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Hamburg Energie – Stadtwerke für Hamburg: Prima – aber wie ernst meint es der Senat?

Dienstag, 06.01.2009

Die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Zusammenhang mit der Genehmigung des Kohlkraftwerkes Moorburg erklärt: „Hamburg wird einen eigenen Energieversorger mit dem Namen „Hamburg Energie“ gründen.“ Die Ansicht ist gut und trifft auf eine breite Zustimmung in der Stadt. Auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen Stadtwerke für Hamburg aufbauen, um Klimaschutz in Hamburg schneller voranzubringen.

Ein solches Projekt hat jedoch einen langen Vorlauf und erfordert in jeder Hinsicht einen hohen Aufwand. Auf der anderen Seite ist der Ertrag für die Stadt, die Wirtschaft, die Verbraucherinnen und Verbraucher und den Klimaschutz hoch.

Obwohl die Idee bereits am Ende der letzten Legislaturperiode in der Stadt diskutiert wurde, hat der damalige CDU-Senat unter Ole von Beust die Weichen dafür so gestellt, dass die Gründung von Stadtwerken nicht mehr in dieser Legislaturperiode in Angriff genommen werden kann, indem er die Gaskonzession vorzeitig neu vergeben hat, um einen zügigen Rückkauf zu verhindern.

Nach der Wahl vereinbarte die schwarz/grüne Koalition unter Ole von Beust, die Fernwärme neu auszuschreiben. Bedingung sollte dabei eine hocheffiziente klimafreundliche Erzeugung sein. Diese Möglichkeit ist nun nicht mehr gegeben.

Vor diesem Hintergrund beauftragt nun die Umwelt- und Stadtentwicklungssenatorin Hamburg Wasser damit,

• ein Konzept zur Erzeugung und Vermarktung von umweltfreundlicher Energie zu entwickeln und schon im kommenden Jahr atom- und kohlefrei erzeugten Strom auf den Markt zu bringen, und

• ein Konzept für die Übernahme des Fernwärme- und Gasnetz durch die Stadt oder ein städtisches Unternehmen zu entwickeln,

„Um in dieser Legislaturperiode eine verbindliche Entscheidung zu treffen, sollen nun die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Konzepts erarbeitet werden“, heißt es in einer Presseerklärung der Senatorin zur Genehmigung des Kraftwerkes.

Weiter heißt es dort: „Der neue Betreiber wird verpflichtet, seine Fernwärmepreise nach transparenten und verbraucherfreundlichen Preisklauseln zu gestalten und die Fernwärmeerzeugung zügig von Kohle auf klimafreundliche Energieträger umzustellen.“

Von der Übernahme des Stromnetzes ist nicht die Rede, obwohl die Konzession für das Stromverteilnetz genauso wie für das Fernwärme- und Gasnetz 2014 erstmals verfügbar wäre.

 

Wichtige politische Entscheidungen in der Öffentlichkeit vorzutragen, hat sich bisher immer der Bürgermeister vorbehalten. Zur Bekanntgabe der vorgezogenen Baugenehmigung für das Kohlekraftwerk Moorburg ist der Bürgermeister selbst vor die Presse getreten. Die Ankündigung der Gründung eines umweltfreundlichen Energieversorgers bzw. von Stadtwerken für Hamburg überließ der Bürgermeister einer Fachsenatorin.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Hamburg Wasser als Planungsbüro und Basis für Hamburg Energie?

1) Ist die Idee, Stadtwerke für Hamburg zu gründen, im Senat besprochen, erörtert und beschlossen worden?

a) Wenn ja, wann war das jeweils in der 18. bzw. 19. Legislaturperiode?

i) Welche Beschlüsse wurden dabei getroffen?

ii) Wann wird die Bürgerschaft darüber informiert?

b) Wenn nein, welchen Stellenwert und welche Verbindlichkeit hat die Willenserklärung eines Senatsmitgliedes im Hinblick auf die Realisierung eines so gewichtigen Projektes?

2) Seit wann beschäftigt sich die zuständige Behörde mit dem Vorhaben, in Hamburg Stadtwerke zu gründen?

3) Wo ist das Projekt in der zuständigen Behörde angesiedelt und wer ist damit konkret befasst?

4) Von wem, wann und warum wurde Hamburg Wasser mit der Konzeptionierung von Stadtwerken beauftragt?

5) Die Hamburger Stadtreinigung (SRH) hat Erfahrung und Praxis mit Planung, Errichtung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen und vertreibt Strom und Wärme.

a) Welche Kapazitäten haben die SRH zur Erzeugung von Strom und Wärme?

b) Wie viele Wohneinheiten können aufgrund dieser Kapazitäten versorgt werden und wo liegen die Versorgungsgebiete?

c) Zu welchem Preis bieten die SRH ihren Strom und ihre Wärme jeweils an?

d) Warum ist Hamburg Wasser besser für die Konzeptionierung von Stadtwerken geeignet als die SRH?

e) Wird es eine Zusammenarbeit der beiden Hamburger Ver- und Entsorger geben?

f) Wenn ja, in welcher Form?

g) Ab wann wird es eine Zusammenarbeit geben?

6) Wurde mit Hamburg Wasser die Auftragserteilung verabredet, bevor sie öffentlich angekündigt wurde?

a) Wenn ja, wann und in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wie war in diesem Falle die Reaktion von Hamburg Wasser?

7) Wann hat Hamburg Wasser den Auftrag erhalten, ein Konzept für den Aufbau von Stadtwerken für Hamburg zu erarbeiten?

a) Welchen Inhalt hat der Auftrag an Hamburg Wasser?

b) Welche Ziele wurden vorgegeben?

c) Welche Rahmenbedingungen wurden gesetzt?

d) Welcher Zeitplan für die Gründung von Stadtwerken wurde vorgegeben?

e) Welcher Zeitplan für die Vorlage eines Konzepts wurde vereinbart?

8) War bzw. ist der an Hamburg Wasser erteilte Auftrag mit dem Gesellschaftsvertrag bzw. mit den Anstaltsaufgaben vereinbar?

a) Wenn ja, inwiefern?

b) Wenn nein, warum wurde Hamburg Wasser entsprechend beauftragt, ein Konzept für den Aufbau von Stadtwerken zu erarbeiten?

c) Welche Schritte wurden wann unternommen, um diesem Problem zu begegnen?

9) Haben der Senat oder die zuständige Behörde bereits gutachterlich die Chancen und Risiken einer Stadtwerke-Gründung klären lassen?

a) Wenn ja, wann war das?

b) Wer wurde mit einem solchen Gutachten beauftragt?

c) Welche Ergebnisse hat das Gutachten ggf. Gebracht?

d) Wenn nein, soll das noch erfolgen oder hält der Senat eine solche Expertise für überflüssig?

10) Welche Kompetenz ist bei Hamburg Wasser für die Konzeptionierung von Stadtwerken vorhanden?

11) Wie viel Personal setzt Hamburg Wasser für diesen Auftrag ein? Handelt es sich dabei um vorhandenes Personal, wird zusätzliches Personal eingestellt oder wird der Auftrag ggf. an Dritte weitergegeben?

12) Welches Honorar bzw. welche Mittel wurden für die Erfüllung des Auftrages vereinbart bzw. vorgesehen?

a) Warum wurde der Auftrag für ein Stadtwerke-Konzept nicht ausgeschrieben?

b) Wann werden die Mittel ggf. eingeworben und in den Haushalt eingestellt?

13) Hamburg Wasser ist ein Gleichordnungskonzern, der aus der öffentlich-

rechtlichen Anstalt HSE und der GmbH Hamburger Wasserwerke gegründet wurde. Nun soll Hamburg Wasser bereits im nächsten Jahr atom- und kohlefrei erzeugten Strom anbieten.

a) Wird Hamburg Wasser bei dieser Aufgabe als Energie-Händler auftreten?

b) Wenn Hamburg Wasser auch Energie produzieren soll, um sie auf dem Markt anzubieten, über welche Anlagen bzw. Technologien verfügt Hamburg Wasser, um Strom zu erzeugen, wie und in welchem Zeitraum sind sie ausbaubar?

c) Über welche Vorteile und welches Know-how verfügt Hamburg Wasser neben seiner Erfahrung als Ver- und Entsorgungsunternehmen und Rohrleitungsexperte, die in künftige Stadtwerke eingebracht werden sollen?

d) Welche innovativen Technologien, Projekte oder Managementstrategien hat Hamburg Wasser für die Erzeugung von Strom?

14) Wird ggf. unter dem Dach des Gleichordnungskonzerns ein weiteres öffentliches Unternehmen gegründet werden, das für Energie zuständig ist?

a) Wenn ja, wann soll das erfolgen?

b) Wenn nein, wie wird die neue Aufgabe, Hamburg mit Energie zu beliefern, in den Gleichordnungskonzern eingegliedert?

c) Welche Rechtsform soll Hamburg Energie erhalten?

15) Werden Hamburg Wasser und Hamburg Energie künftig die Stadtwerke Hamburg bilden?

a) Wenn ja, in welcher Rechtsform sollen die Stadtwerke gegründet werden?

b) Sollen weitere Partner in die künftigen Stadtwerke integriert werden?

c) Kommen öffentliche und/oder private Unternehmen als Partner in Frage und wenn ja, um welche handelt es sich?

16) Welche Folgen hat der Beschluss der Bürgerschaft, die Aufgabe der Wasserversorgung in öffentlicher Hand zu behalten, für die Schaffung eines stadteigenen Energieversorgers bzw. der Gründung von Stadtwerken auf der Basis von Hamburg Wasser?

 

Rekommunalisierung des Gasnetzes

17) Die Vergabe des Wegenutzungsrechtes geschieht auf der Basis der EnWG. Welche Anforderungen sieht das EnWG für den Fall vor, dass Hamburg bzw. ein öffentliches Hamburger Unternehmen das Gasnetz übernehmen will?

18) Der Vertrag zur Benutzung öffentlicher Wege durch Anlagen zur Gasversorgung wurde vom Senat Ende Januar 2007 erneut mit E.ON geschlossen, obwohl der alte Konzessionsvertrag erst zum 31.12.2008 ausläuft.

a) Warum wurde noch kurz vor Ende der Legislaturperiode ein neuer Vertrag abgeschlossen?

b) Welchen Inhalt hat der neue Vertrag?

c) In welchen Punkten weicht er vom alten Vertrag ab und warum?

d) Wie lautet die Endschaftsregelung?

19) Die Übernahme des Gas- und Fernwärmenetzes ist frühestens für 2014 möglich, weil dann der 1994 mit der damaligen HEW geschlossene Konzessionsvertrag über Strom und Fernwärme ausläuft und der Wegenutzungsvertrag für Gas ohne besondere Angabe von Gründen vorzeitig gelöst werden kann.

 

 

 

a) Aus welchen Gründen wird keine Übernahme des Stromnetzes angestrebt?

b) Welche Kriterien hatte der Senat 2007 für eine neuerliche Vergabe der Wegenutzungsrechte durch Anlagen zur Gasversorgung an E.ON zu Grunde gelegt?

c) Hamburg Wasser hatte sich dem Vernehmen nach 2007 an der Ausschreibung der Gaskonzession beteiligt. Welche Kriterien hatte Hamburg Wasser als Hamburger Unternehmen und Rohrleitungsspezialist dabei nicht erfüllt, so dass das Wegenutzungsrecht erneut an E.ON vergeben wurde?

20) Mehrere Bewerber hatten dem Vernehmen nach bei der Ausschreibung des Wegenutzungsrechts 2007 Modelle zur Beteiligung der FHH am Netzeigentum und/oder des Netzbetriebes vorgesehen.

a) Wie sahen die Modelle jeweils aus und wie und zu welchen Bedingungen war eine Beteiligung der FHH vorgesehen?

b) Welche Verpflichtungen gehen auf die FHH mit einer Beteiligung am Netzbetrieb auf die FHH bzw. eine städtische Betreibergesellschaft über?

c) Welche Risiken geht die FHH bei einer Beteiligung am Netzbetrieb ein?

d) Warum hat sich der Senat gegen eine Beteiligung am Netzbetrieb entscheiden?

21) Die Option einer Übertragung des Gasnetzes an eine Hamburger Netzgesellschaft setzt die Berechtigung der Freien und Hansestadt Hamburg voraus, das Eigentum am Netz zu erwerben. Die Endschaftsregelung sieht daher vor, dass Hamburg die Übereignung des Netzes an sich selbst verlangen kann.

a) Ist geplant, dass die FHH das Eigentum am Netz erwirbt?

b) Wenn ja, wann ist das frühestens möglich?

22) Ist eine Ausschreibung notwendig, wenn Hamburg die Übereignung an sich selbst verlangt?

23) Lässt die Endschaftsregelung die Übernahme des Gas-Netzes durch ein öffentliches Unternehmen zu oder erfordert dies eine Ausschreibung, an der sich das öffentliche Unternehmen beteiligen muss?

24) Wie kann der Zuschlag sicher gestellt werden, wenn es eine Ausschreibung unter Beteiligung eines öffentlichen Hamburger Unternehmens gibt?

23) Wann muss die FHH den Vertrag mit E.ON kündigen, wenn der Vertrag vorzeitig zu 2014 gelöst werden soll?

25) Die Ermittlung des Netzwertes und des etwaigen Übernahmepreises soll rechtzeitig vor der Bekanntmachung des Auslaufens des Vertrages vereinbart werden. Wann ist dieser Termin, falls die FHH den Wegenutzungsvertrag mit E.ON vorzeitig kündigen will?

26) Welche Bedingungen sehen die Endschaftsregelung oder eine andere Passage des Wegenutzungsvertrages vor, damit der Vertrag vorzeitig beendet werden kann?

27) Der Senat hatte sich 2007 gegen eine Übernahme des Gasnetzes entschieden.

a) Welche Gründe haben dafür eine Rolle gespielt?

b) Wie sind diese Gründe aus heutiger Sicht zu bewerten?

c) Wie beurteilte der Senat die Risiken und Chancen einer Übernahme von Netzen im Jahr 2007 und wie hat sich die Beurteilung aus welchen Gründen nunmehr verändert?

d) Welche Erträge waren 2007 bei einer Netzübernahme zu erwarten?

e) Mit welchen Erträgen kann der Senat 2014 vermutlich rechnen und worauf stützt sich diese Annahme?

f) Hat es 2007 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für eine Übernahme des Netzes gegeben?

i) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

ii) Wenn nein, warum nicht?

g) Bereiten Senat oder Hamburg Wasser eine neue Wirtschaftlichkeits¬berechnung für die Netzübernahme vor?

i) Wenn ja, welche Kriterien fließen ein und wann wird sie ggf. vorliegen?

ii) Wenn nein, warum nicht?

h) Welche Bedeutung hat die sog. Kaufering-Entscheidung des Bundesgerichtshofes für die Übernahme von Gasnetzen?

28) Der frühere Konzessionsvertrag sah bei einer Übernahme der Netze auch eine Übernahme von Anlagen etc. und Personal vor.

a) Welche Einrichtungen, Anlagen und Rechte sind mit der Übernahme des Gasnetzes in Hamburg von E.ON verbunden?

b) Welches Personal würde mit übernommen werden?

c) Wie wurde der Wert des Netzes, der Anlagen und sonstiger Einrichtungen 2007 beziffert?

d) In welcher Weise würde sich dieser Wert mit Blick auf 2014 verändern und warum?

29) Die Frage des Netzwertes führte bei den meisten Übernahmeverfahren zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Große Anwaltskanzleien haben sich auf dieses Thema spezialisiert.

a) Wird sich die FHH oder Hamburg Wasser bei der Ermittlung des externen Sachverstandes bedienen?

i) Wenn ja, wird die Beratung ausgeschrieben?

ii) Wenn nein, warum nicht?

iii) Unter wessen Verantwortung und unmittelbarer Leitung soll die Netzübernahme erfolgen?

b) Welcher Netzwert (incl. Anlagen) wurde bei der Verlängerung der Konzession zugunsten von E.ON zugrunde gelegt? Kann dieser Wert übernommen werden?

c) Wenn nein, welche Kriterien sollen durch wen bei der Ermittlung des Netzwertes ermittelt werden?

d) Bis wann muss der Wert des Netzes feststehen, wenn 2014 Hamburg selbst das Gasnetz betreiben will?

30) Unabhängig von der Höhe der Übernahmekosten stellt sich die Frage nach der Finanzierung.

a) Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen bei einer Netzübernahme zur Verfügung?

b) Welche Finanzierung hat sich in anderen Fällen von Übernahmen bewährt?

c) Welche Finanzierungskosten kommen kurz- und mittelfristig auf die FHH zu?

 

Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes

Durch ein rund 770 Kilometer langes Rohrleitungsnetz gelangt derzeit in Hamburg Fernwärme zu den 9.800 Übergabestationen in den Gebäuden der Kunden.

Das Klimaschutzkonzept Hamburg 2007-2012 sieht einen weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes vor.

Hinsichtlich des Ausbaus von Fernwärmenetzen wurde von verschiedenen Seiten – so beispielsweise von Frau Prof. Dr. Kerstin Kuchta (Fakultät Life Sciences der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg) in der gemeinsamen Anhörung des Umwelt-, Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses am 05. Oktober 2007 darauf hingewiesen, dass diese Vorhaben extrem teuer seien.

Im Zusammenhang mit dem von Vattenfall geplanten Bau des Kohlekraftwerkes Moorburg will das Unternehmen eine neue, über 12 km lange Fernwärmeleitung vom Kraftwerk bis nach Altona-Nord errichten.

Zwischenzeitlich wurde von Vattenfall eine neue Turbinenanlage für die Fernwärmeversorgung in Tiefstack gebaut. Weiter Anlagen zur Erzeugung von Fern- und Nahwärme sind von Vattenfall geplant.

Neben Vattenfall als Hauptanbieter gibt es andere Anbieter, die aber jeweils nur kleinere Mengen Fern- bzw. Nahwärme ins Netz geben.

31) Welche Unternehmen neben Vattenfall bieten in Hamburg Fern- und Nahwärme an?

a) Wie viele Haushalte versorgen Vattenfall und die anderen Anbieter jeweils?

b) Wie haben sich die jeweiligen Zahlen in den letzten zehn Jahren verändert?

32) Wie viele Kilometer umfasst das Fernwärmenetz in Hamburg und in wessen Eigentum befindet es sich jeweils?

33) Wie hat sich das Fernwärmenetz in den letzten 10 Jahren verändert?

34) Welche für Hamburg relevanten Produktionsanlagen für Fernwärme sind ganz oder teilweise Eigentum von Vattenfall?

35) Wie, mit welchen Brennstoffen und in welchen Anlagen erzeugen die jeweiligen Anbieter ihre Fernwärme?

36) Vattenfall hat zur Erzeugung für Fernwärme in Tiefstack eine Gasturbine gebaut.

a) Wann hat Vattenfall die Entscheidung über den Zubau getroffen?

b) Welchen Grund bzw. Anlass gab es für diese Investition?

c) Welche Leistung (elektrisch und thermisch) hat die neue Anlage?

d) Wann wurde sie fertig gestellt?

e) Wann wird sie in Betrieb genommen?

f) Wie hoch wird der Preis für Fernwärme aus der Anlage sein?

g) Welches Gebiet wird die Anlage mit Wärme versorgen?

h) Wie viele Wohneinheiten werden mit der Anlage versorgt?

37) Ist die Turbine in Tiefstack aktuell in Betrieb?

a) Wenn ja, wird die Leistung zusätzlich ins Netz eingespeist oder welche anderen Erzeugungskapazitäten wurden vom Netz genommen bzw. gedrosselt?

b) Wenn nein, wann geht sie in Betrieb?

38) Welche weiteren Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen werden in Hamburg noch betrieben?

a) Von wem werden sie betrieben?

b) Welche Leistung (thermisch, elektrisch) weisen sie auf?

c) Welche Effizienz weisen die Anlagen auf?

d) Mit welchem Brennstoff werden sie betrieben?

e) Wo stehen die einzelnen Anlagen genau?

f) Wie viele Wohneinheiten werden durch sie versorgt?

g) Wie hoch ist der Fernwärmepreis jeweils?

39) Welche Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen werden in Hamburg neu geplant bzw. gebaut?

a) Von wem werden sie geplant bzw. gebaut?

b) Welche Leistung weisen sie auf (thermisch, elektrisch)?

c) Welche Effizienz weisen die Anlagen auf?

d) Wo werden sie errichtet?

e) Mit welchem Brennstoff sollen sie betrieben werden?

f) Ab wann werden sie arbeiten?

g) Welche Abnehmer gibt es ggf. für die zusätzliche Leistung?

h) Wie viele Wohneinheiten werden mit den Anlagen mit Fernwärme versorgt werden?

i) Wie hoch wird der Fernwärmepreis jeweils sein?

40) Wie haben sich Kosten und Preise für die Fernwärmeerzeugung – je nach Brennstoffeinsatz Kohle, Gas oder anderes – bei den einzelnen Anbietern in Hamburg seit 2005 entwickelt?

41) Wie steht der Preis für Fernwärme in Hamburg im bundesweiten Vergleich in Abhängigkeit zum Brennstoff jeweils dar?

a) Wie setzt sich der Fernwärmepreis in Hamburg bzw. in Vergleichsstädten zusammen?

b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der Netz- und der Gestehungskosten am Preis für die Fernwärme?

c) Welche anderen Kosten fließen jeweils in die Preiskalkulation der Fernwärme ein?

42) Wie hoch war die durchschnittliche Heizkostenbelastung von mit Fernwärme beheiztem Wohnraum 2006 und 2007 pro m²/Jahr (brutto)?

a) Wie lauten die Vergleichzahlen bei Fernwärme aus bestehenden Heizwerken von Vattenfall, E.ON, Favorit oder Urbana oder anderen Anbietern in Hamburg und Umland?

b) Wie lauten die Vergleichszahlen in anderen deutschen Großstädten, die Fernwärme aufweisen?

43) Wie hoch sind die Heizkosten pro m² /Monat 2006, 2007 und 2008 – soweit erfasst - in Hamburg für eine Wärmeversorgung durch Fernwärme, durch Gas, durch Öl, durch solarthermische oder solarthermisch unterstützte Heizungen und durch Erdwärme? Wie lauten die entsprechenden Vergleichszahlen in anderen deutschen Großstädten?

44) Die Endschaftsregelung des Konzessionsvertrages mit den HEW sieht vor:

„Im Falle der Nichtfortsetzung des Vertragsverhältnisses hat die Stadt ferner das Recht und die Pflicht, das für die Versorgung der Stadt mit Fernwärme verwendete Fernwärmeleitungsnetz der HEW und die für die Versorgung der Stadt mit Fernwärme betriebenen Erzeugungsanlagen (einschließlich der in Kraft-Wärme-Koppelung) der HEW sowie die damit in direktem Zusammenhang stehenden Grundstücke und sonstige Gegenstände zu erwerben.“ Weiter ist vereinbart, dass auf Verlangen der Stadt die Gegenstände unmittelbar einem Dritten zu übertragen sind.

a) Kann die Endschaftsregelung für Fernwärme unabhängig von der entsprechenden Regelung des Konzessionsvertrages mit den HEW für Strom in Anspruch genommen werden?

b) Welche Erzeugungsanlagen und welche Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen sind in dem Vertrag gemeint und welche sind es 2014?

c) Um welche Grundstücke handelt es sich?

d) Welche sonstigen Gegenstände handelt es sich?

e) Muss auch das für die Fernwärme zuständige Personal übernommen werden, obwohl in diesem Zusammenhang eine ausdrückliche Regelung nicht vorgesehen ist?

45) Im Koalitionsvertrag ist davon die Rede, dass die Fernwärme zu bestimmten Bedingungen neu ausgeschrieben werden soll. In der Erklärung im Rahmen der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg ist davon die Rede, dass ein Konzept für die Übernahme des Gas- und Fernwärmenetzes entwickelt werden soll.

a) Soll Fernwärme ausgeschrieben oder übernommen werden?

b) Welche Lösung wird dem Ziel einer Stadtwerke-Gründung am besten gerecht?

c) Gibt es Beispiele für die Übernahme oder Ausschreibung der Fernwärmeversorgung einer Stadt/Gemeinde? Wenn ja, welche?

46) § 10 Abs. 6 des Konzessionsvertrages besagt: Während der letzten drei Jahre vor Ablauf des Vertrages darf die HEW (Vattenfall) Maßnahmen, die über die normale Führung und Erweiterung des Betriebes hinausgehen und die Auswirkungen auf die Übernahmeverpflichtung der Stadt nach den vorstehenden Absätzen haben, nur in Abstimmung mit der Stadt treffen. Welche Bedeutung hat diese Aussage für die Inbetriebnahme von Moorburg im Jahr 2012?

47) Wie wird die Wertermittlung für die Leitungen und Anlagen etc. erfolgen und welche Grundsätze gibt es dafür?

48) Wird im Streitfall letztlich die Handelskammer entscheiden ( § 10, Abs. 5 des Konzessionsvertrages), bei der Vattenfall der größte Zahler ist, oder kann abweichend vom Konzessionsvertrag auch der gerichtliche Weg gewählt werden?

49) Wie hoch wird der Wert der Fernwärmeversorgung (incl. aller Anlagen Grundstücke etc.) für Hamburg geschätzt?

50) Geht in die Werteermittlung auch das neue Kraftwerk in Moorburg ein, das ab 2012 die Fernwärmeversorgung der Hansestadt sicher stellen soll?

a) Wenn ja, warum und mit welchem Ansatz?

b) Wenn nein, warum nicht?

51) Wann muss Vattenfall darüber informiert werden, dass das Fernwärmenetz durch die Stadt übernommen wird?

52) Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Übernahme der Fernwärmeversorgung durch die FHH?

a) Wenn ja, wie ist das Ergebnis?

b) Wenn nein, wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt und welche Kriterien fließen da ein?

53) Soll Fernwärme ab 2014 auch durch Hamburg Energie bzw. Hamburger Stadtwerke betrieben werden oder wird die Fernwärme von einer neuen städtischen Gesellschaft betrieben?

54) Wie wird sichergestellt, dass die Fernwärmeproduktion zügig von Kohle auf klimafreundliche Energieträger umgestellt wird und wie lange wird der Prozess dauern, wenn Moorburg bereits 2014 mit der Produktion von Fernwärme begonnen hat?

55) Wie sieht eine Preisklausel aus, bei der der Preis für Fernwärme transparent und verbraucherfreundlich gestaltet wird?