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Schöpft der Senat die Nachverdichtungspotenziale beim Wohnungsbau richtig aus?

Mittwoch, 11.08.2010

Seit Jahren werden in Hamburg viel zu wenige neue Wohnungen gebaut. Ein entscheidender limitierender Faktor ist dabei das nicht ausreichende Angebot bebauungsreifer Flächen. Darüber hinaus ist es das erklärte Ziel, möglichst Ressourcen und Flächen schonend zu bauen, mithin vor allem das innerstädtische Wohnen zu fördern, statt auf der so genannten grünen Wiese zu bauen.

Neben der Erschließung von Konversionsflächen müsste deshalb die Schließung von Baulücken eine zentrale Rolle in der Flächenpolitik der Stadt einnehmen. Auch der Senat erklärte, die Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen sei ein Schwerpunkt seiner Flächenpolitik. Die Forderung nach der Wiedereinführung eines Flächenkatasters, welches die systematische Erfassung von Baulandreserven wie Baulücken, Nachverdichtungspotenzialen und Konversionsflächen ermöglichen würde, wurde jedoch in der Vergangenheit von der Bürgerschaftsmehrheit und folglich auch vom Senat nicht aufgegriffen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche Strategie legen der Senat bzw. die zuständigen Behörden für eine innerstädtische Nachverdichtung zu Grunde?

a. Inwiefern werden hierbei gesamtstädtische Interessen und lokale Besonderheiten (Denkmalschutz von Blockrandensemble, soziale Probleme in bestehenden Quartieren, Schwierigkeiten oder Besonderheiten bei der verkehrlichen Erschließung) in die strategischen Überlegungen einbezogen?

b. Welche Ansätze zur nachhaltigen Entwicklung dieser Nachverdichtungspotenziale enthält die Strategie und welche Beispiele gibt es bisher für die Umsetzung von Ansätzen zur Nachhaltigkeit?

c. In welcher Größenordnung wurden oder sollen die bestehenden Flächenpotenziale ausgenutzt werden (insbesondere bezogen auf Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Geschossanzahl)? (Bitte detailliert für alle Wohnungsbauvorhaben im Bereich der innerstädtischen Nachverdichtung aufführen.)

2. Gibt es Instrumente zur systematischen Identifizierung von Nachverdichtungsflächen?

a. Wenn ja, welche?

b. In welcher Weise werden diese in Hamburg von der zuständigen Behörde genutzt?

3. In welcher Größenordnung sehen der Senat bzw. die zuständigen Behörden die Potenziale aufgrund ihrer strategischen Bemühungen im Hinblick auf zu realisierende Wohneinheiten? Wie viele Wohneinheiten können bis 2015 in Hamburg durch Nachverdichtung im Bestand realisiert werden?

 

4. Wurden durch die zuständigen Behörden bzw. die Bezirksämter die Nachverdichtungs-Potenziale in den Bezirken erfasst?

a. Wenn ja, welche Potenziale zur weiteren Verdichtung für den Wohnungsbau gibt es? Welche Form der Nachverdichtung (Geschosswohnungsbau, Einzel-/Doppel- bzw. Reihenhäuser) wurden hierbei angenommen? (Bitte nach Bezirken und Art der Bebauungspotenziale darstellen.)

b. Wenn nein, warum wurden die Potenziale noch nicht erfasst?

5. In welcher Größenordnung wurde in den Zielvereinbarungen zwischen den sieben Bezirken und dem Senat resp. der Fachbehörde eine innerstädtische Nachverdichtung vereinbart?

a. Welche Vorhaben sind geplant und wie ist der Stand der Umsetzung?

b. Bei welchen Vorhaben ergeben sich Realisierungsdefizite und welche Gründe liegen hierbei vor?

6. In welcher Größenordnung sehen der Senat bzw. die zuständigen Behörden die Potenziale aufgrund der bezirklichen Zielvereinbarungen im Hinblick auf zu realisierende Wohneinheiten? Wie viele Wohneinheiten können bis 2015 in Hamburg durch die Bezirke im Bestand realisiert werden?

7. Haben nach Auffassung des Senats bzw. der Fachbehörde die Bezirke ihre Nachverdichtungspotenziale ausgeschöpft?

a. Wenn nein, an welchen Stellen bestehen weitere Potenziale zur Flächenentwicklung?

8. Besteht ein zentrales oder dezentrales Kataster über Baulücken und andere Nachverdichtungspotenziale?

a. Wenn ja, wie hoch ist das Potenzial für den Wohnungsbau durch konsequente Schließung bestehender Baulücken?

b. Wenn nein, warum wurde dieses Potenzial bisher unbeachtet gelassen?

c. Wie viele Baulücken-Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt bzw. eines Unternehmens der Freien und Hansestadt Hamburg?

9. Wurden in den Bezirken Strategien zur innerstädtischen Nachverdichtung entwickelt?

a. Wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis?

b. Wenn ja, ist bzw. sind dies Pilotprojekte und können diese auf andere Bezirke oder die Landesplanung übernommen werden?

10. Welche Schnittstellen und Abstimmungen zwischen Bezirken und Fachbehörden bestehen, um die gemeinsamen Aktivitäten zu koordinieren? (Bitte Besetzung und Sitzungsrhythmen benennen.)

11. Welche Mittel werden in der Fachbehörde aufgewendet, um die Nachverdichtungspotenziale zu erfassen und ausnutzen zu können?

a. Wie viel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Fachbehörden resp. den Bezirken mit der Erfassung von Nachverdichtungspotenzialen beschäftigt?

12. Welche Flächen wurden bislang (seit 2008) für eine innerstädtische Nachverdichtung ermittelt?

a. Für welche dieser Flächen sind Bebauungsplanverfahren nötig und welcher Verfahrensstand besteht in diesen Fällen?

i. Für welche dieser Flächen bestehen bereits konkrete Bauanträge?

ii. Welche dieser Flächen sind mittlerweile entwickelt oder kurz vor Abschluss der Entwicklung?

iii. In welchem Umfang konnte auf den bereits entwickelten oder in der Entwicklung befindlichen Flächen Wohnungsbau realisiert werden? (Bitte Anzahl Wohneinheiten und BGF je Fläche darstellen.)

iv. Welche dieser Flächen befinden sich innerhalb des Ring 2, welche außerhalb?

b. Welche dieser Flächen stehen bzw. standen im städtischen Eigentum?

i. Welche dieser stadteigenen Flächen wurden bisher zur Verwertung ausgeschrieben?

ii. Welche dieser Flächen konnten an einen privaten Investor veräußert oder an Hand gegeben werden?

iii. Für welche dieser Flächen bestehen bereits konkrete Bauanträge?

iv. Welche dieser Flächen sind mittlerweile entwickelt oder kurz vor Abschluss der Entwicklung?

v. In welchem Umfang konnte auf den bereits entwickelten oder in der Entwicklung befindlichen Flächen Wohnungsbau realisiert werden? (Bitte Anzahl Wohneinheiten und BGF je Fläche darstellen.)

vi. Welche dieser Flächen befinden sich innerhalb des Ring 2, welche außerhalb?

13. Bestehen für die Flächen innerhalb des Ring 2 Probleme im Bezug auf den erforderlichen Stellplatznachweis? Wenn ja, in welcher Form und wie sollen diese gelöst werden? Bitte separat nach Fläche darstellen.

14. Gibt es aufgrund von Einwendungen des Denkmalschutzes oder vor dem Hintergrund des Baumschutzes Probleme bei der Realisierung von Nachverdichtungspotenzialen?

15. In seinem Wohnungsbauentwicklungsplan sieht der Senat u.a. die Möglichkeit der Mobilisierung weiterer Flächenpotenziale für den Wohnungsbau dadurch, dass Baulücken an verkehrsbelasteten Straßen geschlossen und damit dem dahinter liegenden Bereich Lärmschutz bieten können, wodurch dort weiterer Wohnungsbau entstehen könnte.

a. Hat der Senat oder die zuständige Behörde das Potenzial an zusätzlichen Wohnungsbauflächen durch Schließung von Baulücken an verkehrsbelasteten Straßen untersuchen lassen?

b. Welches Potenzial für den Wohnungsbau wird in diesem Bereich gesehen?

c. Sollen die neu zu errichtenden Gebäude auf Baulücken an Hauptstraßen ausschließlich gewerblichen Nutzungen diesen und damit durch den so entstehenden Lärmschutz nur mittelbar Wohnungsbau ermöglichen oder sieht der Senat aufgrund moderner Bauweisen und aktivem Lärmschutz an den Gebäuden auch Möglichkeiten derartige Baulücken mit Wohngebäuden zu schließen?

d. In welchem Umfang ist die Schließung von Baulücken an verkehrsbelasteten Straßen in die im Wohnungsbauentwicklungsplan dargelegten Flächenpotenziale A und B eingeflossen?

 

 

 

16. § 176 BauGB ermächtigt die Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Bescheide mit Fristablauf zu erlassen, innerhalb derer ein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen ist oder vorhandene Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen sind. Das gleiche gilt für im Zusammenhang bebaute Ortsteile.

a. Wie bewerten der Senat bzw. die zuständige Behörde die Regelungen des § 176 BauGB vor dem Hintergrund des Ziels der Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen?

b. Wie beurteilen der Senat bzw. die zuständige Behörde die Möglichkeit, von § 176 BauGB Gebrauch zu machen?

c. Welches sind in der Praxis die wesentlichen Hinderungsgründe, aus denen es ggf. nicht gelingt, eine plangemäße Bebauung zu erreichen?

d. In wie vielen Fällen hat jeweils in den letzten fünf Jahren Hamburg die Eigentümerin oder den Eigentümer eines Grundstücks durch Bescheid verpflichtet, sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen?

e. In wie vielen Fällen hat jeweils in den letzten fünf Jahren Hamburg die Eigentümerin oder den Eigentümer eines Grundstücks durch Bescheid verpflichtet, sein Grundstück, dass sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile befindet, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen?

f. In wie vielen Fällen kam jeweils in den letzten fünf Jahren die Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Durchführung des Vorhabens aus wirtschaftlichen Gründen der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht zuzumuten ist?

g. In wie vielen Fällen hat jeweils in den letzten fünf Jahren die Eigentümerin oder der Eigentümer die Übernahme des Grundstücks durch Hamburg verlangt?

h. In wie vielen Fällen hat Hamburg dem Wunsch der Eigentümerin oder des Eigentümers zur Übernahme des Grundstücks entsprochen?

i. In wie vielen Fällen hat jeweils in den letzten fünf Jahren Hamburg Vollstreckungsmaßnahmen oder Enteignungsverfahren gegen Eigentümer durchgeführt, die ihren Verpflichtungen aus den aufgrund von § 176 BauGB erlassenen Bescheiden nicht nachgekommen sind?

j. Welche Änderungen des § 176 BauGB sind nach Ansicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde erforderlich, um dem Sinn und Zweck der Norm sowie ihrem Vollzug mehr Geltung verschaffen zu können?