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Sozialräumliche Angebotsentwicklung der Jugend- und Familienhilfe zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung – Stand der SAE-Projekte in Hamburg

Mittwoch, 20.01.2010

Der Überzeugung folgend, dass eine integrierte Jugend- und Familienhilfe wirksamer zur Verbesserung der Lebenslagen und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beiträgt als Maßnahmen, die in getrennten Leistungsbereichen ohne strukturierte Arbeitsbeziehungen untereinander und zu angrenzenden Verantwortungsbereichen organisiert werden, und mit dem Ziel, in den jeweiligen Sozialräumen einzelfallbezogene Hilfen zur Erziehung (HzE) zu vermeiden, werden in Hamburg seit nunmehr etwa sechs Jahren Projekte der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE-Projekte) gefördert. Diese werden aus Mitteln der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ finanziert. Diese SAE-Projekte gehen zurück auf unter sozialdemokratisch geführten Senaten entwickelte „Modell- und Schnittstellenprojekte“.

Die Steuerung der SAE-Projekte ist durch die am 15.08.2003 in Kraft getretene

Globalrichtlinie 12/03 geregelt. Danach haben die SAE-Projekte das Ziel, sowohl die infrastrukturelle Leistungserbringung als auch die Leistungserbringung bei individuellen erzieherischen Bedarfen in Abstimmung miteinander zu einer neuen Qualität zu entwickeln. Die gemeinsame Ausrichtung unterschiedlicher Träger auf einen Sozialraum soll gestärkt und gefördert werden. Es sollen freiwillige, niedrigschwellige, lebenswelt- und adressatenorientierte Zugänge zu Leistungen und Angeboten eröffnet werden, die offen sind für Partizipation. Die Angebote sollen schnell zugängliche, unbürokratische und im Alltag wirksame Hilfen anbieten.

So sollen Alternativen zu den Hilfen zur Erziehung (HzE) ausgebaut und ein Beitrag zur Reduzierung ihres Fallaufkommens geleistet werden. Dieses bereits vor dem sprunghaften Anstieg der HzE-Fallzahlen seit 2005 formulierte Ziel gilt nach ständiger Auskunft des Senates fort. Im Koalitionsvertrag von CDU und GAL für die 19. Legislaturperiode heißt es dementsprechend: „Eine Evaluierung der SAE-Projekte (sozialräumliche Angebote) und die Verstärkung aus den Hilfen zur Erziehung vor dem Hintergrund möglicher Mittelumschichtungen werden vereinbart.“

 

Wir fragen den Senat:

1. Welche SAE-Projekte sind seit In-Kraft-Treten der Globalrichtlinie wann ins Leben gerufen worden? Welche existierten bereits zuvor, ohne dass sie als SAE-Projekte ausgewiesen waren? (Bitte nach Bezirken, Jugendamtsregionen und Stadtteilen gliedern)

2. Welche dieser Projekte existieren fort, welche sind – aus jeweils welchen Gründen – nicht fortgeführt worden, und zwar seit wann?

3. Wie hat jeweils die Planung und Entscheidungsfindung für die gebiets- und inhaltsbezogene Schwerpunktsetzung stattgefunden?

4. Welchen Einzugsbereich haben die jeweiligen Projekte?

5. Welche Projekte arbeiten bezirksübergreifend und wie sind das jeweilige Verfahren und die Finanzierung geregelt?

6. Welche Mittel stehen bzw. standen den jeweiligen Projekten zur Verfügung?

Wie viele davon wurden jeweils für reine Kooperationsarbeiten zwischen verschiedenen Trägern, Angeboten und Projekten aufgewendet?

7. Wie stellt sich die Auslastung der einzelnen Angebote dar?

8. Mit welchen Schulen kooperieren die Projekte jeweils?

Um welche Schulform handelt es sich jeweils? Welche davon sind Ganztagsschulen?

Welche davon sind Primarschul-Starterschulen?

9. Wie erfolgt jeweils im Einzelnen die Verknüpfung mit dem Konzept Integrierte Stadtteilentwicklung (jetzt RISE)?

10. Mit welchen Angeboten der Straßensozialarbeit wird jeweils kooperiert?

11. Welche Zielgruppe wird mit den bestehenden Projekten jeweils angesprochen?

12. Um welche Zielgruppe handelt es sich hinsichtlich des Alters jeweils?

13. Hinsichtlich der Altersstrukturen der SAE- bzw. HzE-Inanspruchnahme ergibt sich offenbar ein eher umgekehrtes Bild (HZE hauptsächlich im Bereich Jugendliche, 13-21 Jahre; SAE im Bereich bis unter 14 sowie ab 21 Jahre). Dies erklärt sich möglicherweise weniger durch die Wirkung von Projekten, sondern bereits durch die Angebotsstrukturen.

Bitte für 2006, 2007, 2008 darstellen: Wie hoch ist der Anteil an Angeboten im Bereich SAE, die sich an die Zielgruppe „Familien“ richten?

Wie hoch ist der Anteil an Angeboten im Bereich SAE, der sich an „Kinder und Jugendliche mit Schulproblemen“ richten?

Wie hoch ist der Anteil an Angeboten im Bereich SAE, der sich an „Jugendlichen mit Problemen bei der Berufsfindung“ richtet?

14. Durch wie viele von der Behörde für Soziales und Gesundheit so genannte „verbindliche Einzelhilfen“ im Rahmen der SAE (pro Projekt bzw. pro Bezirk) sind Alternativen zu HzE entstanden?

Wie viele davon sind auf Vermittlung des ASD zustande gekommen, wie viele ohne Vermittlung des ASD?

15. Wie erfolgen die Dokumentation und das Berichtswesen hinsichtlich verbindlicher Einzelhilfen? Welchen Personal- und sonstigen Kostenaufwand umfassen diese? (Bitte jeweils für Einzelhilfen auf Vermittlung des ASD sowie für solche, die ohne Vermittlung des ASD zustande kommen, darstellen)

16. In jeweils wie vielen Fällen (pro Projekt bzw. Bezirk und Stadtteil), bei denen ein erzieherischer Bedarf gemäß §§ 27 ff. SGB VIII besteht, hat das Jugendamt sozialräumliche Angebote genutzt, soweit sie geeignet sind oder waren, den erzieherischen Bedarf zu decken?

17. In wie vielen dieser Fälle hat damit tatsächlich langfristig eine HzE-Vermeidung stattgefunden, so dass keine anderweitige Deckung des erzieherischen Bedarfs fest stand oder steht?

18. In wie vielen Fällen sind Trägern von SAE-Projekten vom ASD des Jugendamtes Aufgaben gem. §§ 27 ff. SGB VIII (pro Projekt bzw. Bezirk und Stadtteil) übertragen worden?

19. Wie viele „neue“ HzE-Fälle sind den Jugendämtern durch SAE-Angebote bekannt geworden? (Bitte pro Projekt und für die Jugendamtsregionen sowie Bezirke und Stadtteile darstellen)

20. Wie stellt sich die Fallzahlentwicklung im Bereich HzE in den einzelnen SAE-Gebieten seit Bestehen der jeweiligen Angebote dar? (Bitte tabellarisch, unter Abgrenzung der Gebiete und mit halbjährlichen Fallzahlen darstellen. Bitte auch darstellen, wie sich die jeweilige Altersstruktur in beiden Bereichen, SAE und HzE, gleichzeitig entwickelt hat)

21. Nach der Globalrichtlinie 12/03 wird die Umsetzung derselben in Form eines regelmäßigen Berichtswesens systematisch erfasst und dargestellt. Die Träger sind durch die Bezirksämter im Zuwendungsbescheid zu verpflichten, an diesem von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Berichtswesen sach- und zeitgerecht mitzuwirken. Die Fachbehörde führt einmal jährlich eine Auswertungskonferenz auf der Basis der Ergebnisse des Berichtswesens durch.

Wann haben bislang Auswertungskonferenzen, durchgeführt durch die Fachbehörde, stattgefunden? Wer hat jeweils teilgenommen?

22. In der Drucksache 19/3817 vom 21.08.2009 hat der Senat dargestellt, dass er derzeit an einer internen Auswertung der SAE-Projekte arbeite, sich im Übrigen aber nicht befasst habe. Vor welchem fachlichen Hintergrund ist die Entscheidung zur Mittelverstärkung in Höhe von 2 Mio. Euro für die Bezirke gefallen?

23. Wie haben sich die für SAE-Projekte zur Verfügung stehenden Mittel seit 2005 pro Bezirk entwickelt? Wie stellt sich in den einzelnen Bezirken die Verstärkung der SAE-Projekte aus dem Etatbereich HzE dar? (Bitte für 2006 bis 2009 angeben)