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Erkenntnisse aus dem „Jahresbericht 2007 der bezirklichen Jugendämter zum Kinderschutz“: Situation der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) sowie Leistungen der bezirklichen Jugendämter

Donnerstag, 28.08.2008

Von den bezirklichen Jugendämtern wurde der gemeinsame Jahresbericht 2007 zum Kinderschutz vorgelegt. Der Bericht enthält u.a. Angaben über die Aufgaben und Arbeit der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) sowie über die Leistungen und die Qualitätsentwicklungen im Kinderschutz. Der ASD ist als Basisdienst der bezirklichen Ämter für Jugend- und Familienhilfe eine Erstkontaktstelle. Nach § 8a SGBVIII – „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ – hat das Jugendamt bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen das Risiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

I. Situation der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD)

I.1. Aus dem Auftrag des Senats zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten im ASD entstand die Entscheidung, die Trennungs- und Scheidungsberatung auf freie Träger zu verlagern. Da zur Durchführung und Erfüllung dieser Aufgaben in besonderer Weise Fachkunde, Eignung und Erfahrung im Bereich der Einzelhilfen geboten sei, sollten Träger ausgesucht werden, die über Erfahrungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung verfügen.

a. Welche Träger wurden zu welchem Zeitpunkt von welchen Bezirken bzw. für welche Bezirke ausgesucht?

b. Der Umfang der verlagerten Aufgaben soll in den Bezirksämtern unterschiedlich sein. Inwieweit unterscheiden sich die Regelungen der einzelnen Bezirke und warum?

c. Welche Erfahrungen haben die jeweiligen Bezirke mit der Aufgabenverlagerung gemacht?

d. Inwieweit sind die ASD durch die Auslagerung der Aufgaben in den jeweiligen Bezirken entlastet worden?

e. Im Bericht wird erwähnt, dass die Aufgabenverlagerung für die ASD einen Wegfall eines wichtigen Zugangs zu den Familien bedeutete. Wie wird in den jeweiligen Bezirken versucht, dies zu kompensieren?

 

I.2. Zur weiteren Entlastung der Sozialpädagogischen Fachkräfte des ASD sollten verstärkt Verwaltungstätigkeiten von Beschäftigten in Geschäftsstellen übernommen werden. Hierzu wurden von einer Arbeitsgruppe die Stellenbeschreibungen und -bewertungen der Geschäftsstellen überprüft und Vorschläge für eine optimierte Ausstattung und für erforderliche Mitarbeiterschulungen erarbeitet.

a. Welche Vorschläge wurden zur Entlastung für die jeweiligen ASD erarbeitet?

b. Wie wurden die Vorschläge ggf. in den jeweiligen Bezirken umgesetzt und welche Entlastungen für die ASD haben sie erbracht?

 

I.3. Im Bericht heißt es, dass die meisten Bezirksämter 2007 Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Schulärztlichen Dienst und dem ASD abgeschlossen haben, die 2008 für die schulärztlichen Untersuchungen wirksam werden sollen.

a. Welche Bezirksämter haben diese Vereinbarungen getroffen und mit welchen Inhalten?

b. Welche Bezirke haben keine Kooperationsvereinbarungen getroffen und warum nicht?

 

I.4. In 2007 wurden erstmalig nach Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) im Jahre 2004 die Untersuchungen der 3-Jährigen in den Hamburger Kindertagesstätten (Kitas) durchgeführt. Bei angespannten Personalressourcen und zusätzlichen Aufgaben wurden lediglich 161 Kindertagesstätten besucht und 2845 Kinder (ca. 20 Prozent aller Dreijährigen im Betreuungssystem) schulärztlich untersucht.

a. Welche 161 Kitas (bitte sortiert nach / mit Angabe der Bezirke/Stadtteile) wurden aufgesucht? Aufgrund welcher Kriterien sind sie ausgesucht worden?

b. Weshalb werden nicht alle Kitas aufgesucht? Inwieweit deckt sich dies mit der Vorgabe aus dem KiBeG?

c. Die Verordnung sieht eine Meldung an den ASD vor, wenn Hinweise auf Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung vorliegen. Wie viele Meldungen hat es gegeben?

d. Durch diese Maßnahme werden nur Kinder erreicht, die schon im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, nämlich in den Kitas, betreut werden. Welche Ansätze gibt es, auch die anderen Kinder zu erreichen?

 

I.5. In 2006 wurden nach dem Bericht der Jugendämter die 10 Mobilitätskräfte besetzt. Das Programm war auf zwei Jahre ausgelegt und sollte zum 01.03.2008 in 6 Bezirksämtern wieder auslaufen. Fachkräfte sollten dann ggf. auf Planstellen des ASD übernommen werden.

a. Was ist mit den Mobilitätskräften passiert? Wie viele Kräfte wurden auf Planstellen des ASD übernommen und wo jeweils?

b. Wie wird ggf. der Wegfall der Verstärkungskräfte kompensiert?

 

I.6. In Hamburg besteht bisher kein entsprechendes Personalbemessungssystem (Ermittlung der Sollstärken), welches bewertet, ob die vorhandene Stellenausstattung ausreichend ist. Die Ergebnisse eines Personalbemessungsverfahrens im Bezirk Harburg waren offenbar nicht repräsentativ und auf andere Bezirksämter übertragbar.

Warum existiert ein derartiges Personalbemessungssystem bisher nicht und ist geplant, ggf. ein Personalbemessungssystem einzurichten? Wenn ja, wann bzw. wenn nein, warum nicht?

 

I.7. Im Bezirk Harburg hat es eine Neuorganisation der ASD-Abteilungen gegeben. Das Organisationskonzept konnte aber erst in Teilen umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund des Ungleichgewichts zwischen der wachsenden Arbeitsmenge und dem vorhandenen Personal, sei das Fallabgabeverfahren vom Eingangs- an das Fallmanagement problematisch.

a. Inwiefern war in diesem Zusammenhang das Fallabgabeverfahren vom Eingangs- an das Fallmanagement problematisch? Wie viele Fälle waren betroffen?

b. Welche Lösungsansätze werden diesbezüglich ggf. verfolgt?

 

II. Leistungen der bezirklichen Jugendämter

II.1. Zu den Leistungen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen zählen Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung, Unterbringungen von Kindern in Kitas sowie die Möglichkeit des ASD, Anträge an das Familiengericht auf Einschränkungen oder Entzug der elterlichen Sorge zu stellen. Die Zahlen für 2007 sollten hierzu ab Mitte 2008 vorliegen.

a. Wie viele Anträge des ASD auf Einschränkung der elterlichen Sorge wurden jeweils an welches Familiengericht in Hamburg 2007 gestellt und wie ist über die Fälle entschieden worden?

b. Wie viele Anträge des ASD auf Entzug der elterlichen Sorge wurden jeweils an welches Familiengericht in Hamburg 2007 gestellt und wie ist über die Fälle entschieden worden?

c. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?

 

II.2. Bei den Meldungen zu Kindeswohlgefährdung (KWG) an den ASD wurden die Ersteinschätzungen bei Eingang der Meldung ausgewertet und der daraus folgende Handlungsschritt beschlossen. Im Rahmen dieser Auswertung konnte aufgrund fehlender Auswertungsmöglichkeiten nicht dargestellt werden, in wie vielen Fällen sich dieser Verdacht erhärtet hat.

a. Welche Schwierigkeiten gibt es, diese Auswertungsmöglichkeiten einzuführen?

b. Inwieweit wäre es von Vorteil, solch eine Auswertungsoption für die ASD-Arbeit zu schaffen?

 

II.3. Auch vom Familieninterventionsteam (FIT) werden Meldungen zur Kindeswohlgefährdung bearbeitet. Wie viele Meldungen hat es diesbezüglich beim FIT in 2007 und in 2008 (letzter Stand) gegeben?

 

II.4. Bei der Erfassung und Bearbeitung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen gibt es zwischen den Bezirksämtern Unterschiede.

a. Welche Unterschiede bestehen zwischen den jeweiligen Bezirken hinsichtlich der Erfassung und der Bearbeitung der Fälle und warum?

b. Welche Anstrengungen werden ggf. unternommen, um diese Unterschiede zu beheben?

 

II.5. Der Bezirk Wandsbek erhielt 2007 im Vergleich mehr KWG-Verdachtsmeldungen als die anderen Hamburger Bezirke. Welche Erklärungen gibt es ggf. für diese Häufigkeit von Meldungen im Bezirk Wandsbek und wie haben sich die Zahlen der einzelnen Bezirke diesbezüglich im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?

 

II.6. Inobhutnahmen sind Pflichtaufgaben der Jugendämter in Fällen akuter Kindeswohlgefährdung – folglich also bei Kindesmisshandlungen oder Kindesvernachlässigungen. Die Inobhutnahme kann auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden.

In wie vielen Fällen ist eine Inobhutnahme gegen den Willen der Personensorgeberechtigten jeweils in den Jahren 2006, 2007 und 2008 von welchem Jugendamt durchgeführt worden?

 

II.7. Eine Hilfe zur Erziehung (HzE) wird gewährt, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Wann ist dies konkret der Fall?

 

II.8. Der Anteil der Minderjährigen, die eine Hilfe zur Erziehung erhalten, ist in den Bezirksämtern unterschiedlich. Als Erklärung hierfür werden soziodemografische Faktoren angeführt. So sei davon auszugehen, dass die unterschiedlichen Lebenslagen der Menschen in den verschiedenen Sozialräumen der Bezirksämter zu unterschiedlichem Hilfebedarf und entsprechender Gewährung von Hilfen führen. Um welche soziodemografischen Faktoren handelt es sich dabei?

 

II.9. In jedem Bezirk wurde eine Stelle Koordination für Kinderschutz geschaffen. Die Jahresziele aus dem Bericht über die Tätigkeit der Kinderschutzkoordinatorinnen und Koordinatoren sollen in 2007 größtenteils umgesetzt worden sein. Welche Ziele wurden in welchen Bezirken umgesetzt und welche stehen jeweils noch aus?

 

II.10. Im Bericht der Jugendämter wird ausgeführt, dass in einigen Bezirksämtern eine Beteiligung der Kinderschutzkoordinatoren bei „Soforthilfen“ vom ASD nicht nachgefragt wurde. In welchen Bezirksämtern war dies der Fall und warum?

 

II.11. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren führen Schulungen und Fortbildungen durch. An welchen Schulen wurden 2007 Schulungen und Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer durchgeführt?