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Last-Minute Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst

Dienstag, 14.12.2010

Der Senatsantwort Drs. 19/7316 ist zu entnehmen, dass der schwarz-grüne Senat im Zeitraum ab Beginn der 19. Wahlperiode bis zum August 2010 in 24 Fällen entschieden hat, von der Ausschreibungspflicht für Stellen ab der Besoldungsstufe A15 bzw. Entgeltgruppe E15 abzuweichen. So wurden in BSB und BSU acht hochrangige Positionen ohne Ausschreibung besetzt, in Senatskanzlei und Personalamt fünf sowie weitere elf in CDU-geführten Behörden.

Am Wochenende 27./28. November 2010 hat die Grün-Alternative Liste die Koalition mit der CDU aufgekündigt und die CDU-Fraktion hat beschlossen, in der Bürgerschaft die vorzeitige Beendigung der 19. Wahlperiode zu beantragen.

Dennoch hat die Innenbehörde offenbar zum 1. Dezember 2010 eine neue Funktion für einen persönlichen Referenten des für Sport zuständigen Staatsrats geschaffen und mit einem früheren CDU-Bürgerschaftsabgeordneten besetzt. In der Senatskanzlei wurde zeitgleich eine neue Funktion eines so genannten Beraters des Ersten Bürgermeisters für politische Grundsatzfragen geschaffen und besetzt, die vergleichbar mit Besoldungsgruppe B8 vergütet wird (Drs. 19/7934, 19/8089).

 

Mit Blick auf Funktionen, die mindestens mit Besoldungsgruppe A13 oder vergleichbar vergütet werden, fragen wir den Senat und bitten jeweils um

• genaue Bezeichnung der jeweils betroffenen Stellen / Dienstposten / Funktionen (ab A13 oder vergleichbar und aufsteigend) in den einzelnen Behörden und Landesbetrieben

• unter Angabe des Zeitraums, wie lange die Funktion nicht besetzt war, bzw. ob es sich um eine neu geschaffene Position handelt

• unter Angabe der Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe oder des Honorars

• sowie unter Angabe etwaiger vorangegangener oder laufender, verwaltungsinterner oder öffentlicher Ausschreibungsverfahren und deren Ergebnis/Sachstand:

1. Gibt es Positionen auf Senatsseite, deren Besetzung bis zum letzten Wochenende im November 2010 vorgesehen war, die aber mit Blick auf das vorzeitige Ende der Wahlperiode nicht mehr besetzt werden? Um welche Stellen handelt es sich und inwieweit gab oder gibt es Ausschreibungsverfahren?

2. Sind vorgesehene Einstellungen, Ernennungen oder Beförderungen mit Blick auf die vorgezogenen Neuwahlen ausgesetzt oder beendet worden? Welche und inwieweit hat es Ausschreibungsverfahren gegeben?

3. Welche Einstellungen hat es seit dem 29. November 2010 gegeben und welche Einstellungen sind derzeit noch bis zum 1. März 2011 (einschließlich) vorgesehen? Zu welchem Zeitpunkt wurden bzw. werden sie wirksam, welche Befristungen gibt es und wann waren sie vereinbart worden?

4. Welche Beförderungen (Ernennungen, Hebungen etc.) hat es seit dem 29. November 2010 gegeben und welche sind derzeit noch bis zum 1. März 2011 vorgesehen? Zu welchem Zeitpunkt wurden bzw. werden sie wirksam und wann waren sie zugesagt worden?

5. Hat es im Zeitraum seit dem 29. November 2010 vergleichbare Neueinstellungen oder entsprechende personelle Veränderungen in öffentlichen Unternehmen gegeben oder sind solche bis zum 1. März 2011 vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln)

6. Wie viele Entscheidungen, von der Ausschreibungspflicht für Stellen ab der Besoldungsgruppe 15 bzw. Entgeltgruppe 15 abzusehen, hat es seit der Senatsantwort zu Drs. 19/7316 (erste, beanstandete Fassung vom 24.09.2010) gegeben? (Bitte Angaben wie in Drs. 19/7316 (Neufassung der Senatsantwort vom 26.11.2010) aufgeschlüsselt fortführen)