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Hilfen zur Teilhabe – Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung

Mittwoch, 10.02.2010

„Leistungen zur Teilhabe“ (ehemals „Eingliederungshilfen“) sind sachliche Leistungen für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen. Rechtliche Grundlage ist Art. 3 des Grundgesetzes, der ausdrücklich eine Benachteiligung von Menschen auf Grund ihrer Behinderung verbietet.

Der SGB IX Paragraph § 4 "Leistungen zur Teilhabe" besagt:

„(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(2) Die Leistungen zur Teilhabe werden zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele nach Maßgabe dieses Buches und der für die zuständigen Leistungsträger geltenden besonderen Vorschriften neben anderen Sozialleistungen erbracht. [...]

(3) Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. [...]“

Nach SGB IX stehen behinderten Menschen folgende Arten von Leistungen zur Teilhabe zu:

• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 26 bis 32 SGB IX)

• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „Berufliche Rehabilitation“ genannt) (§§ 33 bis 43 SGB IX)

• Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen (§§ 44 bis 54 SGB IX), darunter fallen zum Beispiel Sozialhilfe und Grundsicherung

• Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 55 bis 59 SGB IX)

Die am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen richtet sich in erster Linie an den Staat als Garanten des Rechts. Er steht in der Pflicht, die Menschenrechte als Vorgabe eigenen Handels zu achten, Menschen mit Behinderung vor drohenden Rechtsverletzungen durch Dritte aktiv zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, die ihnen den tatsächlichen Gebrauch ihrer Rechte ermöglicht. Die UN-Konvention geht vom Konzept der „sozialen Inklusion“ aus und nicht mehr vom Konzept der „Integration“. Dieser Paradigmenwechsel meint die volle Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Autonomie und Unabhängigkeit. Ihr liegt ein Verständnis von Behinderung zugrunde, das jede Form körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung als normalen Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht und darüber hinaus als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertschätzt („diversity-Ansatz“). Dieser veränderte Grundsatz verlangt unter anderem auch Änderungen der Ausgestaltung der Eingliederungshilfen. Menschen mit Behinderungen müssen soweit wie möglich selbst bestimmen können, wie, wo und von wem die Hilfen bereitgestellt werden. In Folge dessen müssen die in Deutschland traditionell einrichtungszentrierten Hilfestrukturen zu personenzentrierten Hilfen weiterentwickelt werden. Dabei spielt der Ausbau des Persönlichen Budgets eine besondere Rolle.

Gleichzeitig befürchten Haushaltsexperten aller Bundesländer enorme Steigerungen der Ausgaben für Hilfen zur Teilhabe, insbesondere in den klassischen Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung. Die 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat hierzu festgestellt: „dass es nicht Ziel des Reformvorhabens ist, Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige einzuschränken, zu ihrem Nachteil zu kürzen oder wegfallen zu lassen.“ Der Umbau der Eingliederungshilfen strebe „unbeschadet dessen eine Kostenneutralität an.“

 

Wir fragen daher den Senat:

A. Ausgabenentwicklung in den Haushaltstiteln

1. Welche der einzelnen nachfolgenden Ansätze wurden in 2008 und 2009 nicht ausgeschöpft bzw. überschritten? (Bitte Haushaltsansatz und Ergebnis jeweils für das betreffende Jahr und den Ansatz für 2010 sowie Prognosen für 2011 und 2012 sowie den Deckungskreis mit angeben.)

- Titel 4650.671.01 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stationäre / teilstationäre Hilfen für psychisch Kranke / seelisch Behinderte

- Titel 4650.671.09 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Qualifizierung und Beschäftigung im öffentlich geförderten und Integration i. d. allg. Arbeitsmarkt (Werkstätten für Menschen mit Behinderung)

- Titel 4650.671.11 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (ohne psychisch Behinderte), teilstationäre Hilfen (Tagesförderstätten)

- Titel 4650.671.12 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (ohne psychisch Behinderte), vollstationäre Hilfen

- Titel 4650.671.28 Hilfe zur Pflege für psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen - Stationäre Hilfen

- Titel 4650.681.01 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: sonstige ambulante Eingliederungshilfen

- Titel 4650.681.02 Individuelle Beförderungspauschalen

- Titel 4650.681.03 Leistungen Dritter im Rahmen des "trägerübergreifenden persönlichen Budgets"

- Titel 4650.681.04 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Ambulante Hilfen für psychisch kranke Menschen

- Titel 4650.681.05 Blindenhilfe nach § 72 SGB XII

- Titel 4650.681.07 Blindengeld

- Titel 4650.681.08 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Ambulante Eingliederungshilfen für Erwachsene

- Titel 4650.684.01 Zuschüsse an nichtstaatliche Stellen für Hilfen an psychisch Kranke

2. Wie kamen die Minderbedarfe bzw. Mehrbedarf (aus Frage 1) zustande?

3. Welcher Nutzung wurden die Mittel aus den Minderbedarfen (aus Frage 1) zugeführt bzw. wie wurde der Mehrbedarf gedeckt?

 

 

 

B. Fallzahlentwicklung und besondere Entwicklungen der einzelnen Hilfebereiche

4. Wie hoch ist die Anzahl der Leistungsberechtigten nach §1 SGB IX jährlich seit dem Jahr 2000 bis heute in Hamburg? Bitte nach der Definition aus § 2 SGB IX „Behindert“, „schwerbehindert“ und „Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt“ aufschlüsseln und getrennt nach Geschlecht und – soweit möglich – nach Altersstufen darstellen.

5. Wie hoch ist der jährliche Anteil der Leistungsberechtigten nach §1 SGB IX seit dem Jahr 2000 bis heute gemessen jeweils an der Gesamtzahl der Hamburger Bürgerinnen und Bürger? Bitte prozentuale Veränderungen mit angeben.

6. Wie verteilen sich jährlich die Fallzahlen auf stationäre Hilfen und ambulante Hilfen seit dem Jahr 2000 in Hamburg? Bitte prozentuale Veränderungen mit angeben.

7. Wie verteilen sich jährlich die Fallzahlen seit dem Jahr 2000 bis heute in Hamburg auf die vier Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX?

- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

8. Wie haben sich die jährlichen Gesamtkosten der Leistungen zur Teilhabe nach SGB IX seit dem Jahr 2000 bis heute in Hamburg entwickelt? Bitte die prozentuale Veränderungen mit angeben.

8.1 Auf welche Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX teilt sich dieser Betrag wie auf?

8.2 Wie hoch lagen jeweils der Kostenanteil für stationäre Hilfen und der Kostenanteil für ambulante Hilfen?

8.3 Wie hoch war insgesamt der jährliche Kostenanteil, den die Stadt Hamburg seit dem Jahr 2000 bis heute für Leistungen zur Teilhabe nach SGB IX allein trägt? Bitte die prozentualen Veränderungen mit angeben.

8.4 Welche Kostenanteile werden ggf. durch den Bund ganz oder teilweise refinanziert?

8.5 Welche Kostenanteile werden ggf. durch andere Kostenträger ganz oder teilweise refinanziert?

 

C. Werkstätten für Menschen mit Behinderung (u. a. Titel 4650.671.09)

9. Wie viele Plätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt es in Hamburg aktuell und wie hat sich diese Zahl jährlich seit dem Jahr 2000 entwickelt? Bitte die prozentuale Veränderung mit angeben.

10. Wie haben sich die tatsächlichen Fallzahlen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung jährlich seit dem Jahr 2000 in Hamburg entwickelt? Bitte getrennt nach Art der Behinderung darstellen.

10.1 Gab es in diesem Zeitraum ggf. unbesetzte Plätze in Hamburger Werkstätten für Menschen mit Behinderung? Wenn ja, wie viele jeweils jährlich?

11. Wie hoch war die jährliche Anzahl der Neuanträge für Plätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung seit dem Jahr 2000 in Hamburg? Bitte getrennt nach Eintrittsalter und Geschlecht darstellen und so weit möglich ausweisen, aus welchen Schulformen die Antragstellerinnen und Antragsteller kamen.

12. Wie hoch fielen die durchschnittlichen Fallkosten für die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Hamburg seit dem Jahr 2000 jährlich aus? Bitte die prozentuale Veränderung mit angeben.

12.1 Welche Anteile der Kosten für die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung trägt die Stadt Hamburg? Welche Anteile werden ggf. über andere Kostenträger finanziert?

12.2 Wie hoch fielen dieses Kostenbeträge seit dem Jahr 2000 jeweils aus?

13. Wie hoch werden die Gesamtkosten und die Fallkosten für die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Hamburg für die Jahre 2010 bis 2012 jeweils prognostiziert?

14. Gibt es Wartelisten für die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung? Wenn ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Wartezeiten?

15. Wie viele Menschen mit Behinderung und Wohnsitz in Hamburg sind seit dem Jahr 2000 jährlich in den umliegenden Bundesländern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt? Bitte die prozentuale Veränderung mit angeben.

15.1 Aus welchen Gründen werden in Hamburg wohnhafte Menschen mit Behinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Umland beschäftigt?

15.2 Wie hoch fielen die durchschnittlichen Fallkosten für den Besuch einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung außerhalb Hamburgs seit dem Jahr 2000 aus?

15.3 Wie hoch werden die Gesamtkosten und die Fallkosten für die Jahre 2010 bis 2012 jeweils prognostiziert?

15.4 Welch vordringliche Reformvorhaben sieht der Senat oder die zuständige Behörde bezogen auf Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den kommenden Jahren?

 

Finanzierungsanteil der Agentur für Arbeit Hamburg für WfMB

16. Welche Kosten werden im Einzelnen über die Agentur für Arbeit Hamburg für die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung finanziert?

17. Welche weiteren Kostenträger gibt es ggf. neben der Agentur für Arbeit Hamburg und der Stadt Hamburg für die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung?

18. Wie haben sich die über die Agentur für Arbeit Hamburg finanzierten Fallzahlen seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt? (Bitte getrennt nach Art der Behinderung darstellen.)

19. Wie hoch fielen diese Kosten insgesamt seit dem Jahr 2000 jährlich in Hamburg aus?

20. Wie hoch werden die Gesamtkosten und die Fallkosten für die Jahre 2010 bis 2012 jeweils prognostiziert?

 

Unterstützte Beschäftigung

Zum 1. Januar 2009 wurde das neue Förderinstrument eingeführte „Unterstützte Beschäftigung“ (UB) in das Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen als § 38 a eingefügt. Die Agentur für Arbeit Hamburg hat (laut Drs. 19/3287) insgesamt 50 Teilnehmerplätze für den Zeitraum von 1. Juni 2009 bis 31. Mai 2013 eingekauft.

21. Wie viele dieser Plätze konnten bisher besetzt werden?

22. Wie hoch liegen die durchschnittlichen jährlichen Fallkosten?

23. Welche Prognosen liegen für den Platzbedarf der kommenden Jahre vor?

24. In wie vielen Fällen konnte durch die Förderung „Unterstützte Beschäftigung“ die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vermieden werden?

 

 

 

D. Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf die Leistungsform des - gegebenenfalls auch trägerübergreifenden - Persönlichen Budgets. Leistungsträger können sein Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger, Träger der Alterssicherung, Träger der Kriegsopferversorgung, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sozialhilfeträger, Pflegekasse und Integrationsamt. Folgende Leistungen kommen für ein persönliches Budget in Frage: Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW), Wohnassistenz, Personenzentrierte Hilfen für psychisch kranke/seelisch behinderte Menschen, soziale Betreuung bei einer Aids-Erkrankung, Teilhabe am Arbeitsleben, Ergänzende Hilfe zur Pflege, Frühförderung sowie heilpädagogische Leistungen und Hilfen für Familien mit behinderten Kindern, Aufenthalt in Stationären Einrichtungen.

25. Wie viele Menschen erhielten in Hamburg in den Jahren 2008 und 2009 Leistungen zur Teilhabe in Form des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets? Bitte pro Jahr aufschlüsseln nach Leistungsträgern und Leistungsarten.

26. Wie hoch lagen 2008 bzw. 2009 die durchschnittlichen jährlichen Fallkosten?

27. Wie sieht der Ansatz zum Persönlichen Budget für 2010 aus? Bitte aufschlüsseln nach Leistungsarten.

28. In wie vielen Fällen konnten Menschen mit Behinderung durch das persönliche Budget von der stationären in die ambulante Betreuung überführt werden?

 

E. Tagesförderstätten

Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung (ohne psychisch erkrankte/seelisch behinderte Menschen) (Titel 4650.671.11)

29. Wie viele Plätze in Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung (ohne psychisch erkrankte/seelisch behinderte Menschen) gibt es in Hamburg aktuell und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?

30. Wie haben sich die tatsächlichen Fallzahlen jährlich seit dem Jahr 2000 in Hamburg entwickelt? Bitte getrennt nach Art der Behinderung darstellen.

31. Wie hoch fielen die durchschnittlichen Fallkosten für den Besuch einer Tagesförderstätte für Menschen mit Behinderung (ohne psychisch erkrankte/seelisch behinderte Menschen) in Hamburg jährlich seit dem Jahr 2000 aus?

32. Wie hoch war die jährliche Anzahl der Neuanträge für Plätze in Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung (ohne psychisch erkrankte/seelisch behinderte Menschen) seit dem Jahr 2000 in Hamburg?

33. Gibt es Wartelisten für Plätze in Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung (ohne psychisch erkrankte/seelisch behinderte Menschen)? Wenn ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Wartezeiten?

34. Welche Träger bieten Leistungen in diesem Bereich?

35. Welche Prognosen liegen für den Platzbedarf der kommenden Jahre vor?

 

F. Stand der Ambulantisierung: vollstationäre und ambulante Hilfen – Auslastung der Wohnheime für Menschen mit Behinderung und psychisch erkrankte Menschen sowie Übergang in ambulante Hilfen

Vollstationäre Hilfen für geistig oder körperlich behinderte Menschen (ohne psychisch erkrankte/seelisch behinderte Menschen) (Titel 4650.671.12)

36. Wie viele Plätze in Einrichtungen der vollstationären Hilfen gibt es für geistig oder körperlich behinderte Menschen in Hamburg aktuell und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?

37. Welche Träger bieten Leistungen im Bereich der vollstationären Hilfe für geistig oder körperlich behinderte Menschen an?

38. Wie haben sich die tatsächlichen Fallzahlen jährlich seit dem Jahr 2000 in Hamburg entwickelt? Bitte getrennt nach Art der Behinderung und getrennt nach Hilfebedarfsgruppen darstellen.

39. Wie hoch fielen die durchschnittlichen Fallkosten für die Unterbringung von geistig oder körperlich behinderten Menschen in einer Einrichtungen der vollstationären Hilfe in Hamburg seit dem Jahr 2000 aus?

40. Wie viele Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung sind in Einrichtungen der vollstationären Hilfe aktuell außerhalb Hamburgs untergebracht und wie hat sich diese Zahl jährlich seit dem Jahr 2000 entwickelt? Bitte getrennt nach Art der Behinderung und getrennt nach Hilfebedarfsgruppen darstellen.

41. Wie hoch war die jährliche Anzahl der Neuanträge von geistig oder körperlich behinderten Menschen für die Unterbringung in einer Einrichtung der vollstationären Hilfe seit dem Jahr 2000 in Hamburg? Bitte getrennt nach Art der Behinderung und getrennt nach Hilfebedarfsgruppen darstellen.

42. Gibt es Wartelisten für die Unterbringung in einer Einrichtung der vollstationären Hilfe für geistig oder körperlich behinderte Menschen Wenn ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Wartezeiten?

43. Welche Prognosen liegen für den Platzbedarf der kommenden Jahre vor?

 

Vollstationäre und ambulante Hilfen für psychisch kranke/seelisch behinderte Menschen (Titel 4650.671.01)

44. Wie viele Plätze in Einrichtungen der vollstationären Hilfen gibt es in Hamburg für psychisch erkrankte/seelisch behinderten Menschen aktuell und wie hat sich diese Zahl jährlich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

45. Welche Träger bieten Leistungen der vollstationären Hilfen für psychisch erkrankte/seelisch behinderten Menschen in Hamburg und außerhalb Hamburgs für Hamburger Bürgerinnen und Bürger an?

46. Wie haben sich die tatsächlichen Fallzahlen jährlich seit dem Jahr 2000 in Hamburg entwickelt? Bitte getrennt nach Hilfebedarfsgruppen darstellen.

47. Wie hoch fielen die durchschnittlichen Fallkosten für die Unterbringung psychisch erkrankter/seelisch behinderten Menschen in einer Einrichtung der vollstationären Hilfe in Hamburg seit dem Jahr 2000 aus?

48. Wie viele psychisch erkrankte/seelisch behinderte Menschen sind in Einrichtungen der vollstationären Hilfe aktuell außerhalb Hamburgs untergebracht und wie hat sich diese Zahl jährlich seit dem Jahr 2000 entwickelt? Bitte getrennt nach Art der Behinderung und getrennt nach Hilfebedarfsgruppen darstellen.

49. Wie hoch war die jährliche Anzahl der Neuanträge von psychisch erkrankten/seelisch behinderten Menschen für die Unterbringung in einer Einrichtung der vollstationären Hilfe seit dem Jahr 2000 in Hamburg? Bitte getrennt nach Hilfebedarfsgruppen darstellen.

50. Gibt es Wartelisten für die Unterbringung in einer Einrichtung der vollstationären Hilfe (für psychisch erkrankte/seelisch behinderten Menschen? Wenn ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Wartezeiten?

51. Welche Prognosen liegen für den Platzbedarf der kommenden Jahre vor?

 

 

 

Übergang in ambulante Hilfen (Titel 4650 681.08 und Titel 4650.681.04)

52. Wie viele Personen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen welcher Hilfebedarfsgruppe, die in einer stationären Einrichtung wohnten, konnten jährlich seit dem Jahr 2000 in eine ambulante Einrichtung wechseln?

52.1 Durch welche Leistungen wurden die stationären Leistungen abgelöst? Bitte getrennt nach Pädagogischer Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW), Wohnassistenz (WA) und ggf. anderen Leistungen darstellen.

53. Wie viele psychisch erkrankte/seelisch behinderte Menschen, die in einer stationären Einrichtung wohnten konnten jährlich seit dem Jahr 2000 in eine ambulante Einrichtung wechseln?

53.1 Durch welche Leistungen wurden die stationären Leistungen abgelöst? Bitte getrennt nach Personenbezogenen Hilfen für psychisch erkrankte/seelisch behinderten Menschen wie (PPM) und ggf. andere Leistungen darstellen.

54. Wie viele Personen mit welcher Hilfebedarfsgruppe, die zurzeit in einer stationären Einrichtung wohnen, warten aktuell darauf, in eine ambulante Einrichtung wechseln zu können? Bitte getrennt nach a. geistig oder körperlich behinderten Menschen und b. psychisch erkrankten/seelisch behinderten Menschen darstellen.

55. Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit für den Umzug aus einer stationären in eine ambulante Einrichtung? Bitte getrennt nach a. geistig oder körperlich behinderten Menschen und b. psychisch erkrankten/seelisch behinderten Menschen darstellen.

56. Wie viele Plätze in ambulanten Einrichtungen gibt es zurzeit?

56.1 Wie viele Plätze davon sind zurzeit frei bzw. können kurzfristig neu bezogen werden? Bitte getrennt nach Plätzen für a. geistig oder körperlich behinderten Menschen und b. psychisch erkrankten/seelisch behinderten Menschen darstellen.

57. Wie viele Personen welcher Hilfebedarfsgruppe, die in einer ambulanten Einrichtung wohnten, wechselten jährlich seit dem Jahr 2000 in eine stationäre Einrichtung? Bitte getrennt nach a. geistig oder körperlich behinderten Menschen und b. psychisch erkrankten/ seelisch behinderten Menschen darstellen.

58. Wie viele Personen welcher Hilfebedarfsgruppe, die zurzeit in einer ambulanten Einrichtung wohnen, warten aktuell darauf, in eine stationäre Einrichtung wechseln zu können? Bitte getrennt nach a. geistig oder körperlich behinderten Menschen und b. psychisch erkrankten/ seelisch behinderten Menschen darstellen.

59. Wie hoch war die jährliche Anzahl der Neuanträge für die Unterbringung in einer ambulanten Einrichtung seit dem Jahr 2000 in Hamburg? Bitte getrennt nach Plätzen für a. geistig oder körperlich behinderten Menschen und b. psychisch erkrankten/seelisch behinderten Menschen und getrennt nach Hilfebedarfsgruppen darstellen.

60. Welche Träger bieten Leistungen in ambulanten Einrichtungen in diesem Bereich?

60.1 Gibt es Einrichtungen, in denen geistig oder körperlich behinderte Menschen und psychisch erkrankte/seelisch behinderten Menschen gemeinsam ambulant betreut werden? Wenn ja, welche?

60.2 Welche Einrichtungen haben sich auf die Betreuung welcher Gruppen von Menschen mit Behinderung spezialisiert?

61. In welche Höhe wurden unter welchem Haushaltstitel Mittel für den Ausbau ambulanter Betreuungsformen für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Bitte getrennt für a. geistig oder körperlich behinderten Menschen und b. psychisch erkrankten/seelisch behinderten Menschen darstellen.

62. Im Rahmen welcher Programme und Maßnahmen wurde jährlich seit den Jahren 2000 bis heute

- die Förderung geeigneten Wohnraums für ambulante Betreuungsformen bewilligt?

- geeigneter Wohnraum für ambulante Betreuungsformen baulich fertig gestellt?

63. Wie viele Wohnungen stehen in Hamburg heute insgesamt für ambulante Betreuungsformen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung?

64. Im Rahmen welcher Programme und Maßnahmen plant der Senat oder die zuständige Behörde die Förderung geeigneten Wohnraums jährlich bis zum Jahr 2014?

 

Sonstige ambulante Eingliederungshilfen (Titel 4650.681.01)

65. Wie hoch war die jährliche Anzahl der Neuanträge für sonstige ambulante Eingliederungshilfen seit dem Jahr 2000 in Hamburg? Bitte getrennt nach Art der Behinderung und getrennt nach Hilfebedarfsgruppen darstellen.

66. Wie haben sich die tatsächlichen Fallzahlen für sonstige ambulante Eingliederungshilfen seit dem Jahr 2000 in Hamburg entwickelt? Bitte getrennt nach Art der Behinderung und getrennt nach Hilfebedarfsgruppen darstellen.

67. Wie hoch fielen die durchschnittlichen Fallkosten für sonstige ambulante Eingliederungshilfen jährlich in Hamburg seit dem Jahr 2000 aus?

68. Welche Träger bieten Leistungen in diesem Bereich?

69. Welche Prognosen liegen für den Bedarf der kommenden Jahre vor?

 

G. Zuschüsse an nichtstaatliche Stellen für Hilfen an psychisch Kranke (Titel 4650.684.01)

70. Welche Träger oder Projekte erhalten aktuell in welcher Höhe Mittel für die komplementäre sozialpsychiatrische Versorgung?

71. Wie haben sich die Beratungszahlen (Beratungskontakte) in den vergangenen Jahren entwickelt?

72. Welche Prognosen liegen für den Bedarf der kommenden Jahre vor?

 

H. Individuelle Beförderungspauschalen (Titel 4650.681.02)

73. Wie häufig wurden Mittel zur Beförderung behinderter Menschen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft seit dem Jahr 2000 jährlich beantragt und wie oft wurden sie bewilligt?

74. Wie hoch waren die durchschnittlichen jährlich Fallkosten in den Jahren seit 2000?

75. Welche Träger bieten Leistungen in diesem Bereich?

76. Welche Prognosen liegen für den Bedarf der kommenden Jahre vor?

 

I. Neuordnung Eingliederungshilfen in Hamburg – Einführung des Fallmanagement

77. Wie viel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell im Bezirksamt Wandsbek für die Bearbeitung der stationären und teilstationären Leistungen zuständig?

78. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aus der BSG? Wie viele zusätzliche Personalstellen gibt es aktuell?

79. Wie viele Stellen sind besetzt/unbesetzt?

80. Wie viele Fälle werden durchschnittlich pro Sachbearbeiter/in betreut?

81. Wie viele Fälle werden insgesamt durch das Fallmanagement im Bezirksamt Wandsbek betreut?

82. Die Kosten für das Fallmanagement im Bezirksamt Wandsbek wurden laut PM der BSG vom 11. November 2008 für das Jahr 2009 auf rund 1,8 Mio. Euro angesetzt. In welchem Haushaltstitel findet sich dieser Ansatz wieder? Wie weit wurden die angesetzten Mittel ausgeschöpft bzw. überschritten?

83. Wie viel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jetzt in den für den Wohnort zuständigen Bezirksämtern für die Bearbeitung der ambulanten Leistungen zuständig?

 

J. Weiterentwicklung der Eingliederungshilfen im SGB IX

Die 85. und die 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2008 bzw. 2009 haben sich mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen befasst. Hintergrund sind die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe. Dabei sind die Länder federführend in der Verantwortung für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, wobei der Bund sich intensiv an der Diskussion beteiligt. Die 86. ASMK hat im November 2009 einen gemeinsamen Antrag „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ beschlossen, der betont, dass es nicht das „Ziel des Reformvorhabens ist, Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen einzuschränken, zu ihrem Nachteil zu kürzen oder wegfallen zu lassen.“ Die ASMK möchte folgende Fragestellungen vertieft bearbeiten.

- Entwicklung von Maßstäben für praktikable, möglichst bundesweit vergleichbare und auf Partizipation beruhende Verfahren der Bedarfsermittlung und des Teilhabemanagements,

- Trennung der Leistung zum Lebensunterhalt einschließlich Wohnen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe,

- Förderung des (trägerübergreifenden) Persönliches Budgets,

- Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,

- Abgrenzung der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflegeversicherung und zur Hilfe zur Pflege.

84. Gibt oder gab es Gespräche zwischen Senat bzw. zuständiger Behörde und den Trägern der Eingliederungshilfe in Hamburg zu Fragen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfen im SGB IX? Wenn ja, wann, mit welchen Trägern und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, sind diese Gespräche (für wann) geplant?

85. Der gemeinsame Antrag der ASMK „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ spricht von Handlungsstrategien zum Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraums. Wie definiert der Senat bzw. die zuständige Behörde den Begriff eines „inklusiven Sozialraums“?

85.1 Welche Stellen sollen sich mit dem Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraums befassen?

85.2 Welche zeitlichen Planungen gib es hierzu?

85.3 Welche Ressourcen werden zum Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraums benötigt?

86. In einem weiteren, einvernehmlich von der ASMK beschlossenen Antrag „Umsetzung des (neuen) Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ ist festgehalten: „Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist auch das Verhältnis der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und der Umfang der Gewährung von Eingliederungshilfe neu zu bestimmen, da sich beide Bereiche in weit größerem Maß als bisher überschneiden. Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen in der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe neu zu gestalten.“

Welche Haltung nimmt der Senat bzw. die zuständige Behörde in dieser Frage ein?

87. Welche vordringlichen Reformvorhaben sieht der Senat oder die zuständige Behörde im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfen im SGB IX an?

 

K. Haushaltskonsolidierung

In der Pressemeldung zu den Maßnahmen des Senats zur Haushaltskonsolidierung 2010 -2013 vom 27.11.2009 ist festgehalten: „Im Bereich der Eingliederungshilfe werden gemeinsam mit den Betroffenen und den Trägern der unterschiedlichen Leistungen die Anstrengungen zur Modernsierung der Hilfen fortgesetzt: Durch gezielte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfen können Kostensteigerungen von 11 Mio. € entgegen gewirkt werden.“

88. In welchen Bereichen der Leistungen zur Teilhabe meint der Senat bzw. die zuständige Behörde Kostensteigerungen zu vermeiden, indem die Hilfen gezielter und am individuellen Bedarf ausgerichtet werden? Bitte die konkreten Leistungen und die betreffenden Haushaltstitel benennen.

88.1 Welche zeitlichen Planungen gib es hierzu?

Der Senat schildert in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Entwicklung der Deckungs-kreise 45 und 47 des Sozialhaushalts“ Drs. 19/4750, dass im Kapitel 4650 in 2010 14,9 Mio. Euro, in 2011 18,9 Mio. Euro und in 2012 21,9 Mio. Euro Mehrkosten zu erwarten sind, sofern keine Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

89. Welche Maßnahmen erwägt der Senat im Einzelnen, um der prognostizierten Steigerung im Kapitel 4650 entgegen zu wirken?