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Das Hamburger Netzwerk der Beratung, Behandlung und Prävention von Genuss- und Rauschmitteln sowie nicht-stoffgebundenen Süchten

Mittwoch, 09.10.2024

Eine fundierte Aufklärung und wirksame Prävention in Zusammenhang mit allen Arten von Genuss- und Rauschmitteln ist unerlässlich. Diverse Substanzen sind weit verbreitet und haben einen erheblichen Einfluss auf das individuelle Verhalten sowie auf gesellschaftliche Strukturen. Eine gute Prävention und Aufklärung über Genuss- und Rauschmittel trägt maßgeblich zur Gesundheit der Bürger*innen bei und kann soziale Kosten sowie die Stigmatisierung von und Vorurteile gegenüber suchtkranken Menschen reduzieren.

Konsumierende müssen über die sich entwickelnden Risiken in diesem zunehmend expandierenden Bereich sensibilisiert werden. Insbesondere müssen sie auf die Risiken im Zusammenhang mit neuen Substanzen, Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Drogen, hochwirksamen Produkten oder bestimmten Konsumformen hingewiesen werden. Die Vielfalt der Substanzen, die als Genuss- und Rauschmittel verwendet werden können, ist groß. Einige davon sind legal und gesellschaftlich akzeptiert, während der Konsum anderer Substanzen illegal ist oder gesellschaftlich stigmatisiert wird. Daher ist eine umfassende Aufklärung über die Risiken und Folgen des Konsums jeglicher Substanzen von entscheidender Bedeutung. Nicht nur Stimulanzien wie Amphetamine und Methamphetamine, psychoaktive Substanzen wie MDMA und Kokain oder Halluzinogene, Opioide und Cannabis, sondern auch Alkohol, Tabak, Nikotin, Benzodiazepine und Inhalationsmittel sind Substanzen, die in unserer Gesellschaft konsumiert werden.

Auch Verhaltenssüchte, die ohne den Gebrauch von chemischen Substanzen einhergehen, aber dennoch eine ähnliche Sucht- und Abhängigkeitsdynamik aufweisen, werden in der Präventionsarbeit schon seit langem berücksichtigt. Diese nicht-stoffgebundenen Süchte wie Computerspiel- und Internetsucht, Glücksspielsucht, Arbeitssucht oder Kaufsucht können in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten.

Frühzeitige Prävention, Aufklärung und Unterstützungsmaßnahmen können dazu beitragen, problematischen Konsum rechtzeitig zu erkennen und zu intervenieren, bevor schwerwiegende gesundheitliche oder soziale Probleme auftreten.

Besonders für Kinder und Jugendliche, die noch in ihrer Entwicklung stehen und oft von Verlockungen und dem Druck Gleichaltriger beeinflusst werden können, ist es entscheidend, bereits im Grundschulalter auf präventive Maßnahmen zu setzen, die in dieser Altersgruppe im Schwerpunkt in Angeboten zur Persönlichkeitsförderung/ Lebenskompetenzförderung und in altersangemessenen Präventionsangeboten zur gesunden Nutzung von digitalen Medien liegen. In weiterführenden Schulen bekommen neben Förderung der Lebenskompetenzen altersangemessene Projekte/ Unterrichtsangebote mehr Gewicht, die Schüler*innen ermöglichen, sich mit Substanzkonsum bzw. verhaltensbezogenen Suchtproblematiken (Umgang mit Social Media, Computerspiel, Essstörungen) sachlich und an ihrer Lebenswelt orientiert auseinanderzusetzen. Dies dient zu ihrer Unterstützung, möglichst lange abstinent in Hinblick auf Suchtmittelkonsum zu bleiben bzw. sie zu einem reflektierten Umgang mit diesen Substanzen bzw. Gefahren zu stärken, Informationen zu Risikokompetenz zu erwerben (z. B. Alkohol und Mischkonsum) und auch Alternativen zu entwickeln. Dazu gehören auch sachliche und jugendgerechte Angebote, die Jugendliche/junge Erwachsene auch über risikoarme Nutzungsmöglichkeiten informieren. Qualitätsgesicherte Prävention setzt hier schon seit langem nicht mehr auf Abschreckungsmaßnahmen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

Rückblickend auf die letzten vier Jahre:

 

Allgemeine Fragen zur Prävention und Beratung

1. Welche aktuellen Angebote zur Prävention des Missbrauchs von Genuss- und Rauschmitteln sowie nicht-stoffgebundenen Süchte bieten die Behörden an bzw. bieten von den Behörden geförderte Träger an? Welche weiteren Angebote speziell in Hamburg sind dem Senat darüber hinaus bekannt, die aus anderen Mitteln finanziert werden und aus welchen?

2. Welche Beratungsangebote stehen für Menschen zur Verfügung, die Hilfe beim Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln sowie nicht-stoffgebundenen Süchte benötigen?

3. Wie hoch ist das Budget, das jährlich für die Präventionsarbeit im Bereich von Genuss- und Rauschmitteln sowie nicht-stoffgebundenen Süchte aufgewendet wird? Bitte untergliedern in öffentliche Mittel sowie Mittel aus anderen Quellen, die dem Senat bekannt sind.

4. Welche Zielgruppen werden durch die Präventionsmaßnahmen jeweils angesprochen?

5. Gibt es spezifische Angebote für Jugendliche, Senioren oder andere spezifische Bevölkerungsgruppen?

a. Wenn ja, welche konkret?

b. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Welche Medien und Kanäle werden genutzt, um Präventionsbotschaften zu verbreiten?

Fragen zur Zusammenarbeit und Vernetzung

7. Mit welchen anderen Behörden, Organisationen oder Institutionen arbeitet der Senat in der Präventionsarbeit zusammen?

8. Wie wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und Arbeitgebern gestaltet?

9. Welche Rolle spielen Krankenkassen und deren Landesvertreter*innen bei der Präventionsarbeit?

Daten und Analysen

10. Gibt es aktuelle Erhebungen zur Konsumhäufigkeit und zu Konsummustern von Genuss- und Rauschmitteln sowie nicht-stoffgebundenen Süchten in der Bevölkerung (Auflistung bitte nach Geschlecht und Altersgruppen)?

a. Wenn nein, warum nicht?

b. Wenn ja, sind hier Ausweitungen oder Veränderungen geplant?

 

Evaluation und Verbesserung

11. Wie werden die Präventionsangebote evaluiert?

12. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn sich ein Angebot als ineffektiv erweist?

13. Gibt es Pläne zur Einführung neuer Präventionsangebote oder zur Erweiterung bestehender Angebote?

14. Was hat sich an Präventionskonzepten seit der Teil-Legalisierung von Cannabis seit dem 01. April/ 01. Juli 2024 geändert?

Verhältnisprävention

15. Welche spezifischen Maßnahmen zur Verhältnisprävention sind derzeit in Hamburg geplant oder bereits umgesetzt?

16. Wie bewertet die Behörde die Wirksamkeit der bestehenden Verhältnispräventionsmaßnahmen? Gibt es aktuelle Studien oder Daten dazu?

Wenn nein, warum nicht?

17. Welche Prioritäten gibt es bei der Planung und Umsetzung von Verhältnispräventionsstrategien, insbesondere in Bezug auf die Unterschiedlichkeit der einzelnen Bezirke in Hamburg?

18. Wie wird die Bevölkerung in die Planung und Umsetzung von Verhältnispräventionsmaßnahmen einbezogen? Gibt es öffentliche Konsultationen oder Beteiligungsmöglichkeiten?

a. Wenn ja, welche?

b. Wenn nein, warum nicht?

 

19. Welche Maßnahmen gibt es, um die Bevölkerung über die Bedeutung und den Nutzen von Verhältnisprävention aufzuklären?

20. Wie koordiniert die Behörde Verhältnispräventionsmaßnahmen mit anderen relevanten Akteuren, wie z. B. Gesundheitsorganisationen, Arbeitgebern oder Bildungseinrichtungen?

21. Wie werden die Fortschritte und Erfolge der Verhältnisprävention gemessen und dokumentiert?

22. Gibt es Pläne zur Erweiterung der Verhältnispräventionsmaßnahmen, um gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren?

23. Plant der Senat auf Bundesebene, z. B. über den Bundesrat oder die Gesundheitsministerkonferenz, Initiativen zur Verbesserung der Verhältnisprävention? Wenn ja, welche?

Präventionsangebote in Schulen

24. Wann werden in welchen Klassenstufen welche Präventionsmaßnahmen eingeführt? Bitte Klassenstufen und Inhalt der Präventionsmaßnahmen auflisten.

25. Welche Auswirkung hatte die Pandemie auf die Umsetzung von Präventionsangebote an den Hamburger Schulen?

Schulung und Fortbildung von Lehrkräften

26. Welche Schulungs- und Fortbildungsangebote gibt es für Lehrkräfte zur Prävention und Erkennung von Genuss- und Rauschmittelmissbrauch sowie nicht-stoffgebundenen Süchte?

27. Wie oft werden diese Schulungen durchgeführt und sind sie verpflichtend für alle Lehrkräfte? Wenn nicht, wie wird gesichert, dass das Thema an Schulen behandelt wird?

28. Gibt es spezielle Schulungsangebote für Schulsozialarbeiter*innen und Beratungslehrer*innen?

Zusammenarbeit mit externen Partnern

29. Mit welchen externen Partnern (z. B. Gesundheitsämter, Suchtberatungsstellen, Arbeitskreis Suchtmedizin KVH, Jugend hilft Jugend, Jugendhilfe e.V., Krankenkassen etc.) arbeiten Schulen zusammen, um Präventionsmaßnahmen zu unterstützen?

30. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Schulen und diesen externen Partnern organisiert und evaluiert?

Unterstützung für Schüler*innen

31. Welche Beratungsangebote stehen Schüler*innen zur Verfügung, die Fragen oder Probleme im Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln sowie nicht-stoffgebundenen Süchten haben?

32. Wie werden Familienangehörige und Freunde von Betroffenen unterstützt?

33. Gibt es an Schulen Selbsthilfegruppen oder Peer-Mentoring-Angebote für betroffene Schüler*innen?

34. Wie werden Schüler*innen identifiziert, die möglicherweise gefährdet sind, und welche Schritte werden unternommen, um ihnen zu helfen?

35. Wird bei Kindern Hilfe gewährleistet, die aus suchtbelasteten Familien kommen und wie?

36. Inwieweit wird das modulare Präventionsangebot „Trampolin“ gefördert oder an Schulen beworben?

Elternarbeit

37. Welche Informations- und Unterstützungsangebote gibt es für Eltern zum Thema Genuss- und Rauschmittel sowie nicht-stoffgebundenen Süchten? Wie regelmäßig finden diese statt?

Evaluation und Weiterentwicklung

38. Wie werden die schulischen Präventionsangebote evaluiert und welche Kriterien werden dabei herangezogen?

39. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Effektivität der Präventionsarbeit an Schulen kontinuierlich zu verbessern?

40. Werden Schüler*innen und Eltern in die Evaluation und Weiterentwicklung der Präventionsangebote einbezogen?

41. Inwieweit wird das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) in die Beratung der Behörden einbezogen?

a. Wenn ja, in welchem Rahmen?

b. Wenn nein, warum wird diese Expertise nicht genutzt?

 

Cannabisprävention

42. Um die Informations-, Aufklärungs- und Präventionsangebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf- bzw. auszubauen, sind für das Jahr 2024 einmalig zusätzliche Ausgaben in Höhe von 6 Millionen Euro für den Bundeshaushalt angefallen. In den Folgejahren fallen zusätzliche jährliche Ausgaben in Höhe von je 2 Millionen Euro an.

a. Sind davon bereits Informations-, Aufklärungs- und Präventionsangebote in Hamburg angekommen?

Wenn nein, warum nicht?

 

b. In welche konkreten Projekte wurden bzw. werden diese Mittel investiert?

c. Welche finanzielle Unterstützung leistet das Bundesministerium für Gesundheit im Bereich der Prävention auf Ebene der Länder?

 

 

sowie
  • Peter Zamory
  • Maryam Blumenthal
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Sina Aylin Koriath
  • Christa Möller-Metzger
  • Farid Müller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Lena Zagst (GRÜNE)