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Betroffene der Gebührenerhöhungen bei Krippe, Kita und Hort: Die Worte des Senators und die Wirklichkeit

Freitag, 17.12.2010

In einem am 09.04.2010 veröffentlichten Interview sagte der für die Kindertagesbetreuung zuständige Senator Wersich: „Nur 25 Prozent der Kinder, bei denen das Elterneinkommen über der bisherigen Einkommensgrenze liegt, sind von der Beitragssteigerung betroffen“ (Hamburger Abendblatt).

Laut einer Pressemitteilung der von Senator Wersich geleiteten Behörde (BSG) vom 16.07.2010 sind es bereits „nur knapp 29 Prozent (rund 20.000) von der Erhöhung der Elternbeiträge“ betroffene Kinder.

Zudem heißt es am 16.07.2010 zu einer von der BSG vorgenommenen „Auswertung“ von Daten, „dass lediglich etwa fünf Prozent den neuen Höchstsatz zu zahlen hätten“. Tatsächliche Zahlen würden frühestens im September 2010 vorliegen.

Der Senat hatte in den ausführlichen Beratungen seines Vorhabens dargestellt, dass die Gebührenerhöhungen bezogen auf die im Jahr 2011 voraussichtlich rund 70.000 im Kita-Gutschein-System betreuten Kinder sich wie folgt auswirken (hier ausschließlich auf Grund der Steigerung der Betreuungsanteile, also ohne höhere Verpflegungsanteile):

 

keine Mehrbelastung Mehrbelastung von …

0,1 bis unter 10 % 10 bis unter 30 % 30 bis unter 60 % 60 bis über 100 % Alle Kinder

Kinder 51.100 7.140 7.770 3.360 630 70.000

Anteil in % 73,0% 10,2% 11,1% 4,8% 0,9%

 

Im Zusammenhang mit den Gebührenerhöhungen für die Kinderbetreuung hat es bereits wiederholt Desinformationen durch den Senat, den zuständigen Senator sowie der ehemaligen schwarz-grünen Bürgerschaftsfraktionen gegeben:

Anders als in der Presseerklärung des Senats vom 27.11.2009 über „Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung“ – neue Beitragsstufen für Eltern mit erhöhtem Einkommen (über 3.000 Euro netto)“ dargestellt, beginnen die Gebührenerhöhungen bereits bei rund 2.500 Euro Familien-Nettoeinkommen (4-Personen-Haushalt). Hinzu kommt die Erhöhung des Essensgeldes („Verpflegungsanteile“) in Krippe, Kita und Hort.

Zudem: Anders als von Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen der ehemaligen schwarz-grünen Koalition zur beabsichtigten Beschränkung des Rechtsanspruchs auf Hortbetreuung dargestellt, sind Kinder zwischen 12 und 14 Jahren keineswegs nur „sehr sehr selten im Hort anzufinden“.

Vielmehr musste der Senat einräumen, dass „im Jahr 2010 voraussichtlich rund 600 Betreuungsverhältnisse in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege betroffen“ sind von der Herabsetzung des Rechtsanspruchs auf Hortbetreuung bis zum Ende der 6. Klasse bzw. des 12. Lebensjahres. Diese Maßnahme bedeutet Politik gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Anders als vom zuständigen Senator und von Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsfraktionen dargestellt, ist auch die Hortbetreuung behinderter Kinder bis 14 Jahre nicht unangetastet geblieben: Bisher gab es einen solchen Rechtsanspruch gem. § 6 des KibeG. Diese Regelung wurde abgeschafft. Stattdessen wurde lediglich folgende Kann-Regelung in das KibeG eingefügt: „Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder können bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gefördert werden.“

Dieser Ersatz eines Rechtsanspruches für behinderte Kinder durch eine Kann-Regelung ist ein Rückschritt für die Integration behinderter Kinder und erhöht die Belastung für ihre Eltern.

Während behinderte Kinder im Elementarbereich bisher aus guten Gründen nur einen Eigenanteil an den Betreuungskosten von 31 Euro zu zahlen hatten, wird für sie nun die Hälfte der sonst gültigen Eigenanteile erhoben. Dies bedeutet eine Gebührenerhöhung für die betroffenen Eltern für die reine Betreuung ihrer Kinder von bis 750 Prozent. Hinzu kommen künftig die Kosten für das Essen plus Erhöhung auch dieser Gebühr.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Der Senat selbst hatte in seiner Drucksache „Begrenzung des Ausgabenanstiegs und qualitätssichernde Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung“ (Drs. 19/5901) dargestellt, dass die Erhöhung der Betreuungsanteile ab dem 24. August wirksam werden soll, weswegen die Neubescheidung durch die bezirklichen Jugendämter bis etwa Anfang August 2010 abgeschlossen sein müsse.

Wie viele Neubescheidungen sind bislang erfolgt, wie viele stehen noch aus?

(Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und ihre Stadtteile sowie insgesamt angeben)

 

2. Wie stellen sich die Mehrbelastungen für Hamburgs Familien dar?

2.1. Auf wie viele Betreuungsverhältnisse – bzw. ausgestellte Bewilligungen – kommt außer der Erhöhung des Verpflegungsanteils keine Mehrbelastung zu? (Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und deren einzelne Stadtteile und insgesamt angeben)

 

 

2.2. Für wie viele Betreuungsverhältnisse – bzw. ausgestellte Bewilligungen – gibt es demnach (zusätzlich zur Erhöhung des Verpflegungsanteils) eine Mehrbelastung? (Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und deren einzelne Stadtteile und insgesamt angeben)

2.3. Auf wie viele Betreuungsverhältnisse – bzw. ausgestellte Bewilligungen – kommt eine Erhöhung um 100 Euro (zuzüglich zur Erhöhung des Verpflegungsanteils) zu? (Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und deren einzelne Stadtteile und insgesamt angeben)

2.4. Wie hoch ist nach den bisher erfolgten Neubescheidungen bzw. ausgestellten Bewilligungen der Anteil der Höchstsatzzahler? Wie viele von ihnen haben auch bisher schon Höchstsätze gezahlt? (Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und deren einzelne Stadtteile und insgesamt angeben)

 

3. Auf wie viele Kinder (jeweils absolut und prozentual) kommt

3.1. eine Mehrbelastung von 0,1 bis unter 10 Prozent zu?

3.2. eine Mehrbelastung von 10 bis unter 30 Prozent zu?

3.3. eine Mehrbelastung von 30 bis unter 60 Prozent zu?

3.4. eine Mehrbelastung von 60 bis über 100 Prozent zu?

 

4. Für wie viele (bitte absolute und prozentuale Zahlen) der in den verschiedenen Leistungsarten des KGS betreuten Kinder sind die Eltern zum jetzigen Stand (einschließlich der bereits erfolgten Erhöhungen der Elternbeiträge) Mindestbeitragszahler? (Bitte nach Bezirken und Stadtteilen sowie für Hamburg gesamt darstellen)

 

5. Für wie viele Eltern – ggf. auf Basis der der ausgestellten Bewilligungen – ist der Elternbeitrag auf Null gesetzt? (Bitte für die Bezirke sowie für Hamburg gesamt darstellen)

 

6. Für wie viele (bitte absolute und prozentuale Zahlen) der in den verschiedenen Leistungsarten des KGS betreuten Kinder sind die Eltern zum jetzigen Stand – ggf. auf Basis der ausgestellten Bewilligungen – (einschließlich der Erhöhungen der Elternbeiträge, soweit erfolgt) Höchstbeitragszahler? (Bitte nach Bezirken und Stadtteilen sowie für Hamburg gesamt darstellen)