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Lagebild zur Organisierten Kriminalität und ihrer Bekämpfung in Hamburg im Jahr 2009

Mittwoch, 11.08.2010

Anders als andere, auch CDU-geführte Landesregierungen, hat sich der Senat bisher geweigert, von sich aus in einer gesonderten Berichterstattung über die Lage zur organisierten Kriminalität und ihrer Bekämpfung in Hamburg zu informieren. Zur Aktualisierung der Daten aus Drs. 18/5210, 18/5910, 19/257 und 19/3821 fragen wir den Senat:

 

I. Allgemeine Lagedarstellung der OK in Hamburg

1. Anzahl der Ermittlungsverfahren im Jahr 2009

1.1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden insgesamt im Jahr 2009 dem Kriminalitätsfeld der Organisierten Kriminalität zugeordnet?

1.2. Im November 2008 haben die Senatsvertreter gegenüber dem Innenausschuss zugesagt, im Rahmen der Berichterstattung über die Polizeiliche Kriminalstatistik in einem Exkurs auf den Bereich der Organisierten Kriminalität einzugehen. Welche Ausführungen hat es bei welcher Gelegenheit zur Entwicklung der Lage im Jahr 2009 gegeben?

1.3. Inwiefern und wann hat es bei den Bediensteten der Strafverfolgungsbehörden in Hamburg, die auf die Bekämpfung Organisierter Kriminalität spezialisiert sind, in 2009 eine Rotation oder sonst Personalwechsel gegeben?

 

2. Delikts- und Kriminalitätsbereiche

2.1. Welchen Delikts- und Tätigkeitsbereichen sind die OK-Verfahren aus dem Jahr 2009 zuzurechnen?

2.2. Welche Kriminalitätsbereiche stellten im Jahr 2009 den Schwerpunkt der Organisierten Kriminalität dar? Welche Kriminalitätsbereiche wiesen insgesamt die höchsten Verfahrenszahlen auf? (Bitte im Vergleich zum Vorjahr darstellen).

2.3. Konnten in den vergangenen Jahren Entwicklungen bzw. Tendenzen festgestellt werden? Wenn ja, welche?

2.4 Wir viele der OK-Verfahren aus dem Jahr 2009 sind der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen?

2.5. Gibt es Unternehmen, die im Zusammenhang mit OK gesondert beobachtet werden? Um wie viele Firmen handelt es sich?

 

 

 

3. OK-Relevanz der Verfahren

Nach der bundeseinheitlichen Definition aus dem Jahr 1990, die Grundlage für die Erhebung von OK-Verfahren ist, ist „Organisierte Kriminalität … die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Der Begriff umfasst nicht Straftaten des Terrorismus.“

3.1. Welchen Alternativen bzw. Varianten a) bis c) der bundeseinheitlichen Definition waren den Verfahren jeweils zuzuordnen, die im Jahr 2009 in Hamburg registriert worden sind? (Bitte Anzahl der Fälle sowie in Prozent darstellen, ggf. in Mehrfachnennung.)

3.2. Wie oft war das Merkmal „unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen“ einschlägig?

3.3. Wie oft war das Merkmal „unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel“ einschlägig?

3.4. Wie oft war das Merkmal „unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft“ einschlägig? In welchem Verhältnis stellt sich die Einflussnahme auf die verschiedenen Zielmedien dar?

3.5. Konnten hinsichtlich der verschiedenen Merkmale in den vergangenen Jahren bestimmte Tendenzen festgestellt werden? Wenn ja, welche?

 

II. Schäden, Gewinne und Vermögensabschöpfung der OK in Hamburg

1. Wie hoch ist die geschätzte, durch Organisierte Kriminalität entstandene Schadenssumme im Jahr 2009?

2. Welcher Betrag ist dem Bundeskriminalamt für das Jahr 2009 als krimineller Gewinn gemeldet worden (bzw. wird dem BKA für das Jahr 2009 gemeldet werden)?

3. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 bei Verfahren der Organisierten Kriminalität Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durchgeführt?

4. In welchen Deliktsbereichen lag der Schwerpunkt der Gewinnabschöpfungsmaßnahmen?

5. In welcher Höhe wurden im Jahr 2009 insgesamt – aus allen Verfahrensbereichen – Vermögenswerte beschlagnahmt und wie hoch war der Anteil, der aus Verfahren der organisierten Kriminalität resultierte, und auf welche Umstände ist die Entwicklung zurückzuführen? Wie hoch war die vorläufig gesicherte Summe pro OK-Verfahren im Mittel?

6. In welcher Höhe konnten im Jahr 2009 Vermögenswerte endgültig der Staatskasse zugeführt werden und welche Angaben können zur Höhe des Anteils gemacht werden, der aus Verfahren gegen die organisierte Kriminalität resultiert?

 

III. Struktur der OK-Tatverdächtigen in Hamburg

1. Gegen wie viele Personen ist im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität im Jahr 2009 ermittelt worden?

 

2. Gegen wie viele Personen konnten im fraglichen Zeitraum freiheitsbeschränkende bzw. -entziehende Maßnahmen erlassen bzw. vollstreckt werden? Wie viele Festnahmen gab es im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der Ermittlung gegen die Organisierte Kriminalität? Wie viele Haftbefehle konnten erlassen werden?

3. Welchen Nationalitäten gehörten die Personen an, gegen die im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität ermittelt worden ist? (Bitte in Prozent darlegen.)

4. Welche polizeilichen Erfahrungen und Einschätzungen gibt es im Hinblick auf die Herkunft Tatverdächtiger und die Aktivitäten bestimmter Gruppen in bestimmten Kriminalitätsbereichen?

5. Von insgesamt wie vielen Tatverdächtigen waren wie viele zur Tatzeit bewaffnet? Welchen Nationalitäten gehörten die bewaffneten Tatverdächtigten an?

6. Wie viele Personen, gegen die im Jahr 2009 im Zusammenhang mit OK-Verfahren ermittelt wurde, hatten eine abweichende Geburtsnationalität? (Bitte als Zahl und in Prozent darstellen.)

7. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Tatverdächtigen, die eine abweichende Geburtsnationalität aufweisen und um welche abweichenden Geburtsnationalitäten handelt es sich? (Bitte als Zahl und in Prozent darstellen.)

 

IV. Hervorzuhebende Tathandlungen bzw. Erkenntnisse

1. Konnten bei den im Jahr 2009 bearbeiteten OK-Verfahren Verbindungen zu ausländischen Organisationen festgestellt werden? Wenn ja, in wie vielen Fällen, und welche Angaben können über die Organisationen und Herkunftsstaaten gemacht werden?

2. Gab es im fraglichen Zeitraum Vorkommnisse in Justizvollzugsanstalten, die darauf schließen ließen, dass ein inhaftierter Tatverdächtiger von Organisationen oder Tätergruppen unterstützt bzw. betreut wird (z.B. durch Gestellung von Rechtsanwälten, finanzielle Unterstützung eines Inhaftierten oder seiner Familie)? Wenn ja, in wie vielen Fällen konnte eine solche Unterstützung bzw. Betreuung nachgewiesen werden?

 

V. Verfahrensbezogene Erkenntnisse

1. Polizeiliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2009

1.1. Welche Sachverhalte lagen den im Jahr 2009 abgeschlossenen Verfahren zugrunde? (Bitte einzeln darstellen.)

1.2. Aufgrund welcher Erkenntnisse wurden die Ermittlungsverfahren eingeleitet? Aufgrund von Hinweisen aus anderen Verfahren? Aufgrund von Anzeigen? Aufgrund von eigenständigen Ermittlungen? Welches war der häufigste Grund für die Verfahrenseinleitung?

1.3. Wie lang war bei den im Jahr 2009 abgeschlossenen Verfahren die durchschnittliche Verfahrensdauer in der polizeilichen Bearbeitung von OK-Fällen? (Bitte im Mittel darstellen.)

1.4. Wie hoch war der Personaleinsatz der Polizei im Rahmen der Ermittlungen gegen Organisierte Kriminalität im Jahr 2009?

1.5. Hat sich der Personaleinsatz in 200 zum Vorjahr verändert? Wenn Ja, wie?

 

a. Wie viele dieser Veränderungen im Personaleinsatz beruhen auf rein organisatorischen Veränderungen? Welche organisatorischen Veränderungen waren es im Einzelnen?

b. Welche Planungen oder Entscheidungen gibt es, ob zukünftig mehr oder weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die OK-Bekämpfung zuständig sein werden?

c Welche Dienststellen der Polizei Hamburg sind schwerpunktmäßig mit der Verfolgung und Aufklärung von OK befasst?

d. Mit wie vielen Bediensteten welcher Besoldungsgruppe sind diese Dienststellen jeweils zu den Stichtagen 1. Januar 2009 und 1. Juli 2009 sowie am 1. Januar 2010 besetzt gewesen?

e. Welche weiteren Deliktsgruppen werden durch die unter 1.5.c) genannten Dienststellen noch bearbeitet?

 

2. OK-Verfahren der Staatsanwaltschaft im Jahr 2009

2.1. Wie viele OK-Verfahren wurden im Jahr 2009 durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet?

2.2. Welche Dienststellen der Staatsanwaltschaft Hamburg beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit der Verfolgung und Aufklärung von OK-Delikten?

2.3. Mit wie vielen Bediensteten welcher Besoldungsgruppe sind diese Dienststellen jeweils zu den Stichtagen 1. Januar 2009 und 1. Juli 2009 sowie am 1. Januar 2010 besetzt gewesen?

2.4. Welche Planungen oder Entscheidungen gibt es, ob zukünftig mehr oder weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die OK-Bekämpfung zuständig sein werden?

2.5. Welche weiteren Deliktsgruppen werden durch die unter 2.2. genannten Dienststellen noch bearbeitet?

2.6. Gegen wie viele Personen wurde durch die Staatsanwaltschaft ermittelt? (Bitte aufzeigen, wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte durchgeführt wurden bzw. werden.)

2.7. Welche OK-Abteilungen der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2009 mit den Ermittlungen betraut und in wie vielen Fällen waren auch andere Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaft, z.B. die Abteilungen für Wirtschaftskriminalität bzw. Steuerfahndung oder für Betäubungsmittelkriminalität, an der Bearbeitung der Verfahren beteiligt?

2.8. Wie viele staatsanwaltliche Verfahren konnten im Jahr 2009 mit welchem Ergebnis abgeschlossen werden? Gegen wie viele Personen wurde im Rahmen wie vieler Verfahren Anklage erhoben?

2.9. Wie lang war die durchschnittliche Dauer der staatsanwaltlichen Verfahren in OK-Fällen im Jahr 2009?

2.10. Aus den im Jahr 2007 als polizeilich abgeschlossenen gemeldeten 17 OK-Verfahren waren laut Senat (Drs. 19/3821 Seite 10) insgesamt 43 Verfahren mit 121 Beschuldigten entstanden. Davon endeten die Verfahren gegen 43 Beschuldigte mit Einstellungen, ein Verfahren wurde an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben und 74 Fälle endeten mit Anklagen bzw. Strafbefehlsanträgen.

a) Gegen drei der vormals 121 Beschuldigten waren die Verfahren im Zeitpunkt der Se-

 

natsauskunft Drs. 19/3281 – Anfang September 2009 – noch offen. Warum waren sie noch nicht abgeschlossen, wann und wie wurden diese erledigt?

b) Sind sämtliche der Verfahren zu den 67 Anklagen und sieben Strafbefehlen mittlerweile abgeschlossen? Soweit nein, inwieweit nicht, um welchen Sachverhalt geht es jeweils und wie kam es zu den Verzögerungen im Strafverfahren?

2.11. Im Jahr 2008 wurden laut Senatsauskunft bei der Staatsanwaltschaft 35 Verfahren abgeschlossen; dabei wurden 68 Personen angeklagt und gegen zwei weitere Beschuldigte wurden Strafbefehle beantragt. Inwieweit sind diese Strafverfahren mittlerweile abgeschlossen?

 

3. Gerichtsverfahren zur Organisierten Kriminalität im Jahr 2009

3.1. Wie viele Gerichtsverfahren wurden im Jahr 2009 bearbeitet und welche Angaben können dazu gemacht werden, inwieweit darunter Großverfahren waren?

3.2. Wie viele Gerichtsverfahren konnten im Jahr 2009 mit welchem Ergebnis abgeschlossen werden? Wie viele Verurteilungen wurden im Rahmen wie vieler OK-Verfahren gegen wie viele Personen ausgesprochen? Wie häufig kam es zu Freisprüchen, zu welchen Freiheitsstrafen, zu Geldstrafen und zur Aussetzung zur Bewährung (bitte darstellen wir zuletzt in Drs. 19/3821 unter V. 3.2.)

3.3. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2009 eingestellt (bitte angeben Einstellungen mangels Beweisen, aus Rechtsgründen, wegen Geringfügigkeit oder als unwesentliche Nebenstraftaten)?

3.4. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im fraglichen Zeitraum und welcher Zeitraum ist durchschnittlich zwischen Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens vergangen?

 

4. Zeugenschutz- und Beweissicherungsmaßnahmen

4.1. Wie viele Personen wurden im Rahmen der OK-Verfahren im Jahr 2009 in offizielle Zeugenschutzprogramme aufgenommen?

4.2. In wie vielen OK-Verfahren sind im fraglichen Zeitraum verdeckte Maßnahmen zur Beweissicherung durchgeführt worden und um welche Maßnahmen handelte es sich?

4.3. Wie wird auf Seiten des Senats die Notwendigkeit beurteilt, angesichts der besonderen Schwierigkeiten bei der OK-Ermittlung besondere Ermittlungsmethoden einzusetzen, wie z.B. verdeckte Ermittler und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen?