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Koalitionsvorhaben in der Zuständigkeit der Sozialbehörde: Tricksen, Täuschen, Verbergen – die Geheimniskrämerei von Senator Wersich

Donnerstag, 22.01.2009

Einer Mitteilung der Pressestelle des Senats vom 24. Oktober 2008 anlässlich der Vorstellung des Haushaltsplan-Entwurfs der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) durch Senator Wersich ist zu entnehmen, aus der Koalitionsvereinbarung von CDU und GAL würden rund 100 Vorhaben in der direkten Verantwortung der BSG liegen, an 60 weiteren sei sie beteiligt.

Um diese von der Behörde aufgestellten Behauptungen überprüfen zu können, hat die SPD-Fraktion zwei Anfragen (Drs. 19/1597 und 19/1726) mit der Bitte um konkrete Auflistung der einzelnen Koalitionsvorhaben eingereicht.

Zu den konkreten und sehr einfachen Fragen dieser Anfragen antwortete der Senat bisher aber völlig unzureichend. So heißt es in der Drs. 19/1597:

„1. Für welche Koalitionsvorhaben sieht sich die BSG federführend (oder allein) zuständig?

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) ist federführend mit der Umsetzung aller Vorhaben der laufenden Legislaturperiode befasst, die im Schwerpunkt ihren Aufgabenbereich betreffen. Dies sind im Wesentlichen die im „Vertrag über die Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft“ genannten Maßnahmen aus den Bereichen

• Kindertagesbetreuung,

• Verbraucherschutz,

• Sozialpolitik,

• Pflege, Gesundheit und Drogen,

• Familienförderung, Kinder- und Jugendhilfe und

• Integration.

2. An welchen Koalitionsvorhaben sieht sich die BSG beteiligt?

Die BSG ist beteiligt an der Umsetzung aller Vorhaben, bei denen ihre Zuständigkeit zwar berührt ist, deren Schwerpunkt aber im Aufgabenbereich einer anderen Behörde liegt. Dies betrifft zum Beispiel Maßnahmen in den Handlungsfeldern

• Schule,

• Kultur,

• Wissenschaft,

• Umwelt,

• Verkehr, Stadtentwicklung sowie

• Innen- und Justizpolitik.“

 

 

Und in der Drs. 19/1726 auf die erneuten Fragen zu den Koalitionsvorhaben:

„Siehe Drs. 19/1597 und 19/1500 sowie die dem Haushaltsausschuss der Bürgerschaft zum Haushaltsplan-Entwurf der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 vorliegenden Stellungnahmen des Gesundheitsausschusses, des Ausschusses für Soziales und Gleichstellung und des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses.

Im Übrigen betreffen die gestellten Fragen Details der Entscheidungsvorbereitung zu laufenden Vorhaben und damit den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, über den der Senat keine Auskünfte erteilt.

Soweit beabsichtigte Maßnahmen nicht im Rahmen der von der Bürgerschaft zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel umgesetzt werden können, wird der Senat gegebenenfalls entsprechende Nachbewilligungen beantragen.“

 

In den vom Senat angegeben Drucksachen, Protokollerklärungen, Stellungnahmen und Ausschussberatungen sind die 100 bzw. 160 Koalitionsvorhaben nicht dargestellt worden.

Nachdem sich der Senat nicht in der Lage oder nicht Willens sah, auf die im Kontext des Einleitungstextes stehenden Fragen der Drs. 19/1597 und Drs. 19/1726 zu antworten, möchten wir den nun eine für die korrekte Beantwortung anscheinend notwenige längere Frist von vier Wochen einräumen.

 

Wir fragen daher den Senat:

1. Welches sind die rund 100 Koalitionsvorhaben der Bereiche

Kindertagesbetreuung,

Verbraucherschutz,

Sozialpolitik,

Pflege, Gesundheit und Drogen,

Familienförderung, Kinder- und Jugendhilfe und

Integration,

für die die BSG federführend (oder allein) zuständig ist? (Bitte einzelne Nennung, Darstellung und Zuordnung der rund 160 Koalitionsvorhaben.)

2. Zu welcher der in der Mitteilung der Pressestelle des Senats angesprochenen 100 Koalitionsvorhaben in der Zuständigkeit der BSG steht eine Senatsentscheidung im Raum und für welche der Vorhaben wird auf Behördenebene entschieden werden?

3. Welche der einzelnen in der Mitteilung der Pressestelle des Senats als in die Zuständigkeit der BSG gehörig genannten 100 Vorhaben wurden bereits vollständig umgesetzt bzw. hinsichtlich welcher Vorhaben sind die nötigen Entscheidungen getroffen worden?

4. Welche Haushaltstitel (Haushaltsplan 2009/2010) sind von den 100 Koalitionsvorhaben jeweils betroffen und Mittel in welcher Höhe sind in den jeweiligen Titel für das jeweilige Vorhaben berücksichtigt? (Bitte vorhabensbezogene Auflistung mit dem jeweiligen Haushaltstitel.)

5. Falls hinsichtlich Frage 4. noch keine konkrete titelbezogene Berücksichtigung im Haushaltsplan 2009/2010 erfolgt ist, welche Haushaltstitel wären aus heutiger Sicht nach der Systematik des Haushaltsplanentwurfs 2009/2010 zukünftig betroffen? (Bitte Auflistung je Vorhaben.)

6. In welchem geschätzten finanziellen Umfang sind beziehungsweise wären die jeweiligen Haushaltstitel betroffen?

7. Wie hoch ist der geschätzte Finanzmittelbedarf für die oben genannten Vorhaben insgesamt?

8. Welche Ämter und Abteilungen der BSG sind für die 100 Vorhaben federführend zuständig und beteiligt? (Bitte detaillierte Auflistung je Vorhaben und Kennzeichnung der Federführung und Beteiligung, vorhabensbezogene Auflistung.)

9. Bis wann sollen die 100 Vorhaben umgesetzt werden? (Bitte Umsetzungsplan je Vorhaben.)

10. Welches sind konkret die rund 60 Koalitionsvorhaben, an deren Umsetzung die BSG mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, deren Schwerpunkt aber im Aufgabenbereich einer anderen Behörde wie etwa

Schule,

Kultur,

Wissenschaft,

Umwelt,

Verkehr,

Stadtentwicklung sowie Innen- und Justizpolitik

liegt (Bitte Aufführung der einzelnen Maßnahmen und Zuordnung zu den Behörden.)?

11. Zu welcher der in der Mitteilung der Pressestelle des Senats angesprochenen 60 Koalitionsvorhaben unter Federführung einer anderen Behörde als der BSG steht eine Senatsentscheidung im Raum und welche der Vorhaben werden auf Behördenebene entschieden?