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Kriminalität im Jugendstrafvollzug – Wie viel Gewalt wird in Jugendhaft verübt und wie wird darauf reagiert?

Mittwoch, 19.08.2009

In den vergangenen Jahren ist es in deutschen Jugendhaftanstalten wiederholt zu grausamen und teilweise folgenschweren Misshandlungen junger Gefangener durch Mitgefangene gekommen. Auf die Kleinen Anfragen Drs. 19/3524 und 19/3681 hat der Senat keine fundierten Angaben zum Ausmaß gewalttätiger Auseinandersetzungen in Hamburgs Jugendstrafvollzug machen können; Art der Vorfälle und Schwere der Körperverletzungen werden ebenso wenig erfasst wie die strafrechtlichen Folgen der Geschehnisse. Dabei zeigen die bisher vorliegenden Daten zur Entwicklung der körperlichen Auseinandersetzungen unter Gefangenen, dass Aufmerksamkeit geboten ist:

Körperliche Auseinandersetzungen 2004 2005 2006 2007 2008 2009

(bis 30.6.)

unter Gefangenen (ohne Arrest) 18 26 31 28 34 14

dazu Strafanzeigen von Amts wegen 6 7 11 10 14 11

 

Um dem Senat mehr Zeit zur Rekonstruktion der Vorfälle und ihrer strafrechtlichen Aufarbeitung zu geben, wählen wir nun den Weg einer Großen Anfrage und fragen den Senat:

 

1. Um die Zahlen zur Entwicklung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jugendstrafvollzug einordnen zu können, sind weitere statistische Daten von Interesse.

1.1. Wie haben sich die Zahlen der im Jahresdurchschnitt a) im Jugendvollzug einsitzenden Gefangenen und b) der dort tätigen (Vollzugs-) Bediensteten seit 2004 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln Jugendhaft und Jugendarrest)

1.2. Auf wie viele Gefangene des Jugendstrafvollzuges kam in den einzelnen Jahren seit 2004 jeweils rechnerisch eine körperliche Auseinandersetzung a) unter Gefangenen sowie b) insgesamt, also unter Gefangenen sowie zwischen Gefangenen und Bediensteten?

1.3. Welche Entwicklungen sind bundesweit festzustellen?

a) Welche Erkenntnisse gibt es über die Entwicklung körperlicher Auseinandersetzungen im Jugendstrafvollzug anderer Bundesländer oder bundesweit?

b) Auf wie viele Gefangene kommt bundesweit rechnerisch ein solcher Vorfall?

1.4. Welche Entwicklungen sind im Erwachsenenvollzug festzustellen?

a) Wie hat sich die Zahl der körperlichen Auseinandersetzungen seit 2004 im Männervollzug entwickelt?

b) Auf wie viele Gefangene des erwachsenen Männervollzuges kam in den einzelnen Jahren seit 2004 jeweils rechnerisch eine körperliche Auseinandersetzung unter Gefangenen und insgesamt?

c) Wie viele körperliche Auseinandersetzungen wurden in den einzelnen Jahren seit 2004 im Frauenvollzug gezählt und auf wie viele Gefangene kam jeweils ein Vorfall?

 

1.5. In der Antwort zur Anfrage 19/3681 hat der Senat darauf hingewiesen, dass die dort zu körperlichen Auseinandersetzungen im Jugendvollzug in der JVA Hahnöfersand genannten Daten den Jugendarrest nicht umfassen.

a) Wie hat sich die Zahl der körperlichen Auseinandersetzungen unter Gefangenen bzw. zwischen Bediensteten und Gefangenen seit 2004 im Jugendarrest entwickelt?

b) Auf welche Bereiche beziehen sich die Angaben zu Strafanzeigen in Drs. 19/3524? Sofern der Jugendarrest mit umfasst ist: Wie stellen sich die Daten ohne Jugendarrest dar? Sofern der Jugendarrest nicht umfasst ist, wie hat sich dort das Anzeigenaufkommen entwickelt? (Bitte jeweils aufschlüsseln)

1.6. Die bisher vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Zahl körperlicher Auseinandersetzungen unter Gefangenen im Jugendvollzug in den letzten Jahren deutlich höher liegt bzw. fast doppelt so hoch ist wie im Jahre 2004.

a) Welche Erkenntnisse liegen für die Jahre 2000 bis 2003 vor?

b) Welche Tendenzen sind angesichts dieser Zahlen festzustellen und welche Gründe gibt es dafür?

2. Welche Tendenzen sind bei den Personen der an Auseinandersetzungen Beteiligten festzustellen?

a) Sind die Angreifer und ihre Gegner bzw. Opfer eher jünger (zwischen 15 und 17 Jahre alt), heranwachsend oder jungerwachsen?

b) Sitzen sie in der Regel wegen Gewaltdelikten oder wegen anderer Straftaten ein?

c) Handelt es sich eher um Langstrafler oder haben sie in der Mehrzahl kürzere Freiheitsstrafen zu verbüßen?

d) Sind an den Auseinandersetzungen eher Gefangene des offenen oder des geschlossenen Vollzuges beteiligt?

e) Stammen ihre Familien aus Deutschland oder haben die Beschuldigten bzw. Opfer einen Migrationshintergrund?

3. Die bisher vorliegenden Daten zeigen, dass die Zahl von Amts wegen angezeigter Gewalttätigkeiten unter Gefangenen im Jugendvollzug in den vergangenen Jahren recht kontinuierlich gestiegen ist.

a) Welche Erkenntnisse gibt es über die Gründe dieser Entwicklung?

b) Hat sich insbesondere am Anzeigeverhalten etwas geändert? Hat es Maßgaben gegeben, Gewalttätigkeiten konsequenter zur Anzeige zu bringen als in der Vergangenheit?

4. In der Senatsantwort Drs. 19/3681 wird betont, im Jugendvollzug werde „auf jede körperliche Auseinandersetzung unabhängig von der Art und/oder Schwere des Delikts mit dem Ziel reagiert, sie mit geeigneten spezial- und generalpräventiven Maßnahmen zukünftig zu verhindern“. Um welche Maßnahmen kann es sich dabei im Einzelnen handeln? Werden bei Wiederholungstaten besondere Konsequenzen ergriffen?

5. Welche der 151 vom Senat für die Jahre 2004 bis Mitte 2009 aufgeführten körperlichen Auseinandersetzungen unter Gefangenen im Jugendvollzug (ohne Jugendarrest) hatten welche Konsequenzen? Bitte für die einzelnen Vorfälle möglichst detailliert (aber selbstverständlich anonymisiert) angeben,

a) wie sich die jeweilige Auseinandersetzung dargestellt hat, d. h. wann und aus welchem Anlass es zu welchen Gewaltausübungen kam, wie viele Gefangene daran als Täter oder Opfer beteiligt waren, auf welche Weise die Auseinandersetzung beendet wurde (Eingreifen Dritter?) und welche Verletzungen das Opfer ggf. davongetragen hat,

b) mit welchen pädagogischen oder anderweitigen Maßnahmen (zum Beispiel Anti-Aggressionstrainings) auf das Ereignis reagiert wurde und mit welchem Erfolg,

c) wer zu welchem Zeitpunkt Strafanzeige wegen welcher Delikte erstattet hat bzw. aus welchen Gründen auf eine Anzeige verzichtet wurde,

d) zu welchem Zeitpunkt die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist, wann die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgeschlossen und welche Entscheidung sie aus welchen Gründen getroffen hat (bitte bei Einstellungen Rechtsgrundlage nennen),

e) wann ggf. welches Gericht über eine Anklageeröffnung entschieden hat, wann etwaige Verhandlungen stattgefunden haben und zu welchem Zeitpunkt welche gerichtlichen Entscheidungen ergangen und rechtskräftig geworden sind,

f) welche Strafen oder anderen Sanktionen das Gericht im Ergebnis ausgesprochen hat und wie ihnen Folge geleistet wurde.

 

Nach den bisher vom Senat genannten Zahlen haben sich die körperlichen Auseinandersetzungen im Jugendvollzug, an denen sowohl Gefangene als auch Bedienstete beteiligt waren, und die diesbezüglichen Strafanzeigen wie folgt entwickelt:

2004 2005 2006 2007 2008 2009

(bis 30.6.)

Körperliche Auseinandersetzungen

… unter Gefangenen und Bediensteten 2 3 5 1 1 0

Strafanzeigen

… Gefangener gegen Bedienstete 0 2 1 0 1 0

… von Amts wegen gg. Bedienstete 1 1 2 0 1 0

… von Amts wegen gg. Gefangene 1 1 0 1 1 0

 

6. Welche der zwölf vom Senat für die Jahre seit 2004 aufgeführten körperlichen Auseinandersetzungen unter Gefangenen und Bediensteten im Jugendvollzug (ohne Jugendarrest) hatten welche Konsequenzen? Bitte für die einzelnen Geschehnisse möglichst detailliert (aber selbstverständlich anonymisiert) angeben,

a) was zu welchem Zeitpunkt vorgefallen ist, d. h. aus welchem Anlass es zu welchen Gewaltausübungen kam, wer daran als Täter oder Opfer beteiligt war und welche Verletzungen das Opfer ggf. davongetragen hat,

b) mit welchen pädagogischen oder anderweitigen Maßnahmen (zum Beispiel Anti-Aggressionstrainings oder psychologische Unterstützungsangebote) auf das Ereignis reagiert wurde und mit welchem Erfolg,

c) wer wann Strafanzeige wegen welcher Delikte erstattet hat bzw. aus welchen Gründen auf eine Anzeige verzichtet wurde,

d) welchen Lauf etwaige Strafverfolgungsmaßnahmen genommen haben, wann Staatsanwaltschaft und Gerichte jeweils welche Entscheidungen getroffen haben, und

e) welche Sanktionen strafrechtlicher oder disziplinarischer Natur im Ergebnis ausgesprochen wurden.

7. Gibt es Gefangene, die – als Opfer oder als Beschuldigter – an mehreren der zu Ziffer 5 und 6 genannten Vorfälle beteiligt waren? Um welche Geschehnisse handelt es sich jeweils und was wurde dem Gefangenen angetan oder vorgeworfen?