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Hamburgs Zusammenarbeit im Nord- und Ostseeraum

Freitag, 21.11.2008

Die Europäische Union (EU) fördert im Rahmen der Strukturfonds die interregionale Zusammenarbeit im Nordsee- und im Ostseeraum. Hamburg ist für beide Programmbereiche antragsberechtigt.

In der neuen Förderperiode 2007-2013 ist von den Gemeinschaftsinitiativen nur die Gemeinschaftsinitiative INTERREG übriggeblieben. Sie hat die drei Komponenten grenzüberschreitende, interregionale und transnationale Zusammenarbeit und wird im Rahmen des Ziels 3 „Europäische Territoriale Kohäsion“ fortgeführt. In der Förderperiode 2007-2013 wurden die insgesamt verfügbaren Mittel von 5,8 Milliarden auf 7,8 Milliarden Euro erhöht.

In der Förderperiode 2000-2006 flossen für Interreg-Projekte 8,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an die Metropolregion Hamburg, so wurden etwa für Hamburg wichtige Projekte wie Port-Net und Northern Maritime Corridors (Meeresautobahnen) gefördert. Im Rahmen des Interreg-Projektes „Northern Maritime Corridors II“ fand am 26. September 2007 die Konferenz „Implementing Motorways of the Sea“ in Hamburg statt.

Für Hamburg sind die INTERREG Programme für die Nordsee (Interreg IVB Nordsee) und für die Ostsee (Interreg IVB Ostseeraum) von besonderem Interesse.

Für das Interreg IV B Nordseeprogramm stehen in der Förderperiode 2007-2013 insgesamt rund 140 Mio. Euro bereit. Am 30. September 2008 fand in Husum eine von den norddeutschen Bundesländern initiierte Konferenz zum EU-Programm Interreg IV B Nordsee statt. Die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat die Funktion der nationalen Koordinierungsstelle (National Contact Point) für das Interreg IVB Nordsee-Programm übernommen.

Während für die Ostseeregion nur noch Kofinanzierungsmittel in Höhe von 25 Prozent erforderlich sind, müssen im Nordseeraum weiterhin 50 Prozent Kofinanzierungsmittel nachgewiesen werden. Zum Interreg Ostseeprogramm fand im Mai 2007 in Hamburg eine Auftaktveranstaltung mit 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.

Während der Senat die Kooperation im Ostseeraum als einen Schwerpunkt bezeichnet, hat die Kooperation im Nordseeraum bei weitem nicht die gleiche Intensität und Bedeutung erlangt (vgl. Drs. 18/2660 aus dem Jahr 2005).

Hamburg hat durch den Hafen eine wichtige Drehscheibenfunktion für den Handel mit dem Ostseeraum und Ostasien. Hamburg dient dabei als Überseehafen für die Ostseeanrainer. Der Senat verbindet deshalb zunehmend seine Strategie für Ostasien mit dem für die Ostsee. Ein großer Teil der Konsumgüterimporte für den Ostseeraum wird mittlerweile über Hamburg abgewickelt, auch in Hamburgs Außenhandel erlangen die Ostseeanrainer zunehmend Bedeutung.

Der Senat hat in der letzten Vorlage zu seiner Strategie für den Ostseeraum drei Schwerpunktregionen der Kooperation vorgestellt. Dies sind neben dem ehemaligen STRING-Projekt-Gebiet der südwestlichen Ostsee (Öresundregion Kopenhagen/ Malmö) die Nordwestregion der Russischen Föderation St. Petersburg/Nowgorod/ Pskow/Kaliningrad und die polnische Wojewodschaft Pommern mit den Städten Danzig/Gdingen/Zoppot (Vgl. „Hamburg – Starker Partner im Ostseeraum“ Drs. 18 / 7289 v. November 2008.)

Während die Zusammenarbeit mit der Nordwestregion der Russischen Föderation bereits weit fortgeschritten ist, sind die Aktivitäten in der Öresundregion und mit der Wojewodschaft Pommern mit der Dreistadt Danzig/Gdingen/Zopot noch ausbaufähig.

Hamburg übernimmt im Jahr 2009 für zwei Jahre den Vorsitz in der Baltic SeaStates Subregional Co-operation (Konferenz der Subregionen des Ostseeraumes, BSSSC). Eine symbolische Übergabe fand bei der diesjährigen Jahrestagung der BSSC in Kaunas / Litauen vom 17. -19. September 2008 statt. Der zuständige Staatsrat erläutere zu diesem Anlass die Schwerpunkte des Hamburger Vorsitzes in den kommenden zwei Jahren.

Die Europäische Union erarbeitet zu Zeit eine neue Strategie für den Ostseeraum.

 

Wir fragen den Senat:

I. Hamburger Vorsitz in der Baltic SeaStates Subregional Co-operation (BSSSC)

1. Wo soll das Sekretariat, das der BSSSC Vorsitz zu stellen hat, angesiedelt werden?

1.1. Über wie viele und welche Personalstellen wird das Sekretariat verfügen?

1.2. Welche Sachmittel werden zur Verfügung stehen?

1.3. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Veranstaltungen, Broschüren) sind durch das Sekretariat geplant?

1.4. Wie hoch sind die Ressourcen, die für den Hamburger Vorsitz im Haushalt vorgesehen sind und aus welchem Haushaltstitel werden diese finanziert?

2. Wo werden die Jahrestagungen der BSSSC in den Jahren 2009 und 2010 stattfinden?

3. Welche Schwerpunkte und Ziele verfolgt Hamburg während seiner Präsidentschaft?

4. Wird die Präsidentschaft durch Staatsrat Lüdemann wahrgenommen? Warum übernimmt dies nicht der Erste Bürgermeister?

5. Welche Ziele verfolgt Hamburg insbesondere in Bezug auf die neue Ostseestrategie der EU im Rahmen der BSSSC?

6. Die EU-Kommission arbeitet zurzeit eine neue Strategie für den Ostseeraum aus. Welche neuen Ansätze und sonstigen Veränderungen sind zu erwarten und welchem Zeitpunkt?

7. Welche Position hat Hamburg zur neuen Ostseestrategie der EU vertreten? Zu welchen Fragen hat Hamburg mit welchem Inhalt Stellung genommen? (Bitte Positionspapier/e der Antwort als Anlage beifügen)

8. Hat Hamburg im Zusammenhang mit der neuen EU-Ostseestrategie eine gemeinsame Position mit Schleswig-Holstein und/oder Mecklenburg-Vorpommern entwickelt oder jedenfalls die Stellungnahmen untereinander abgestimmt?

8.1. Hinsichtlich welcher Inhalte und mit wem hat es Absprachen gegeben?

8.2. Wurden Anstrengungen unternommen, gegenüber der EU zu einer gemeinsamen Positionierung mit benachbarten Bundesländern zu kommen? Auf welche Länder ist Hamburg zugegangen? Welche Bemühungen hat es gegeben, welche waren erfolgreich bzw. woran sind sie gescheitert?

9. Auf welchen Wegen hat Hamburg ggf. gemeinsam mit Schleswig-Holstein seine Vorstellungen zur neuen Ostseeraum-Strategie gegenüber der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ausschuss der Regionen eingebracht?

10. Sind auf Senatsseite Aktivitäten im Rahmen des Konsultationsprozesses für die Ostseeraum-Strategie der EU-Kommission geplant? Wenn ja, welche?

 

II. INTERREG – Nordsee Programm

In Drs. 18/7289 hat der Senat eine Auswahl der vielfältigen Projekte im Ostseeraum aus der vergangenen Förderperiode vorgestellt; zum Nordseeraum fehlt bisher eine vergleichbare Darstellung.

1. An wie vielen und welchen Projekten im Rahmen von INTERREG IV B Nordseeraum (2007-2013) sind Hamburger Partner beteiligt?

1.1. Wie lang ist jeweils die Projektlaufzeit?

1.2. Das INTERREG-Nordseeprogramm verfolgt die vier Prioritäten ´Förderung von Innovationen`, ´Förderung des zukunftsfähigen Managements der Umwelt`, ´Verbesserung der Erreichbarkeit in der Nordseeregion` sowie ´Förderung zukunftsfähiger Städte und Regionen`. Welcher der vier Programm-Prioritäten sind die Projekte jeweils zugeordnet?

1.3. Bei welchen Projekten hat Hamburg die Koordinationsfunktion unter den beteiligten Partnern?

1.4. An welchen Projekten ist Hamburg durch eine Kofinanzierung beteiligt?

1.4.1. In welcher Höhe jeweils?

1.4.2. Aus welchen Haushaltstiteln jeweils?

1.5. Welche Projektplanungen mit Hamburger Beteiligung gibt es für die kommenden Ausschreibungsrunden?

2. Verfolgt Hamburg hinsichtlich der vier Prioritäten einen bestimmten Schwerpunkt im INTERREG IV B Nordseeraum Programm?

2.1. Wenn ja, um welchen Schwerpunkt geht es und warum?

2.2. Wenn nein, warum nicht?

3. Die Auswahl der geförderten Projekte im Programm INTERREG IV B Nordseeraum erfolgt durch eine Lenkungsgruppe. Ist Hamburg in dieser Gruppe vertreten? Wenn ja, durch wen? Wenn nein, weshalb nicht und wie werden Hamburgs Interessen vertreten?

4. Gibt es eine Evaluation der Hamburger INTERREG-Nordsee Projekte aus der alten Förderperiode?

4.1. Wenn ja, welche Ergebnisse hat diese erbracht und welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?

4.2. Wenn nein, warum nicht oder wann ist mit ihr zu rechnen?

5. In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) wurde der National Contact Point für das INTERREG Nordsee-Programm angesiedelt. Laut Drs. 18/7289 hat der Senat bei der BSU eine Kompetenz- und Koordinierungsstelle eingerichtet mit zwei Vollzeitstellen, die sowohl für Nord- als auch Ostsee zuständig sind. Eine weitere Stelle sollte eingerichtet werden. Wie viele und welche Personalstellen sind in der BSU inzwischen für das Aufgabengebiet vorhanden?

5.1. Welche Aufgaben nehmen diese in welchem Umfang wahr?

5.2. In welchem Umfang findet für diesen Bereich eine Ausbildung von Nachwuchskräften statt?

 

III. INTERREG Ostsee-Programm

1. An wie vielen und welchen Projekten im Rahmen von INTERREG IV B Ostseeraum (2007-2013) sind Hamburger Partner beteiligt?

1.1. Wie lang ist jeweils die Projektlaufzeit?

1.2. Das INTERREG-Ostseeprogramm zielt auf die Prioritäten ´Innovations-förderung im Ostseeraum`, ´Externe und interne Erreichbarkeit der Ostseeregion`, ´Management der Ostsee als gemeinsame Ressource` sowie ´Förderung attraktiver und wettbewerbsfähiger Städte und Regionen`. Welcher der vier Programm-Prioritäten sind die Projekte jeweils zugeordnet?

1.3. Bei welchen Projekten hat Hamburg die Koordinationsfunktion unter den beteiligten Partnern?

1.4. An welchen Projekten ist Hamburg durch eine Kofinanzierung beteiligt?

1.4.1. In welcher Höhe jeweils?

1.4.2. Aus welchen Haushaltstiteln jeweils?

1.5. Welche Projektplanungen mit Hamburger Beteiligung gibt es für die kommenden Ausschreibungsrunden?

2. Verfolgt Hamburg hinsichtlich der vier Prioritäten einen bestimmten Schwerpunkt im INTERREG IVB Ostseeprogramm?

2.1. Wenn ja, um welchen Schwerpunkt geht es und warum?

2.2. Wenn nein, warum nicht?

3. Die Auswahl der geförderten Projekte im Programm INTERREG IVB Ostseeraum erfolgt durch eine Lenkungsgruppe. Durch wen ist Hamburg in dieser Gruppe vertreten?

4. Was folgt aus der Evaluation der Hamburger INTERREG-Ostsee Projekte aus der alten Förderperiode? Welche Konsequenzen folgen aus den Ergebnissen der Evaluation, wie und in welchen Bereichen schlagen sich die einzelnen Resultate nieder und werden Projekte – ggf. auf anderen Ebenen – weiterverfolgt?

 

IV. Südwestliche Ostseeregion /STRING: Öresundregion

1. Das Kooperationsprojekt STRING (South Western Baltic Sea Transregional Area) im südwestlichen Ostseeraum wurde 2004 abgeschlossen. Die beteiligten Länder und Hamburg vereinbarten jedoch eine Fortführung und Intensivierung der Kooperation. Welche Aktivitäten und Ergebnisse hat die Kooperationsphase 2004-2007 erbracht?

1.1. Wird die Kooperation auch über 2007 hinaus fortgesetzt?

1.2. Wenn ja, in welchem Rahmen, mit welchen Zielen, in welcher Intensität?

2. Gibt es eine Infrastruktur für die Koordinierung der Aktivitäten der STRING-Partner?

2.1. Wenn ja, welche und wie ist sie ausgestattet?

2.2. Wenn nein, seit wann nicht mehr und warum nicht?

3. Welche gemeinsamen und koordinierten Aktivitäten der an der STRING-Kooperation beteiligten Regionen gab es seit 2004 in Bezug auf die verschiedenen Institutionen der Ostseekooperation?

 

V. Wojewodschaft Pommern und Dreistadt Danzig, Gdingen und Zopot

1. Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand der Kooperationen mit der Wojewodschaft Pommern und der Dreistadt Danzig, Gdingen und Zopot?

2. Welche Regierungskontakte und Reisen in die Wojewodschaft Pommern und der Dreistadt Danzig, Gdingen und Zopot sind in den Jahren 2009 und 2010 geplant?

3. Welche neuen Aktivitäten sind seit dem Bericht in Drs. 18/7289 unternommen worden, um die Kooperation mit der Region Wojewodschaft Pommern und Dreistadt Danzig, Gdingen und Zopot zu intensivieren?

4. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um Hamburger Organisationen, Behörden und Unternehmen zu ermuntern, Kontakte und Kooperationen zu entwickeln?

 

VI. Einschätzung der Kooperation im Nordseeraum durch den Senat

In Drs. 18/2660 hat der Senat zur Kooperation im Nordseeraum ausgeführt, es bestünden „kaum Ansätze einer von allen Anrainern gemeinsam verfolgten eigenständigen Entwicklung“ hin zu einer gemeinsamen Region. Der Senat arbeite mit den Nordseeanrainern „einzelfall- und themenbezogen zusammen“, wodurch „ein Interessenkonflikt zwischen aktiver Ostseeraum- und aktiver Nordseeraumpolitik vermieden“ werde. Schwerpunkte des Senats in der internationalen Zusammenarbeit seien „die Ostseeregion, Ostasien und die arabische Welt“; Ansatzpunkte für eine Verbindung des Schwerpunktes Ostseepolitik mit der Nordseepolitik hätten sich, so der Senat im August 2005, „bisher nicht ergeben“.

1. Hat sich die Einschätzung der Kooperation im Nordseeraum seit der Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drs. 18/2660 vom August 2005 verändert?

1.1. Wenn ja, in welchen Punkten und warum?

1.2. Wenn nein, warum nicht?

 

2. Welche Anstrengungen hat der Senat außerhalb des INTERREG-Programms seit 2005 unternommen, um die Zusammenarbeit im Nordseeraum zu verstärken?

 

VII. Fehmarnbelt-Querung/ EU-Ratsgruppe Seeverkehr

1. Wie wird die positive Entscheidung zum Bau der Fehmarnbelt-Querung auf Senatsseite beurteilt?

1.1. Wie wird sich die Entscheidung zur Errichtung der Fehmarnbelt-Querung voraussichtlich auf die Arbeitsmarktsituation auswirken? Werden sich Chancen für neue Arbeitsplätze in den Metropolregionen Hamburg und Kopenhagen/Malmö eröffnen und inwiefern?

1.2. Gibt es auf Senatsseite Bemühungen, die Kontakte insbesondere zu Kopenhagen zu intensivieren? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Chancen bestmöglich zu nutzen, die sich durch das räumliche Zusammenrücken für neue, engere Kooperationen (etwa wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art) ergeben?

2. Der Senat hat im März 2007 mitgeteilt (Drs. 18/5978), Hamburg habe im Bundesrat erreicht, dass es für die nächsten drei Jahre den Ländervertreter in der EU-Ratsgruppe Seeverkehr stellt. Wer nimmt diese Funktion für Hamburg wahr und was konnte bisher inhaltlich erreicht werden?

 

VIII. Rettung der Ostsee

1. Die Regierungen der Helsinki Commission (HELCOM, Baltic Marine Environment Protection Commission) haben im November 2007 in Krakau den HELCOM Ostseeaktionsplan angenommen. Wie bewertet der Senat die Bedeutung des Aktionsplans für den Schutz der Ostsee? Was unternimmt der Senat konkret, um die Umsetzung der Ziele des Aktionsplans zu befördern?

2. Welche neuen Aktivitäten im Bereich Klima und Umweltschutz plant der Senat im Rahmen der Ostseekooperation?

3. Was hat der Senat unternommen, um die Beschlüsse der Arbeitsgruppe Eutrophierung der Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC), welche die BSPC in ihrem Konferenzbeschluss 2007 in Berlin bekräftigt hat, insbesondere in Bezug auf die Schifffahrt und den Umgang mit Schiffsabwässern umzusetzen?

4. Am 9.September 2008 appellierte Umweltstaatsrat Maaß bei einer Veranstaltung des Hanse-Office an europäische Kreuzfahrt-Städte, eine Allianz zur Förderung umweltfreundlicher Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen in den Häfen zu bilden. Hat der Senat Kontakt mit anderen Kreuzfahrt-Städten aufgenommen?

4.1. Wenn ja, mit welchen und auf welcher Basis?

4.2. Wenn nein, warum nicht?

4.3. Wie ist der Stand in der Frage der Stromanschlüsse für im Hafen liegende Schiffe? Was unternimmt der Senat, um dieses ökologisch dringende Problem zu lösen? Wann ist mit einem Abschluss der einzelnen Prüfungen zu rechnen und welche Ergebnisse sind schon jetzt absehbar?

 

 

IX. Arbeitsmarktpolitische Forderungen der Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC)

1. Die 16. Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC) in Berlin hat im Jahr 2007 in ihrer Abschluss-Resolution (vgl. Drs. 18/6981) die Regierungen der Ostseeanrainer aufgefordert, das Thema der ´grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte` auf die Tagesordnung zu setzen. So wurde unter anderem eine bessere Information der Arbeitnehmer über Arbeits- und Qualifizierungsmöglichkeiten in den Nachbarländern gefordert. Welche Aktivitäten hat der Senat entfaltet, um den Forderungen der 16. BSPC zum Thema Arbeitsmarkt und soziale Angelegenheiten nachzukommen?

2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über wechselseitige Zu- und Abgänge von Arbeitskräften im Ostseeraum in den Jahren 2004-2007 und bisher 2008 vor?

(Bitte soweit möglich Zahlen für die wechselseitige Zu- und Abwanderung zwischen dem Hamburger Arbeitsmarkt und den Arbeitsmärkten der Mitglieder des Ostseerates getrennt nach Geschlecht und nach Berufsgruppen /Arbeitsfeldern)

3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Wanderarbeitnehmer und Wanderarbeitnehmerinnen, die einem befristeten Arbeitseinsatz in Hamburg nachgehen, aus Ostseeanrainer-Staaten in Hamburg vor?

4. Welche Erkenntnisse liegen auf Senatsseite über Wanderbewegungen von Jugendlichen in Zusammenhang mit Jugendarbeitslosigkeit vor, inwieweit gibt es Unterschiede zwischen jungen Frauen und Männern?

5. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der Zu- und Abwanderung von Arbeitskräften zwischen Hamburg und den Ostseeanrainer-Staaten?

6. Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten, durch Förderung der Mobilität im Ostseeraum die Chancen auf dem heimischen Arbeitsmarkt benachteiligter Gruppen (Frauen, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen und Migranten) zu verbessern?

7. Wo und durch wen erhalten Hamburger Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Arbeitsaufnahme in einem Ostseeanrainer-Staat interessieren, Informationen über die dort geltenden Regeln und Vorschriften? Gibt es Überlegungen der norddeutschen Länder, eine Infrastruktur zu errichten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Ort – etwa in den baltischen Staaten oder in Polen – zur Seite steht?

8. Welche speziellen Informationsmöglichkeiten zu Sozialversicherungsfragen sowie zu Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen bietet Hamburg Wander-arbeiternehmerinnen und -arbeitnehmern aus den Ostseeanrainerstaaten an?

9. Welche Informations-, Beratungs-, Trainings- und Serviceangebote gibt es für Jugendliche, die sich von Hamburg aus in den Ostseeraum oder umgekehrt vom Ostseeraum nach Hamburg orientieren?

10. Welche Beiträge und/oder Initiativen hat der Senat im Rahmen seiner „vernetzten“ Ostseepolitik in den Jahren 2007 und 2008 zum Thema Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in die verschiedenen Gremien der Ostseekooperation eingebracht?

11. Welche Beiträge und/oder Initiativen hat der Senat im Rahmen seiner „vernetzten“ Ostseepolitik in den Jahren 2007 und 2008 zum Thema Energiepolitik in die verschiedenen Gremien der Ostseekooperation eingebracht?

12. Welche Entwicklung ist in den kommenden Jahren zu erwarten?

13. Was unternimmt der Senat konkret, um in den Ostseeanrainer-Staaten über Arbeitsmöglichkeiten in Hamburg zu informieren?

14. Welche Anstrengungen unternimmt Hamburg, um im Rahmen der Ostseekooperation die Harmonisierung der Berufsbildungsmaßnahmen voran-zutreiben?

15. Welche Anstrengungen unternimmt Hamburg, um im Rahmen der Ostseekooperation zur Stärkung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern in der Ostseeregion beizutragen?

16. Die 17. Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC) in Visby hat kürzlich in ihrer Abschlussresolution (vgl. Drs. 19/1083) die Regierungen der Ostseeanrainer aufgefordert , faire, klare und zugängliche Grundregeln für einen mobilen Arbeitsmarkt, Geschäftsgründungen und Serviceangebote festzulegen und darüber hinaus im Bereich Bildung und Wissenschaft enger zusammen zu arbeiten. Plant der Senat, entsprechende Schritte in die Wege zu leiten? Welche Vorhaben sind für wann vorgesehen?

 

X. Ergebnisse der Außenwirtschaftsförderung im Nordseeraum/ Ostseeraum

1. Laut Drs. 18/7289 (S.3) konnte im Rahmen eines Projekts des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit Unterstützung der Behörde für Wirtschaft und Arbeit eine Außenwirtschaftsberaterin bei der Handwerkskammer eingestellt werden. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die finanzielle Unterstützung der Stadt und des ESF für diese Stelle?

2. Wird die Stelle einer Außenwirtschaftsberaterin bei der Handwerkskammer weiterhin finanziell vom ESF und der Wirtschaftsbehörde unterstützt?

2.1. Wenn ja, bis wann?

2.2. Wenn nein, warum nicht?

3. Welche neuen Aktivitäten von Hamburger Handwerksbetrieben konnten bezogen auf den Ostseeraum durch diese Außenwirtschaftsberatung auf den Weg gebracht werden?

4. Welche Anlaufstellen und Beratungsangebote für Unternehmen, die im Ostseeraum tätig werden wollen, unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg und wie stark werden diese jeweils genutzt bzw. in Anspruch genommen?

5. Wie viele Hamburger Unternehmen wurden mit welchem Erfolg und welchen Ergebnissen im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung für ein Engagement auf den Märkten der Ostseeanrainer interessiert und wie viele dieser Unternehmen waren zuvor noch nicht in dem Gebiet tätig gewesen?

6. Wie hat sich die Beteiligung Hamburger mittelständischer Unternehmen an Messen im Ostseeraum in den Jahren 2006, 2007 und bisher 2008 entwickelt?

7. Welche Aktivitäten hat der Senat zur Stärkung des Engagements Hamburger Unternehmen im Nordseeraum unternommen?

XI. Weitere Kooperationen, Mitgliedschaften in regionalen Verbünden

1. Senat und Bürgerschaft sind seit 2003 Mitglieder im Netzwerk Baltic Development Forum. Wie beurteilt der Senat den Nutzen dieser Mitgliedschaft?

2. Der Senat kooperiert anlassbezogen mit dem Baltic Sea Forum. Ist beabsichtigt, dem Baltic Sea Forum beizutreten?

2.1. Wenn ja, wann?

2.2. Wenn nein, warum nicht?

3. Hamburg ist seit 2003 Mitglied im Verein Europakorridoren. Welche Aktivitäten hat Hamburg in diesem Verein entfaltet? Wie bewertet der Senat den Nutzen der Mitgliedschaft in diesem Verein?

4. Das Baltic Development Forum soll von Hamburg einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10.000 Euro erheben. In welcher Höhe werden von den einzelnen Organisationen, denen Hamburg angehört, bzw. Netzwerken, welche die Stadt zur Ostseekooperation nutzt (vgl. Drs. 18/7289 Seite 10f.), ähnliche regelmäßige Zuwendungen erwartet?

5. Welche Aktivitäten hat der Senat auf Basis des Memorandums zur Stärkung der Kooperation mit der Region Kaliningrad entfaltet? Was ist geplant?