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Fluglärmentwicklung und Umsetzung der Nachtflugbestimmungen am Flughafen Hamburg

Mittwoch, 16.04.2008

Der Flughafen Hamburg liegt mit stetig ansteigenden Passagierzahlen (12.780.000 im Jahr 2007) und Flugbewegungen (173.500 im Jahr 2007) unter den internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland auf Rang 5. Die Betrachtung der Flugbewegungen in den Monaten Januar und Februar 2008 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten indiziert, dass auch künftig von einem kontinuierlichen Anstieg der Flugbewegungen in Hamburg auszugehen ist. Nach den Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) wurden im Januar 2007 11.193 Flugzeugbewegungen im gewerblichen Luftverkehr in Hamburg gezählt, im Januar 2008 dagegen bereits 11.547. Noch deutlicher fiel der Anstieg von 11.060 Flugzeugbewegungen im Februar 2007 auf 11.645 im Februar 2008 aus, wobei die verkehrsstarken Sommermonate mit Spitzenwerten noch bevorstehen.

Die Lage des Flughafens im Stadtgebiet mit seinen Verkehrsanbindungen an die Straße und künftig auch an die Schiene ist ein immer wieder hervorgehobener Standortvorteil. Zusammen mit seinen angebundenen Betrieben ist er Teil eines zukunftsträchtigen Wachstumsmarktes und zugleich ein wichtiger Jobmotor. Die Luftverkehrspolitik in Hamburg muss sich aber auch an den Anforderungen einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Umweltpolitik messen lassen. Die Aufmerksamkeit der SPD-Fraktion gilt dabei u.a. der Belastung der Flughafenanwohnerinnen und -anwohner durch Fluglärm, denn dieser beeinträchtigt die Lebensqualität und stellt ein erhebliches Risiko für die Gesundheit dar. Ein wirksamer Schutz vor übermäßigem und vor allem vor vermeidbarem Fluglärm muss daher im Fokus der Umsetzung der Fluglärmschutzziele durch die Hamburger Verwaltung stehen.

Zu dem weitestgehend vermeidbaren Fluglärm gehört aufgrund des Hamburger Nachflugverbots vor allem die Lärmbelastung in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Insbesondere zwischen 23 und 24 Uhr zeigt sich jedoch weiterhin eine hohe Anzahl von Flugbewegungen. Zuletzt wurden im Jahr 2006 für diesen Zeitraum 1.365 und im Jahr 2007 1.438 Flugbewegungen ermittelt. Ein erheblicher Teil dieser Bewegungen entfiel auf Verspätungen von Flügen, die nach dem Flugplan bereits vor 23 Uhr stattfinden sollten. Ob es sich dabei um zulässige Verspätungen gehandelt hat, wird nach der Kenntnis des Senats derzeit nur anhand der Verspätungsanteile der einzelnen Fluggesellschaften überprüft. Liegt der Verspätungsanteil auf einer Strecke über 33 Prozent, geht man von einer Vermeidbarkeit der Verspätung aus; die Fluggesellschaft wird auf ihre fehlerhafte Flugplanung hingewiesen. Eine Thematisierung der Verspätungssituation nach 23 Uhr gegenüber dem Flughafenkoordinator hat bislang aber offenbar nicht stattgefunden.

Der Senat hat weiterhin mitgeteilt, dass die Dienststelle des Fluglärmschutzbeauftragten statt bislang mit drei Mitarbeitern von 2006 bis Ende 2007 nur noch mit zwei Mitarbeitern besetzt war. Am 01.03.2008 stand der Fluglärmschutzbeauftragte schließlich ganz ohne Mitarbeiter da. Die Nachbesetzung von zwei Stellen soll nun nach Senatsangaben „in

Kürze“ erfolgen. Die Darstellungen des Senats geben Anlass zu Nachfragen.

 

Wir fragen den Senat:

I. Umsetzung der Nachtflugbestimmungen am Flughafen Hamburg

1. Handhabung der Verspätungen im Zeitraum 23 Uhr – 24 Uhr

1.1 Wie oft kam es in den vergangenen Jahren vor, dass der Verspätungsanteil von 33 Prozent auf einer Strecke von einer Fluggesellschaft zwischen 23 Uhr und 24 Uhr überschritten wurde? Hierzu wird der Senat gebeten, für die Jahre 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 die Strecken und Fluggesellschaften mit einem Verspätungsanteil von über 33 Prozent anzugeben.

1.2 Welcher Zeitraum ist für die Messung des Verspätungsanteils pro Strecke maßgeblich?

1.3 Wer legt den Zeitraum fest und welche Kriterien liegen der Festlegung zugrunde?

1.4 Welche rechtliche Bedeutung hat der Hinweis an die Fluggesellschaften im Fall einer Überschreitung des Verspätungsanteils von 33 Prozent?

1.5 Durch wen wird dieser Hinweis erteilt?

1.6 Sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, zu dem Hinweis Stellung zu nehmen und konkrete Maßnahmen zur Verminderung bzw. Vermeidung der Verspätungen vorzulegen?

1.7 Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, wenn nach der Erteilung eines Hinweises der Verspätungsanteil nicht bzw. nicht maßgeblich sinkt?

 

2. Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Nachtflugbeschränkungen

Die Zahl der in dem Zeitraum 2003 – 2007 verhängten Bußgelder aufgrund eines Verstoßes gegen die Nachtflugbeschränkungen ist gemessen an der Zahl der Flugbewegungen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr mit 4 Verfahren in 2003, 2 in 2004, einem in 2005, 2 in 2006 und 7 in 2007 verschwindend gering.

2.1 Wie viele dieser Fälle betrafen, unterteilt nach Jahren, den Zeitraum 23 Uhr bis 24 Uhr bzw. 24 Uhr bis 6 Uhr?

2.2 Welche konkreten Verstöße lagen den einzelnen Fällen zugrunde und wie hoch war das jeweils verhängte Bußgeld?

2.3 Aus welchen Gründen wurde das im Jahr 2005 verhängte Bußgeld bzw. 3 der im Jahr 2007 verhängten Bußgelder nicht beglichen?

2.4 In wie vielen Fällen wurde, unterteilt nach Jahren, von der Verhängung eines Bußgeldes abgesehen?

2.5 Welche Verstöße lagen in den Fällen, in denen von der Verhängung eines Bußgeldes abgesehen wurde, vor und aus welchen Gründen wurde in diesen Fällen kein Bußgeld verhängt?

2.6 Besteht die Möglichkeit bei der Verhängung eines Bußgeldes die Lärm- und Schadstoffbelastung zu berücksichtigten? Wenn ja, in welchen Fällen und in welchem Umfang ist das bisher geschehen?

 

3. Thematisierung der Verspätungssituation auf dem Flughafen Hamburg nach 23 Uhr gegenüber dem Flughafenkoordinator

3.1 Aus welchen Gründen ist bislang von einer Thematisierung der Verspätungssituation zwischen 23 Uhr und 24 Uhr gegenüber dem Flughafenkoordinator abgesehen worden?

3.2 Ist die Einschaltung des Flughafenkoordinators bereits geplant oder wird sie bei weiterhin steigenden Verkehrszahlen zwischen 23 Uhr und 24 Uhr in Erwägung gezogen?

 

4. Anteile der Richtungen an den Flugbewegungen zwischen 22 Uhr und 7 Uhr

Der Internetseite der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist u.a. zu entnehmen, dass nach den Bahnbenutzungsregeln im Wesentlichen drei Regeln gelten, wonach u.a. zwischen 22 Uhr und 7 Uhr Landungen auch aus Richtung Norden

(Ohmoor/Quickborn) erfolgen sollen. Der dazu eingestellten Grafik zu den Anteilen der Richtungen an den nächtlichen Flügen zwischen 22 Uhr und 7 Uhr insgesamt ist eine kontinuierliche Absenkung der Flugbewegungen über Richtung Norden von noch 64 Prozent im Jahr 2004 bis hin zu nur noch 56 Prozent im Jahr 2007 zu entnehmen. Gleichzeitig sind die nächtlichen Flugbewegungen über Langenhorn im fraglichen Zeitraum von noch 17 Prozent im Jahr 2005 auf mittlerweile 24 Prozent im Jahr 2007 angewachsen.

4.1 Aus welchen Gründen sinken die Flugbewegungen über die wenig besiedelte Flugrichtung Norden kontinuierlich bei steigenden Zahlen bezüglich der Flugrichtung Langenhorn?

4.2 Wie sind die absoluten Zahlen der Flugbewegungen für diejenigen in Richtung Norden sowie Langenhorn zwischen 23 Uhr und 24 Uhr sowie zwischen 24 Uhr und 6 Uhr in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008?

4.3 Wie sind die absoluten Zahlen der Flugbewegungen für diejenigen in Richtung Langenhorn sowie diejenigen in Richtung Niendorf in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008, jeweils für die Zeit zwischen 22 und 7 Uhr?

4.4 Gibt es Bestrebungen, die Flugrichtung Norden entsprechend der Vorgaben der Bahnbenutzungsregeln künftig wieder stärker für Flugbewegungen im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 7 Uhr zu nutzen?

 

II. Dienststelle des Fluglärmschutzbeauftragten

1. Aus welchen Gründen ist die Besetzung der Dienststelle des Fluglärmschutzbeauf-tragten bei steigender Anzahl der Fluglärmbeschwerden von drei Personen (einschließlich Leitung) im Jahr 2006 auf zwei Personen (einschließlich Leitung) gekürzt worden?

2. Aus welchen Gründen ist die Dienststelle des Fluglärmschutzbeauftragten seit Ende 2007 lediglich noch durch den Fluglärmschutzbeauftragten selbst vertreten?

3. Sind die beiden vakanten Stellen bereits ausgeschrieben worden? Wenn ja, wann erfolgte die Ausschreibung der einzelnen Stellen und aus welchen Gründen ist bislang noch keine Nachbesetzung erfolgt?

4. Wann ist konkret mit der Nachbesetzung der vakanten Stellen zu rechnen?