Zum Hauptinhalt springen

Gewaltbereite Fans beim Fußball in Hamburg

Mittwoch, 18.04.2012

Die Ausschreitungen beim diesjährigen „Schweinske-Cup“ im Januar haben noch einmal deutlicher vor Augen geführt, dass das Problem der gewaltbereiten „Fans“ auch in Hamburg von großer Bedeutung ist. Laut einer Anfrage im Deutschen Bundestag aus dem November 2011 (17/8051) nehmen seit einigen Jahren im gesamten Bundesgebiet gewalttätige Vorfälle auf den Tribünen und im Umfeld der Stadien zu. In der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion zu „Gewalt auf Hamburgs Fußballplätzen“ aus dem Jahre 2009 (19/5142) war nach Erfahrungen der Polizei in den ersten vier Ligen „eine zunehmende Gewaltbereitschaft bei einem Teil der Fußballfans festzustellen“. In den Bereichen des Amateur- und Jugendfußballs waren diese „Problemfanszenen“ nicht zu erkennen.

Bei diesen Entwicklungen und Vorkommnissen wird deutlich, dass Fußball auch eine Plattform und ein Ventil für gesellschaftliche Probleme ist. Rassistische Anfeindungen von Spielern, rechtsextremistische Aktivitäten im Umfeld von Stadien und in vielen Vereinen, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit auf und neben den Fußballplätzen sind keine Einzel- und Randphänomene.

Bei der Lösung dieser Gewaltprobleme genießen Dialog und Deeskalation oberste Priorität. Aus politischer Sicht wird angestrebt, gesellschaftsübergreifend und zusammen mit allen Beteiligten darüber zu diskutieren, welche Rolle der Fußball für rechtsextremistische Parteien, Organisationen und Überzeugungen spielt, wie Fußballverbände, Klubs, Fangruppen und Spieler mit Gewalt und Fremdenfeindlichkeit umgehen und wie auch der Fußball seiner sozialen und politischen Verantwortung gerecht werden kann.

In der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage zu „Gewalt auf Hamburgs Fußballplätzen“ aus dem Frühjahr 2009 (19/5686) wird der Begriff „Problemfans“ wie folgt definiert: „Als Problemfans werden Personen bezeichnet, die nach polizeilicher Einschätzung im Zusammenhang mit Fußballspielen wiederkehrend gewaltsuchendes oder gewaltgeneigtes Verhalten zeigen.“ Die grundsätzliche Einteilung von „Fans“ erfolgt (siehe z.B. Jahresbericht Fußball 2010/11 des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW und Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze) in die Kategorien A, B und C. Die Kategorie B beschreibt den gewaltbereiten und -geneigten Störer, und die Kategorie C den gewaltsuchenden Störer. Friedliche Fans werden der Kategorie A zugeordnet.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Laut Antwort des Senats auf die Große Anfrage 19/5142 stellt die Polizei Straftaten wie Körperverletzungen, Widerstand, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Raub im Zusammenhang mit Fußballspielen fest. Bitte geben Sie gemäß der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 19/5686 entsprechende Straftaten seit 2009 an und schlüsseln Sie diese in Jahren, Profispiele (mit Angabe des Vereins), Amateurspiele (mit Angabe des Vereins), Art der Straftaten, sowie absoluten Zahlen der Straftaten auf.

2. Von wie vielen sogenannten „Problemfans“ geht der Senat in Hamburg aus? Bitte aufschlüsseln in absoluten Zahlen und Vereinszugehörigkeit beziehungsweise Anhänger von Vereinen.

3. Wie viele Personen, die als „Problemfans“ registriert sind bzw. derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) für Hamburg gespeichert sind, haben einen rechtsextremen Hintergrund bzw. sind der rechtsextremen Szene zuzuordnen?

4. Welche Rolle spielt nach Einschätzung des Senats der Konsum von Alkohol im Zusammenhang mit gewalttätigen Vorgängen bei Fußballspielen?

4.1 Wie ist gegenwärtig der Verkauf von Alkohol im Bereich von Fußballplätzen – gerade auch in den ersten vier Ligen – geregelt?

4.2 Wie ist der Konsum von Alkohol im Bereich von Fußballplätzen – insbesondere in den ersten vier Ligen – geregelt?

4.3 Wie oft gab es vor dem Hintergrund dieser Fragestellung in den letzten beiden Jahren „Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko“, bei denen der übliche Umgang mit alkoholischen Getränken (Verkauf/Konsum) eingeschränkt war? Bitte aufschlüsseln nach Spielen (Vereine/Ort/Zeit) und Maßnahmen.

5. Bei welchen Fußballspielen gibt es Einlasskontrollen, wer führt diese durch und worauf beziehen sich die Kontrollen? Gibt es hier Veränderungen im Vergleich zur Antwort auf die Große Anfrage 19/5142?

5.1 Gibt es besondere Maßnahmen bei mutmaßlich gefährlichen Spielen? Wenn ja: Welche und wer entscheidet darüber?

5.2 „Fanausschlüsse“, welche Kenntnis hat der Senat zu diesen Maßnahmen und wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Maßnahmen (einschließlich ihrer Wirkung)?

5.3 Wurden in Hamburg in den letzten beiden Jahren Fans von Fußballspielen ausgeschlossen?

Wenn Ja: Wie oft und wie viele Fans wurden auf wessen Initiative und aus welchen Gründen von welchen Begegnungen ausgeschlossen, wer hat diese Entscheidungen getroffen und wer setzt diese Ausschlüsse durch?

Die ausgeschlossenen Fans waren Anhängerinnen und Anhänger welcher Vereine?

6. Hat sich seit dem Zeitpunkt der letzten Großen Anfrage, Drs. 19/5142 etwas hinsichtlich des professionellen Ordnungsdienst-Einsatzes von Vereinen geändert? Wenn ja, was?

7. Wie werden die von den Vereinen eingesetzten nicht-professionellen Ordner geschult und welche Voraussetzungen müssen Personen mitbringen, die Ordner werden möchten?

8. Welche Initiative hat der Hamburger Senat in Hinblick auf Dialog und Austausch mit den bei „Fanausschreitungen“ involvierten Akteuren wie Vereine, Fangruppen und -beauftragte u.a. ergriffen oder welche Initiativen sind in diesem Zusammenhang geplant?