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Sonderpädagogische Förderung in Schule und Berufsbildung – Gestaltung mit dem Ziel der Inklusion in Hamburg

Donnerstag, 19.11.2009

Die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen hat Deutschland verpflichtet, jedem behinderten Kind den Besuch von Regelschulen zu ermöglichen. Wörtlich heißt es in Artikel 24: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass … Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“. Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht in der englischen, rechtlich verbindlichen Wortlautfassung, von einem „inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen“. Die Forderung nach Inklusion ist deutlich zu unterscheiden vom integrativen System. Während die Integration eine Anpassungsleistung vom behinderten Kind verlangt, bevor dieses in das allgemeine System (zurück-)integriert werden kann, nimmt die lnklusion nicht das Kind, sondern das System selbst in den Blick und fordert von ihm die Anpassungsleistung. Schulen und andere Bildungseinrichtungen müssen sich so verändern, dass sie die Bedarfe der Betroffenen in den Blick nehmen und sich danach ausrichtet. Eine Schule ist erst dann inklusiv, wenn sie die Individualität ihrer Schüler respektiert und sie als Vielfalt und Bereicherung anerkennt, anstatt das vermeintliche „Anderssein“ zum Grund des Ausgrenzens und Aussonderns zu machen.

Auf Drängen der SPD-Bürgerschaftsfraktion im April 2009 (Antrag 19/2910) hat sich die Schulbehörde dazu entschlossen, den ursprünglichen Passus zur Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu ändern. Mit dieser Korrektur sieht das Hamburgische Schulgesetz in seiner Fassung vom 20.10.2009 in § 12 (1) in Verbindung mit Artikel 2 vor, dass ab dem kommenden Schuljahr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht haben, allgemeine Schulen zu besuchen und dort sonderpädagogisch gefördert zu werden. Aufwachsend wird zunächst den Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 und 5 dieses Recht eingeräumt.

In der Vergangenheit hat Hamburg mit der Einrichtung von lntegrationsklassen (I-Klassen) und Integrativen Regelklassen (IR-Klassen) eine Vorreiterrolle eingenommen. Diese Entwicklung brach unter den CDU-geführten Senaten der vergangenen Jahre ab. Die Umsteuerung der Hamburger Schullandschaft zu einem inklusiven Bildungssystem setzt weit mehr voraus als neue Konzepte der Ressourcenverteilung, Fortbildung oder Diagnoseverfahren etc. Nötig ist zudem eine innere Schulentwicklung, die Eltern, Schülerschaft und Schulpersonal zu einer neuen Haltung kommen lässt. Kurz vor Beginn dieser umfassenden und vielschichtigen Veränderung der sonderpädagogischen Förderung in Hamburg fehlt bisher jede Festlegung, wie die Reform durchgeführt werden soll und welche Bedingungen für die Förderung gelten sollen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung hält sich auffällig zurück, wenn es um die Information der Öffentlichkeit über die Neuausrichtung der sonderpädagogischen Förderung in Hamburg geht. Bisher hat kein Schulbrief ansatzweise die Umsetzung dieses Prozesses aufgegriffen. Dies legt den Eindruck nahe, dass in der Schulbehörde selbst noch vieles ungeklärt ist.

Die Zeit drängt, denn die betroffenen Eltern müssen wissen, welche Mitsprache und Entscheidungsrechte sie konkret haben, in welcher Schule sie ihr Kind anmelden können und welche sonderpädagogischen Förderbedingungen dort gegeben sind.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Rechtsgrundlage

1.1 Wurde bereits geprüft, auf welche Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und anderen landesrechtlichen Regelungen die Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes in seiner Fassung vom 20.10.2009 in § 12 (1) in Verbindung mit Artikel 2 Auswirkungen hat?

1.2 Wenn ja, welche Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und anderen landesrechtlichen Regelungen werden durch die Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes in seiner Fassung vom 20.10.2009 in § 12 (1) in Verbindung mit Artikel 2 berührt?

1.3 Welche dieser rechtlichen Regelungen müssen infolge dessen angepasst werden?

Wie ist der Sachstand dieser Änderungen und welche Pläne gibt es in zeitlicher Hinsicht?

1.4 Welche dieser rechtlichen Regelungen können unverändert bestehen bleiben?

1.5 Wenn noch keine Prüfung in dieser Hinsicht stattgefunden hat, innerhalb welchen Zeitrahmens soll diese Prüfung von welcher Stelle begonnen und beendet werden?

1.6 Welche neuen, konkreten Rechte erwachsen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus der Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes in seiner Fassung vom 20.10.2009 in § 12 (1) in Verbindung mit Artikel 2?

1.7 Wie begründet der Senat oder die zuständige Behörde rechtlich, dass im kommenden Schuljahr den Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 und 5 das Recht auf schulische Inklusion eingeräumt wird, nicht aber beispielsweise denen der zukünftigen 7. Klassen?

1.8 Können Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die bisher an Sonderschulen unterrichtet werden ab dem kommenden Schuljahr in eine allgemeine Schule wechseln?

1.9 Wann ist insbesondere mit einer Rechtsverordnung zu rechnen, die die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeine Schulen und damit die Umsetzung der inklusiven Beschulung in Hamburg regelt?

1.10 Werden die Betroffenen und ihre Verbände als Experten in eigener Sache, sowie die gesetzlichen Vertreter sowie die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in die Entwicklung dieser Rechtsverordnung konsultiert und aktiv einbezogen?

Wenn nein, sieht der Senat bzw. die zuständige Behörde hier keinen Widerspruch zu Wort und Geist der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen?

Wenn ja, wer wird wie eingebunden?

1.11 Ist eine Änderung der Integrationsklassen-Verordnung zum neuen Schuljahr mit dem Ziel geplant, auch Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der sozial-emotionalen Entwicklung den Status eines Integrationskindes zu geben?

 

2. Konzept und Leitlinie der inklusiven Bildung in Hamburg

2.1 Hat die Schulbehörde Leitlinien oder ein Leitkonzept für die Verankerung der inklusiven Bildung in Hamburg erstellt?

Wenn ja, wie sehen die Leitlinien oder das Leitkonzept aus?

Wenn nein, woran orientiert sich dann in Hamburg der Entwicklungsprozess hin zu einem inklusiven Schulsystem?

2.2 Wurden bzw. werden die Betroffenen und ihre Verbände als Experten in eigener Sache, sowie die gesetzlichen Vertreter sowie die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in die Entwicklung von Leitlinien oder einem Leitkonzept zu einem inklusiven Schulsystem in Hamburg konsultiert und aktiv einbezogen?

Wenn nein, sieht der Senat bzw. die zuständige Behörde hier keinen Widerspruch zu Wort und Geist der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen?

Wenn ja, wer wird wie eingebunden?

2.3 Wurde die Einführung der Inklusiven Bildung in den Schulentwicklungskonferenzen diskutiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

2.4 Welche Sonder- und Förderschulenschulen haben bei welchen Schulentwicklungskonferenzen teilgenommen?

 

3. Stand der Vorbereitung in der Schulbehörde

3.1 Wurde eine Projektgruppe eingerichtet, die für die Organisation den komplexen Veränderungsprozess hin zu einer inklusiven Schullandschaft in Hamburg zuständig ist?

3.2 Wenn ja,

- wann wurde sie eingerichtet?

- wo genau ist sie behördlich verankert?

- wie oft hat sie bisher getagt und welche Themen wurden bisher behandelt?

- wer leitet diese Arbeitsgruppe?

- wer ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe?

- welche Pläne gibt es in zeitlicher Hinsicht?

- wann soll die Arbeitsgruppe insbesondere ihren ersten Bericht vorlegen?

3.3 Wenn nein, wie will der Senat bzw. die zuständige Behörde den komplexen Umsteuerungsprozesses hin zu einer inklusiven Schullandschaft in Hamburg steuern?

 

4. Das Anmeldeverfahren

4.1 Das Anmeldeverfahren für den Besuch der 1. und der 5. Klasse beginnt im Februar 2010. Viele Eltern versuchen sich bereits jetzt darüber zu orientieren, an welche Schule ihr Kind dann gehen soll. An welche Stelle oder Stellen können sich Eltern wenden, wenn sie bereits im kommenden Schuljahr für ihr Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf eine inklusive Förderung wünschen?

4.2 Plant der Senat oder die zuständige Behörde Übergangsregelungen für das oder die kommenden Schuljahre?

Wenn ja, welchen Stand haben diese Planungen?

Wenn nein, geht der Senat oder die zuständige Behörde davon aus, bis Februar das Anmeldeverfahren für den Besuch der 1. und der 5. Klasse regeln zu können?

 

5. Zukunft der I-und IR-Klassen

5.1 Sollen im kommenden Schuljahr erneut I-und IR-Klassen in den Klassen 1 und 5 eingerichtet bzw. weitergeführt werden?

5.2 Werden zusätzliche Standorte mit I- bzw. IR-Ausstattung eingerichtet?

5.3 Werden bisherige Standorte mit I- bzw. IR-Ausstattung nicht fortgeführt?

Wenn ja, mit welcher Begründung werden die einzelnen Standorte jeweils nicht fortgeführt?

5.4 Wie viele I-Klassen mit wie vielen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird es voraussichtlich im kommenden Schuljahr geben? (Bitte auch die entsprechenden Zahlen der vergangenen zwei Jahre angeben.)

5.5 Werden alle Kinder, die Förderbedarf nach der Integrationsklassenverordnung haben, auf Wunsch der Eltern im kommenden Schuljahr einen Platz in einer I-Klasse bekommen können?

5.6 Wie viele IR-Klassen wird es voraussichtlich im kommenden Schuljahr geben? (Bitte auch die entsprechenden Zahlen der vergangenen zwei Jahre angeben.)

 

5.7 Wie viele Kinder mit welchen Förderschwerpunkten werden aktuell und vermutlich im kommenden Schuljahr in Hamburg integriert beschult? Und, wie hoch ist die Integrationsquote aktuell und vermutlich im kommenden Schuljahr?

5.8 Wie viele Kinder mit welchen Förderschwerpunkten werden aktuell und vermutlich im kommenden Schuljahr in Hamburg in Sonderschulen beschult?

 

6. Zukunft der Integrativen Förderzentren

In zwei Hamburger Pilotregionen, Eimsbüttel-Nord und Nord-Ost, hat Schulbehörde an den Förderschulstandorten Bindfeldweg und Anne-Frank-Schule mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 Integrative Förderzentren (IF) eingerichtet.

 

6.1. Mit welchen Grundschulen arbeiten diese Diagnose- und Förderzentren zusammen? (Bitte in der Antwort die Schulen gegliedert nach RSK-Gebieten einzeln auflisten.)

6.2. Welche Personalressourcen gibt es an den zwei Diagnose- und Förderzentren? (Bitte die Berufsgruppen, die Zahl der Stellen sowie die Stellen in Vollzeitäquivalenten pro Förderzentrum angeben.)

6.3. Wie viele Förderschüler mit welchen Förderschwerpunkten werden von den Diagnose- und Förderzentren direkt vor Ort unterrichtet? Wie groß sind die Gruppen? Wie viele Gruppen gibt es? (Bitte die Zahl der Schüler je Förderschwerpunkt pro Schuljahr und Klassenstufe seit Bestehen der Förderzentren darstellen.)

6.4. Wie viele Förderschüler mit welchen Förderschwerpunkten werden an den beteiligten Grundschulen unterrichtet? (Bitte die Zahl der Schüler je Förderschwerpunkt pro Schuljahr und Klassenstufe seit Bestehen der Förderzentren darstellen.)

6.5. Wie verteilen sich diese Förderschüler auf die einzelnen Grundschulen? (Bitte die Zahl der Schüler mit Förderbedarf pro Schule angeben.)

6.6. Welche Vorgaben gibt es für Klassenfrequenzen und die Zahl der Förderschüler pro Klasse an den Grundschulen?

6.7. Wie viele Förderschüler und wie viele Schüler ohne Förderbedarf besuchen zurzeit durchschnittlich eine Klasse der beteiligten Grundschulen?

6.8. Wie groß sind durchschnittlich die an diesem Konzept beteiligten Klassen?

6.9. Wie viele Stunden Förderunterricht erhalten die an den Grundschulen unterrichteten Förderschüler pro Woche? (Bitte ggf. nach Fächern gliedern.)

6.10. Wie wird der Förderunterricht an den beteiligten Grundschulen erteilt?

6.11. Wer erteilt den Förderunterricht?

6.12. Welche Personalressoucen wurden bislang für die Koordination der Förderaufgaben zwischen Klassenlehrern und Förderlehren zur Verfügung gestellt?

6.13. Gibt es Überlegungen in der Behörde, die Ausstattung mit Personalressourcen für den Förderunterricht oder die Koordination zu verändern? Wenn ja, welche Veränderungen sind aus welchem Grund geplant?

6.14. Wie bewertet die Behörde den bisherigen Erfolg dieses Konzeptes?

6.15. Liegen bereits Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluierung und Begleitung der Pilotmaßnahme durch eine Arbeitsgruppe der Universität Hamburg unter Leitung von Prof. Dr. Schuck vor? Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse aus? Wenn nein, wann werden Ergebnisse vorliegen?

6.16. Wie werden die Integrativen Förderzentren in das Konzept der Inklusiven Bildung eingebunden?

 

6.17. Werden die Förderzentren auch im kommenden Schuljahr in der ersten Klasse Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen und in der Sprache in ihrer Grundschule fördern? Wenn ja, wie viele?

6.18. Werden die Förderzentren auch im kommenden Schuljahr interne Lerngruppen für Kinder der ersten Klassen anbieten? Wenn ja, für wie viele Kinder?

 

7. An welchen Schulstandorten startet die Inklusive Bildung?

7.1. Plant der Senat oder die zuständige Behörde die flächendeckende Einführung der inklusiven Beschulung aller Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf für die 1. und 5. Klassen allgemeiner Schulen, deren Eltern dies wünschen?

Oder favorisiert der Senat bzw. die zuständige Behörde ein Stufenmodell (z.B. angelehnt an die Einführung der VHGS)?

7.2. Kann am 1. August 2010 in allen allgemeinen Schulen mit 1. und 5. Klasse eine sonderpädagogische Förderung in allen Behinderungsbereichen angeboten werden?

7.3. Wenn nein: An welchen allgemeinen Schulen (die bisher keine Sonderschulen, I- oder IR-Schulen waren) können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Förderschwerpunkte

- Lernen,

- Sprache,

- emotional-sozialen Entwicklung,

- geistigen Entwicklung,

- körperlichen Entwicklung,

- im Sehen und

- Hören

jeweils im kommenden Schuljahr aufgenommen werden?

7.4. Plant der Senat, dass nach einer Übergangszeit an allen Schulen eine sonderpädagogische Förderung in allen Behinderungsbereichen stattfinden kann?

Wenn ja, wie lang soll dieser Übergangszeitraum sein?

Wenn nein: An welchen Schulen sollen in Zukunft Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Lernen, in der Sprache, in der emotional-sozialen, geistigen und körperlichen Entwicklung, im Sehen und Hören aufgenommen werden?

 

8. Das neue Feststellungsverfahren – sonderpädagogische Diagnostik

8.1. Plant der Senat oder die zuständige Behörde, das bisherige Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu ändern?

8.2. Wenn ja, was soll im Einzelnen geändert werden? Und, welche Pläne gibt es hierzu in zeitlicher Hinsicht?

Und, werden die Betroffenen und ihre Verbände als Experten in eigener Sache sowie die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, sowie die gesetzlichen Vertreter in die Entwicklung eines neuen Feststellungsverfahrens konsultiert und aktiv einbezogen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, sieht der Senat bzw. die zuständige Behörde hier keinen Widerspruch zu Wort und Geist der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen?

Wenn ja, wer wird wie eingebunden?

8.3. Wenn nein, wie begründet der Senat oder die zuständige Behörde dies rechtlich?

8.4. Wie viele Kinder durchliefen jährlich seit dem Schuljahr 2007/2008 ein sonderpädagogisches Diagnoseverfahren? Und, wie verteilen sich diese Fälle auf die durchführenden Schulen?

8.5. Wie refinanzieren die durchführenden Schulen heute die Kosten für die sonderpädagogische Diagnostik? Bzw., welche Ressourcen werden bisher für die sonderpädagogische Diagnostik bereitgestellt? Gibt es dazu landesrechtliche Regelungen?

Wenn ja, welche?

8.6. Welche Stellen sollen zukünftig die sonderpädagogische Diagnostik durchführen?

8.7. Welche Ressourcen sollen zukünftig für die sonderpädagogische Diagnostik bereitgestellt werden? Und, müssen dafür ggf. landesrechtliche Regelungen angepasst werden?

Wenn ja, welche?

8.8. Plant der Senat, auch bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der sozial-emotionalen Entwicklung den Förderbedarf durch ein Gutachten feststellen zu lassen?

Wenn ja, wer soll dieses Gutachten erstellen? Und, wer soll die sonderpädagogische Förderung durchführen?

8.9. Werden sich die Aufgaben von REBUS verändern?

Wenn ja, welche Veränderung werden erwogen oder bereits geplant? Und welche Pläne gibt es hier in zeitlicher Hinsicht?

 

9. Frühforderung

9.1. Wird es Ressourcen für Frühforderung für von Behinderung bedrohte Schülerinnen und Schülern geben?

Wenn ja, wie viele Stellen werden hierfür eingeplant?

Wenn nein, wie begründet dies der Senat oder die zuständige Behörde?

9.2. Ist zukünftig die sonderpädagogische Diagnostik und Förderung flächendeckend in den Lerngruppen 0 bzw. den Vorschulklassen vorgesehen?

9.3. Werden sonderpädagogische Fachkräfte in das Verfahren zur Vorstellung 4 ½ jähriger einbezogen?

Wenn ja, welche Ressourcen werden hierfür bereitgestellt?

Wenn nein, wie begründet dies der Senat oder die zuständige Behörde?

 

10. Ressourcen der Sonderpädagogischen Förderung

10.1. Mit welchen personellen Ressourcen soll die sonderpädagogische Förderung im Schuljahr 2010/2011 ausgestattet sein?

10.2. Wird es zusätzliche Ressourcen im Implementierungsprozess geben? Wenn ja, in welcher Größenordnung?

10.3. Wird die Ressourcenzuweisung systemisch oder einzelfallbezogen erfolgen?

Oder wird es eine Mischform geben (Grundversorgung der Schule für Frühförderung, Diagnostik, besondere Hilfen etc. plus individuell erforderliche Einzelfallhilfe)?

Falls der Senat oder die zuständige Behörde sich mit dieser Frage bisher noch nicht befasst hat, wann und innerhalb welches Zeitraums soll dies geschehen?

10.4. Rechnet der Senat oder die Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen einer Umstellung zu einer einzelfallbezogen Ressourcenzuweisung mit einem Kostenrückgang? Wenn ja, in welcher Höhe und wodurch ergeben sich ggf. Kostenrückgänge?

10.5. Plant der Senat oder die zuständige Behörde eine einzelfallbezogene Festlegung des Ressourcenumfangs abhängig von der Diagnose des jeweiligen Kindes?

Wenn ja, wer entscheidet, welche Ressource für das jeweilige Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung gestellt wird?

 

 

10.6. Erwägt der Senat oder die Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen einer Umstellung zu einer einzelfallbezogen Ressourcenzuweisung andere Kostenträger wie Krankenkassen, Pflegekassen, etc. in die Finanzierung beispielsweise zur logopädischen oder ergotherapeutischen Förderung einzubinden?

Wenn ja, welchen Stand haben diese Überlegungen?

10.7. Sollen Leistungen, die bisher von den Schulen erbracht werden, zukünftig von anderen Trägern erbracht bzw. finanziert werden?

10.8. Werden schon heute im Rahmen der schulischen Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Kostenträger wie Krankenkassen, Pflegekassen, etc. in die Finanzierung beispielsweise zur logopädischen oder ergotherapeutischen Förderung eingebunden?

Wenn ja, in wie vielen Fällen in jeweils welchem Umfang?

10.9. Erwägt der Senat oder die Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen einer Umstellung zu einer einzelfallbezogen Ressourcenzuweisung auch andere Haushaltsbereiche, wie beispielsweise den Etat der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Finanzierung heranzuziehen?

Wenn ja, für welche Leistungen und in welchem Umfang?

10.10. Hat sich der Senat oder die zuständige Behörde mit der Frage befasst, ob bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die ein „Persönliches Budget“ beziehen, in irgendeiner Hinsicht die Finanzierung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen berührt werden? Wenn ja, welche?

10.11. Welche Rolle sollen die KESS-Einstufungen der Schulen zukünftig bei der Ressourcenzuweisung für die sonderpädagogische Förderung spielen?

10.12. Welche sonderpädagogischen Ressourcen werden im kommenden Schuljahr jeweils für ein lernbehindertes, sprachbehindertes, verhaltensgestörtes, geistigbehindertes, körperbehindertes, hörgeschädigtes, blindes bzw. sehbehindertes Kind in den 1. und 5. Klassen der allgemeinen Schulen bei der Festlegung auf eine integrative Beschulung bereit gestellt? Gibt es hierzu Ressourcenempfehlungen der Schulbehörde?

Und, orientiert sich die Ressource an den bisherigen I- bzw. IR-Klassen?

10.13. Bleiben die in Hamburg zurzeit zur Verfügung stehenden Stellen für die sonderpädagogische Förderung vollständig erhalten?

10.14. Plant der Senat oder die zuständige Behörde die bestehenden Stellen für die sonderpädagogische Förderung auszuweiten? Wenn ja, in welchem Umfang und zeitlichem Rahmen und mit welcher Begründung?

10.15. Plant der Senat oder die zuständige Behörde die bestehenden Stellen für die sonderpädagogische Förderung abzubauen? Wenn ja, in welchem Umfang und zeitlichem Rahmen und mit welcher Begründung?

10.16. Werden zusätzlich Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen als Fachkräfte für die integrativen Schulen neu eingestellt?

Wenn nein, welche Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sollen die sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule leisten?

 

11. Fortbildung des Schulpersonals

11.1. Wie wird sicher gestellt, dass in allen Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, Didaktik und Methodik auf die Bedürfnisse dieser Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind?

11.2. Wie werden die Lehrerinnen und Lehrer an den allgemeinen Schulen sowie die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die jetzt in den Sonderschulen arbeiten, auf die neuen Aufgaben vorbereitet?

11.3. Mit welchen Fortbildungsbedarfen rechnet der Senat oder die zuständige Behörde jährlich in dieser Hinsicht in den kommenden 5 Jahren?

11.4. Welcher Fortbildungsressourcen werden jährlich innerhalb der kommenden 5 Jahre zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt?

11.5. Wird die Neuausrichtung der sonderpädagogischen Förderung in Hamburg wissenschaftlich begleitet werden?

Wenn ja, durch wen, in welchem Umfang und ab wann?

 

12. Bauaktivitäten

12.1. Welche notwendigen baulichen Veränderungen sind für die Schulen im Einzelnen geplant, damit eine integrative Förderung stattfinden kann?

12.2. Welche Planungen haben hierzu insbesondere zu folgenden Bereichen stattgefunden?

- Erreichbarkeit durch ÖPNV

- Zuwegung

- Wege innerhalb der Schulen (Treppen, Aufzüge etc.)

- Sanitäranlagen

- spezieller Raumbedarf für die unterrichtliche und therapeutische Förderung wie Logopädie, Ergotherapie oder Pflegerische Maßnahmen etc.

12.3. Innerhalb welchen Zeitraums sollen diese Planungen abgeschlossen werden?

12.4. Falls der Senat oder die zuständigen Behörden noch nicht mit diesen Planungen begonnen haben, wann sollen diese Planungen beginnen? Wann sollen sie abgeschlossen sein?

 

13. Lehrerausbildung

13.1. Planen der Senat oder die zuständigen Behörden, die Lehrerausbildung an die Anforderung der inklusiven Schule anzupassen?

Wenn ja, welchen Stand haben diese Planungen?

Wenn nein, aus welchen Gründen hält der Senat dies für verzichtbar?