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Arbeitssituation der Hebammen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Mittwoch, 01.04.2009

 

Die Berufsgruppe der Hebammen ist ein integraler Bestandteil des öffentlichen Gesundheitssystems. Durch die Wahrnehmung vielseitiger Aufgaben vor, während und nach der Schwangerschaft leisten Hebammen einen unerlässlichen Beitrag dazu, dass sich werdende Mütter und ihre Familien während der unterschiedlichen Phasen der Schwangerschaft während und nach der Geburt gut betreut und beraten fühlen. In diesem Sinne leisten Hebammen einen wichtigen Beitrag zur Bindung zwischen Eltern und Kind und sind integraler Bestandteil von Präventionsarbeit in der Gesellschaft.

 

Die Arbeit der Hebammen wird immer anspruchsvoller und verdichteter, nicht zuletzt aufgrund der finanziellen Herausforderungen im Gesundheitssystem und der Entwicklungen im Bereich des Kinderschutzes. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung werdender Mütter durch Hebammen sowie die Einhaltung der Hinzuziehungspflicht einer Hebamme gemäß § 4 des Hebammengesetzes weiter zu gewährleisten, erscheint eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Versorgung durch Hebammen und ihrer Arbeitsbedingungen in Hamburg erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

Allgemeine Ausgangslage

1. Wie viele Hebammen sind derzeit in Hamburg bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, den Bezirksämtern, in den Kliniken und anderen Trägern freiberuflich und angestellt beschäftigt? (Bitte jeweils gesondert für die Behörde, die einzelnen Bezirksämter, Kliniken und Träger angeben)

 

2. Wie viele Hebammenstellen sind in den in Frage 1 genannten Einrichtungen derzeit nicht besetzt? (Bitte Aufteilung nach den einzelnen Einrichtungen)

 

3. Wie viele Geburten betreute eine Hebamme durchschnittlich in den letzten 5 Jahren in den in Frage 1 genannten Einrichtungen? (Bitte für alle Einrichtungen sowie die Kliniken einzeln angeben)

 

4. Wie viele Mütter machten in Hamburg von ihrem Anspruch auf eine enge Begleitung durch eine Hebamme während der gesamten Schwangerschaft in den letzten 5 Jahren Gebrauch?

 

5. Wie hat sich in den letzten 5 Jahren die Verweildauer der Frauen in den Kliniken

a. nach normaler Geburt

b. nach Kaiserschnitt

entwickelt?

(Bitte nach Kliniken getrennt angeben)

6. Wie ist die Nachbetreuung der Frauen und Kinder zu Hause geregelt, besonders in den sog. sozial schlechter gestellten Stadtteilen?

 

7. Wie viele Hebammen sind freiberuflich, wie viele angestellt tätig? Wie viele Hebammen arbeiten als Beleghebammen in Hamburg?

 

8. Wann wird es auch in Hamburg möglich sein, eine Grundausbildung an einer Fachhochschule zu absolvieren und einen Bachelorabschluss zu erwerben?

 

Freiberufliche Hebammen

 

9. Wie viele Hebammen beziehen aus rein freiberuflicher Tätigkeit ihr Einkommen?

 

10. Wie viele Geburten betreuen freiberufliche Beleghebammen tatsächlich?

 

11. Wie hoch ist der Bedarf an freiberuflichen Beleghebammen

a. aus Sicht der Klinken

b. auf Grund der Nachfrage durch die Frauen?

 

12. Was sind die Angebote der freiberuflichen Hebammen?

 

13. Welche Angebote werden von den Krankenkassen übernommen und welche nicht?

 

14. Welche Stadtteile betreuen die freiberuflichen Hebammen?

 

15. Wie verhalten sich die Zahlen der Hebammen zu den Zahlen der Geburten in einzelnen Stadtteilen?

 

16. Welche Gründe liegen der schlechteren Versorgung von sog. sozial schlechter gestellten Stadtteilen zugrunde?

 

17. Wie kann man dieser Situation begegnen

 

18. Wird durch den Vertrag „Vergütung Hamburger Hebammenhilfe, § 134a SGB V“ eine leistungsgerechte Vergütung gewährleistet?

 

19. Wie viele Hausgeburten gab es in den letzten 5 Jahren?

 

20. Wie viele Geburten erfolgen in den letzten 5 Jahren im Geburtshaus Altona?

 

21. Wie viele Geburten betreut eine Hebamme im Geburtshaus Altona?

 

22. Wie sind Erfahrungen mit der Fortbildung „Hebammen begleiten Familien im Wochenbett und im 1. Lebensjahr des Kindes“? Wird diese Fortbildungsreihe fortgesetzt?

 

23. Wann wird die Hamburgische Privatgebührenordnung für Hebammen dahingehend angepasst, dass auch die Betriebskostenpauschalen der Geburtshäuser berücksichtigt werden?

 

24. Welchen Einfluss haben die Sozialversicherungen (z.B. hinsichtlich der Mindestbeiträge etc.) auf die Arbeitsgestaltung freiberuflicher Hebammen?

 

25. Wie verändert der Anstieg der Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen mit Geburtshilfe das Angebot für außerklinische Geburten und Beleggeburten?

Arbeitssituation der Hebammen in Kliniken

 

26. Wie stellt sich das Verhältnis von fest- und befristet angestellten Hebammen in den Kliniken dar? (Bitte für die Kliniken einzeln angeben)

 

27. Wie stellt sich die Altersstruktur der in den Kliniken beschäftigten Hebammen dar?

 

28. Welche Hinweise hat der Senat auf die Anzahl vorliegender Überlastungsanzeigen von in den Kliniken angestellten Hebammen? (Bitte für die Kliniken einzeln angeben)

 

29. Wie häufig mussten Kreissäle in welchen Kliniken im vergangenen Jahr wegen Überbelegung gesperrt werden?

 

30. Ist bei jeder Geburt, auch bei Kaiserschnitten eine Hebamme mit anwesend? (Bitte nach Kliniken einzeln angeben)

 

31. Welche Auswirkungen haben die administrativen Aufgaben, die Hebammen auf Geburts-stationen zunehmend übernehmen müssen, auf die Arbeit der Hebammen?

 

32. Wie viel Zeit beansprucht die administrative Arbeit der Hebammen in den Kliniken?

 

33. Hebammen müssen in den Kliniken vermehrt Aufgaben übernehmen, die mit der Geburtshilfe nichts zu tun haben.

a. Welchen Anteil haben diese Tätigkeiten an der Arbeit der Hebammen?

b. Welche Auswirkungen haben diese Tätigkeiten auf die Arbeit der Hebammen?

c. In welchen Kliniken müssen Hebammen dennoch Tätigkeiten übernehmen, die nichts mit

Geburtshilfe zu tun haben?

 

34. Hält der Senat die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft von Anfang der 90er Jahre empfohlene Stellenbemessung von einer Hebammen-Planstelle für 118 Geburten pro Jahr unter der Berücksichtigung der Zunahme der administrativen Aufgaben für zeitgemäß?

 

35. Welche Grundlage der Stellenbemessung für Kreißsaalhebammen gilt heute?

 

36. Wird sie in den Kliniken eingehalten? Wenn nein, in welchen Kliniken nicht?

 

37. Wie wird eine Geburts- bzw. Betreuungsdauer nach den Diagnosebezogene Fallgruppen pauschal veranschlagt? Ist dies ausreichend?

 

38. Wie hat sich der Krankenstand der Hebammen in den Hamburger Kliniken in den letzten 5 Jahren entwickelt?

 

39. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der Krankenstände von Hebammen in den letzten fünf Jahren?

 

40. Wie hat sich in den Hamburger Kliniken die durchschnittliche Anzahl von Überstunden einer angestellten Hebamme in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie lautet die derzeitige durchschnittliche Anzahl von akkumulierten Überstunden pro Hebamme?

41. Wie viele der in den letzten 5 Jahren in den Hamburger Kliniken ausgebildeten Hebammen werden anschließend in eine Festanstellung übernommen?

 

42. In welcher Weise stellt der Senat sicher, dass auch in Zukunft genügend Hebammen in Hamburg für die freiberufliche Tätigkeit ausgebildet werden?

 

43. Werden in den Ausbildungsinhalten die Tätigkeiten der freiberuflichen Hebammen entsprechend berücksichtigt?

 

44. Wie viele Hebammen gehen nach der Ausbildung direkt in die Freiberuflichkeit?

 

Familienhebammen-Standorte

Familienhebammen gibt es in Hamburg seit 1998, eingeführt also zu Zeiten des rot-grünen Senats. Im Jahre 2006 wurden – nach mehrjährigen Ankündigungen – zusätzlich zu den sieben bestehenden sechs neue Familienhebammenprojekte ins Leben gerufen und die zur Verfügung stehenden Mittel aufgestockt. 2008 standen für Familienhebammen-Projekte an Haushaltsmitteln 417 Tsd. Euro zur Verfügung (4810. 684.86), wobei es sich um Zweckzuweisungen an die Bezirke handelte.

45. Familienhebammen arbeiten sozialraumbezogen. Nach Ansicht des Senats (vgl. Drs. 18/3745) sollen sie insbesondere in den Hamburger Regionen tätig sein, in denen besonders viele hilfebedürftige Familien, Schwangere und Mütter mit ihren Säuglingen leben. Nach Meinung des Senats haben sich die bisherigen Familienhebammenprojekte bei der zielgerichteten Unterstützung der Betroffenengruppen bewährt. Der Senat hat das Ziel bekundet, Familienhebammen-Projekte umfassend anzubieten (vgl. Drs. 18/3745).

a. Welche Einzugsgebiete (bitte nach Bezirken sortiert, auf Stadtteile bzw. auf Sozialräume

bezogen) sollen durch Familienhebammenprojekte erreicht bzw. abgedeckt werden?

b. Welche Einzugsgebiete werden derzeit erreicht / abgedeckt? Woran orientieren sich

diese?

c. Wie viele Familien mit Kindern im 1. Lebensjahr weisen diese Einzugsgebiete jeweils auf?

Wie viele davon wurden jeweils von Familienhebammen abgeschlossen(2006/2007/

2008)?

d. Ist aus Sicht der Fachbehörde die jetzige Versorgung ausreichend?

e. Was versteht der Senat unter einem umfassenden Angebot?

f. Wie viele Hamburger Mütter wurden in den letzten drei Jahren jährlich in Hamburg von

Familienhebammen betreut (Bitte nach Bezirken / Stadtteilen bzw. Standorten gliedern)?

46. Welche Familienhebammen-Standorte bestehen derzeit?

a. Wo sind diese jeweils im regionalen Hilfesystem angebunden?

b. Welcher ist jeweils der konkrete Ort der Erreichbarkeit der Hebammen?

c. Welchen Umfang hinsichtlich Stellen und Stundenzahl/Woche haben die bestehenden

„Projekte“?

d. Wie sieht die organisatorische Anbindung bzw. Anstellung der Familienhebammen im

Einzelnen aus?

e. Wie sind die Abrechnungsmodalitäten mit der Stadt und den Krankenkassen derzeit

organisiert?

f. Ist an allen Standorten eine enge einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit Sozial-

pädagogen gewährleistet?

g. Ist die Bezahlung der Familienhebammen in allen Standorten/ Projekten in Hamburg

gleich?

h. Welche Erklärung hat der Senat dafür, dass in anderen Bundesländern, beispielsweise Berlin, Familienhebammen für die gleiche Leistung besser bezahlt werden

(Hamburg 27,- Euro/Std.; Berlin 36,- Euro/Std.)?

i. Welche Erklärung hat der Senat dafür, dass zurzeit 3 Familienhebammenstellen in

Hamburg nicht besetzt sind? In welcher Form will er Abhilfe schaffen?

47. Die Sozialbehörde hatte 2006 ausdrücklich betont, dass nun auch Frauen mit Migrationshintergrund zur Zielgruppe der Familienhebammen-Unterstützung gehören würden.

 

a. Wie hoch ist der Anteil der betreuten Frauen mit Migrationshintergrund in den einzelnen

Hebammen-Projekten?

b. Wie viele dieser Frauen (absolut und prozentual) sind in weitere Integrations- oder Sozial-

raum-Projekte weitervermittelt worden?

c. Nach Aussage der Sozialbehörde „verfügen“ die Familienhebammen, die in diesem

Bereich arbeiten, über „Dolmetscherinnen“.

d. Wie können Familienhebammen bei Bedarf auf Dolmetscherinnen zurückgreifen?

e. Wie werden diese bezahlt / finanziert?

f. In wie vielen Betreuungsfällen wurde in den Jahren 2006, 2007, 2008 von den Familien-

hebammen auf Dolmetscherinnen zurückgegriffen?

48. Im Koalitionsvertrag von CDU und GAL für die 19. Legislaturperiode ist unter „Netzwerk Kindeswohl“ vermerkt: „Die Stundenkontingente der Familienhebammen werden erhöht“

a. In welchem Umfang wurden die Stundenkontingente erhöht?

b. Wann bzw. zu wann?

c. Welches Finanzvolumen wird dafür benötigt? Wo ist dieses im Haushaltsplan-Entwurf

2009/2010 abgebildet?