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Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen stärken – Arbeitslosen eine langfristige Perspektive zu geben darf dem Spardiktat nicht zum Opfer fallen

Mittwoch, 22.09.2010

 

Die CDU und GAL haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Berufs- und Weiterbildung zu stärken. Statt kurzer standardisierter Trainings solle es längerfristige Maßnahmen geben. Diese Zielrichtung ist zu begrüßen. Auch wenn die entsprechenden Maßnahmen zunächst meist mit höheren Kosten verbunden sind, erhöhen sie, wenn sie gezielt eingesetzt werden, die Chancen für Arbeitslose den Wiedereinstieg in eine Existenz sichernde Beschäftigung zu schaffen und dort auch längerfristig eine Perspektive zu haben. Gerade im Bereich des SGB II -Grundsicherung für Arbeitssuchende - ist der Anteil derjenigen, die sich gar nicht oder nur kurzfristig aus der Hilfebedürftigkeit lösen können, sehr hoch. Dieser Teufelskreis kann nur durchbrochen werden, wenn sie auf ihre Fähigkeiten und Bedarfe zugeschnittene berufliche Bildungsmaßnahmen und wo erforderlich entsprechende ergänzende soziale Unterstützung erhalten.

Ein wichtiger Stützpfeiler sind Umschulungen, die in der Regel 21 Monate dauern und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem vollwertigen Berufsabschluss führen. Die Ausbildungszeit ist erheblich kürzer als die einer vergleichbaren Erstsausbildung, weil an bereits vorhandene Kompetenzen einer vorangegangenen Berufstätigkeit und/oder einer zuvor bereits abgeschlossenen Berufsausbildung angeknüpft werden kann. Die Betroffenen verfügen über eine Vielzahl von Kompetenzen, können ihren erlernten oder zuvor ausgeübten Berufstätigkeit aber beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder weil eine zu geringe Nachfrage besteht, nicht mehr nachgehen.

Insbesondere für Frauen, die nach längerer Berufsphase wieder in ihren „alten“ Beruf einsteigen wollen, ist keine Umschulung erforderlich. Oftmals sind aber auch kurzfristige Trainingsmaßnahmen nicht ausreichend, weil es so viele technische Neuerungen und Änderungen in den Organisationsabläufen gegeben hat, dass eine fundierte Fortbildung von Nöten ist.

Angesichts der geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung bei den Arbeitsmarkt-mitteln steht zu befürchten, dass zu allererst bei den auf den ersten Blick kostenintensiveren Maßnahmen gespart wird und der Focus zu wenig darauf gerichtet wird, welche Maßnahmen sich auch unter finanziellen Aspekten längerfristig auszahlen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat den Wert von längerfristigen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Rechtskreis SGB II?

2. Wie viele Bildungsgutscheine wurden im 3. Quartal 2010 von der team.arbeit.

hamburg ausgegeben, wie viele wurden eingelöst?

3. Wie viele Bildungsgutscheine werden von der team.arbeit.hamburg voraussichtlich für das gesamte Jahr 2010 ausgegeben?

4. Wie haben sich die eingelösten Bildungsgutscheine auf die unterschiedlichen Bildungsmaßnahmen: Umschulungen, Trainingsmaßnahmen und sonstige Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Jahren 2005 bis 2009 verteilt? (Bitte absolut und prozentual angeben)

5. Wie verteilen sich im Jahr 2010 die eingelösten Bildungsgutscheine auf die unterschiedlichen oben genannten Bildungsmaßnahmen: Umschulungen, Trainingsmaßnahmen und sonstige Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen? (Bitte quartalsweise und sowohl absolut als auch prozentual angeben)

6. Welche sonstigen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen wurden in den Jahren 2005 bis 2009 im Rahmen der Einlösung von Bildungsgutscheinen im SGB II durchgeführt?

a. Falls keine einzelnen Maßnahmen benannt werden können, um welche Art von Maßnahmen handelt es sich?

b. Verfügen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen nach deren Abschluss in der Regel auch über zusätzliche formale Qualifikationen? Wenn ja, um welche? Wie werden diese dokumentiert?

c. Wie ist die durchschnittliche Dauer, bzw. die Spannweite der Dauer bei diesen Maßnahmen?

d. Wie viele der Maßnahmen erfolgen in Teilzeit? Um was für Maßnahmen handelt es sich dabei?

7. Welche sonstigen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen wurden in den ersten drei Quartalen 2010 im Rahmen der Einlösung von Bildungsgutscheinen im SGB II durchgeführt? Wie viele davon erfolgten in Teilzeit?

8. Welche sonstigen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt wurden speziell im Rechtskreis SGB II von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit oder der team.arbeit.hamburg für Hamburg seit 2008 entwickelt? Mit welchen Erfolgen?

9. Andere Kommunen verfügen über ein umfassendes Konzept zu Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und legen entsprechende Bildungsziele fest. Warum kann der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg keine Auskunft dazu geben, welche vorrangigen Bildungsziele mit den Bildungsmaßnahmen auf Basis von Bildungsgutscheinen verfolgt werden?

10. Inwieweit werden die Kammern, Arbeitgeberverbände, einzelne Unternehmen, Träger oder andere Institutionen einbezogen, wenn es darum geht zu entscheiden, welche Umschulungen oder andere längerfristige Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden sollen?

11. Der Senat benennt in der Drucksache 19/6749 nur die Eingliederungsquoten bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung insgesamt. Wie hoch waren die Eingliederungsquoten jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 für Umschulungen, sonstige Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und Trainingsmaßnahmen bundesweit und in Hamburg? Gibt es abweichende Eingliederungsquoten bei den Maßnahmen, die in Teilzeit erfolgten?

12. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Eingliederungsquoten in den jeweiligen Berufsbildern bzw. Branchen vor? Gab bzw. gibt es in Hamburg im Rahmen der Umschulungen Berufsabschlüsse, die zu einer besonders hohen Eingliederungsquote führten? Wenn ja, welche waren bzw. sind dies?

 

 

13. Der Senat verweist bei der Beantwortung der Frage zu den häufigsten Gründen für eine Umschulung im Rechtskreis SGB II in der Schriftlichen Kleinen Anfrage 19/6749 pauschal auf die Regelungen des § 77 Absatz 2 Nummern 1 und 2 SGB III. Kann er das im Rahmen dieser Großen Anfrage bitte konkret für Hamburg präzisieren?

14. Wie viele Umschulungen werden ab dem 1. September 2010 von der team.arbeit.hamburg gefördert?

a. Wie viele davon entfallen auf die Umschulung zur Altenpflege?

b. Wie viele davon entfallen auf die Umschulungen in anderen Pflegeberufen?

c. Für welche anderen Berufsabschlüsse erfolgt eine Förderung von Umschulungen im Rechtskreis SGB II?

d. Wie viele davon erfolgten in Teilzeit? Für welche Berufe erfolgt eine Teilzeit-Umschulung?

15. Wurden für bestimmte Maßnahmen bereits Vorbindungen für das nächste Jahr getroffen?

a. Wenn ja, für welche Maßnahmen ist dies der Fall und welche finanziellen Vorbindungen werden damit jeweils getroffen?

b. Wenn nein, wann wird die team.arbeit.hamburg in der Lage sein, darüber Auskunft zu geben, wie die Mittelverteilung im nächsten Jahr erfolgen soll?

16. In welchem Umfang sollen Umschulungen nach dem SGB II ab dem 1. Februar 2011 voraussichtlich gefördert werden?

a. Wie viele entfallen davon auf die Umschulung zur Altenpflege?

b. Wie viele davon voraussichtlich auf die Umschulung in anderen Pflegeberufen?

c. Für welche anderen Berufsabschlüsse erfolgt eine Förderung von Umschulungen im Rechtskreis SGB II?

d. Falls die Planungen dazu nach wie vor nicht abgeschlossen sind, wann werden sie abgeschlossen und der Senat auskunftsfähig sein?

17. Findet bei den jetzt stattfindenden Planungen für 2011 eine Berücksichtigung der Eingliederungsquoten nach berufsfachlicher Differenzierung statt? Wie sieht die Bildungszielplanung danach für das Jahr 2011 aus?

18. Geht der Senat vor dem Hintergrund der geplanten Sparmaßnahmen bei den Arbeitsmarktmitteln davon aus, dass längerfristige Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere Umschulungen in Hamburg mindestens im gleichen Umfang gefördert werden wie bisher?