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Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente: Wie nutzt Hamburg den gestiegenen Gestaltungsspielraum – Wie ist Hamburgs Arbeitsmarkt in der Krise gerüstet?

Mittwoch, 07.10.2009

BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/

19. Wahlperiode

Große Anfrage

der Abgeordneten Elke Badde, Karl Schwinke, Ingo Egloff, Arno Münster,

Wolfgang Rose, Andrea Rugbarth (SPD) und Fraktion

Betr.: Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente: Wie nutzt Hamburg den

gestiegenen Gestaltungsspielraum – Wie ist Hamburgs Arbeitsmarkt in der Krise gerüstet?

Vor fast fünf Jahren wurde die Grundsicherung für Arbeitssuchende eingeführt und die team.arbeit.hamburg hat ihre Arbeit aufgenommen. Nach vier Jahren wurde Bilanz gezogen und eine Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorgenommen. Erfolglose oder wenig genutzte Instrumente wurden gestrichen, Einzelregelungen sind weggefallen bzw. wurden zusammengefasst. Wichtigstes Ziel der Neuausrichtung ist es, den ganzheitlichen Ansatz in der Arbeitsmarktpolitik zu stärken. Zudem wurde die Handlungskompetenz vor Ort gestärkt.

Mit der Einführung eines Vermittlungsbudgets können einzelne Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeits- und Ausbildungssuchende besser unterstützt werden. Die Kompetenz der Vermittlungskräfte vor Ort wurde dadurch gestärkt, ihnen ein größerer Handlungsspielraum gegeben, der es ihnen ermöglicht, flexibler und am Einzelfall orientiert Hilfestellung zu leisten. Die meisten Arbeitslosen lassen sich nicht in ein Schema pressen. Sie sind unterschiedlich, sowohl in ihren Stärken als auch in den Hemmnissen, die ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren. Deshalb erfordert es neben einem vorgegebenen Instrumentenkasten erprobter Maßnahmen auch passgenaue Angebote, die nur mit der Kenntnis der Rahmenbedingungen vor Ort gewährt werden können

Die „Freie Förderung“ (§ 16f SGB II) ermöglicht es der team.arbeit.hamburg seit Beginn diesen Jahres einen begrenzten Teil des Haushaltsansatzes für Eingliederungsleistungen einzusetzen, um die bestehenden Möglichkeiten zu erweitern. Zudem wurde ein lebenslanger Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss geschaffen.

Die Förderung von Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit wurde eigenständig geregelt und durch gezielte Hilfen für notwendige Anschaffungen ergänzt.

Gezielte Arbeitsmarktmaßnahmen, insbesondere die Förderung der Kurzarbeit, haben die Zahl der Arbeitslosen unter dem Einfluss der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in Deutschland bisher nicht so stark ansteigen lassen, wie von vielen befürchtet. Massenentlassungen sind bisher weitestgehend ausgeblieben. Im September waren die Zahlen, saisonal üblich, leicht rückläufig – ein hoffnungsfrohes Zeichen, aber kein Grund für Entwarnung. Viele Prognosen sehen weiterhin einen dramatischeren Anstieg der Arbeitslosigkeit für das kommende Frühjahr voraus – wenn auch in unterschiedlichen Ausmaß. Es muss im Bund wie in Hamburg alles getan werden, damit die Pessimisten nicht recht behalten.

Dabei geht es nicht nur darum, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und Entlassungen zu verhindern. Es herrscht große Zurückhaltung bei Neueinstellungen. Dies macht es für Erwerbslose, insbesondere für die, die schon länger ohne Erwerbstätigkeit sind, zunehmend schwerer, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und eine reguläre Beschäftigung zu finden. Seit Juni steigt in Hamburg die Zahl der Langzeitarbeitslosen. Diese dürfen nicht aus dem Blick geraten. Die Anstrengungen müssen verstärkt werden, ihnen eine reale Chance zu geben, um je nach Voraussetzungen kurzfristig oder zumindest mittelfristig, eine existenz-sichernde Beschäftigung zu finden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Umsetzung der bisherigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente in 2009

1.1. Wie viele Kundinnen und Kunden der team.arbeit.hamburg haben 2009 an welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Maßnahme, Soll- und Ist-Zahlen, pro Maßnahme eingesetzte Mittel und in Tabellenform darstellen)

1.2. Bei welchen dieser Instrumente gab es bisher in 2009 starke Abweichungen der Soll-Zahlen von den ursprünglichen Planungen? Was waren hierfür die Gründe?

1.3. Welches der Instrumente hält der Senat für geeignet, insbesondere diejenigen Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die einen besonders hohen Anteil an Langzeitarbeitlosen aufweisen, insbesondere Alleinerziehende und Migrantinnen und Migranten?

1.3.1. Sind für diese im Rahmen der jeweiligen Instrumente bestimmte Kontingente vorgesehen? Wenn ja, wie hoch waren diese bisher in 2009?

1.3.2. Wurden für diese im Rahmen bestimmter Instrumente spezielle zielgruppenspezifische Maßnahmen entwickelt? Wenn ja, welche sind dies? In welchem Umfang wurden sie 2009 bisher eingesetzt?

1.4. Welcher der in 2008 und in den Vorjahren eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden 2009 nicht mehr eingesetzt oder stark reduziert? Welche Gründe gab es hierfür?

1.5. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2009 beim „Hamburger Modell“?

1.5.1. Wie viele Anträge wurden bisher gestellt?

1.5.2. Wie viele Anträge wurden bisher zurückgezogen?

1.5.3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt?

1.5.4. Auch wenn die Daten von der Bundesagentur für Arbeit nicht im Detail erfasst werden, welche Angaben kann der Senat über die Teilnehmerstruktur beim Hamburger Modell machen?

1.4. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2009 beim Programm zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen?

1.5. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2009 im Programm „Förderung von Kleinstunternehmen“ (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Art des Leistungsbezugs)?

1.6. Wie viele Auszubildende wurden 2009 bisher im Rahmen einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung nach § 235b SGB III gefördert?

1.7. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2009 im Programm „Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger“ (QuAS)?

1.8. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2009 im Projekt „mitnmang“ der team.arbeit.hamburg? Welche Maßnahmen wurden bei diesen Förderfällen im Einzelnen ergriffen?

1.9. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden in den letzten vier Jahren in Hamburg ausgestellt? (Bitte nach Jahren und Rechtskreis SGB II und SGB III getrennt aufführen)

1.9.1. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden jeweils eingelöst? (Bitte nach Jahren und Rechtskreis SGB II und SGB III getrennt aufführen)

1.9.2. In wie vielen Fällen wurde auch die zweite Tranche ausbezahlt? (Bitte nach Jahren und Rechtskreis SGB II und SGB III getrennt aufführen)

1.9.3. Wie hoch ist die Vermittlungsquote über den Vermittlungsgutschein im Vergleich zur Vermittlungsquote der team.arbeit.hamburg und der Bundesagentur für Arbeit in Hamburg?

1.9.4.Wie beurteilt der Senat das Instrument Vermittlungsgutschein?

 

2. Stärkung der Berufs- und Weiterbildung

2.1. Wie viele Bildungsgutscheine wurden 2009 bisher von der team.arbeit.hamburg vergeben?

2.1.1. Wie viele dieser Bildungsgutscheine wurden bisher eingelöst?

2.1.2. Wie beurteilt der Senat die Verbesserung der Integrationschancen auf den Arbeitsmarkt durch Bildungsgutscheine?

2.1.3 Wurde, wie vom Leiter der team.arbeit.hamburg in Aussicht gestellt, eine stärkere Umsteuerung in Richtung Bildungsgutscheine vorgenommen?

2.2. Wie viele Förderungen der „Qualifizierung von Arbeitskräften auf neuen Arbeitsplätzen“ gab es bisher in 2009 (Bitte sowohl die Zahl der Arbeitsplätze als auch der geförderten Unternehmen angeben)?

2.2.1. Wie viele Förderungen wurden durch die veränderten Kriterien der Richtlinie zur „Qualifizierung von Arbeitskräften auf neuen Arbeitsplätzen“ möglich?

2.2.2. In welchen Branchen erfolgte diese Förderung vorrangig?

2.3. Wie weit ist inzwischen die Entwicklung von Weiterbildungsbausteinen in der beruflichen Bildung vorangeschritten, die den Richtlinien des Bildungssparens entsprechen? Für welche Wirtschaftscluster wurden sie entwickelt?

2.4. Wie ist der Stand der Qualitäts- und Standardsicherung für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb von Betrieben?

 

3. Anzahl, Ausrichtung und Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten

3.1. Wie ist der aktuelle Stand der Anzahl von Arbeitsgelegenheiten in Hamburg (Stichtag 1.9.09)?

3.1.1 Wie viele der Stellen entfallen dabei auf die Bereiche

3.1.1.1. Kooperationsarbeitsplätze?

3.1.1.2. Regiearbeitsplätze?

3.1.1.3. AGH für Ü-25-Jährige?

3.1.1.4. AGH für U-25-Jährige?

3.1.2. Um wie viele Stellen sind die AGH seit dem 1.10.2008 abgesenkt worden? Wie viele der gestrichenen Stellen entfallen dabei auf den Bereich der

3.1.2.1. Kooperationsarbeitsplätze?

3.1.2.2. Regiearbeitsplätze?

3.1.2.3. AGH für Ü-25-Jährige?

3.1.2.4.AGH für U-25-Jährige?

3.2. Die zentrale Zuweisung und Buchung sowie Abrechnung der Arbeitsgelegenheiten wurde zum 1.1.09 an die team.arbeit.hamburg zurückübertragen.

3.2.1. Wie hat sich der Belegungsverlauf der Maßnahmen bei U 25 und Ü 25 in den einzelnen Job-Centern seit dem 1.1.09 entwickelt (Bitte analog zur Drs. 19/2493)?

3.2.2. Wie hat sich der Belegungsverlauf bei den einzelnen Trägern seit dem 1.1.09 entwickelt? (Bitte analog zu Drs. 19/2493)

3.3. Gemäß der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und GAL sollen 3.000 der 5.000 jüngst ausgeschriebenen Arbeitsgelegenheiten auf Regiearbeitsplätzen unmittelbar stadtteilbezogen angeboten werden. Das Interessenbekundungsverfahren war am 13.07.09 beendet, die Bewerbungen gingen anschließend zur Bewertung in die Bezirksämter.

3.3.1. Liegen inzwischen die Bewertungen durch die Bezirksämter vor?

Wenn ja,

3.3.1.1. decken sich die Bewertungen durch die Bezirksämter mit den vormals durch die BWA und die team.arbeit.hamburg vorgenommenen Bewertungen? Wenn nein, wo bestehen Unterschiede?

3.3.1.2. Wie umfangreich sind die Bewertungen der Bezirksämter für die einzelnen Projektvorschläge?

3.3.2. Sind die Entscheidungen zur Vergabe der einzelnen Projekte bereits getroffen worden?

Wenn ja,

3.3.2.1. Welche Projekte mit Stadtteilbezug haben den Zuschlag für die kommende Förderperiode bekommen? (Bitte nach Bezirken, Stadtteilen, Trägern und Anzahl der AGH, AGH Ü 25, AGH U 25) aufschlüsseln)

3.3.2.2. Welche Kriterien waren ausschlaggebend für die Entscheidung?

3.3.2.3. Hat eine Evaluation der bestehenden Projekte im Hinblick auf

- die Integrationschancen

- den Zielgruppenbezug

- die Auswirkungen auf das Quartier stattgefunden?

Wenn ja, wie sind diese Ergebnisse in die Bewertung eingeflossen?

Wenn nein, warum nicht?

3.3.2.4. Wie viele der jetzt bewilligten Projekte wurden bereits nach dem letzten IBV gefördert und welche sind dies im Einzelnen?

3.3.2.5. Wie viele der jetzt bewilligten Projekte sind neu in der Förderung und welche sind dies im Einzelnen?

3.3.2.6. Wenn nein, warum wurde noch keine Entscheidung getroffen und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

3.4. Arbeitsgelegenheiten müssen die Kriterien, öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität erfüllen. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Juli 2009 eine aktualisierte Arbeitshilfe „Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II“ vorgelegt, die u.a. auch das Kriterium Zusätzlichkeit und deren Überprüfung klarer fasst und zusätzliche Empfehlungen gibt.

3.4.1. Wie wurden in Hamburg die Kriterien öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität der Arbeitsgelegenheiten vor Beginn der Maßnahme im Rahmen der Interessenbekundungsverfahren von Seiten der team.arbeit.hamburg in den vergangenen fünf Jahren überprüft?

3.4.2. Wurde dabei jede einzelne Arbeitsgelegenheit erfasst?

3.4.2.1. Wenn nein, bei wie vielen Arbeitsgelegenheiten wurde eine Überprüfung durch die team.arbeit.hamburg. übernommen?

3.4.2.2. Wenn nein, in wie vielen Fällen erfolgte die Überprüfung bzw. der Nachweis der Kriterien ausschließlich über den jeweiligen Maßnahmenträger?

3.4.2.3. Wenn nein, warum nicht?

3.4.3. In wie vielen Fällen führte die team.arbeit.hamburg auf einen Verdacht hin, intensivere Prüfungen der Kriterien vor Beginn der Maßnahme durch? Mit welchen Ergebnissen?

3.4.4. Wie viele Beschwerden, dass eine Arbeitsgelegenheit nicht zusätzlich oder im öffentlichen Interesse sei, gingen in den letzten 5 Jahren bei der team.arbeit.hamburg ein (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

3.4.4.1 Wie ist die team.arbeit.hamburg diesen nachgegangen?

3.4.4.2. In wie vielen Fällen erwies sich die Beschwerde als begründet?

3.4.4.1. Welche Maßnahmen hat die team.arbeit.hamburg in solchen Fällen ergriffen? Welche Folgen hatte die Nicht-Erfüllung des Kriteriums „Zusätzlichkeit“ für den durchführenden Träger – u.a. auch bei der Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten in späteren Interessenbekundungsverfahren?

3.4.5. Wie viele Hinweise auf die Nichterfüllung der Kriterien gingen in den vergangenen Jahren bei der Hotline der Behörde für Wirtschaft und Arbeit ein (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3.4.5.1. Wie ist die BWA diesen nachgegangen?

3.4.5.2. In wie vielen Fällen erwies sich die Beschwerde als begründet?

3.4.5.3. Welche Konsequenzen hat die BWA daraus gezogen?

3.4.6. Erfolgte in den letzten 5 Jahren eine Überprüfung der Einhaltung der Zusätzlichkeit und / oder des öffentlichen Interesses durch Dritte, z.B. den Landes- oder Bundesrechnungshof?

3.4.6.1 Wenn ja, wann und durch wen erfolgte eine Überprüfung?

3.4.6.2. Wenn ja, handelte es sich um eine vollumfängliche oder lediglich eine stichprobenartige Überprüfung, bzw. in welchem Umfang und über welchen Zeitraum wurden die Arbeitsgelegenheiten erfasst?

3.4.6.3. Zu welchen Ergebnissen kamen diese Überprüfungen (Bitte wenn möglich nach Bezirken, Trägern und AGH Ü 25 und AGH U 25 aufschlüsseln)

3.4.7. Wie beurteilt der Senat die bisherige Praxis bei der Überprüfung des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit bei Arbeitsgelegenheiten in Hamburg?

3.4.8. In welchen Bereichen wurden in den vergangenen Jahren seit 2005 jeweils wie viele Arbeitsgelegeneheiten geschaffen, in denen in den Jahren zuvor oder gleichzeitig reguläre Arbeitsplätze abgebaut wurden, die gleiche oder vergleichbare Tätigkeiten zum Inhalt hatten?

3.4.9. Die team.arbeit.hamburg hat in Umsetzung der aktualisierten Arbeitshilfe der BA seine Richtlinie zur Förderung von Arbeitsgelegenheiten angepasst, zudem müssen die Träger die Zusätzlichkeit jeder einzelnen Maßnahme im aktuellen Interessenbekundungsverfahren begründen.

3.4.8.1. Hält der Senat dies für ausreichend, um in jedem Einzelfall die Zusätzlichkeit sicherzustellen?

3.4.8.2. Wie werden die Angaben der Träger überprüft?

3.4.10. Setzt die team.arbeit.hamburg auch die Empfehlungen aus der Arbeitshilfe der BA unter A 1.3. Wettbewerbsneutralität / Keine Verdrängung regulärer Beschäftigung um?

3.4.10.1. Wie wird der lokale Konsens über Arbeitsgelegenheiten und deren Zusätzlichkeit hergestellt? Werden insbesondere Unbedenklichkeitsbescheinigungen regionaler Wirtschaftsverbände und/oder Stellungnahmen betroffener Mitarbeitervertretungen eingeholt?

3.5. Wie und durch wen werden in Hamburg der Erfolg und die Wirkung der einzelnen Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten) im Hinblick auf die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den regulären Arbeitsmarkt oder die Verbesserung ihrer Integrationsfähigkeit konkret überprüft und ausgewertet? Was hat sich diesbezüglich seit Beantwortung der Drs. 19/287 verändert?

3.6. Werden in Hamburg zwischen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der team.arbeit.hamburg im Zuge der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten grundsätzlich und in jedem Fall konkrete Eingliederungsvereinbarungen geschlossen, die auf individuellen Ausgangsvoraussetzungen und Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugeschnitten sind und u.a. festlegen, welche jeweiligen Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Teilnahme an der Maßnahme gesichert und erweitert werden sollen? Was hat sich diesbezüglich seit Beantwortung der Drs. 19/287 verändert?

3.6.1. Wenn ja, was beinhalten diese Eingliederungsvereinbarungen regelhaft?

3.6.2. Wenn nein, warum nicht?

3.7. Wie lange dauert es im Durchschnitt ab dem Beginn der Hilfebedürftigkeit bis ein/e erwerbsfähige/r Hilfebedürftige/r mit einer / einem Arbeitsvermittler/in der team.arbeit.hamburg ein qualifiziertes Erstgespräch führen kann?

3.8. Wie lange dauert es im Durchschnitt bis zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung zwischen der team.arbeit.hamburg und den Hilfebedürftigen?

3.9. Wie viele Beratungsgespräche werden von Seiten der team.arbeit.hamburg mit den Hilfebedürftigen im Schnitt während eines Jahres geführt?

3.10. Führt die team.arbeit.hamburg während der Dauer der Arbeitsgelegenheit mit den jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern regelmäßige Beratungsgespräche? (Bitte Anzahl der Beratungsgespräche in Prozent seit 2005 angeben)

3.11. In wie vielen Fällen unterbreitete die team.arbeit.hamburg den Teilnehmerinnen und Teilnehmern während der Dauer der Arbeitsgelegenheiten Vermittlungsvorschläge in Arbeit oder Ausbildung? (bitte seit 2005, nach Jahren aufgelistet in von Hundert angeben)

3.12. In wie vielen Fällen hat die team.arbeit.hamburg mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsgelegenheit Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen, bzw. bestehende fortgeschrieben, sofern diese nach Ablauf der Maßnahme weiterhin hilfebedürftig waren? (Bitte seit 2005, nach Jahren aufgelistet in von Hundert angeben)

3.13. In wie vielen Fällen hat die team.arbeit.hamburg mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsgelegenheit Beratungsgespräche geführt, sofern diese nach Ablauf der Maßnahme weiterhin hilfsbedürftig waren? (Bitte seit 2005, nach Jahren aufgelistet in von Hundert angeben)

3.14. In wie vielen Fällen hat die team.arbeit.hamburg mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsgelegenheit Vermittlungsvorschläge in Arbeit oder Ausbildung unterbreitet, sofern diese nach Ablauf der Maßnahme weiterhin hilfebedürftig waren? (Bitte seit 2005, nach Jahren aufgelistet in von Hundert angeben)

3.15. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten hatten zum Zeitpunkt sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme eine mehr als geringfügige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen? (Bitte seit 2005 nach Jahren aufgelistet in von Hundert angeben)

3.16. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten befanden sich zum Zeitpunkt sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer höherrangigen Folgemaßnahme, z.B. einer qualifizierten Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahme? (Bitte seit 2005 nach Jahren aufgelistet in von Hundert angeben)

3.17. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten befanden sich zum Zeitpunkt sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer weiteren Arbeitsgelegenheit? (Bitte seit 2005 nach Jahren aufgelistet in von Hundert angeben)

3.18. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten befanden sich zum Zeitpunkt sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? (Bitte seit 2005 nach Jahren aufgelistet in von Hundert angeben)

3.19 Wie viele der Hilfebedürftigen, die nach Durchlaufen einer Arbeitsgelegenheit eine nicht geringfügige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, beziehen wieder Arbeitslosengeld II

- zum Zeitpunkt drei Monate nach Aufnahme dieser Arbeit?

- zum Zeitpunkt sechs Monate nach Aufnahme dieser Arbeit?

- zum Zeitpunkt ein Jahr nach Aufnahme dieser Arbeit?

 

4. Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II – JobPerspektive

4.1. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse nach § 16e SGB II werden derzeit von der team.arbeit.hamburg gefördert?

4.1.1. Wie viele davon bei Beschäftigungsträgern (Bitte Träger, Anzahl und Art der Beschäftigungsverhältnisse angeben)?

4.1.2. Wie viele davon bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern? (Bitte Unternehmen, Anzahl und Art der Beschäftigungsverhältnisse angeben)?

4.1.3. Wie viele davon sind seit 1.01.2009 neu hinzugekommen?

4.1.4. Wie viele der geförderten Beschäftigungsverhältnisse wurden seit Förderbeginn abgebrochen? Was waren hierfür die Gründe?

4.2. In wie vielen Fällen war der Beschäftigungszuschuss aufgrund geringerer Minderleistungsfähigkeit geringer als 75 Prozent des gezahlten Entgelts und wie hoch war der Zuschuss in diesen Fällen?

4.3. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse werden im Rahmen der Förderung der Quartiersarbeit in der sozialen Stadtentwicklung in Verbindung mit Leistungen der Beschäftigungsförderung nach 16e SGB II gefördert?

4.3.1. Bitte Träger, Stadtteil/Fördergebiet, die Art und Ausrichtung der jeweiligen Projekte, Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse und Art der Tätigkeiten angeben.

4.3.2. Wurde die Zielzahl 1000 Beschäftigungsverhältnisse mit Bezug zur sozialen Stadtteilentwicklung umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

4.3.3. Wann wurde die jeweiligen Projekte begonnen, bzw. ab wann wurden die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse gefördert?

4.4. In welcher Höhe wurden hierfür in 2008 Bundesmittel für die Basisfinanzierung aufgewandt?

4.5. In welche Höhe wurden hierfür bisher in 2009 Bundesmittel für die Basisfinanzierung aufgewandt? Werden die restlichen zur Verfügung stehenden Bundesmittel in 2009 noch ausgeschöpft?

4.6. In welcher Höhe wurden hiefür bisher in 2009 städtische Mittel für die Kofinanzierung notwendig? Wie hoch wird die städtische Fördersumme voraussichtlich bis Ende des Jahres sein?

4.7. Wie soll die Förderung ab 2010 erfolgen? Welche Mittel (Bund/Stadt) stehen dafür zur Verfügung?

 

5. Nutzung der neuen Instrumente und Gestaltungsspielräume und Ausrichtung der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik in Hamburg

5.1. Welche Schwerpunkte verfolgt der Senat zukünftig in der aktiven Arbeitsmarktpolitik und wann wird er ein eigenes arbeitsmarktpolitisches Programm vorlegen?

5.2. Welche Angebote mit wie vielen Plätzen und von welchen Anbietern gibt es in Hamburg, um den Hauptschulabschluss nachzuholen?

5.2.1. Welche davon richten sich an Unter-25jährige, welche an Über-25jährige?

5.2.2. Wie werden diese jeweils mit Ausbildungs- bzw. mit Weiterbildungsinhalten verknüpft?

5.2.3. Wie wurden die entsprechenden Angebote bisher genutzt, bzw. wie hat sich die Zahl derjenigen die in Hamburg einen Hauptschulabschluss nachholen in den letzten zwei Jahren entwickelt?

5.2.4. Sind in Hamburg weitere Angebote geplant, den Hauptschulabschluss nachzuholen?

5.2.4.1. Wenn ja, welche?

5.2.4.2. Wenn nein, warum nicht?

5.3. Welche der bisherigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Hamburg (siehe Fragen unter 1) sollen zukünftig ausgebaut bzw. reduziert werden?

5.4. Welche zusätzlichen Instrumente hat die team.arbeit.hamburg im Rahmen der „Freien Förderung“ nach § 16f SGB II entwickelt, bzw. welche Maßnahmen werden im Rahmen der „Freien Förderung“ bisher vorrangig eingesetzt?

5.4.1. Wie viele Mittel wurden hierfür bisher in Hamburg eingesetzt? (Bitte absolut und in Prozent zur Gesamtsumme der eingesetzten Eingliederungsmittel angeben)

5.4.2. Wie hoch werden die eingesetzten Mittel hierfür voraussichtlich für das Gesamtjahr 2009 sein?

5.4.3. Welche weiteren Maßnahmen plant die team.arbeit.hamburg im Rahmen der Freien Förderung, bzw. welche bisherigen Maßnahmen sollen verstärkt eingesetzt werden?

5.4.4. Werden die im Rahmen der „Freien Förderung“ eingesetzten Maßnahmen auf Hamburger Ebene evaluiert? Wenn ja, wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

5.4.5. Wie beurteilt der Senat die Gestaltungsspielräume und die individuellere Ausgestaltung der Eingliederungsleistungen durch die Einführung der „Freien Förderung“?

5.5. Hält der Senat die bisherigen Maßnahmen für Zielgruppen mit einem besonders hohen Anteil von Langzeitarbeitlosen, insbesondere Migrantinnen und Migranten und Alleinerziehende, für ausreichend? Welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant und zu wann sollen diese umgesetzt werden?

5.6. Wann wird der Senat der Bürgerschaft den ersten Bericht über Haushalt, Stellenplan, operative Ziele, arbeitsmarktpolitisches Programm, sowie einen Bericht der Jobcenter vorlegen?