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Bäume in Hamburg

Donnerstag, 22.04.2010

Das Thema Baumschutz beschäftigt die Stadt: Für den Erhalt von Bäumen gründen sich Bürgerinitiativen, in Bezirksausschüssen stehen Fragen zu Bäumen fast ständig auf der Tagesordnung und auch die Bürgerschaft erreichen immer wieder Eingaben und Beschwerden im Zusammenhang mit geplanten Baumfällungsmaßnahmen.

Seinen Ruf als „Grüne Metropole“ verdankt Hamburg aber nicht zuletzt seinem Baumbestand. Bestimmte Bäume prägen ganze Viertel und Quartiere. Zugleich sind Hamburgs Bäume Ausdruck für die Lebensqualität unserer Stadt und kennzeichnen das Bild der Straßen, Parks und Stadtteile.

Bäume verwandeln Kohlendioxid in Sauerstoff und leisten somit im doppelten Sinne einen Beitrag zum Klimaschutz: sie erfrischen die Luft, kühlen und spenden Schatten. Sie sind Hamburgs Grüne Lunge.

Wie die Senatsantworten der letzten Jahre zeigen, hat der Baumbestand in Hamburg drastisch abgenommen. Waren es einst noch 250.000 Bäume, lag man im Jahre 2005 nur noch bei rund 244.000 und 2009 nur noch bei knapp 230.000 Straßenbäumen. Noch nie sind so viele Bäume gefällt worden wie unter dem schwarz-grünen Senat: Aktuell sollen 3500 Bäume der Gartenschau weichen, 160 wichen der Wohnanlage Buchenhof, knapp 400 sollten ursprünglich der Fernwärmeleitung für das Kohlekraftwerk Moorburg Platz machen, bevor ihr Bau durch eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorläufig gestoppt wurde.

Und auch die Bedingungen für Bäume in Hamburg haben sich ständig verschlechtert durch Versiegelung und Verdichtung von Böden, Nährstoffarmut, Wassermangel, Anfahrschäden durch Fahrzeuge und Verletzungen bei Baumaßnahmen. Die Folgen des Klimawandels mit großer Hitze, aber auch Starkregenfälle und Schädlinge führen zu Schäden. Mangelnde Pflege und vermehrter Streusalz-Einsatz schädigen die Bäume zusätzlich.

Hinzu kommt, dass gerade nach der Auflösung der Naturschutzreferate die zuständigen Bezirke kaum den gewünschten Anforderungen beim Thema Baumschutz gerecht werden können.

Eine einheitliche Praxis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Baumfällen ist nicht erkennbar; die personellen und finanziellen Ressourcen in den Bezirken sind begrenzt; Kontrollen über Baumschutzmaßnahmen und Nachpflanzungen können nur unzureichend wahrgenommen werden.

In Ergänzung zu den Große Anfragen 19/94 und 19/3103, mit denen die SPD-Bürgerschaftsfraktion in dieser Legislatur bereits nach der Situation des Hamburger Baumbestandes gefragt hatte, fragen wir den Senat:

 

 

I. Baumkataster

1. In der Drs. 19/94 führte der Senat aus, dass die Weiterentwicklung des Digitalen Baumkatasters nach der EDV-Umstellung auf ESARI-Rechner wieder aufgenommen wurde und die Installation einer für die Maßnahmenabwicklung überarbeiteten Version noch im Frühjahr 2008 erfolgen sollte. In der Drucksache 19/3103 hieß es dann, dass die überarbeitete Version des Baumkatasters im November 2008 fertig gestellt wurde und seither zur Installation in den Bezirksämtern bereitstehen würde.

a. Wann wurde die Installation in den jeweiligen Bezirksämtern abgeschlossen?

b. Wie hat sich das Digitale Baumkatatster in der Praxis bisher bewährt?

c. Wie unterscheidet sich das „ESARI-Kataster“ von der vorherigen Version und warum war es notwendig, die alte Version zu überarbeiten?

d. Ist geplant, das Baumkataster auch öffentlich zu machen und wenn ja, wann bzw. wenn nein, warum nicht?

2. Die Erfassung der straßenbegleitenden flächenhaften Bestände war prototypisch im Bezirk Wandsbek erprobt worden. Erste Ergebnisse zum Umfang der Erfassungsparameter und deren Dokumentation waren für die neue Katasterversion in die Anpassung der Software eingeflossen. Die Anzahl der Flächen, für die eine flächenhafte Erfassung vorgenommen werden sollte, stand noch nicht fest. Im Rahmen einer digitalen Ersterfassung sollten Basisdaten zum Zustand des gesamten Hamburger Straßenbaumbestandes erhoben und vorliegende Grunddaten überprüft und ergänzt werden.

In der Drs. 19/3103 hieß es zur Frage, wann die Erhebung abgeschlossen sein sollte: „Ein Abschlusstermin kann erst nach dem Anlaufen der Erhebungen in allen Bezirksämtern abgeschätzt werden.“

a. Sind die entsprechenden Erhebungen inzwischen in allen Bezirksämtern angelaufen?

b. Wurden die Erhebungen inzwischen abgeschlossen und wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen bzw. wenn nein, warum nicht und wann soll sie abgeschlossen sein?

c. Wie hoch ist die Anzahl der Flächen, die in den jeweiligen Bezirken erfasst wurden?

3. Der Aufbau eines digitalen Parkbaumkatasters wurde nach Auskunft in der Drs. 19/3103 aus Prioritätsgründen nicht weiter betrieben. Dargestellt wurde aber, dass in den Bezirken Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg mit dem Straßenbaumkataster in einem separaten Datenbestand anlassbezogen Parkeinzelbäume erfasst werden.

a. Wie weit ist die Erfassung des Parkbaumbestandes in den jeweiligen Bezirken vorangeschritten und welche Daten wurden erhoben?

b. Wie viele Parkbäume sind jeweils erfasst?

c. Welche Erkenntnisse gibt es in den jeweiligen Bezirken zum Zustand des Baumbestandes in den jeweiligen bezirklichen Parks und Grünanlagen?

d. Werden mittlerweile auch in den Bezirken Hamburg-Mitte, Bergedorf und Wandsbek Parkbaumbestände erfasst und wenn nein, warum nicht?

II. Bestand an Bäumen: Straßenbäume und Einzelbäume in öffentlichen Grünanlagen

1. In der Drucksache 19/3103 wurde angegeben, dass die FHH insgesamt 230.440 Straßenbäume unterhielt.

Wie viele Straßenbäume unterhielt die Stadt insgesamt sowie jeweils in den einzelnen Bezirken und in den einzelnen Stadtteilen (bitte mit den jeweiligen Vergleichszahlen zum Vorjahr) zum Ende des Jahres 2008 sowie nach Beendigung der Fällsaison 2009? (Bitte insgesamt und nach Baumarten differenziert angeben; wie in Drs. 19/94 und 19/3103)

2. Gibt es mittlerweile gesicherte Daten darüber, wie viele Bäume die Stadt in straßenbegleitenden Beständen unterhält, die nicht im Baumkataster erfasst sind und wenn ja, wie stellen sich die Zahlen dar?

 

III. Wert der Hamburger Bäume

Im Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2006 wurde ausgeführt: „Hamburgs Straßen, Wege und Plätze werden durch rund 245.000 Straßenbäume verschönert.“ Und weiter: „Auch für die Infrastrukturbauten der Parkanlagen und Grünflächen werden typisierte Pauschalanlagen aktiviert. Ausgenommen hiervon sind Straßenbäume. Für diese werden ebenso Festwerte gebildet, wie für die Anlagen zur Verkehrslenkung (z.B. Lichtsignalanlagen und Parkscheinautomaten).“

Zugrunde gelegt wurde für jeden Baum 1000 Euro Pflanzkosten und damit der Wert der Hamburger Straßenbäume auf 245.000 Millionen Euro geschätzt.

1. Wie alt ist der Hamburger Baumbestand im Durchschnitt und wie hat sich das Durchschnittsalter des Hamburger Baumbestandes in den letzten zehn Jahren entwickelt?

2. Wie hoch ist der Wert der Hamburger Straßenbäume derzeit?

3. Wie hoch ist der Wert der Hamburger Parkbäume derzeit?

4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Gehölz-, Pflanz- und Anwachspflegekosten für die nachstehenden Bäume und welchen durchschnittlichen Wert haben die nachstehenden Bäume als junge (bis 10 Jahre), heranwachsende (10 bis 20 Jahre), mittelalte (20-60 Jahre) und alte (über 60 Jahre) Bäume (Angaben können gerne tabellarisch erfolgen):

a. Abies; Tanne

b. Acer; Ahorn

c. Aesculus; Rosskastanie

d. Ailanthus; Götterbaum

e. Alnus; Erle

f. Amelanchier; Felsenbirne

g. Betula; Birke

h. Calocedrus; Weihrauchzeder

i. Carpinus; Hainbuche

j. Castanea; Esskastanie

k. Catalpa; Trompetenbaum

l. Cedrus; Zeder

m. Celtis; Zürgelbaum

n. Cercidiphyllum; Katsurabaum

o. Chamaecyparis; Scheinzypresse

p. Cornus; Hartriegel

q. Corylus; Hasel

r. Crataegus; Weißdorn

s. Elaeagnus; Ölweide

t. Fagus; Buche

u. Fraxinus; Esche

v. Ginkgo; Fächertanne, Ginkgo

w. Gleditsia; Lederhülsenbaum

x. Ilex; Stechpalme

y. Juglans; Walnuss

z. Laburnum; Goldregen

aa. Larix; Lärche

bb. Liquidambar; Amberbaum

cc. Liriodendron; Tulpenbaum

dd. Magnolia; Magnolie

ee. Malus; Apfel

ff. Malus-hybriden; Zier-Apfelbaum

gg. Morus; Maulbeerbaum

hh. Nothofagus; Scheinbuche, Südbuche

ii. Ostrya;

jj. Picea; Fichte

kk. Pinus; Kiefer

ll. Platanus; Platane

mm. Populus; Pappel

nn. Prunus; Kirsche

oo. Pseudotsuga; Douglasie, Douglasfichte

pp. Pterocarya; Flügelnuss

qq. Pyrus; Birne

rr. Quercus; Eiche

ss. Rhus;

tt. Robinia; Robinie

uu. Salix; Weide

vv. Sequoiadendron;

ww. Sophora; Schnurbaum

xx. Sorbus; Mehlbeere

yy. Taxodium; Sumpfzypresse

zz. Taxus; Eibe

aaa. Tilia; Linde

bbb. Tsuga;

ccc. Ulmus; Ulme

ddd. Zelkova?

 

IV. Holzverwertung in Hamburg

Jährlich werden in Hamburg Tausende von Bäumen gefällt.

1. Welche Konzepte zur Holzverwertung gibt es in Hamburg?

2. Wie wird das Holz verwertet und von wem?

3. Welche Preise werden derzeit bzw. wurden jeweils in den vergangenen fünf Jahren für das Holz erzielt?

 

V. Fällungen

1. Wie viele Fällungen von

a. Straßenbäumen sowie Bäumen in straßenbegleitenden Beständen (bitte insgesamt, im Vergleich zum Vorjahr und nach Baumarten (mit deutscher Bezeichnung) differenziert darstellen wie in Drs. 19/3103),

b. Einzelbäumen in öffentlichen Grünanlagen (bitte insgesamt, im Vergleich zum Vorjahr und nach Baumarten (mit deutscher Bezeichnung) differenziert darstellen)

wurden im Jahr 2009 sowie in der Fällsaison 2009/2010 insgesamt sowie jeweils in den einzelnen Bezirken und in den einzelnen Stadtteilen und Parks vorgenommen?

2. Neben Fällungen von Einzelbäumen werden auch Baumfällungen in zu dichten Parkwaldbeständen durchgeführt (vgl. Drs. 18/7625, 19/94, 19/3103).

a. In welchen „zu dichten Parkwaldbeständen“ wurden im Jahr 2009 sowie in der Fällsaison 2009/ 2010 Fällungen durchgeführt?

b. Wie viele Bäume (bitte insgesamt und nach Baumarten (mit deutscher Bezeichnung) differenziert darstellen) wurden jeweils aus welchen Gründen entfernt?

3. Wie viele Anträge auf Fällungen von Bäumen auf Privatgrundstücken wurden 2009 sowie in der Fällsaison 2009/2010 insgesamt sowie jeweils in den einzelnen Bezirken und in den einzelnen Stadtteilen gestellt und von den zuständigen Stellen genehmigt bzw. abgelehnt und wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte angeben wie in den Drs. 19/94 und 19/3103)?

Liegen Daten darüber vor, welche ausnahmefähigen Sachverhalte dabei jeweils wie oft zur Fällgenehmigung geführt haben und wenn ja,

a. wie viele Ausnahmen gab es 2009 insgesamt sowie in der Fällsaison 2009/2010 in den einzelnen Bezirken?

b. wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

4. Nach dem Hamburgischen Naturschutzgesetz kann die zuständige Behörde vom Baumfällverbot auf Antrag Ausnahmen zulassen, „wenn die Maßnahme zur Abwendung wesentlicher wirtschaftlicher Schäden bei der Verwirklichung von Bauvorhaben erforderlich ist“. Vom Ausnahmetatbestand nach § 26, Absatz 2, Satz 2 HmbNatSchG ist nach Senatsauskunft in der Drs. 19/94 und 19/3103 im Zusammenhang mit der Genehmigung von Bauvorhaben Gebrauch gemacht worden.

a. Welche Anträge auf Ausnahmen sind dem Senat bzw. den zuständigen Behörden aus dem Jahr 2009 und bisher im Jahr 2010 bekannt?

b. In Zusammenhang mit welchen Bauvorhaben sind die Anträge erfolgt?

c. Von wem wurden die Anträge gestellt?

d. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Anträge gestellt?

e. Wie wurde jeweils entschieden, zu welchem Zeitpunkt und warum (bitte mit Angabe des Genehmigungsgrundes)?

f. Wo, wann und in welchem Umfang ist für die jeweiligen Ausnahme-genehmigungen Ausgleich erfolgt oder beabsichtigt?

 

VI. Nachpflanzungen

1. Wie viele Nachpflanzungen für gefällte

a. Straßenbäume (bitte insgesamt, im Vergleich zum Vorjahr und nach Baumarten (mit deutscher Bezeichnung) differenziert darstellen),

b. Einzelbäume in öffentlichen Grünanlagen (bitte insgesamt, im Vergleich zum Vorjahr und nach Baumarten (mit deutscher Bezeichnung) differenziert darstellen),

wurden im Jahr 2009 sowie in der Fällsaison 2009/2010 insgesamt sowie jeweils in den einzelnen Bezirken und in den einzelnen Stadtteilen und Parks vorgenommen?

2. Wie viele Nachpflanzungen für gefällte Bäume auf Privatgrundstücken wurden im Jahr 2009 sowie in der Fällsaison 2009/2010 insgesamt sowie jeweils in den einzelnen Bezirken und in den einzelnen Stadtteilen im Zuge erteilter Fällgenehmigungen

a. von den zuständigen Behörden gefordert

b. und entsprechend vorgenommen?

3. Nachpflanzungen im Straßen- sowie im Park- und Grünanlagenbereich haben sich aufgrund der Änderung der Kampfmittelverordnung verzögert. Nach § 5 der Kampfmittelverordnung vom 13. Dezember 2005 sind auf Flächen, für die der Verdacht von Kampfmitteln besteht, bauliche Maßnahmen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind, besondere Sondierungen erforderlich. Da auch Baumpflanzungen zu Eingriffen in den Baugrund führen, ist auch zu klären, ob es sich um Flächen mit Kampfmittelverdacht handelte und welche Maßnahmen hierbei erforderlich waren.

An welchen Standorten konnten Nachpflanzungen aufgrund von derartigen Verzögerungen bisher nicht erfolgen?

4. Bei wie vielen privaten Bauvorhaben in den jeweiligen Bezirken wurden in den letzten drei Jahren Ausgleichszahlungen vereinbart, weil keine Nachpflanzungen möglich waren?

a. Welche Einnahmen wurden in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren durch diese Ausgleichszahlungen erzielt?

b. Wofür wurden diese Mittel verwendet?

5. Häufig wird nach Fällungen festgestellt, dass an den bisherigen Standorten keine Nachpflanzungen erfolgen können. Wo in den jeweiligen Bezirken, gibt es größere Flächen im öffentlichen Raum, die für Nachpflanzungen vorgehalten werden oder werden können?

6. Wie und in welchem Umfang wird von den jeweiligen Bezirken die Überwachung von Nachpflanzungen wahrgenommen?

 

VII. Haushaltsmittel für Baumschutzmaßnahmen

Die Haushaltsansätze bei Rahmenzuweisungen werden mittels Verteilerschlüssel verschiedenen Zwecken zugeordnet und auf die Bezirke verteilt. Abweichend vom Verteilerschlüssel können die Bezirksversammlungen die Haushaltsmittel der Rahmenzuweisungen bedarfsorientiert verteilen. Die im Rahmen der Zweckbestimmung der Bezirkstitel geleisteten Ausgaben sind nicht weiter nach Prävention, Schadensbeseitigung, Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Ersatz differenzierbar.

1. Welche Mittel für den Baumschutz an Strassen- und Parkbäumen (Prävention, Schadensbeseitigung, Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Ersatz) standen/ stehen den jeweiligen Bezirken und den Bezirken insgesamt in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 zur Verfügung (bitte mit Angabe der jeweiligen Haushaltstitel unter Angabe der Zweckbestimmung der jeweiligen Ansätze)?

2. Welcher Ansatz ist für den Baumschutz an Strassen- und Parkbäumen (Prävention, Schadensbeseitigung, Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Ersatz) für die jeweiligen Bezirke in den Jahren 2011 und 2012 in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen (bitte mit Angabe der jeweiligen Haushaltstitel unter Angabe der Zweckbestimmung der jeweiligen Ansätze)?

3. Welche Mittel-Bedarfe (bitte Aufschlüsseln nach Prävention, Schadensbeseitigung, Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Ersatz) im Bereich Baumschutz haben die jeweiligen Bezirke?

4. Inwieweit sind die Mittel im Hinblick auf dringend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßenbäumen derzeit in den jeweiligen Bezirken auskömmlich?

5. Welche Mehrbedarfe hatten die einzelnen Bezirke für dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2009 jeweils angemeldet im

a. Straßen- und

b. Parkbaumbestand?

6. Welche Mehrbedarfe haben die einzelnen Bezirke in diesem Jahr für dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen angemeldet im

a. Straßen- und

b. Parkbaumbestand?

 

VIII. Baumkontrollen und Baumpflege

 

1. Wie viele Stellen mit welcher Wochenarbeitszeit sind in den jeweiligen Bezirken für die Baumkontrollen zuständig und wie haben sich die Stellenzahlen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?

2. Wie viele Mitarbeiter/ -innen mit welcher Wochenarbeitszeit sind in den jeweiligen Bezirken für die Bearbeitung privater Anträge auf Baumfällungen zuständig und wie hat sich die Anzahl in den letzten drei Jahren entwickelt?

a. Welche Qualifikationen haben die in den jeweiligen Bezirken für die Genehmigung privater Baumfällanträge zuständigen Mitarbeiter/ -Innen jeweils?

b. Wie viele Mitarbeiter/ -innen mit welcher Wochenarbeitszeit waren in den jeweiligen Bezirken vor der Auflösung der Naturschutzreferate für die Bearbeitung privater Anträge auf Baumfällungen zuständig?

3. An wie vielen Bäumen in den jeweiligen Bezirken wurden jeweils in den Jahren 2009 und 2010 baumpflegerische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Entwicklung des Baumbestandes durchgeführt,

a. Straßenbäume,

b. Parkbäume?

 

IX. Baumsanierungen und Baumkrankheiten

1. Wie hat sich die Zahl der Baumerkrankungen in Hamburg im letzten Jahr im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?

2. Wie viele Hamburger Bäume sind von der „Holländischen Ulmenkrankheit“ betroffen und wie viele Bäume mussten aufgrund des Pilzbefalls 2009/ 2010 in den jeweiligen Bezirken gefällt werden?

a. Wie viele Ulmen wurden 2009 und 2010 jeweils geimpft?

b. Mit welchen Kosten waren die Impfungen 2009 und 2010 jeweils verbunden?

c. Eine Aussage zum Erfolg der Impfungen 2009 sollte erst zum Ende der Testphase gemacht werden. Welche Ergebnisse haben die Impfungen erbracht?

3. Im April 2008 war von einem flächendeckenden Befall der Weißblühenden Rosskastanien mit der Rosskastanienminiermotte auszugehen; ca. 6000 Bäume im Straßenraum sollten betroffen sein. Aufgrund der Fänge in Referenzfallen wurde auch für 2009 erneut ein flächendeckender Befall der weißblühenden Rosskastanie erwartet.

a. Wie viele Hamburger Bäume sind derzeit von der Miniermotte befallen?

b. Mussten mittlerweile durch die Schädigungen Kastanien gefällt werden und wenn ja, wie viele und an welchen Standorten?

c. Eine Luftbildkartierung konnte im Jahr 2007 wegen zu hoher Fehlerquote bei monoskopischer Auswertung nicht abgeschlossen werden. Erste Ergebnisse wurden für den Sommer 2008 erwartet.

Im Pilotbezirk Altona wurden 1354 luftbilderfasste Bäume anschließend vor Ort überprüft, davon waren 395 nicht zugänglich und 32 stellten sich als andere Baumgattung heraus. Bei der Standortprüfung wurden den Besitzern über das Befallsproblem Informationskarten ausgehändigt, die zum Sammeln des befallenen Laubes auf dem eigenen Grundstück anregen sollen. Eine Fortsetzung mit den Bezirken Eimsbüttel und Hamburg-Nord war für Herbst 2009 angestrebt.

Welcher Ergebnisse wurden in diesen und ggf. in weiteren Bezirken erzielt bzw. wie ist der Sachstand?

4. Die Wollige Napfschildlaus hatte sich bei Linde und Ahorn nahezu flächendeckend ausgebreitet. Es wurde von einer langfristigen Schwächung von Linde und Ahorn sowie einem erhöhten Auftreten von Totholz in der Oberkrone der Bäume ausgegangen.

Nach dem Schlüpfen der ersten Generation im Frühjahr/Sommer 2008 war dann die Population der Wolligen Napfschildlaus hamburgweit zusammengebrochen. Gestützt auf Aussagen der Universität Hamburg war auch der Neubefall 2009 nicht nennenswert.

Die Wirkung der erstmals von Hamburg gegen die Wollige Napfschildlaus eingesetzten Baumpflaster wurde daher nicht untersucht werden.

Gibt es neue Erkenntnis darüber, ob und wie viele Hamburger Bäume nach aktuellem Stand von der Wolligen Napfschildlaus befallen sind und wenn ja, welche?

5. Besonders in den Bezirken Hamburg-Nord (159, vgl. Drs. 19/3103) und Altona (244, vgl. Drs. 19/3103) waren Platanen mit Massaria befallen.

a. Wie viele Hamburger Bäume sind nach aktuellem Stand in den jeweiligen Bezirken von Massaria befallen?

b. Wie hat sich der Befall verbreitet?

c. Gibt es mittlerweile über Schnittmaßnahmen hinaus anerkannte Bekämpfungsmaßnahmen gegen Massaria und wenn ja welche und wie kommen sie ggf. in Hamburg zur Anwendung?

6. Als weiterer relevanter Erreger war Pseudomonas syringae pv. aesculi neu aufgetreten, ein Bakterium, das ein Rindenbluten der Rosskastanien verursacht. Der Erstnachweis für Hamburg erfolgte 2007. Laut Drs. 19/3103 lagen Befallszahlen nicht vor. Die mit dem Pflanzenschutzdienst vorgenommenen Untersuchungen von 93 Verdachtsbäumen hätten zwei Nachweise von Pseudomonas ergeben.

a. Gibt es neue Erkenntnisse und Methoden, wie viele Bäume von dem Erreger betroffen sind und wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen?

b. Die Gefahrenabschätzung war nach Senatsauskunft europaweit nach unten korrigiert worden. Ist diese Einschätzung nach wie vor aktuell?

7. 2008 war in Hamburg erstmals eine Esche am Eschentriebsterben erkrankt. Eine Ausbreitung war aber bisher ausgeblieben.

a. Wie viele Eschen sind mittlerweile ggf. am Eschentriebsterben erkrankt?

b. Welche Maßnahmen werden ggf. dagegen ergriffen?

8. Von welchen weiteren Erregern sind Hamburger Bäume gegebenenfalls befallen, wie viele Bäume welcher Art sind jeweils betroffen und wie wird gegen diese Erreger vorgegangen?

9. Hamburg hat Streusalz-Schäden an seinen Straßenbäumen in den vergangenen Jahren mit Bodenaustausch-Programm saniert. Neue Schäden sollen heute seltener auftreten, denn mittlerweile wird Streusalz auch bei Glatteis sparsamer eingesetzt.

a. Wie viele und welche Streusalz-Schäden an den Hamburger Straßenbäumen hat es jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und in 2010 gegeben?

b. Welche Maßnahmen unternimmt die FHH zur Reduzierung solcher Schäden?

c. In wie vielen Fällen an welchen Standorten wurden in den letzten drei Jahren Bodenaustausche aufgrund von Streusalz-Schäden vorgenommen und welche Kosten waren damit verbunden?

 

X. Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept

1. In der zweiten Fortschreibung des Maßnahmenkataloges zum Klimaschutzkonzept 2007-2012 (Drs. 19/4906) wird zum Punkt „Baumpflanzkonzept zur CO2-Reduzierung“ vermerkt: „Seit dem Jahr 2000 müssen Straßenbaumpflanzungen in Hamburg zugunsten der Finanzierung baumerhaltender Pflegemaßnahmen weitgehend zurückgestellt werden. Jährlich entstehen so 1200 Lücken im Hamburger Baumbestand, die in einem mehrjährigen Pflanzprogramm „Bäume fürs Klima“ wieder aufgefüllt werden sollen. Einzelheiten der Finanzierung sind noch zu klären.“

In der Drs. 19/3103 hieß es: „Im Haushalts- und Finanzplan sind beim Haushaltstitel 6610.741.10 für die Jahre 2009 bis 2012 insgesamt Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro vorgesehen. Die Mittel werden bedarfsorientiert auf die Bezirke verteilt. Hinsichtlich des Haushaltsjahres 2009 siehe Vorbemerkung; weitere Konkretisierungen liegen noch nicht vor.“

a. Sind die Einzelheiten der Finanzierung der Pflanzprogramms „Bäume fürs Klima“ inzwischen geklärt und wenn ja, auf welche Weise bzw. wenn nein, wann ist mit einer Klärung zu rechnen?

b. Wie sind die Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro 2009 auf die Bezirke verteilt worden?

c. Wie werden die Mittel 2010 bis 2012 verteilt?

d. Welche konkreten Vorhaben zum Erhalt der bestehenden Baumsubstanz werden mit den Mitteln zusätzlich geleistet?

2. Als neues Projekt ist der Punkt: „Handlungsempfehlungen zum integrierten Umgang mit Bäumen im Klimawandel“ in das Klimaschutzkonzept gekommen. Demnach sollen neue Kenntnisse um den Stellenwert von Bäumen für die Freiraumplanung und um die Bedeutung der Lebensansprüche von Bäumen an Standort und Pflege für ihre Verwendung entwickelt werden. Daraus sollen die aus dem Klimawandel folgenden Rahmenbedingungen für das Hamburger Stadtgrün sowie insbesondere Vorgaben für Standort und Pflege der Stadtbäume sowie Empfehlungen zur Sortenwahl entwickelt werden. Das Verbundprojekt mit der Universität Hamburg würde sich in Planung befinden und solle zunächst für drei Jahre bis 2012 konzipiert werden.

a. Von wem wird dieses Projekt federführend geplant und wer ist ggf. daran beteiligt?

b. Welcher Fachbereich bzw. welches Institut an der Uni Hamburg ist hiermit befasst?

c. Welche konkreten Handlungsaufträge sind mit dem Projekt verbunden?

d. Wann sollen erste (Zwischen-) Ergebnisse vorliegen?

e. Welche Mittel aus welchem Titel stehen für das Vorhaben bereit?

3. Des Weiteren waren Aufforstungsmaßnahmen in der Drs. 19/ 1752 dargestellt. Neben einer Fläche am Heinrich-Stubbe-Weg im Bezirk Bergedorf war in 2009 auch die Aufforstung einer Fläche am Kupferteich auf dem Flurstück 2812 in Lemsahl-Mellingstedt, Bezirk Wandsbek vorgesehen.

a. Inwieweit sind dies Aufforstungen durchgeführt worden?

b. In Hamburg würden nach Senatsauskunft auch noch weitere geringfügige Walderweiterungspotenziale gemäß Landschaftsprogramm bestehen, die auf Umsetzbarkeit geprüft werden.

aa. Wo bestehen diese Walderweiterungspotenziale und in welchem Umfang wären hier Erweiterungen möglich?

bb. Wurden diese Potentiale geprüft und wenn ja, mit welchen Ergebnissen bzw. wenn nein, wann wird die Prüfung durchgeführt werden?

 

XI. Genehmigungsverfahren

A. Hamburgische Bauordnung (HBauO)

1. Kommt bei privaten Bauvorhaben in Hamburg das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 61 HBauO zum Einsatz, so prüft die Bauaufsichtsbehörde gemäß § 61 Absatz 2 HBauO die Zulässigkeit des Vorhabens nach dem Baugesetzbuch (BauGB), die Einhaltung der Abstandsflächen, beantragte Abweichungen im Sinne von § 69 sowie die Einhaltung der Anforderungen nach § 9 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes (Eingriffe in Natur und Landschaft). Die Einhaltung der Baumschutzverordnung wird im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht geprüft. Im Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO werden dagegen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf Ihre Einhaltung überprüft.

a. Wie viele Anträge auf Genehmigung eines privaten Bauvorhabens sind in den Jahren 2005 bis 2010 gestellt worden und wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2005 bis 2010

aa. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO bearbeitet

bb. im Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO bearbeitet

cc. abgelehnt

dd. bewilligt (bitte nach Jahren getrennt sowie absolut und prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl der Genehmigungsanträge angeben)?

a. Welche Erkenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Behörde darüber, ob die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht geprüften Vorschriften – wie solche der Baumschutzverordnung oder des Artenschutzrechts – von den Bauherren eingehalten werden?

b. Welche Erkenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Behörde darüber, ob, in welcher Form und gemäß welcher Vorschriften sich Bauherren, die gegen im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht geprüfte Vorschriften verstoßen, schadenersatzpflichtig zu machen drohen?

c. In welcher Form werden Bauherren, denen eine Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteil wurde, über ihre Pflicht zur Einhaltung der nicht geprüften weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften aufgeklärt?

d. Auf welche Weise wird kontrolliert, ob sich die unter Ziffer XI A 1 d beschriebenen Bauherren im Zuge der Realisierung ihres Bauvorhabens an die nicht geprüften weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften halten und ggf. eine Genehmigung zur Baumfällung beantragen?

e. Ist es aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde angezeigt, § 61 Absatz 2 HBauO so zu ergänzen, dass auch die Einhaltung der Baumschutzverordnung vor Erteilung einer Baugenehmigung geprüft wird und wenn ja, was gedenkt er diesbezüglich zu tun bzw. wenn nein, warum nicht?

f. Ist es aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde angezeigt sicherzustellen, dass zumindest dann, wenn Konflikte mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften – wie etwa der Baumschutzverordnung - erkennbar sind, diese mit geprüft werden und wenn ja, was gedenkt er diesbezüglich zu tun bzw. wenn nein, warum nicht?

g. Nicht geprüft werden im vereinfachten Genehmigungsverfahren außerdem Vorschriften des Artenschutzrechts wie § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Ist es aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde angezeigt, § 61 Absatz 2 HBauO um das Artenschutzrecht zu erweitern und wenn ja, was gedenkt er diesbezüglich zu tun bzw. wenn nein, warum nicht?

 

B. Baumschutzverordnung

In der Drucksache 19/5308 (SKA des SPD-Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter) hatte der Senat ausgeführt, dass die mehrfach in den letzten Jahren angekündigte Novellierung der Hamburger Baumschutzverordnung von der zuständigen Behörde derzeit als nicht prioritär angesehen wird und der Senat sich hiermit nicht befasst hat.

Bezüglich der vom Rechnungshof angeregten, auf der Grundlage einer systematischen Analyse der Genehmigungspraxis durchzuführenden Prüfung darüber, ob und gegebenenfalls welche typischen Fallgruppen den Genehmigungen beziehungsweise Versagungen zugrunde liegen, stellte der Senat dar, dass Genehmigungen insbesondere dann erteilt werden, wenn:

• „die Stand- oder Bruchsicherheit nicht mehr gegeben ist und von den Gehölzen für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert konkrete Gefahren ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind,

• Maßnahmen der Bestandspflege (Pflegehieb) erforderlich sind,

• die Durchführung eines Bauvorhabens, auf das baurechtlich Anspruch besteht, sonst nicht oder nur mit unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann,

• die unveränderte Erhaltung des Baums oder der Hecke für die Grundstücksnutzungen oder für die Nutzungen des Nachbargrundstücks mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist.“

Zu weiteren Fragen waren die Prüfungen noch nicht abgeschlossen.

Im Jahresbericht des Rechnungshofes 2010 wurde erneut darauf hingewiesen, dass die aufgabenkritische Untersuchung des Genehmigungsvorbehalts aussteht.

Die BSU wollte aber dem nicht vor Abschluss des bis zum 1. März 2010 durchzuführenden Novellierungsverfahrens zum Hamburgischen Naturschutzgesetz (HmbNatSchG) nachkommen.

Zudem fordert der Rechnungshof die Behörde auf, die vom Senat gegebene Zusage einer Novellierung der Baumschutzverordnung einzulösen.

Daher fragen wir erneut:

1. Zu welchem Ergebnis ist die vom Rechnungshof angeregte, auf der Grundlage einer systematischen Analyse der Genehmigungspraxis durchzuführende Prüfung gekommen, ob

b. typische Fallgruppen ohne nennenswerte Beeinträchtigung des Zwecks der Baumschutzverordnung aus der Genehmigungspflicht entlassen werden können und

c. der angestrebte Schutzzweck in diesen Fällen ergänzender Regelungen (zum Beispiel hinsichtlich Ersatzpflanzungen) bedarf.

2. Der Senat führte weiter aus, dass generelle Festlegungen für Ersatzpflanzungen in die Baumschutzverordnung aufgenommen werden könnten, allerdings ein Ermessensspielraum erforderlich sei, da nicht alle möglichen Fallkonstellationen in der Verordnung regelbar sind.

Inwieweit plant der Senat, diese Festelegungen in die Baumschutzverordnung aufzunehmen?

3. Nach § 4 Baumschutzverordnung kann die Naturschutzbehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, soweit sie nicht dem Zweck dieser Verordnung widersprechen. Zu der Frage, inwieweit der Senat plant, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 4 Baumschutzverordnung einheitliche Maßstäbe zu entwickeln und die konsequente Anwendung dieser Maßstäbe durch die zuständigen Behörden sicherzustellen, hieß es, dass die zuständige Behörde dazu eine Handreichung erarbeiten wird.

g. Von wem wird die Handreichung erarbeitet und wer wird daran beteiligt?

h. Wann wurde bzw. wird mit der Erarbeitung begonnen?

i. Wann wird die Handreichung vorliegen?

4. Wann soll die mehrfach angekündigte Novellierung der Baumschutzverordnung erfolgen?

5. Die Bezirksämter sind für den Erlass von Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung zuständig. Wie der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 darstellte, gehen knapp die Hälfte der rund 8.000 Anträge, die in jedem Winterhalbjahr gestellt werden, im Bezirksamt Wandsbek ein. Die für die Ausnahmegenehmigungen gemäß § 34 Absatz 2 LHO rechtzeitig und vollständig zu erhebenden Gebühren sind dort seit Januar 2008 nicht geltend gemacht worden. Auch im Bezirksamt Altona ist es zu Rückständen bei der Gebührenerhebung gekommen.

a. Bei welchen Bezirksämtern sind jeweils wie viele Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen gemäß § 34 Absatz 2 LHO seit Januar 2008 nicht geltend gemacht worden und warum?

b. Welche Beträge stehen in den jeweiligen Bezirken aus?

c. Inwieweit haben die betroffenen Bezirke die Rückstände abgebaut?

d. Wie wird verhindert, dass es künftig nicht wieder zu Rückständen in den betroffenen Bezirken kommt?

 

C. Bauplanungsrecht

1. In Hamburg existieren noch viele alte sogenannte Baustufenpläne, die nach altem Recht vor Inkrafttreten des BauGB bzw. der Naturschutzgesetze erlassen wurden und bei deren Aufstellung - anders als heute - Belange des Umwelt- und Naturschutzes nicht berücksichtigt werden mussten.

e. Inwiefern ist es aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde problematisch, wenn im Geltungsbereich von Baustufenplänen Genehmigungen im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilt werden und damit Umwelt- und Naturschutzbelange weder auf der Planungs- noch auf Genehmigungsebene hinreichend Berücksichtigung finden?

f. Inwiefern ist es aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde problematisch, dass auch im Geltungsbereich von alten Baustufenplänen gemäß § 21 BNatSchG die Eingriffsregelung der §§ 18-20 nicht gilt, obwohl Umwelt- und Naturschutzbelange nicht - wie bei neuen Bebauungsplänen - im Zuge der Aufstellung des Baustufenplans Berücksichtigung fanden?

g. Welche Probleme bestehen aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde im Übrigen aufgrund der Konstellation „alte Baustufenpläne – neues Naturschutzrecht“?

h. Welche Strategien verfolgt der Senat bzw. die zuständige Behörde, um diese Probleme zu lösen?

 

 

 

 

XII. Informationen über Baumfällungen und Eingaben von Bürgern

1. In den Bezirken erstellen die Verwaltungen sogenannte „Baumfäll-Listen“, die Ausschüssen und ggf. auch der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Hierin finden sich beispielsweise Angaben über den Standort, die Baumart, den Stammdurchmesser und den Fällgrund.

a. Welche Informationen werden in den Baumfäll-Listen der jeweiligen Bezirke gemacht?

b. Wo und wie werden diese Listen in den jeweiligen Bezirken den Gremien bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

2. Wie viele Eingaben haben die FHH jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und in 2010 erreicht, die in Zusammenhang mit geplanten Baumfällungen bzw. für den Baumerhalt standen?

a. An welche Stellen waren jeweils wie viele Eingaben gerichtet?

b. Wie wurde bei den Eingaben jeweils entschieden?

 

XIII. Verbesserungen für den Baumschutz

1. Inwieweit hält es der Senat bzw. die zuständige Behörde für sinnvoll, eine Hamburgweite Vorschrift für die verbindliche Hinzuziehung qualifizierter und unabhängiger Baumbegutachter bei Fällanträgen zu erarbeiten?

2. Inwieweit hält es der Senat bzw. die zuständige Behörde für sinnvoll, einen Hamburgweiten Gutachterpool aus Baumexperten zusammenzustellen und zu veröffentlichen, auf den Privatpersonen für die Erstellung von Baumgutachten zurückgreifen müssen?

3. Inwieweit hält es der Senat bzw. die zuständige Behörde für sinnvoll, eine Baumbestandserklärung nach Münchener Vorbild zu entwickeln, in der bei Neu-, Anbauten, etc. Angaben darüber gemacht werden müssen, ob schützenswerter Baumbestand vorhanden ist und ob Bäume zur Fällung beantragt werden?

4. Inwieweit hält es der Senat bzw. die zuständige Behörde für sinnvoll, einheitliche Regeln für angemessene Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit Bauprojekten zu entwickeln?

5. Inwieweit hält es der Senat bzw. die zuständige Behörde für sinnvoll, einheitliche Vorschriften für die Durchführung von Ersatzanpflanzungen bei Fällungen auf privatem Grund sowie bei Fällungen im öffentlichen Raum und deren Kontrolle zu entwickeln?

6. Inwieweit hält es der Senat bzw. die zuständige Behörde für sinnvoll, die Schaffung von Naturdenkmälern – z.B. Bäume, Findlinge und Pfuhle, die unter Naturschutz gestellt werden – zu ermöglichen?

7. Inwieweit hält es der Senat für sinnvoll, Hamburgweit eine verbindliche Festlegung der Definition eines sog. „Gefahrbaumes“ zu erarbeiten?