanziert werden können? Wenn ja: Wieso ist dies nicht geschehen?

3. Wie hoch war der Verwaltungsaufwand (Verwaltungskostenanteil) für die Maßnahmen? (Bitte für jede Maßnahme gesondert aufschlüsseln)

4. Wie wurden die Maßnahmen im Einzelnen begründet?

a. Wieso ist diese Maßnahme notwendig?

b. Was sollte bzw. soll mit der Maßnahme erreicht werden?

c. Was wurde mit der Maßnahme bisher erreicht?

d. Hat sich die Maßnahme bewährt? Läuft sie fort und wenn ja, in

welchem Umfang?