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Zeit- und Leiharbeit in Hamburg

Donnerstag, 05.03.2009

Die Zeit- bzw. Leiharbeit hat in den vergangenen Jahren in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen. Lag die Zahl der in dieser Branche Beschäftigten 1996 bei nur rund 170.000, so betrug sie 2007 bereits über 700.000. Allein seit dem Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes im Jahr 2004 hat sich die Zahl der bei Zeitarbeitsfirmen Beschäftigten mehr als verdoppelt. In den Jahren 2006 und 2007 ist mehr als jeder dritte neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplatz in Deutschland in der Zeitarbeitsbranche entstanden. Auch die Zahl der Zeitarbeitsfirmen hat sich entsprechend erhöht: Waren es vor zehn Jahren bundesweit noch keine 10.000, so waren es im Jahr 2007 über 20.000 am Markt tätige Unternehmen, von denen jedoch 73 Prozent weniger als 50 Beschäftigte hatten. Anders als in anderen europäischen Ländern ist die Zeitarbeit in Deutschland vor allem in Fertigungsberufen in der Industrie verbreitet, weniger im Dienstleistungssektor; dies dürfte jedoch vor allem daran liegen, dass im deutschen Dienstleistungssektor stattdessen in hohem Maße „Minijobs“ und andere prekäre Beschäftigungsformen zum Einsatz kommen, die es in anderen Ländern so nicht gibt.

Um dem nunmehr aufgrund des allgemeinen Wirtschaftsabschwunges auch in der Zeitarbeitsbranche drohenden Beschäftigungsabbau entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung auf Initiative des Bundesarbeitsministers vor kurzem die Möglichkeit geschaffen, auch in der Zeitarbeit Kurzarbeitergeld zu beziehen.

Die Situation und Struktur der Zeitarbeit in Hamburg ist im vergangenen Jahr in einer Regionalstudie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in einigen Aspekten dargestellt worden. So wissen wir, dass im Jahre 2007 (Juni) in Hamburg fast 25.000 Beschäftigte in der Zeitarbeit tätig waren und die Leiharbeitsquote in Hamburg mit 3,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die bundesweit höchste war. Wir wissen, dass auch in Hamburg die Fertigungsberufe eine überproportionale Rolle spielen, aufgrund der starken Bedeutung des Dienstleistungssektors in Hamburg jedoch weniger stark als im Bundesdurchschnitt. Auch in Hamburg konzentriert sich der Einsatz von Leiharbeitskräften auf wenige Tätigkeitsbereiche: Während im Bundesdurchschnitt die Hilfsarbeiter die weitaus größte Berufsgruppe stellen, sind es in Hamburg die Bürofach- und Hilfskräfte. Auch in Hamburg liegt das Qualifikationsniveau der Leiharbeitskräfte deutlich unter dem Durchschnitt der Beschäftigten insgesamt, jedoch liegt es deutlich über dem Ausbildungsniveau der Leiharbeitskräfte im Bundesdurchschnitt. Die Leiharbeitsquote unter den Beschäftigten ohne deutsche Staatsbürgerschaft liegt mit 4,2 Prozent deutlich über dem Hamburger Durchschnitt. Außerdem sind Zeitarbeitnehmer/innen weit überproportional jung (über ein Drittel sind unter 30) und zu fast 70 Prozent männlich (gegenüber 55 Prozent der Beschäftigten insgesamt).

Dennoch bleiben einige wichtige Fragen zu klären, vor allem bezüglich des Verhaltens des Senats zu den dargestellten Problemen.

 

 

 

Deshalb fragen wir den Senat:

I. Aktuelle Entwicklungen

1. Wie viele Beschäftigte waren im Jahr 2008 in Hamburg bei Zeitarbeitsfirmen angestellt, und in welchen Sektoren bzw. Berufsbereichen? (Bitte Gesamtzahl und Jahresdurchschnitt nennen; bitte nach Sektoren und Berufsgruppen aufschlüsseln)

i. Wie viele davon waren jeweils in Vollzeit und wie viele in Teilzeit beschäftigt?

ii. Wie lange waren die Beschäftigten im Durchschnitt bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt?

iii. Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den Werten aus dem Jahr 2007 verändert? (Bitte Veränderung in absoluten Zahlen und in von Hundert darstellen)

2. Wie viele Beschäftigte waren jeweils in den ersten beiden Monaten des Jahres 2009 in Hamburg bei Zeitarbeitsfirmen angestellt, und in welchen Sektoren bzw. Berufsbereichen? (Bitte nach Sektoren und Berufsgruppen aufschlüsseln)

i. Wie viele davon waren jeweils in Vollzeit und wie viele in Teilzeit beschäftigt?

ii. Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den Werten aus dem jeweiligen Vormonat verändert? (Bitte Veränderung in absoluten Zahlen und in von Hundert darstellen)

3. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde die unter 1. und 2. dargestellten Entwicklungen?

4. Wie hat sich seit dem Jahr 2005 die Zahl derjenigen Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche in Hamburg entwickelt, die zusätzlich zu ihrem Gehalt ergänzende Sozialleistungen erhalten (die sogenannten „Aufstocker“)? (Bitte differenzieren nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten)

i. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Entwicklung? Welche Initiativen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde ergriffen, um den von ihm möglicherweise festgestellten Problemen entgegen zu wirken?

5. In welchem Ausmaß wurde in Hamburg bisher die Möglichkeit des Kurzarbeitergeldes durch Zeitarbeitsfirmen in Anspruch genommen?

i. In welchem Ausmaß werden von den Zeitarbeitsfirmen bisher die im Rahmen der Kurzarbeit angebotenen Qualifizierungsangebote in Anspruch genommen?

ii. In wie weit ist der Senat bzw. die zuständige Behörde mit den entsprechenden Unternehmen im Gespräch, um für diese Angebote zu werben? Welche diesbezüglichen Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten bietet Senat bzw. die zuständige Behörde den entsprechenden Unternehmen?

6. Welche Kenntnis hat der Senat bzw. die zuständige Behörde darüber, in welchem Umfang Zeitarbeitsfirmen in Hamburg in den nächsten Monaten den Abbau von Stellen bzw. Entlassungen planen?

 

 

i. In wie weit ist der Senat bzw. die zuständige Behörde mit den entsprechenden Unternehmen im Gespräch, um diesen Entlassungen entgegen zu wirken oder sinnvolle Auffanglösungen zu schaffen?

 

II. Beschäftigungsstruktur und Personalrekrutierung in der Zeitarbeit

1. In welchem Maße sind Beschäftigte mit schweren Behinderungen bei Zeitarbeitsfirmen in Hamburg angestellt? (Bitte in absoluten Zahlen und in von Hundert darstellen)

i. Wie bewertet Senat bzw. die zuständige Behörde diese Daten? Welche Initiativen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde ergriffen, um den von ihm möglicherweise festgestellten Problemen entgegen zu wirken?

2. Welche Kenntnis hat der Senat bzw. die zuständige Behörde über die Entwicklung eines eigenständigen Berufsbildes in der Zeitarbeit bzw. eigenständiger Ausbildungsgänge? In wie weit ist der Senat bzw. die zuständige Behörde in solche Entwicklungen involviert bzw. unterstützt diese, und welche Ziele und Kriterien sind für ihn dabei handlungsleitend?

3. Welche Kenntnis hat der Senat bzw. die zuständige Behörde über die Entwicklung eigener Fortbildungsangebote in der Zeitarbeitsbranche? In wie weit ist der Senat bzw. die zuständige Behörde in solche Entwicklungen involviert bzw. unterstützt diese?

 

III. Marktstruktur in der Zeitarbeitsbranche

1. Wie viele Zeitarbeitsfirmen sind aktuell in Hamburg tätig? Wie hat sich deren Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

2. Wie viele Beschäftigte haben die Zeitarbeitsfirmen in Hamburg im Durchschnitt?

i. Wie viele haben unter 50 Beschäftigte?

ii. Wie viele haben 50 bis 100 Beschäftigte?

iii. Wie viele haben 100 bis 500 Beschäftigte?

iv. Wie viele haben 500 bis 1000 Beschäftigte?

v. Wie viele haben über 1000 Beschäftigte?

3. Wie viele Hamburger Unternehmen setzen aktuell Zeitarbeitnehmer/innen ein? Wie hat sich die Zahl dieser Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

i. Wie viele Zeitarbeitnehmer/innen setzen diese Unternehmen im Durchschnitt ein? (Bitte in absoluten Zahlen und in von Hundert der jeweiligen Gesamtbelegschaften der Unternehmen darstellen)

ii. Wie viele dieser Unternehmen setzen nur gelegentlich und zeitlich begrenzt Zeitarbeitnehmer/innen ein, wie viele hingegen kontinuierlich und dauerhaft? Bitte in absoluten Zahlen und in von Hundert darstellen.

 

IV. Löhne und Gehälter in der Zeitarbeitsbranche

1. Wie viele der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche erhalten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften in den jeweiligen Entleihunternehmen? (Bitte in von Hundert nennen)

 

2. Um wie viel liegen die Löhne der Zeitarbeiternehmer/innen im Schnitt unter den Löhnen der Stammbelegschaften in den jeweiligen Entleihunternehmen?

i. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Situation? Welche Initiativen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde ergriffen, um den von ihm möglicherweise festgestellten Problemen entgegen zu wirken?

3. Wie haben sich die Löhne in der Zeitarbeit in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Berufsgruppen bzw. Sektoren differenziert die jeweiligen Durchschnittslöhne sowie deren Differenz zu den Durchschnittslöhnen der jeweils festangestellten Beschäftigten darstellen)

4. Welche Position hat der Senat zu der Forderung, auch in der Zeitarbeitsbranche einen Mindestlohn durch Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz einzuführen?

 

V. Beschäftigungsdauer, Synchronisation und Integrationsquoten

1. Wie lange waren die in der Zeitarbeit Beschäftigten im Schnitt bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt? Bitte für die letzten zehn Jahre jeweils den jährlichen Durchschnittswert angeben.

2. Wie lange dauerte im Schnitt ein Überlassungsverhältnis, also die Beschäftigung eines bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellten Arbeitnehmers /

einer Arbeitnehmerin bei einem Entleihunternehmen?

3. Wie viele verschiedene Überlassungsverhältnisse hatten die Beschäftigten bei einem Zeitarbeitsunternehmen im Durchschnitt pro Jahr?

4. In wie vielen Fällen (in v.H.) kommt es zu einer Synchronisation, also entweder der genauen Übereinstimmung zwischen der Dauer eines Zeitarbeitsverhältnisses und der Dauer eines Überlassungsverhältnisses, oder zumindest der Übereinstimmung des Beendigungstermins eines Zeitarbeitsverhältnisses und eines Überlassungsverhältnisses?

i. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Daten? Welche Initiativen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde ergriffen, um den von ihnen möglicherweise festgestellten Problemen entgegen zu wirken?

5. Wie hoch war in den vergangenen zehn Jahren jeweils der Anteil derjenigen Zeitarbeitsbeschäftigten, die im direkten Anschluss an ein Überlassungsverhältnis bei dem jeweiligen Entleihunternehmen eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung erhielten?

i. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde diesen Anteil? Welche Initiativen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde ergriffen, um ihn zu erhöhen?

6. Wie hoch war in den vergangenen zehn Jahren jeweils der Anteil derjenigen Zeitarbeitsbeschäftigten, die im direkten Anschluss an ein Überlassungsverhältnis bei einem anderen Unternehmen eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung erhielten?

 

 

i. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde dieser Anteil? Welche Initiativen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde ergriffen, um ihn zu erhöhen?

 

VI. Verdrängung regulärer Beschäftigung

1. Bei wie vielen Zeitarbeitsverhältnissen bzw. Überlassungsverhältnissen (in v.H.) handelt es sich nach Einschätzung des Senats bzw. der zuständigen Behörde um die Substituierung vormals regulärer Arbeitsplätze in den jeweiligen Entleihunternehmen?

2. In wie vielen Entleihunternehmen werden Zeitarbeitnehmer/innen nach Einschätzung des Senats bzw. der zuständigen Behörde zur Substituierung vormals regulärer Arbeitsplätze eingesetzt?

i. In welchen Branchen kam dies vornehmlich vor?

3. In wie vielen Entleihunternehmen wurden nach Einschätzung des Senats bzw. der zuständigen Behörde vormals regulär Beschäftigte in eigene Zeitarbeitsfirmen ausgelagert und dann auf ihren vormals regulären Arbeitsplätzen wieder eingesetzt?

i. In welchen Branchen kam dies vornehmlich vor?

4. Wie bewertet der Senat bzw. zuständige Behörde die unter 1. bis 3. genannten Daten? Welche Initiativen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde ergriffen, um den von ihm möglicherweise festgestellten Problemen entgegen zu wirken?

 

VII. Zeitarbeit im Öffentlichen Dienst, in öffentlichen Unternehmen und Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Hamburg

1. Werden in Hamburg im öffentlichen Dienst Zeitarbeitnehmer/innen eingesetzt?

i. Wenn ja: In welchen Bereichen oder Dienststellen, wie viele dort jeweils und für welche Dauer?

ii. Wenn ja: Zu welchen tariflichen Bedingungen?

iii. Wenn ja: Aus welchen Gründen?

2. Werden in öffentlichen Unternehmen der Stadt Hamburg Zeitarbeitnehmer/innen eingesetzt?

i. Wenn ja: In welchen Unternehmen, wie viele dort jeweils und für welche Dauer?

ii. Wenn ja: Zu welchen tariflichen Bedingungen?

iii. Wenn ja: Aus welchen Gründen?

3. Werden in Unternehmen, an denen die Stadt Hamburg beteiligt ist, Zeitarbeitnehmer/innen eingesetzt?

i. Wenn ja: In welchen Unternehmen, wie viele dort jeweils und für welche Dauer?

ii. Wenn ja: Zu welchen tariflichen Bedingungen?

iii. Wenn ja: Aus welchen Gründen?

4. Wie begründet und bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde diese

Praxis?

VIII. Vermittlungspraxis der team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II in die Zeitarbeit

1. In welchem Umfang vermittelt die team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II Arbeitslose in die Zeitarbeit? (Bitte für die Jahre seit 2005 jeweils die absoluten Zahlen und den Anteil an den Vermittlungen insgesamt (in v.H.) darstellen)

2. Nach welchen Kriterien bzw. Qualitätsstandards werden die jeweiligen Zeitarbeitsunternehmen ausgewählt, und wie werden diese durch team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II oder Dienststellen der Stadt Hamburg kontrolliert?

3. Arbeitet die team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II regelhaft und exklusiv mit bestimmten Zeitarbeitsunternehmen zusammen?

i. Wenn ja: Mit welchen?

ii. Wenn ja: Zu welchen Bedingungen bzw. auf welcher (vertraglichen) Grundlage jeweils?

iii. Wenn ja: Aus welchen Gründen?

iv. Wenn nein: Warum nicht?

4. Wie hoch war in den Jahren 2005 bis 2008 jeweils der Anteil derjenigen „Kunden“ der team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II, die nach einer Vermittlung zu einem Zeitarbeitsunternehmen dort im direkten Anschluss an ein Überlassungsverhältnis bei dem jeweiligen Entleihunternehmen eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung erhielten?

5. Wie hoch war in den Jahren 2005 bis 2008 jeweils der Anteil derjenigen „Kunden“ der team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II, die nach einer Vermittlung zu einem Zeitarbeitsunternehmen dort im direkten Anschluss an ein Überlassungsverhältnis bei einem anderen Unternehmen eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung erhielten?

6. Wie hoch war in den Jahren 2005 bis 2008 jeweils der Anteil derjenigen „Kunden“ der team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II, die nach einer zwischenzeitlichen Vermittlung zu einem Zeitarbeitsunternehmen wieder arbeitslos geworden sind?

7. Wie bewertet der Senat bzw. zuständige Behörde die unter 4. bis 6. genannten Anteile? Welche Initiativen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde ergriffen, sie zu erhöhen (bezüglich 4. und 5.) bzw. zu senken (bezüglich 6.)?