Zum Hauptinhalt springen

Berufliche Bildung und Übergangssystem in Hamburg – Schwachstellen und Perspektiven

Mittwoch, 15.09.2010

In den vergangenen 20 Jahren konnte der von konjunkturellen Schwankungen abhängige erste Ausbildungsmarkt den Abbau von dualen Ausbildungsplätzen in schwächeren konjunkturellen Phasen in Aufschwungsphasen nicht ausgleichen. Zeitgleich sind die Anforderungen in vielen dualen und schulischen Berufsausbildungsgängen deutlich gestiegen. Immer mehr Jugendlichen gelingt der Übergang in eine Ausbildung nicht; sei es, weil sie den Anforderungen des Ausbildungsmarkes nicht entsprechen, weil man ihnen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen nicht vorurteilsfrei begegnet oder weil es einfach nicht genügend duale Ausbildungsplätze gibt.

Im Ergebnis wuchs das so genannte Übergangssystem mit seinen diversen berufsorientierenden und berufsvorbereitenden Maßnahmen ungesteuert und unkontrolliert an. Durchschnittlich verbleiben laut OECD-Studie „Lernen für die Arbeitswelt“ die Jugendlichen ca. 17 Monate lang im Übergangsystem. Inzwischen wird es sehr kritisch betrachtet. Seine Bildungsangebote sind teuer und intransparent, werden häufig nicht auf ihre Zielorientierung und Ergebnisse hin evaluiert und sind nicht aufeinander abgestimmt. Zu viele Jugendlichen und junge Erwachsene bleiben dauerhaft ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Ihr Risiko arbeitslos zu sein, ist enorm hoch. Aktuell sind in Hamburg fast 6.900 Junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren arbeitslos gemeldet, davon ca. 5.500 in der Altersgruppe von 20 bis 25 Jahren. Auch vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels müssen sich Wirtschaft und Staat um diesen jungen Mensche besonderes bemühen, denn ihnen „läuft die Zeit weg“.

Die Hamburger Enquete-Kommission „Konsequenzen der neuen PISA-Studie für Hamburgs Schulentwicklung“ hat 2007 Handlungsempfehlungen zur Reform des beruflichen Bildungssystems formuliert. Die Schulbehörde greift diese in ihrem 2009 vorgelegten „Rahmenkonzept zur Reform des Übergangssystems Schule – Beruf“ sowie ein „Hamburger Programm zur Berufsorientierung und Berufswegeplanung“ auf. Ziel des Rahmenkonzepts ist vor allem:

- Vernetzung von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen

- Bessere Zusammenarbeit aller Akteure

- Angebot einer Qualifizierung für ausbildungsreife, aber benachteiligte Jugendliche

- Für Jugendliche ohne Ausbildungsreife Angebot einer Ausbildungsvorbereitung.

 

 

Wir fragen den Senat:

Studien- und Berufsorientierung

Inzwischen hat das HIBB einen ersten Jahresbericht für 2009 vorgelegt. Dort heißt es: „Zurzeit werden die erforderlichen Maßnahmen erarbeitet, um zum 1. August mit der Erprobung und Umsetzung wesentlicher Elemente von der Reform des Übergangssystems Schule – Beruf in drei Regionen beginnen zu können“

Damit wird die Studien- und Berufsorientierung im Schuljahr 2010/2011 an allen Stadtteilschulen in den Abschlussklassen (Jahrgang 9 bzw. 10) und in den drei Regionen: Billstedt/Horn, Wilhelmsburg und Lurup/Osdorf erprobt, dabei sind sechs Stadtteilschulen beteiligt.

1. Aufgrund welcher Kriterien und mit welchen Verfahren wurden die Regionen und die beteiligten Schulen ausgewählt?

2. In welchen Regionen wurde mit der Umsetzung begonnen?

3. Welche Beruflichen Schulen und welche weiteren Akteure des Übergangssystems arbeiten in den einzelnen Regionen zusammen?

4. Welche erforderlichen Maßnahmen wurden inzwischen entwickelt? Wenn ja, in welche Höhe entstehen dadurch finanzielle oder personelle Bedarfe?

5. Gibt es für die jeweiligen Regionen konkrete Zielsetzungen? Wenn ja, welche sind dies?

Weiter heißt es in dem Bericht des HIBB, dass ab dem Schuljahr 2010/2011 die Pilotierung der Berufsorientierung in den Abschlussklassen der zukünftigen Stadtteilschulen begonnen worden sein soll.

6. Wie ist der Stand der Umsetzung?

7. An welchen Stadtteilschulen erfolgte die Pilotierung?

Bestandteil des Rahmenkonzeptes ist es, dass mit einer neuen Ausbildungsvorbereitung schulpflichtigen Schulabgängerinnen und -abgängern, denen Fähigkeiten für eine Ausbildung fehlen, ein Angebot gemacht werden soll.

8. Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Angebots?

9. Welche konkreten Angebote gibt es und an welchen Schulen werden sie angeboten?

10. Sind Kooperation mit Betrieben oder anderen Akteuren Bestandteil dieses Konzeptes? Wenn ja, welche?

11. Wie viele Jugendliche nehmen insgesamt und an den einzelnen Standorten an diesen Angeboten teil? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund)

 

 

 

 

 

 

Hamburger Ausbildungsmodell

Für Jugendliche, die trotz ausreichender Fähigkeiten keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, soll im Rahmen des Hamburger Ausbildungsmodells ein Angebot gemacht werden.

12. Welche konkreten Angebote gibt es? Bitte die einzelnen Bildungsgänge, deren Platzzahlen, Träger und Kooperationspartner etc. angeben und – so vorhanden – die Zugangsvoraussetzungen darstellen.

13. Sind weitere geplant? Wenn ja, welche?

14. Wie viele Jugendliche nehmen insgesamt und an den einzelnen Standorten an diesen Angeboten teil? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund)

15. Wie beurteilt der Senat die Umsetzung der versprochenen Ausbildungsgarantie? Ist gewährleistet, dass alle Jugendlichen die Ausbildung nach den vollständigen drei Jahren abschließen können? Welche Schwellen gibt es in diesem System (z.B. Probehalbjahr, Übergang vom schulischen Teil in die betriebliche Ausbildung)? Und wie viele Jugendliche sind an welcher Schwelle aus der Ausbildung ausgestiegen?

 

Zusatzqualifikationen zum dualen Ausbildungsabschluss

Jugendlichen soll es ermöglicht werden, zusätzlich zu einem dualen Ausbildungsabschluss die Fachhochschulreife zu erwerben. Dies soll im Rahmen eines Schulversuchs im Schuljahr 2010/2011 an vier Schulen begonnen sein.

16. Von welchen Schulen hat es Anträge auf diesen Schulversuch gegeben?

17. Welche wurden genehmigt und wie sind die genehmigten Schulversuche organisiert und konzipiert (Abendkurse, zusätzliche Unterrichtsstunden)?

18. An welchen Schulen wurde damit begonnen?

19. Wie viele Jugendliche nehmen insgesamt und an den einzelnen Standorten und neben welchen Ausbildungen dieses Angebot war? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund)

20. Welche weiteren Umsetzungsschritte sind hier geplant?

21. Sind die genehmigten Schulversuche befristet? Wenn ja bis wann und mit welchen weiteren Bedingungen?

22. Werden die genehmigten Schulversuche evaluiert? Wenn ja bis wann und durch welche Stelle?

 

Vollqualifizierende Berufsfachschulen

Das Angebot an vollqualifizierten Berufsfachschulen auch eine Fachhochschulreife zu erlangen soll ausgebaut werden.

23. Welche Angebote bestehen bereits?

24. Welche weiteren Angebote wurden neu geschaffen?

25. Wie viele Jugendliche nehmen insgesamt und an den einzelnen Standorten und neben welchen Ausbildungen dieses Angebot war? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund)

 

Berufliche Gymnasien

Im Rahmen der Schulgesetznovelle wurde der rechtliche Rahmen für berufliche Gymnasien in Hamburg geschaffen.

26. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2010/2011 die einzelnen Standorte und fachlichen Ausrichtungen der Beruflichen Gymnasien? (Bitte aufschlüsseln nach Jahrgängen, Geschlecht und Migrationshintergrund)

27. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den letzten 10 Jahren an den einzelnen Schulen entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen ersten Jahrgängen und den Gesamtschülerzahlen.)

28. Wie sollen zukünftig die Zulassungsverfahren und Zulassungsbeschränkungen gestaltet sein?

29. Mit welcher Entwicklung der Schülerzahlen für dieses Angebot rechnet die BSB bzw. das HIBB?

30. Arbeitet nach wie vor eine Projektgruppe an Konzept und Umsetzung?

31. Welche Ergebnisse wurden erzielt?

32. Gibt es Pläne zur Aufgabe einzelner Standorte aufgrund gesunkener Anmeldezahlen?

33. Ist für schwach frequentierte Standorte angedacht, diese in Kooperation mit Stadtteilschulen zu bringen oder sogar zu Oberstufen von Stadtteilschulen zu machen? Wenn ja, für welche Standorte wird dies erwogen?

34. Sind weitere Berufliche Gymnasien geplant? Wenn ja: An welchen Standorten und mit welcher fachlicher Ausrichtung?

 

Berufsoberschule

Im Rahmen der Schulgesetznovelle wurde der rechtliche Rahmen für eine Berufsoberschule in Hamburg geschaffen. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, nach einer beruflichen Vollqualifizierung in zwei Jahrgangsstufen die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife zu erwerben.

35. Wie sind der Stand der konkreten Pläne und deren Umsetzung?

 

Neue Bildungsgänge

Seit dem Schuljahr 2008/2009 haben zwei neue Bildungsgänge begonnen. Einmal die „Technische Assistenz für Informatik“ an der G 18 in Wilhelmsburg und die „Kaufmännische Assistenz“ an der H 17 in Bergedorf.

36. Wie viele Jugendliche haben in 2008/2009 die jeweiligen Bildungsgänge begonnen? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund)

37. Haben Jugendliche der ersten Bildungsgänge die Ausbildung abgebrochen? Wenn ja, wie viele? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund)

38. Machen die Jugendlichen die Praktika in den Schulferien in den Betrieben, in denen sie nach der schulischen Ausbildung die betriebliche Ausbildung anschließen?

39. Wie viele Jugendliche haben in 2009/2010 die jeweiligen Bildungsgänge begonnen? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund)

 

Eingetragene Ausbildungsverhältnisse in Hamburg

40. Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden insgesamt jährlich seit dem Jahr 2001 in Hamburg von welcher Stelle eingetragen?

 

Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen in Hamburg

41. Wie haben sich seit dem Jahr 2000 die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und die Anzahl der Neuanfängerinnen und -anfänger der beruflichen Schulen in Hamburg jährlich entwickelt? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach: Berufsschule, Berufsvorbereitungsschulen, Berufsfachschule, BFS tq, BFS vq, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und Fachschulen)

 

Kooperation zwischen Stadtteilschulen und Berufsbildenden Schulen

Stadtteilschulen und Berufsbildende Schulen sollen künftig enger kooperieren. Das Ziel ist es, den Weg in eine Ausbildung nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erleichtern.

42. Welche Schulen werden nach bisherigem Stand miteinander kooperieren?

43. Welche Schulen haben inzwischen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen und welche nicht?

44. Welche weiteren Akteure werden verbindlich in den einzelnen Verbünden mitarbeiten?

45. Welche inhaltlichen Bereiche regeln die Kooperationsvereinbarungen?

46. Ist der so genannten „Praxislerntag“ Gegenstand von Kooperationsvereinbarungen? Wenn ja, weichen die Kooperationsvereinbarungen vom ursprünglichen Konzept des Praxislerntags ab? In welcher Weise tun sie dies und wie bewertet der Senat dies?

 

Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit

47. Wie hat sich die Jugendarbeitslosigkeit der 15- bis unter 25-jährigen und der 20 bis unter 25-jährigen in Hamburg und im Bundesdurchschnitt in den letzten 15 Jahren entwickelt?

48. Wie hat sich die Arbeitslosigkeit der 25- bis unter 29-jährigen jährigen und der 20 bis unter 25-jährigen in Hamburg und im Bundesdurchschnitt in den letzten 15 Jahren entwickelt?

49. Wie hat sich die Jugendarbeitslosigkeit der 15- bis unter 25-jährigen jährigen und der 20 bis unter 25-jährigen in den Staaten der EU und in der EU in den letzten 15 Jahren entwickelt?

50. Wie hat sich die Arbeitslosigkeit der 25- bis unter 29-jährigen in den Staaten der EU und in der EU in den letzten 15 Jahren entwickelt?

51. Wie haben sich die Übernahmequoten nach dem Abschluss einer Ausbildung in Hamburg und im Bundesdurchschnitt in den letzten 15 Jahren entwickelt?

 

Berufsakademie des Handwerks

Seit 2006 gibt es an der Berufsakademie Hamburg die Möglichkeit, ein Studium der Betriebswirtschaft und eine Ausbildung miteinander zu verbinden. Damit wurde in Hamburg ein wegweisendes Angebot geschaffen.

52. Wie viele haben seit 2006 jährlich diese Ausbildung in welchen Studiengängen begonnen? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Migrationshintergrund)

53. Wie viele haben in 2010 diese Ausbildung beendet?

 

Logistik-Bachelor

In Hamburg gibt es seit August 2009 die Möglichkeit, eine Ausbildung in Speditions- oder Logistikunternehmen an der H 14 mit einem Bachelor der Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Unternehmenslogistik an der Hamburger Fern-Hochschule zu erwerben.

54. Wie viele haben im August 2009 diese Ausbildung begonnen? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und schulischem Abschluss)

55. Wie viele haben diese Ausbildung im letzen Jahr abgebrochen?

56. Wie viele haben im August 2010 diese Ausbildung begonnen? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und schulischem Abschluss)

57. Bei wie vielen der Auszubildenden übernehmen die Unternehmen die Studiengebühren ganz, bei wie vielen in Teilen?

 

Produktionsschulen

Im September 2009 haben vier neue Produktionsschulen ihre Arbeit aufgenommen.

58. Wie viele Plätze waren an den einzelnen Schulen geplant?

59. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit September 2009 begonnen, eine dieser neuen Produktionsschulen zu besuchen? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und zuvor besuchter Schulform)

60. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben den Besuch abgebrochen? Aus welchen Gründen?

61. Mit welchen Betrieben kooperieren die einzelnen Schulen?

In 2010 haben drei weitere Produktionsschulen die Arbeit aufnehmen

62. Wie viele Einrichtungen oder Träger hatten sich beworben?

63. Wie verlief das Bewerbungs- und Auswahlverfahren?

64. Wie sehen die jeweiligen Konzepte der drei neuen Produktionsschulen aus?

Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht gefordert, die Einrichtung von sechs weiteren Produktionsschulen von dem Ergebnis eines erfolgsbezogenen Vergleichs mit der künftig neu strukturierten schulischen Ausbildungsvorbereitung abhängig zu machen.

65. Wie bewertet der Senat diese Forderung? Hat es in diesem Punkt Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht gegeben? Wenn ja, welche?

66. Gibt es im Senat Überlegungen, die Einrichtungen der letzten drei Produktionsschulen auszusetzen und stattdessen die Erfahrungen der ersten sieben auszuwerten?

Laut Rechnungshofbericht hat die BSB dargelegt: „Wie sich die Produktionsschulen zukünftig im Best-practice-Vergleich darstellen, werde eine Evaluation zeigen“.

67. Welche Evaluation ist damit gemeint?

68. Ist diese schon in Auftrag gegeben? Wer führt sie durch?

69. Was genau ist der Untersuchungsgegenstand? Welche Angebote werden evaluiert?

70. Zu wann werden Zwischenergebnisse, zu wann ein Endergebnis vorliegen?

Die neuen Produktionsschulen müssen mit deutlich weniger finanziellen Mitteln auskommen als die erste Hamburger Produktionsschule in Altona. Die neuen Produktionsschulen haben mehr finanzielle Mittel gefordert, um ihre Aufgaben zu bewältigen.

71. Ist gesichert, dass die Produktionsschule in Altona ihre Arbeit unter den veränderten Rahmenbedingungen fortsetzen kann?

72. Was wurde bereits verändert? Was muss noch verändert werden?

73. Wie hoch ist die Finanzierung in 2010 für die Altonaer Produktionsschule, was ist für2011 geplant?

Die Finanzierung der Produktionsschulen orientiert sich an den Schülerjahreskosten der Berufsvorbereitungsschule in Höhe von 7.765 Euro. Der Rechnungshof kritisiert, dass bei der Finanzierung der Produktionsschulen lediglich die Netto-Personalkosten in Höhe von 4.150 Euro Schülerjahreskosten aus den Kosten der Berufsvorbereitung Grundlage sind. Der Brutto-Personalkostensatz beträgt hingegen 5.781 Euro. Daher entsteht im Haushalt der BSB eine Lücke von 1.984 Euro pro Schüler/in der Produktionsschulen, für die im Haushalt keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist.

Da generell nur 4.150 Euro umgeschichtet werden sollen, verbleiben laut Rechnungshof pro Schüler/in eine Finanzierungslücke von rund 3.650 Euro je Schüler/in. Dies entspricht bei 500 Schüler/innen einer Lücke von 1,83 Mio. Euro. Dies will die BSB durch „Deckungsmittel“ aufbringen. Deutlich ist aber, dass die neuen Produktionsschulen in erheblichem Umfang höhere Kosten verursachen als das bisherige System der Berufsvorbereitung.

Der Rechnungshof bemängelt, dass die Bürgerschaft hier unzureichend informiert wurde und mahnt eine größere Transparenz an.

74. In welcher Höhe wurden für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 Deckungsmittel zur Finanzierung dieser o.g. Lücke erforderlich? Bitte konkret für die Zahl der Schülerinnen und Schüler und die beiden Haushaltsjahre aufzeigen.

75. Wir die BSB dieser Aufforderung folgen und für größere Transparenz sorgen oder einen konkreten Deckungsvorschlag machen?

 

Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht 2010: Erfolgskontrolle verbessern, Klarheit bei der Ausbildungsvorbereitung, Ressourcen gezielt einsetzen.

Der Rechnungshof fordert im Jahresbericht 2010, dass der Verbleib von Schülerinnen und Schülern im Anschluss an Maßnahmen zur Berufsvorbereitung einheitlich und vollständig nachzuweisen ist. Die BSB hat zugesagt, dies zu prüfen.

76. Was wurde seitens des Senats bzw. der Fachbehörden unternommen, um diese Forderung umzusetzen?

77. Ist künftig geplant, den Verbleib der Jugendlichen vollständig und einheitlich zu erfassen?

78. Ist künftig geplant auch zu erfassen, ob die Jugendlichen in eine betriebliche oder eine außerbetriebliche Ausbildung übergehen? Wenn ja, in welcher Form?

Der Rechnungshof hat bemängelt, dass die detaillierte Ausgestaltung insbesondere der personellen und finanziellen Konsequenzen der Einführung der Ausbildungsvorbereitung nicht vorliegt. Die BSB hat zugesagt, dass dies erfolgen werde.

79. Liegt ein Konzept mit der detaillierten Ausgestaltung inzwischen vor?

80. Wie sehen die konkreten finanziellen und personellen Konsequenzen aus?

 

Finanzielle Aufwendungen für förderbedürftige Jugendliche in Hamburg

In Hamburg werden erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt, um Jugendliche bei der beruflichen Integration zu unterstützen. Im Jahr 2008 betrug nach Berechnungen des Rechnungshofs die Gesamtsumme 63,8 Mio. Euro, wenn man die Mittel der Stadt Hamburg, der Agentur für Hamburg (AA), team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II(ARGE) sowie Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) berücksichtigt.

Der Anteil Hamburgs beträgt 37,7 Mio. Euro (rund 61 Prozent) und wird von der Schul- und der Wirtschaftsbehörde aufgebracht.

Laut Rechnungshofbericht verteilen entfallen für das Jahr 2008 auf die BSB 13,5 Mio. Euro, auf die BWA 23,5 Mio. Euro, auf die BSG, Finanzbehörde und Justizbehörde 0,5 Mio. Euro, auf ESF –Mittel 2,5 Mio. Euro, auf die Agentur für Arbeit 11,4 Mio. Euro, auf die ARGE 10,2 Mio. Euro und auf die Bezirksämter 0,2 Mio. Euro.

81. Gibt es aus Sicht des Senates weitere finanzielle Mittel, die für diese Gruppe Jugendlicher aufgewendet werden, die hier nicht dargestellt sind? Wenn ja, welche?

82. Wie verteilen sich die dargestellten Mittel in Höhe von 0,5 Mio. Euro der BSG, Justizbehörde und Finanzbehörde auf die einzelnen Fachbehörden?

83. Welche Mittel aus der Jugendberufshilfe wurden in welcher Höhe, für welche konkrete Zielgruppe im Jahr 2008 für die berufliche Integration von Jugendlichen aufgewendet?

84. Welche Mittel wurden im Jahr 2009 aus den o.g. Behörden, Dienststellen und Einrichtungen für die berufliche Integration von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf aufgewendet?

85. Welche Mittel wurden im Jahr 2010 aus den o.g. Behörden, Dienststellen und Einrichtungen für die berufliche Integration von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf veranschlagt?

Laut Rechnungshofbericht umfasst die Zielgruppe im Jahr 2008 für die o.g. Maßnahmen rund 17.320 Jugendliche. Sie verteilen sich auf folgende einzelne Gruppen:

- Arbeitslose Jugendliche ohne Ausbildung ca. 5.100

- Jugendliche mit schwachem Hauptschulabschluss (ca. 2.870)

- Altbewerber/innen (befinden sich in Maßnahmen) ca. 8.000

- Jugendliche ohne Abschluss/Förderschüler ca. 1.350

86. Erfasst diese Darstellung des Rechnungshofes die Zielgruppe insgesamt und mit den beschriebenen Untergruppen richtig?

87. Wenn nein, was ist zu ergänzen?

88. Wie stellt sich diese Darstellung für das Jahr 2009 insgesamt und für die einzelnen Gruppen dar?

Laut Rechnungshofbericht 2010 wurden in Hamburg im Jahr 2008 durch verschiedene Programme verschiedener Behörden 1.829 zusätzliche öffentlich geförderte Ausbildungsplätze bereit gestellt. (s. Seite 60 des Rechnungshofberichts).

 

Laut Ausbildungsreport 2010 wurden ab September 2009 1.658 Ausbildungen zusätzlich gefördert. (aufsummiert in Abbildung 13 S. 32 des Rechnungshofberichts)

89. Liegt diesen beiden Berechnungen die gleiche Systematik zugrunden?

90. Wenn nein, was sind die Unterschiede?

91. Wie hoch wäre nach der Systematik der Hamburger Behörden die Zahl für das Jahr 2008?

92. Wie hoch wäre nach der Systematik des Rechnungshofs die Zahl für 2009?

Der Rechnungshof hat die BSB aufgefordert, hierzu eine umfassende Problemanalyse zu erstellen, eine behördenübergreifende Datenbasis aufzubauen, die relevante Zielgruppe zu beschreiben und den konkreten Bedarf zu ermitteln. Laut Rechnungshofbericht hat die BSB zugesagt, dies aufzugreifen.

93. Was ist konkret geschehen, um die Kritik des Rechnungshofs aufzugreifen?

94. Ist damit begonnen worden, eine behördenübergreifende Datenbasis aufzubauen? Was wurde dazu unternommen? Wie ist der Stand?

95. Welche Fortschritte wurden erreicht, um die Zielgruppe umfassend und genau zu beschreiben?

96. Von welcher Zielgruppe mit welchen Untergruppen und in welchen Größenordnungen geht die BSB inzwischen aus?

 

ESF-Projekte bis Ende 2007

Laut Rechnungshofbericht wurden bis Ende 2007 für vier ESF-Projekte rund 9 Mio. Euro aus dem ESF bewilligt, die mit knapp 5 Mio. Euro aus dem Hamburger Haushalt komplementär finanziert wurden.

97. Bitte für diese vier Projekte darstellen:

- Name, Ziel, Zielgruppe und Zeitraum

- Finanzielles Volumen des ESF und der FHH (inkl. Haushaltstitel)

- Jeweils beteiligte Akteure

- Jeweils Anzahl der Jugendlichen, die von dem Projekt profitierten

- Welche Ergebnisse hatten die jeweiligen Projekte?

- Welche Schlussfolgerungen wurden aus den einzelnen Projekten gezogen?

- Welche Veränderungen wurden in Hamburg als Schlussfolgerungen aus den einzelnen Projekten umgesetzt?

 

Kompetenzagenturen

Durch das ESF-Programm „Jugend und Chancen – Integration fördern“ werden fünf Kompetenzagenturen finanziert, die junge Menschen beraten und an Integrations- und Qualifizierungsangebote heranführen sollen. Die Kofinanzierung erfolgt durch die bezirkliche Jugendhilfe und durch das Programm „Lebenswerte Stadt“:

98. Bitte für diese fünf Kompetenzagenturen darstellen:

- Name, Träger, Ort und Zeitraum der Förderung

- Finanzielles Volumen des ESF und der FHH (inkl. Haushaltstitel)

- Jeweils beteiligte Akteure

- Jeweils Anzahl der Jugendlichen, die von dem Projekt profitierten

- Welche Ergebnisse hatten die jeweiligen Projekte bisher?

- Wie wird die Arbeit der einzelnen Agenturen bewertet?

 

Bündelung der Beratung für Jugendliche bei der beruflichen Integration

Der Rechnungshof empfiehlt in dem Jahresbericht 2010 die Einrichtung einer zentralen Beratungseinrichtung zu prüfen, um die Zersplitterung der Beratungsstruktur zu beenden.

99. Welche Einrichtungen nahmen und nehmen für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und Unterstützung bei der beruflichen Integration brauchen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 die Beratung wahr? (Bitte aufschlüsseln nach Finanzierungsquelle, Standort, Träger, Art des Angebots, Zielgruppe und Hinweis, wie viele Jugendliche davon erreicht wurden)

 

Behördliche Gremienstruktur zur Steuerung der beruflichen Bildung

Der Rechnungshof kritisiert die Vielzahl von Gremien, die sich mit der besseren Steuerung der Beruflichen Bildung befassen und bemängelt, dass deren Aufgabenbereiche sich überschneiden.

100. Wie setzt sich die im Rechnungshofbericht benannte „AG Zusammenarbeit“ zusammen? Wie oft tagt sie? Was sind ihre Ziele und welche Ergebnisse wurden bisher erreicht?

101. Wie viele Arbeitsgruppen sind im Rahmen des „Aktionsbündnis für Bildung und Beschäftigung“ eingerichtet worden? Wie setzen sich die einzelnen Arbeitsgruppen zusammen? Wie oft tagen die einzelnen Arbeitsgruppen? Was sind ihre Ziele und welche Ergebnisse wurden bisher erreicht?

 

102. Wie viele Arbeitsgruppen wurden durch das HIBB eingerichtet, um Ausbildung und Überganssystem besser zu gestalten und zu steuern? Wie setzen sich die einzelnen Arbeitsgruppen zusammen? Wie oft tagen die einzelnen Arbeitsgruppen? Was sind ihre Ziele und welche Ergebnisse wurden bisher erreicht?

Der Rechungshof hat die Einrichtung einer behördenübergreifenden Lenkungsgruppe unter der Leitung der federführenden Behörde empfohlen. Laut Rechungshofbericht haben BWA und BSB Steuerungs- und Koordinierungsprobleme eingeräumt und zugesagt, die bisherige Organisation überprüfen zu wollen.

103. Welche Steuerungs- und Koordinierungsprobleme gibt es aus Sicht von BSB und BWA?

104. Was wurde bisher unternommen, um diese zu beheben?

105. Welche Argumente sprechen für und gegen die Aufgabenbündelung in einer Behörde oder Stelle?

 

Ressourceneinsatz für Ausbildungsprogramme für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf

Laut Rechnungshofbericht 2010 wurden im Jahr 2008 mit 49 Mio. Euro 1.829 außerbetriebliche bzw. trägerbegleitende Ausbildungsplätze finanziert. 32. Mio. Euro entfielen auf den Haushalt der FHH.

Im Jahr 2008 entfielen: 12,3 Mio. Euro auf die BSB, 19,8 Mio. Euro auf die BWA, 0,3 Mio. Euro auf ESF-Mittel, 7,1 Mio. Euro auf Arbeitsagentur und 9,8 Mio. Euro auf die ARGE.

106. Sind damit alle Ausgaben für außerbetriebliche bzw. Träger begleitende Ausbildungsplätze in Hamburg im Jahr 2008 erfasst?

107. Welche weiteren geförderten Ausbildungsplätze gab es 2008?

108. Wie viele Ausbildungsplätze wurden durch die Behörde für Soziales und Gesundheit gefördert?

109. Wie viele Ausbildungsplätze wurden im Rahmen der Jugendberufshilfe gefördert?

110. Wie viele Ausbildungsplätze wurden durch den LEB bereitgestellt?

111. Wie viele außerbetriebliche Ausbildungsplätze bzw. trägerbegleitete Ausbildungsplätze wurden jährlich insgesamt in den letzten 10 Jahren in Hamburg in welcher Höhe finanziert?

112. Wie viele wurden in den letzen 10 Jahren davon jeweils durch das HAP, die Jugendberufshilfe, den LEB, durch den ESF, durch die jeweiligen Sofortprogramm, durch die HAB, durch die AREG, durch die Arbeitsagentur und ggf. durch weitere Programm anderer Einrichtungen?

113. Welches Mittelvolumen entfiel davon auf die FHH (Bitte aufschlüsseln nach Fachbehörden)

Laut Rechnungshofbericht hat die BSB zugesagt, jeweils Förderrichtlinien für das Hamburger Ausbildungsprogramm und für die Jugendberufshilfe vorzulegen.

114. Ist die inzwischen erfolgt?

115. Bitte die beiden Förderrichtlinien der Antwort auf diese Anfrage beifügen.

116. Falls nein, zu wann sollen die Förderrichtlinien vorgelegt werden?

Der Rechnungshof hat kritisiert, dass bei ESF-Wettbewerbsverfahren das Wirtschaftlichkeitsgebot in der Vergangenheit unzureichend berücksichtigt wurde. Die Behörden haben zugesagt, dies zu ändern.

117. Welche Veränderungen hat es bei den Fachbehörden gegeben, um künftig das Wirtschaftlichkeitsgebot besser umzusetzen?

 

Sofortprogramme Ausbildung

Der Rechnungshof hat bemängelt, dass es für die Sofortprogramme Ausbildung 2006 und 2007 kein Controlling gegeben habe. Es gebe auch keine Auswertung der Ausbildungsgänge, die im Sommer ihre Ausbildung beendet haben. Der Rechnungshof hat angeregt, das fehlende Controlling und die Erfolgskontrolle für die Ausgestaltung des Sonderprogramms für das Jahr 2010 einzuführen. Die BSB hat erklärt, mit einer Erfolgskontrolle des Sofortprogramms 2006 begonnen zu haben.

118. Wie ist der Stand der Erfolgskontrolle des SoPro 2006? Welche Ergebnisse liegen vor?

119. Ist mit der Erfolgskontrolle des SoPro 2007 begonnen worden? Wie ist der Stand, welche Ergebnisse liegen vor?

120. Welche Konsequenzen hat die Kritik des Rechnungshofs für das SoPro 2010? In der Durchführung, dem Controlling und der Bewertung der Ergebnisse?

 

Hamburger Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH

Der Rechnungshof hat kritisiert, dass die HAB selbst entscheiden konnte, welche Jugendlichen als benachteiligt angesehen werden und hat festgestellt, dass 39,1 Prozent der Auszubildenden der HAB im Programm „Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen“ über einen Realschulabschluss verfügen und 1,8 Prozent über die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Damit haben diese Teilnehmer/innen ein überdurchschnittliches Bildungsniveau. Gleichzeitig liegen die Kosten pro Platz bei der HAB im oberen Bereich.

121. Welche Konsequenzen hat die BWA aus der Forderung des Rechnungshofs gezogen, die Zuwendung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und einheitliche Maßstäbe zu verwenden?

Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2010 ein funktionierendes Controlling der zuständigen Behörden für die Ausbildungsprogramme angemahnt. Die Behörden haben die Kritik akzeptiert und zugestimmt, eine bessere Gesamtsteuerung unter Federführung einer Behörde auf den Weg zu bringen.

122. Welche konkreten Konsequenzen wurden umgesetzt?

123. Wie erfolgt eine bessere Gesamtsteuerung bzw. was ist geplant?

124. Welche Behörde ist inzwischen federführend für diesen Bereich bzw. für welche Behörde ist die Federführung zu wann geplant?

 

 

 

 

Finanzierung der Ausbildungsprogramme

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es durch die Ausweitung von öffentlich finanzierten Ausbildungsplätzen durch die FHH einen Rückgang der Bereitstellung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze durch die Bundesagentur für Arbeit und durch die ARGE gegeben habe. Es heißt in dem Bericht „So hatte die ARGE für 2007 360 außerbetriebliche Ausbildungsplätze bereitgestellt, wovon nur 274 besetzt wurden. Für 2008 wurden daraufhin nur noch 220 Plätze angeboten. Auch die AA reduzierte ihre Platzzahlen von 293 in 2007 auf 257 für 2008.

Ferner hatte ein nicht unerheblicher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der von Hamburg finanzierten Ausbildungsprogramme Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, ohne dass dies zu Kostenerstattungen aus den Bundesmitteln der ARGE führte. Der Rechnungshof hat daraufhin gefordert, dass das Angebot an außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen von der AA und der ARGE erhöht wird und Vereinbarungen über eine Kostenerstattung mit der ARGE für Teilnehmer/innen an städtischen Ausbildungsprogrammen zu treffen, die Leistungen nach SGB II erhalten.

125. Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Forderungen?

126. Wie hat sich das Angebot an außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen durch AA und ARGE in den letzen 5 Jahren entwickelt? (Bitte jährlich Darstellung der jeweils bereitgestellten Plätze und der in Anspruch genommenen Plätze)

127. Gibt es inzwischen eine Vereinbarung über eine Kostenerstattung? Was wurde geregelt?

128. Wenn nein, wie ist der Stand der Verhandlungen?

Nach dem Jahresbericht des HIBB haben in Zusammenarbeit mit dem Träger „Arbeit und Leben“ 2010 elf berufsbildende Schulen mit rund 450 Auszubildenden mit Partnern in sieben Ländern Auslandsaufenthalte durchgeführt.

129. Welche beruflichen Schulen haben sich mit welchen Ausbildungen beteiligt?

130. Im Rahmen welcher Ausbildungen haben sich die 450 Jugendlichen beteiligt, wie ist die Verteilung auf die einzelnen Ausbildungen?

131. Wie alt waren die Jugendlichen, wie ist die Verteilung auf die Geschlechter?