Zum Hauptinhalt springen

Weiterentwicklung von Arbeitsmarktinstrumenten und Verfahren in Hamburg

Mittwoch, 01.10.2008

Ein Schwerpunkt des schwarz-grünen Senats ist die Verknüpfung der Arbeitsmarktpolitik mit der sozialen Stadtentwicklung. Rund ein Drittel der Arbeitsmarktmittel sollen in entsprechend identifizierte Stadtteile gelenkt werden. Bei den Arbeitsgelegenheiten (AGHs) mit Mehraufwandsentschädigung, im allgemeinen Sprachgebrauch als Ein-Euro-Jobs bezeichnet, ist bereits teilweise eine Umsteuerung erfolgt. Auch der überwiegende Teil der finanziellen Mittel, die vom Bund für den Beschäftigungszuschuss „JobPerpspektive“ (§ 16a SGB II) bereit gestellt werden, soll mit sozialer Stadtentwicklung verknüpft werden. Für diese bis zu 1000 Plätze erfolgt eine Kofinanzierung aus städtischen Arbeitsmarktmitteln.

Die Christlich-Demokratische Union Hamburg und die GAL haben zudem in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft vereinbart, die Stärkung der Berufs- und Weiterbildung zu forcieren. Statt kurzer standardisierter Trainings solle es längerfristige Maßnahmen in zukunftsfähigen Feldern der clusterorientierten Wirtschaftspolitik geben. Bisher ist dieser neue Akzent in der Hamburger Arbeitsmarktpolitik noch nicht erkennbar. Bereits in den Jahren 2005/2006 und 2007/2008 hatte der Senat die Mittel für die aktive Beschäftigungspolitik abgesenkt – allein im Jahr 2006 um 7,3 Mio. Euro und diese in sog. Zukunftscluster investiert, mit dem Ziel neue Arbeitsplätze zu schaffen (vgl. Drs. 18/4060, 18/5012). Für einzelne Investitionen wurden Prognosen über die zu erwartenden Arbeitsplatzeffekte vorgelegt. Unklar ist, inwieweit die beschriebenen Maßnahmen bisher umgesetzt wurden und welche Arbeitsplatzeffekte tatsächlich erzielt werden konnten.

Quantitativ spielen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in der Hamburger Arbeitsmarktpolitik nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten (AGHs) mit Mehraufwandsentschädigung ist mit derzeit knapp 10.000 hingegen unvermindert hoch. Dies, obwohl die Zahl der Langzeitarbeitslosen in den letzten zwei Jahren kontinuierlich gesunken ist. Zudem haben die Arbeitsgelegenheiten nur für einen Teil der Langzeitarbeitslosen tatsächlich positive Wirkungen und wirken sich beispielsweise bei Jugendlichen kontraproduktiv auf ihre Chancen eine Berufsausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, aus.

Die Zuweisung und Abrechnung der Arbeitsgelegenheiten erfolgte bisher nicht direkt durch die team.arbeit.hamburg, sondern durch die Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft (HAB), die mit ihrer Gesellschaft kompass.arbeit GmbH zugleich Träger von Arbeitsgelegenheiten ist. Laut Koalitionsvertrag soll diese „Doppelfunktion als Verwaltungshelfer der ARGE und Beschäftigungsträger“ beendet werden. In der Diskussion ist die Rückverlagerung des AGH-Zuweisungssystems an die team.arbeit.hamburg, weil es nicht sachgerecht sei, Aufgaben der team.arbeit.hamburg dauerhaft aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg zu finanzieren (vgl. Drs. 19/850). Eine Umstrukturierung darf nicht zu einer Verschlechterung der Zuweisungspraxis führen. Es muss gewährleistet sein, dass die betroffenen Langzeitarbeitslosen weiterhin gut betreut und zügig und passgenau in eine für sie geeignete Arbeitsgelegenheit vermittelt werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Umsetzung der bisherigen Arbeitsmarktpolitischen Instrumente in 2008

1.1. Wie viele Kundinnen und Kunden der team.arbeit.hamburg haben 2008 an welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Rechtskreis, Art der Maßnahme, Soll- und Ist-Zahlen, Kosten pro Teilnehmer/in)

1.2. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2008 beim „Hamburger Modell“?

1.2.1. Wie viele Anträge wurden bisher gestellt?

1.2.2. Wie viele Anträge wurden bisher zurück gezogen?

1.2.3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Was waren hierfür die Begründungen?

1.2.4. Wie sah 2008 die Teilnehmerstruktur aus? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, schulischer und beruflicher Qualifikation und Länge der vorangegangen Arbeitslosigkeit)

1.3. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2008 beim Programm zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen?

1.4. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2008 im Programm „Förderung von Kleinstunternehmen“ (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Art des Leistungsbezugs)?

1.5. Wie viele Auszubildende wurden 2008 bisher im Rahmen einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung nach § 235b SGB III gefördert? (Bitte Dauer des Förderungszeitraums angeben)

1.6. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2008 im Programm „Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger“ (QuAS)?

1.7. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2008 im Projekt „mitnmang“ der team.arbeit.hamburg? Welche Maßnahmen wurden bei diesen Förderfällen im Einzelnen ergriffen?

 

2. Stärkung der Berufs- und Weiterbildung

2.1. Wie viele Bildungsgutscheine wurden bisher in 2008 durch die team.arbeit.hamburg vergeben?

2.1.1. Wie viele dieser Bildungsgutscheine wurden eingelöst (Bitte auflisten nach Dauer und Art der Bildungsmaßnahme)

2.1.2. Welche Bildungsziele wurden mit der Vergabe von Bildungsgutscheinen jeweils in den letzten vier Quartalen verfolgt?

2.2. Welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind seit 2008 neu hinzugekommen und richten sich speziell an

a) arbeitsuchende Frauen und hier insbesondere Alleinerziehende

b) arbeitsuchende Menschen mit Migrationshintergrund

2.3. Wie viele Förderungen der „Qualifizierung von Arbeitskräften auf neuen Arbeitsplätzen“ gab es bisher in 2008?

 

2.4. Welche beschäftigungspolitischen Instrumente der Qualifizierung und Weiterbildung werden im Rahmen der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert?

2.5. Welche weiteren Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung Arbeitssuchender sind im Rahmen der aktuellen Ausschreibungen für den ESF geplant?

2.6. Mit welchen neuen Maßnahmen will der Senat die Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitslosen stärken?

2.7. Welche neuen Maßnahmen plant der Senat, um die berufliche Weiterbildung in Hamburger Unternehmen zu stärken?

2.8. Bis 2009 soll für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb von Betrieben eine Qualitäts- und Standardsicherung entwickelt werden. Welche Standards gibt es bisher für diesen Bereich und wie weit sind die Planungen für die Qualitäts- und Standardsicherung fortgeschritten?

 

3. Maßnahmen der clusterorientierten Wirtschaftspolitik

3.1. Welche Arbeitsplatzeffekte konnten inzwischen durch die in Drs. 18/4060 aufgeführten Investitionen in den Bereichen: Hafen/Logistik, Luftfahrt, Maritime Wirtschaft, Life Science und IT/Medien durch die Investitionen tatsächlich erzielt werden? (Bitte auch die Art der Arbeitsverhältnisse benennen)

3.2. Welche Arbeitsplatzeffekte konnten durch die in Drs. 18/4060 aufgeführten Investitionen in der Tourismusbranche und den Mittelstand/Handwerk tatsächlich erzielt werden? (Bitte auch die Art der Arbeitsverhältnisse benennen)

3.3. Welche Arbeitsplatzeffekte konnten mit den in Drs. 18/5012 aufgeführten Investitionsprojekten bisher tatsächlich erzielt werden? (Bitte jeweils für die Bereiche Seefracht-Technologien, Innovative Industrieprojekte, Internationale Cluster-Trainingszentren zur Förderung der Qualifizierung, Maritimes Cluster Metropolregion Hamburg/Schleswig-Holstein und Grundinstandsetzung Hafenbahn aufführen und die Art der Arbeitsverhältnisse benennen)

3.4. Wo sieht der Senat darüber hinaus weitere neue zukunftsfähige Cluster in Hamburg ?

3.4.1 Was hat der Senat bisher unternommen, um diese zu entwickeln?

3.4.2. Wie sollen diese gefördert werden? Ist hier erneut eine Umwidmung von Arbeitsmarktmitteln geplant?

3.5. Welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mit Bezug auf die wirtschaftspolitischen Zukunftscluster bieten die Bundesarbeitsagentur Hamburg und die team.arbeit.hamburg Arbeitslosen bisher an?

3.6. Welche zusätzlichen neuen Weiterbildungen in welchen Zukunftsfeldern der clusterorientierten Wirtschaftspolitik Hamburgs sind derzeit geplant?

3.6.1. Welche Stellen sind mit diesen Planungen befasst?

3.6.2. Wann rechnet der Senat damit, dass neue längerfristige Weiterbildungsbildungsmaßnahmen auf diesen Feldern starten können?

 

 

 

4. Planungen zur Ausrichtung, Vermittlung und Verwaltung der Arbeitsgelegenheiten

4.1. In welchem Umfang wurde bisher eine Ausrichtung der Arbeitsgelegenheiten auf die integrierte Stadtteilentwicklung erreicht?

4.1.1. Welche Projekte mit welcher Ausrichtung wurden in welchen Stadtteilen neu eingerichtet?

4.1.2. Werden diese neu ausgerichteten Arbeitsgelegenheiten, u.a. im Hinblick auf die Integrationschancen unterschiedlicher Zielgruppen, evaluiert?

4.1.3. Falls keine Evaluation erfolgt, warum nicht? Wie sehen die weiteren Planungen des Senats hierzu aus?

4.1.3. Ab wann ist mit dieser Neuausrichtung im vollen Umfang von 2500 Arbeitsgelegenheiten zu rechnen? (Bitte für die künftigen Interessenbekundungsverfahren jeweils einzeln auflisten, in welchem Umfang jeweils eine Ausrichtung auf die integrierte Stadtentwicklung erreicht werden soll)

4.2. Beabsichtigt der Senat eine Absenkung der Gesamtzahl der Arbeitsgelegenheiten?

4.2.1. Wenn ja, in welchem Umfang ist eine Absenkung für das anstehende Interessenbekundungsverfahren für die Kooperationsplätze für Erwachsene 25 plus geplant, die am 1.1.2009 beginnen?

4.2.2. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sind Absenkungen in welchem Umfang geplant? (Bitte getrennt nach Arbeitsgelegenheiten für Unter-25jährige und für Über-25jährige und nach Kooperations- und Regieplätzen benennen)

4.2.3. Wenn nein, warum nicht?

4.3. Plant der Senat, die Zuweisung und Abrechnung der Arbeitsgelegenheiten zukünftig wieder durch die team.arbeit.hamburg durchführen zu lassen?

4.3.1. Wenn ja, ab wann soll mit der Rückverlagerung begonnen werden und wann wird diese abgeschlossen sein?

4.3.2. Wenn ja, wie stellt der Senat sicher, dass die Qualität und Zielgenauigkeit des bisherigen Zuweisungssystems erhalten bleibt und den betroffenen Langzeitarbeitslosen keine Nachteile entstehen?

4.3.3. Welche Gremien und Institutionen waren an der Entscheidungsfindung beteiligt? Mit wem wurden darüber hinaus Gespräche geführt?

4.3.4. Wenn nein, soll die Zuweisung weiter über die Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft (HAB) erfolgen?

4.3.4. Wenn die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind, wann wird in dieser Frage entschieden?

4.4. Wie wird die team.arbeit.hamburg personell ausgestattet, um zukünftig wieder die Zuweisung und Abrechung der Arbeitsgelegenheiten in Eigenregie durchzuführen?

4.4.1. Ist geplant, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HAB für diesen Aufgabenbereich zu übernehmen? Wenn ja, welche – auch rechtlichen Schritte – und Umstrukturierungen sind dafür erforderlich?

4.4.2. Ist geplant, diese Aufgabe durch bisherige Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der team.arbeit.hamburg, der Stadt und / oder der Bundesagentur für Arbeit durchführen zu lassen? Wenn ja, wie werden diese qualifiziert?

4.5. Ist geplant, dass die team.arbeit.hamburg die Software Mistral zukünftig für die Zuweisung und Abrechnung der Arbeitsgelegenheiten nutzen soll?

4.5.1. Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein und wie ist deren Umsetzungsstand?

4.5.2. Wenn ja, wurden bereits Schritte unternommen, um die Software Mistral einzukaufen und zukünftig nutzen zu können? Welche waren dies?

4.6. Ist geprüft worden, ob die Zuweisung und Abrechnung der Arbeitsgelegenheiten zukünftig auch mit der Software VerBIS erfolgen kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

5. Ausrichtung und Nutzung des Beschäftigungszuschusses nach § 16a SGB II – JobPerspektive

5.1. Wie viele Langzeitarbeitslose sind derzeit nach einem entsprechenden Profiling nach § 16a SGB II förderungsfähig?

5.2. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse nach § 16a SGB II werden derzeit von der team.arbeit.hamburg gefördert?

5.2.1. Wie viele davon bei Beschäftigungsträgern? (Bitte Träger, Anzahl und Art der Beschäftigungsverhältnisse angeben)

5.2.2. Wie viele davon bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern? (Bitte Unternehmen, Anzahl und Art der Beschäftigungsverhältnisse angeben)

5.2.3 In wie vielen Fällen war der Beschäftigungszuschuss aufgrund geringerer Minderleistungsfähigkeit geringer als 75 Prozent des gezahlten Entgelts und wie hoch war der Zuschuss in diesen Fällen?

5.3. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse werden zukünftig im Rahmen der Förderung der Quartiersarbeit in der sozialen Stadtentwicklung in Verbindung mit Leistungen der Beschäftigungsförderung nach 16a SGB II gefördert?

5.3.1. Träger

5.3.2. Art und Ausrichtung der jeweiligen Projekte

5.3.3. Stadtteil / Fördergebiet

5.3.4. Fördertyp

5.3.5. Anzahl der jeweils zu fördernden Beschäftigungsverhältnisse

5.3.6. Art der Tätigkeiten

5.3.7. Beginn der Beschäftigungsverhältnisse

5.4. In welcher Höhe werden hierfür voraussichtlich in 2008 und 2009 Bundesmittel für die Basisfinanzierung aufgewandt?

5.5. In welcher Höhe sind hiefür voraussichtlich in 2008 und 2009 städtische Mittel für die Kofinanzierung notwendig?

5.5.1. Aus welchem Titel stehen diese Mittel in 2008 zur Verfügung?

5.5.2. Wie erklärt sich die Aussage von Senator Gedaschko am 23.08.2008 im Hamburger Abendblatt, dass das Programm die Stadt pro Jahr rund sieben Millionen Euro koste, wenn der Senat am 5. September 2008 nicht in der Lage ist, die Frage zu beantworten, in welchem Umfang städtische Mittel für eine Kofinanzierung in 2008 erforderlich wären, wenn die angestrebte Zahl von 1000 Beschäftigungsverhältnissen in 2008 zustande kämen (vgl. Drs. 19/986)?

 

5.6. In wie vielen Fällen ist der Beschäftigungszuschuss aus Bundesmitteln aufgrund geringerer Minderleistungsfähigkeit geringer als 75 Prozent des gezahlten Entgelts und wie hoch ist der Zuschuss in diesen Fällen?

5.7. Wie viele Beschäftigungszuschüsse nach § 16a SGB II sollen über die im Rahmen der Förderung der Quartiersarbeit in der sozialen Stadtentwicklung in Verbindung mit Leistungen der Beschäftigungsförderung nach 16a SGB II geförderten Beschäftigungsverhältnisse hinaus in 2008 und 2009 gefördert werden? Welche Aktivitäten unternimmt der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg, um hierfür neue Beschäftigungsfelder zu erschließen?

 

6. Gestaltung und Ausrichtung der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik in Hamburg

6.1. Welche Schwerpunkte verfolgt der Senat zukünftig in der aktiven Arbeitsmarktpolitik?

6.2. Welche der bisherigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Hamburg (siehe Fragen unter 1) sollen zukünftig ausgebaut bzw. reduziert werden?

6.3. Ist geplant, zukünftig eine stärkere Umsteuerung in Richtung Bildungsgutscheine vorzunehmen?

6.3.1. Gibt es hierfür Zielzahlen?

6.3.2. Welche Bildungsziele werden im vierten Quartal 2008 und im kommenden Jahr bei der Vergabe von Bildungsgutscheinen verfolgt?

6.3.3. Wird die Bildungszielplanung wie in anderen Kommunen üblich auch in Hamburg zukünftig veröffentlicht?

6.4. Ist geprüft worden, wie die Beratung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt bei den arbeitsmarktpolitischen Programmen verbessert werden kann?

6.4.1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.4.2. Wenn nein, wann wird die Prüfung erfolgen?

6.5. Ist geplant, zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil, der lokalen infrastrukturellen Situation, der sozialen, gesundheitlichen, städtebaulichen, wohnumfeldbezogenen, kulturellen, sportlichen, familiären, bildungspolitischen Angebote im Stadtteil und der Integration von Migrantinnen und Migranten neben Arbeitsgelegenheiten und Beschäftigungsverhältnissen nach § 16a SGB II (JobPerspektive) dauerhafte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen?

6.5.1. Wenn ja, welche Aktivitäten wurden hierfür gestartet, bzw. sollen noch in Gang gesetzt werden?

6.5.2. Wenn nein, warum nicht?

6.6. Welche zusätzlichen Maßnahmen und Leistungen, auch sozialintegrativer Art hält der Senat für Zielgruppen mit einem besonders hohen Anteil von Langzeitarbeitlosen, insbesondere Migrantinnen und Migranten und Alleinerziehende, für erforderlich?

6.7. Wann wird der Senat ein arbeitsmarktpolitisches Programm vorlegen?

6.8. Wann wird der Senat der Bürgerschaft den ersten Bericht über Haushalt, Stellenplan, operative Ziele, arbeitsmarktpolitisches Programm, sowie einen Bericht der Jobcenter vorlegen?

6.9. Welche Vorstellungen wird der Senat hinsichtlich der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung der team.arbeit.hamburg einbringen?

6.9.1. Ist insbesondere geplant, die team.arbeit.hamburg mit eigener Rechtspersönlichkeit auszustatten, um eigene Beschäftigungsverhältnisse einzugehen?

6.9.2. Wird die Einrichtung eines Personalrates für alle Beschäftigte der team.arbeit.hamburg angestrebt?

6.9.3. Wie stellt sich die Beschäftigtenstruktur der team.arbeit.hamburg dar? (Bitte aufgeschlüsselt nach Beschäftigten der Arbeitsagentur und der FHH sowie nach Beamten und Angestellten)