Gleichstellungsbeauftragte – ihre Aufgaben und Ressourcen. Wie läuft es in den Dienststellen?
Dienstag, 12.05.2026
In der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) trat am 1. Januar 2015 das Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) in Kraft. Die Umsetzung des HmbGleiG ist zentrale Aufgabe der Dienststelle. Ziel des Gesetzes ist es, in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes eine gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter sicherzustellen. Gleiches gilt für die Unternehmen, an
denen die FHH beteiligt ist.
Gemäß HmbGleiG gibt es in jeder Dienststelle mindestens eine beziehungsweise einen Gleichstellungsbeauftragten (§ 18 Absatz 1). Gleichstellungsbeauftragte unterstützen, fördern und begleiten die Anwendung des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes in den Dienststellen (§ 20 Absatz 1).
Sie tragen dazu bei, dass Fairness, Respekt und gleiche Chancen in Organisationen umgesetzt werden. Ihre Aufgaben sind vielfältig: Sie achten darauf, dass bei Einstellungen, Beförderungen und Weiterbildungen alle Beschäftigten chancengleich behandelt werden. Darüber hinaus stehen sie Beschäftigten beratend zur Seite – etwa bei Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, bei Fällen von Diskriminierung oder bei Konflikten am Arbeitsplatz.
Neben dieser Beratungsfunktion wirken sie in den Dienststellen bei der Erarbeitung von Konzepten und Strategien mit, um diese moderner und gerechter zu gestalten. Sie behalten Themen wie Vereinbarkeit, Diversität und die Förderung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts in Führungspositionen mit im Blick und begleiten Veränderungsprozesse. Darüber hinaus können sie Informationsveranstaltungen organisieren, Diskussionen anstoßen und Beschäftigte sowie Führungskräfte für die Bedeutung von Gleichstellung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Gleichzeitig machen sie auf bestehende Defizite
aufmerksam und weisen auf strukturelle Benachteiligungen hin. Über ihre Aufgaben erstatten die Gleichstellungsbeauftragten den Beschäftigten ihrer Dienststelle einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Die Gleichstellung der Geschlechter ist für den Senat ein wichtiges Anliegen. Die mit dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) 2015 verpflichtend eingeführten Gleichstellungsbeauftragten unterstützen, fördern und begleiten die Anwendung
des Gesetzes in den Dienststellen sowie den öffentlichen Unternehmen. Sie fungieren dabei nicht als der Personalvertretung vergleichbare unabhängige Beauftragte, sondern sind Teil der Dienststelle und beraten diese sowie die Beschäftigten in Fragen
der Gleichstellung sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Insgesamt erfährt das Thema Gleichstellung durch die Arbeit und das Engagement der Gleichstellungsbeauftragten deutliche Aufmerksamkeit und wirkungsvolle Umsetzung. Alle Dienststellen sind verpflichtet, regelmäßig Gleichstellungspläne aufzustellen beziehungsweise fortzuschreiben, an deren Erstellung die Gleichstellungsbeauftragten mitwirken. Sie tragen dazu bei, dass Gleichstellung grundsätzlich bei strategischen und operativen Entscheidungen mitgedacht wird.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. Wie viele bestellte Gleichstellungsbeauftragte (GSB) sowie stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte gem. § 18 HmbGleiG gibt es im Zuständigkeitsgebiet der FHH? Bitte aufgelistet nach Gleichstellungsbeauftragten, Stellvertretungen in der Unterscheidung weiblich, männlich, divers je nach Dienststelle (mit der jeweiligen Nennung, um welche
Dienststelle es sich handelt) und ihrer Größe nach Mitarbeiter:innen in VZÄ und pro Kopf, sowie den jährlichen Umfang an getätigten Einstellungen pro Dienststelle seit 2021.
2. Verfügen alle Dienststellen laut Frage 1 über mindestens eine:n Gleichstellungsbeauftragten?
Falls nein, welche nicht und aus welchen Gründen?
3. Mit welchen Sachmitteln sind die Gleichstellungsbeauftragten ausgestattet? Über welches Budget verfügen sie? Bitte aufgelistet mit Angabe der einzelnen Dienststellen.
4. In welchem Wochenstundenumfang sind die Gleichstellungsbeauftragten für ihre Arbeit als GSB von ihren eigentlichen Tätigkeiten entlastet? Bitte im Einzelnen nach GSB, Dienststelle sowie Stundenumfang der Entlastung als Quote (bezogen auf eine Vollzeitstelle) auflisten.
5. Gibt es Kriterien beziehungsweise Vorgaben bezüglich der Bemessung der Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertretungen?
Falls ja, wonach richten sich diese.
6. Welche Kosten haben sich durch die Entlastung von GSB gemäß § 19 Absatz 4 GleichstGHA im Verhältnis zum ursprünglichen Stellenumfang und der Tätigkeit als GSB ergeben? Wie bemessen sich diese? Bitte den jeweiligen reduzierten Stellenumfang in Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe und VZÄ insgesamt aufzeigen.
7. Wie viele Gleichstellungsbeauftragte arbeiten in Vollzeit? Wie viele GSB arbeiten in welchem Umfang in Teilzeit? Bitte aufgelistet nach Geschlecht und mit Angabe der einzelnen Dienststellen.
8. Sind für die Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte spezielle Qualifikationen erforderlich?
Wenn ja, welche?
9. Welche Fortbildungsmaßnahmen werden für Gleichstellungsbeauftragte angeboten? Gibt es verpflichtende Fortbildungen für Gleichstellungsbeauftragte der FHH? Wie viele GSB haben jeweils daran teilgenommen?
Bitte seit 2023 aufzeigen.
10. Wie viele Beratungen haben die Gleichstellungsbeauftragten seit 2023 durchgeführt? Welche Themen wurden hier benannt? Bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr, Dienststelle, Thema sowie Ergebnis der Beratung.
11. Welche Themen werden in den Gleichstellungsplänen der Dienststellen besonders thematisiert und welche Maßnahmen ergeben sich daraus?
12. Welche Themen werden in den Tätigkeitsberichten der Gleichstellungsbeauftragten besonders thematisiert und welche Maßnahmen ergeben sich daraus?
13. Wie viele Veranstaltungen haben die Gleichstellungsbeauftragten seit 2023 initiiert? Bitte nach Dienststelle, Kalenderjahr, und Thema aufschlüsseln.
14. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten in der FHH? Wie sind sie vernetzt? In welchem Rhythmus finden Austausche statt?
15. Inwiefern steht das Personalamt oder die BWFG im regelmäßigen Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten der FHH?
16. Wurden seit 2023 konkrete Herausforderungen und Bedarfe von den Gleichstellungsbeauftragten an das Personalamt oder die BWFG herangetragen und wenn ja, welche? Bitte nach Dienststelle, Kalenderjahr, Thema und Ereignis aufschlüsseln.
17. Wie viele Mitarbeitende arbeiten in den einzelnen Dienststellen der FHH? Bitte seit 2021 pro Kalenderjahr und Geschlecht der Mitarbeitenden – in absoluten Zahlen und als Quote – darstellen.
18. Wie viele der Beschäftigten arbeiten in Vollzeit? Wie viele arbeiteten in welchem Umfang in Teilzeit? Bitte seit 2021 pro Kalenderjahr und Geschlecht der Mitarbeitenden (männlich, weiblich, divers) – in absoluten Zahlen und als Quote – darstellen.
19. In welchen Besoldungsgruppen beziehungsweise Entgeltgruppen arbeiten die Beamt:innen beziehungsweise die Tarifbeschäftigten in den Dienststellen der FHH. Bitte seit 2021 pro Kalenderjahr und Geschlecht der Mitarbeitenden – in absoluten Zahlen und als Quote – darstellen.
20. Wie viele Beschäftigte arbeiten in den einzelnen Dienststellen der FHH in Führungs- beziehungsweise Spitzenpositionen? Bitte fortlaufend seit 2021 pro Kalenderjahr, Stellenumfang (Vollzeit, Teilzeit) und Geschlecht der Mitarbeitenden (männlich, weiblich, divers) – in absoluten Zahlen und als Quote – darstellen.
- Irene Appiah (Fachsprecher:in Antidiskriminierung)
- Mehria Ashuftah
- Indira Chuda (Fachsprecher:in LSBT*IQ)
- Astrid Hennies (Fachsprecher:in Gleichstellung)
- Clarissa Herbst (Fachsprecher:in Öffentliche Unternehmen)
- Danial Ilkhanipour (Fachsprecher:in Europa)
- Regina-Elisabeth Jäck (Fachsprecher:in Menschen mit Behinderung)
- Tim Stoberock (Fachsprecher:in Digitalisierung und Datenschutz)
- Annika Urbanski
sowie
- Mareike Engels
- Miriam Block
- Phyliss Demirel
- Linus Görg
- Lisa Kern
- Jan Koriath
- Parica Partoshoar
- Dr. Selina Storm
- Kathrin Warnecke
- Mechthild Weber (GRÜNE)