Zum Hauptinhalt springen

Städte- und Entwicklungspartnerschaften sowie Entwicklungspolitik Hamburgs

Montag, 01.03.2010

 

Städtepartnerschaften haben in Hamburg Verfassungsrang: „Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch Geschichte und Lage zugewiesene besondere Aufgabe gegenüber dem deutschen Volke zu erfüllen. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern sein“ (Präambel der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Die Freie und Hansestadt Hamburg ist hiermit hinsichtlich der Städtepartnerschaften in einer besonderen Lage und Verpflichtung. Als weltoffene Handelsstadt und – hinter New York – zweitgrößter Konsularplatz der Welt pflegt Hamburg eine Vielzahl von intensiven internationalen Kontakten.

Die Städtepartnerschaften sind ein wesentliches Element dieser Mittlerfunktion und haben sich als Instrument bewährt, Kontakte zu internationalen Partnern herzustellen, zu pflegen und damit einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten. Hamburg unterhält Städtepartnerschaften mit den Städten St. Petersburg, Marseille, Shanghai, Osaka, León, Prag und Chicago. Ein Sonderfall ist Dresden als innerdeutscher Partner, mit dem die Partnerschaft noch zu Zeiten der DDR abgeschlossen wurde.

Der Senat hat angekündigt, mit Dar es Salaam – 4,5 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner und laut Auswärtigem Amt faktisch Tansanias Hauptstadt – eine Städtepartnerschaft anzustreben. Am 12.06.2009 hat die Zweite Bürgermeisterin Goetsch gemeinsam mit dem Bürgermeister von Dar es Salaam, Adam O. Kimbisa, eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit beider Städte in den Jahren 2009 und 2010 unterzeichnet.

Schon frühere Senate hatten für Hamburgs Städtepartnerschaften folgende Ansprüche formuliert: Langfristigkeit, Gegenseitigkeit und gemeinsame Interessenlagen. Öffentliche, aber auch private Akteure sollen dazu beitragen, dass die Partnerschaften auf Vertrauen basieren. Die Städtepartnerschaften dienen dem Ziel, Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere der Jugend, zusammenzuführen. Zudem sind langfristige gemeinsame Interessen in Feldern wie Hafen, Wirtschaft, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Umwelt von Bedeutung.

Im diesem Rahmen hat die Städtepartnerschaft mit León – auch als „Entwicklungspartnerschaft“ bezeichnet – eine Sonderrolle. Die angestrebte Städtepartnerschaft mit Dar es Salaam würde ebenfalls in die Kategorie Entwicklungspartnerschaft gehören. In diesem Zusammenhang ist auch auf die – gegen den Beschluss der Bürgerschaft (Drs. 19/2896) – praktizierte Kompetenzbeschränkung des „Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik“ hinzuweisen.

 

 

Wir fragen den Senat:

A. Städte- und Entwicklungspartnerschaften sowie besondere Beziehungen

1. Strebt der Senat – neben den bestehenden und der geplanten Partnerschaft mit Dar es Salaam (Tansania) weitere Städte- oder Entwicklungspartnerschafen an? Wenn ja, welche bzw. in welchen Ländern? Wenn nein, warum nicht?

2. Sind die Städtepartnerschaften Hamburgs aus Sicht des Senats „ewig“ oder als „Partnerschaften ihrer Zeit“ – wie der Nachkriegszeit, der Zeit der deutschen Teilung oder des damals erst beginnenden europäischen Einigungsprozesses – auch „endlich“? Welche Überlegungen dieser Art gibt es seitens des Senats bezüglich welcher Städtepartnerschaft?

3. Welche Städtepartnerschaften Hamburgs sind aus Sicht des Senats – z.B. aufgrund konkreter Projekte, des tatsächlich stattfindenden Austauschs oder gemeinsam verfolgter Interessen - als besonders lebendige Partnerschaften zu bezeichnen und für welche gilt dies weniger?

4. Anhand welcher Indikatoren, wie möglicherweise Austausch auf dem Feld der Hochschulen und Wissenschaft, der Kultur oder der Wirtschaft (bitte im Einzelnen nennen und ggf. gewichten), kommt der Senat zu einer Einschätzung bzw. Bewertung der Städtepartnerschaften? Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesen Einschätzungen?

5. Verfolgt der Senat partnerschaftsübergreifende Grundsätze für den Umgang mit Menschenrechtsverletzungen in Hamburgs Partnerstädten? Wenn ja, welche und mit welcher Praxis? Wenn nein, warum nicht?

6. Ein Ziel der Städtepartnerschaften Hamburgs ist, Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere der Jugend, zusammenzuführen: Wie haben sich seit 2001 (jährlich) die Zahlen des Austauschs im Rahmen von Jugendprojekten (jeweils), im Rahmen von Schulpartnerschaften bzw. Schüleraustausch (jeweils) sowie der Hochschulen (jeweils) im Rahmen der Städtepartnerschaften (jeweils) entwickelt?

7. Plant der Senat im Rahmen seiner so genannten Haushaltskonsolidierung Kürzungen bei den Städtepartnerschaften bzw. Entwicklungspartnerschaften? Wenn ja, betreffend welche Maßnahmen welcher Städtepartnerschaften und in welcher Höhe?

8. Welche Förderprogramme für Städtepartnerschaften der EU und des Europarates sind dem Senat bekannt?

9. Welche Fördermöglichkeiten beinhalten diese Programme jeweils?

10. Hat der Senat Mittel aus dem EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger 2007-2013“ im Rahmen der „Aktion 1 Städtepartnerschaften“ – oder auch aus anderen Programmen - beantragt? Wenn ja, Mittel aus welchen Programmen in welcher Höhe, wann und für welchen Zweck im Rahmen welcher Städtepartnerschaft? Wenn nein, warum – im Einzelnen – nicht? Wenn ja, welche Anträge waren erfolgreich?

11. Hat der Senat in den Städtepartnerschaften engagierte Hamburger Vereine und Institutionen auf die Fördermöglichkeiten zur „Bildung thematischer Netzwerke“ und die Fördermöglichkeiten von Bürgerbegegnungen im Rahmen von Partnerstädten hingewiesen? Wenn ja, wen bzw. welche Vereine und Institutionen, wann, auf welchem Wege und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

 

B. Hamburgs Partnerschaften im Einzelnen:

St. Petersburg – seit 1957: vor dem Hintergrund des Kalten Krieges als informelle Städtepartnerschaft ohne schriftliche Vereinbarung (Leningrad):

12. Welchen aktuellen Stand gibt es zur Städtepartnerschaft mit St. Petersburg zu berichten?

13. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen die Städtepartnerschaft mit St. Petersburg aus?

14. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Zusammenarbeit?

15. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit dieser Partnerschaft?

16. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Städtepartnerschaft mit St. Petersburg?

17. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

18. Wie bewertet der Senat die Entwicklung des Studiengangs „Internationales Wirtschaftsrecht“ in St. Petersburg?

19. Wie haben sich die Studierendenzahlen seit 2004 (jährlich) entwickelt? Entspricht diese Entwicklung den Erwartungen Hamburgs? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, inwiefern nicht und welche Konsequenzen zieht der Senat hieraus?

20. Welche Projekte und Maßnahmen unterstützt der Senat, um eine Stärkung der Zivilgesellschaft in St. Petersburg zu erreichen?

 

Marseille – seit 1958: „Partnerschaftsschwur“

21. Welchen aktuellen Stand gibt es zur Städtepartnerschaft mit Marseille zu berichten?

22. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen die Städtepartnerschaft mit Marseille aus?

23. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Zusammenarbeit?

24. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit dieser Partnerschaft?

25. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Städtepartnerschaft mit Marseille?

26. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

27. Welche Projekte bzw. welche Art und Beispiele der Zusammenarbeit gibt es zum Thema Integration von Migrantinnen und Migranten?

 

Shanghai – seit 1986: „Erklärung“

28. Welchen aktuellen Stand gibt es zur Städtepartnerschaft mit Shanghai zu berichten?

29. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen die Städtepartnerschaft mit Shanghai aus?

30. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Zusammenarbeit?

31. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit dieser Partnerschaft?

32. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Städtepartnerschaft mit Shanghai?

33. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

Hamburgs Städtepartnerschaft mit Shanghai kann und darf nicht allein eine wirtschaftliche sein. Sie muss auch den Lebensbedingungen der Menschen Aufmerksamkeit schenken. Eine ausschließlich „stille Diplomatie“ ist nicht mehr ausreichend. Insbesondere der Hamburger Senat muss in diesem Zusammenhang mutige Zeichen setzen. Der Einsatz für Menschenrechte und die Bemühung um bessere Exportchancen sind keine Gegensätze, sondern miteinander vereinbar.

34. Wird der Erste Bürgermeister bei seinem bevorstehenden Besuch in Shanghai bekräftigen, dass die Menschenrechte unteilbar sind und überall gelten, auch für unsere Partner in China. Wenn nein, warum nicht?

35. Wird der Erste Bürgermeister das Gerichtsurteil gegen den Menschenrechtler Liu Xiaobo auf das Schärfste kritisieren und die Aufhebung dieses Urteils fordern? Wenn nein, warum nicht?

36. Wird der Senat zeitlich parallel zur „China-Time“ 2010 ein Hamburger NGO-Forum ausrichten, auf dem die Menschenrechtsentwicklung und weitere Themen wie Presse- und Meinungsfreiheit diskutiert werden können? Wenn nein, warum nicht?

37. Wird der Senat im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Shanghai eigene Projekte entwickeln, die den Rechtsstaatsdialog und die Themen Menschenrechte, Pressefreiheit und Todesstrafe aufgreifen? Wenn ja, welcher Art und bis wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Dresden – seit 1987: „Vereinbarung“ mit einer Stadt der DDR vor dem Hintergrund der deutschen Teilung

38. Welchen aktuellen Stand gibt es zur Städtepartnerschaft mit Dresden zu berichten?

39. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen die Städtepartnerschaft mit Dresden aus?

40. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Zusammenarbeit?

41. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit dieser Partnerschaft?

42. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Städtepartnerschaft mit Dresden?

43. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

44. Beabsichtigt der Senat, diese Städtepartnerschaft künftig wieder finanziell fördern? Wenn ja, welche Projekte welcher Politikfelder und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

 

Osaka – seit 1989: Erklärung

45. Welchen aktuellen Stand gibt es zur Städtepartnerschaft mit Osaka zu berichten?

46. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen 47. die Städtepartnerschaft mit Osaka aus?

48. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Zusammenarbeit?

49. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit dieser Partnerschaft?

50. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Städtepartnerschaft mit Osaka?

51. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

 

Prag – seit 1990: Vereinbarung

Hamburg und Prag begehen in diesem Jahr das 20-jährige Jubiläum der Städtepartnerschaft.

52. Welchen aktuellen Stand gibt es zur Städtepartnerschaft mit Prag zu berichten?

53. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen die Städtepartnerschaft mit Prag aus?

54. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Zusammenarbeit?

55. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit dieser Partnerschaft?

56. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Städtepartnerschaft mit Prag?

57. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

58. Wie ist der Stand der Vorbereitungen für das Jubiläum der Städtepartnerschaft mit Prag? Welche Vorbereitungen wurden bisher seitens des Senats getroffen? Welche weiteren Aktivitäten sind seitens des Senats sowie durch andere Akteure geplant?

 

 

 

Chicago seit 1994: gemeinsame Partnerschaftserklärung

59. Welchen aktuellen Stand gibt es zur Städtepartnerschaft mit Chicago zu berichten?

60. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen die Städtepartnerschaft mit Chicago aus?

61. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Zusammenarbeit?

62. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit dieser Partnerschaft?

63. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Städtepartnerschaft mit Chicago?

64. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

65. Gibt es aktuell Bemühungen des Senats um eine Beteiligung Chicagos am Projekt „BallinStadt“? Wenn ja, welche, seit wann, mit wem konkret und mit welchen – ggf. wann zu erwartenden – Ergebnissen?

66. Gibt es aktuell – ggf. geplante - Projekte der Zusammenarbeit zwischen Hamburger und Chicagoer Museen und Galerien? Wenn ja, welche, seit wann, mit wem konkret und mit welchen – ggf. wann zu erwartenden – Ergebnissen?

67. Gibt es aktuell einen Austausch oder eine Zusammenarbeit zwischen der Hamburger Behörde für Inneres oder Polizei und der Polizei Chicagos? Wenn ja, welcher Art, seit wann, mit wem konkret und mit welchen – ggf. wann zu erwartenden – Ergebnissen?

 

Mit Kaliningrad unterhält Hamburg keine Städtepartnerschaft, aber Kontakte auf unterschiedlichen Ebenen.

68. Welchen aktuellen Stand gibt es bezüglich der Kontakte mit Kaliningrad zu berichten?

69. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen die Kontakte mit Kaliningrad aus?

70. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Kontakte bzw. der Zusammenarbeit?

71. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit diesen Kontakten bzw. der Zusammenarbeit?

72. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Kontakte mit Kaliningrad?

73. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

74. Gibt es weiterhin Bemühungen, in Kaliningrad einen Studiengang „Internationales Wirtschaftsrecht“ nach dem Vorbild des in St. Petersburg angebotenen Studiengangs zu etablieren? Wenn ja, wie ist der Sachstand und was ist geplant? Wenn nein, warum nicht?

 

Eine Sonderstellung im Rahmen der Hamburger Partnerschaften nimmt zum einen die bestehende „Entwicklungspartnerschaft“ mit León ein; zum anderen die angestrebte Partnerschaft mit Dar es Salaam.

 

León – seit 1989: Erklärung

León ist mit rund 120.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die zweitgrößte Stadt Nicaraguas nach der Hauptstadt Managua. Der letzte „Convenio“ wurde am 20. Oktober 2006 in León unterzeichnet und galt für 2007/2008. In gewisser Kontinuität der Erklärung von 2005-2006 hatte er drei fachliche Schwerpunkte: Aus- und Weiterbildung, Ökonomische Entwicklung und Umweltschutz. Er beinhaltete dabei zum ersten Mal auch Maßnahmen zur Förderung und zum Ausbau des regionalen Tourismus. Nach 2008 gab es keine Fortsetzung und der Senat teilte zuletzt mit: „Der Abschluss eines weiteren Convenio ist derzeit nicht geplant“ (Drs. 19/4021). Begründet wird dies wie folgt: „Nach Auskunft des Auswärtigen Amts gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im November 2008 in Nicaragua durchgeführten Kommunalwahlen, so dass nicht festgestellt werden kann, wer der demokratisch legitimierte Bürgermeister der Stadt León ist. Aus diesem Grund gibt es derzeit keine protokollarischen Kontakte zum Büro des Bürgermeisters von León.“ Grundsätzlich wolle der Senat aber nicht Abstand von einer solchen Vereinbarung nehmen.

75. Welchen aktuellen Stand gibt es zur Städte – bzw. Entwicklungspartnerschaft mit León zu berichten?

76. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen die Partnerschaft mit León aus?

77. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Zusammenarbeit?

78. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit dieser Partnerschaft?

79. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Städte- bzw. Entwicklungspartnerschaft mit León?

80. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

81. Wie soll gewährleistet werden, dass auch ohne Abschluss eines neuen Convenio und ohne direkte Kontakte zwischen dem Senat und der Alcaldia in León (Bürgermeisteramt) zukünftig Projekte der Zusammenarbeit initiiert und umgesetzt werden?

82. Hat der Senat nach der Drucksache 19/4021 Kenntnis über offizielle Stellungnahmen bezüglich des Verhaltens Hamburgs? Wenn ja, welchen Inhalts und wann wurden sie durch wen übermittelt?

83. Gibt es bereits eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger für den derzeitigen Koordinator des Senats in León, dessen Amtszeit ausläuft? Wenn ja, wer? Wenn nein, wann soll ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin des derzeitigen Koordinators benannt werden?

84. In der Drs. 19/4021 heißt es: „Jeden Monat erstattet der Koordinator einen Bericht über die Situation der Städtepartnerschaft an den Senat und den Nicaragua-Koordinationskreis Hamburg.“ Wie ist hier der letzte Stand und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus?

85. Wurden die in der Drucksache 19/4021 dargestellten Projekte aus der „Erklärung über beabsichtigte Maßnahmen der Zusammenarbeit in den Jahren 2007 und 2008“ begonnen, fortgeführt bzw. beendet? (Bitte einzeln darstellen)

86. Hat sich die Summe der im Jahr 2009 nach León geflossenen Haushaltsmittel seit Drucksache 19/4021 verändert? Wenn ja, in welcher Höhe, für welches Projekt und in Zusammenhang mit welchen Stellen in León?

87. In welcher Höhe und für welche Projekte sollen in diesem Jahr Haushaltsmittel nach León fließen?

88. Sollen die finanziellen Mittel zur Förderung der Städtepartnerschaft mit León zugunsten der angestrebten Partnerschaft mit Dar es Salaam gekürzt werden? Wenn ja, in welcher Höhe und zu Lasten welcher konkreten Projekte?

89. Teil der Entwicklungspartnerschaft mit León ist die so genannte Rest-Cent-Aktion. Wie hoch waren die Beiträge, die 2009 über die Rest-Cent-Aktion nach León flossen?

90. Hat der Senat Kenntnisse davon, ob die für Juni 2010 geplante Städtekonferenz in León stattfindet? Wenn ja, wer wird Hamburg auf dieser Konferenz vertreten?

91. Der Europaausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich jüngst – am 19.01.2010 - im Rahmen einer Expertenanhörung mit der Situation in León befasst (vgl. Drs. 19/3591). Welche Schlussfolgerungen und praktischen Konsequenzen zieht der Senat – der ja im Ausschuss vertreten war – im Einzelnen aus dieser Anhörung?

 

Dar es Salaam – bisher keine offizielle Städtepartnerschaft, aber ein "Memorandum of Understanding" und eine gemeinsame Erklärung

Der Senat plant eine Städtepartnerschaft mit Dar es Salaam, der größten Stadt Tansanias – mit 4,5 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern laut Auswärtigem Amt faktisch Tansanias Hauptstadt. Am 20. März 2007 wurde mit dem "Memorandum of Understanding" ein offizieller Rahmen für den Kontakt mit der Hafenstadt Dar es Salaam geknüpft. Im Juni 2009 hat sich Hamburgs Zweite Christa Goetsch in Dar es Salaam mit dessen Bürgermeister Adam O. Kimbisa auf eine engere Zusammenarbeit beider Städte für die kommenden Jahre verständigt. Am 12.06.2009 wurde eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die für die Jahre 2009 und 2010 gilt.

92. Welchen aktuellen Stand gibt es zur angestrebten Städte – bzw. Entwicklungspartnerschaft mit Dar es Salaam bzw. zur Umsetzung bisher getroffener Vereinbarungen zu berichten?

93. Welche Schwerpunkte und welche laufenden und zukünftigen Projekte zeichnen die angestrebte Partnerschaft bzw. die bisher praktizierte Zusammenarbeit mit Dar es Salaam aus?

94. Welche konkreten Schritte gibt es seitens des Senats zur Verbesserung der Zusammenarbeit?

95. Welche kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele (bitte jeweils) verfolgen die beiden Städte mit dieser Zusammenarbeit bzw. der angestrebten Partnerschaft?

96. Welche Besonderheiten kennzeichnen die Zusammenarbeit bzw. die angestrebte Entwicklungspartnerschaft mit Dar es Salaam?

97. Welche nicht-staatlichen Akteure sind hier auf welcher Seite maßgeblich aktiv?

98. Wann und wie soll die Zusammenarbeit in der Zukunft weiter „formalisiert“ werden? Hat der Senat hierfür einen „Fahrplan“? Wenn ja, wie sieht der aus? Wenn nein, warum nicht?

99. Laut Vertrag über die Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen CDU und GAL soll in Zusammenhang mit der angestrebten Städtepartnerschaft „ein Kongress ausgerichtet werden“. Wann wird dieser Kongress von wem organisiert, wie besetzt und mit welcher konkreten Zielsetzung stattfinden?

100. Gibt es Fortschritte in der bisherigen Zusammenarbeit bei den vorgegebenen Zielen (Verbesserung der städtischen Dienstleistungen in Dar es Salaam zur Erhöhung der Lebensqualität der Bevölkerung; Wissensaustausch im Bereich von Forschung und Lehre und kulturelle Verständigung und Lernen voneinander)? Wenn ja, bitte im Einzelnen darstellen. Wenn nein, warum nicht?

101. Hat die Stadt Hamburg diesbezüglich bereits Aktivitäten Dritter gefördert? Wenn ja, welche und mit welchen finanziellen Mitteln? Wenn nein, warum nicht?

102. Welche Etatmittel stehen für die Kooperation mit Dar es Salaam und der Umsetzung der in der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Stadt Dar es Salaam“ zu Verfügung? In welcher Höhe sind Mittel für welche konkreten Projekte bereits abgeflossen? Wer bzw. welche Dienststellen bereiten die weitere Zusammenarbeit bzw. die angestrebte Städtepartnerschaft mit welchen Mitteln aus welchen Haushaltstiteln vor? Welche Zuständigkeitswechsel hat es hier aus welchen Gründen gegeben? Bei wem bzw. bei welcher Dienststelle liegt aktuell die Federführung in dieser Angelegenheit?

 

C. Hamburgs Entwicklungspolitik und der Hamburger Rat für nachhaltige Entwicklungspolitik

Die Bürgerschaft hat mit der Drs. 19/2896 am 13.05.2009 – ausgehend von einem Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 19/1470) – die Einrichtung eines Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik beschlossen. Dieser Rat soll auch die Tradition und Funktion des früheren Entwicklungspolitischen Beirats wiederbeleben, den der CDU-Senat in 2004 kurzerhand und ersatzlos abgeschafft hatte.

Die Einrichtung des neuen Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik wurde mit den Stimmen aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen beschlossen. Punkt 2 des Beschlusses (Drs. 19/2896) lautet: „Der Rat soll den Senat bei der Ausrichtung seiner Aktivitäten im Bereich Entwicklungszusammenarbeit fachlich beraten. Er formuliert Entwicklungspolitische Leitlinien.“

Dieser letzte Satz – „Er formuliert Entwicklungspolitische Leitlinien“ – fehlt in der aktuellen Senatsmitteilung zur Einrichtung des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik (siehe Drs. 19/4403, II.). Nachdem die SPD-Fraktion schon in der Ausschussberatung deutlich gemacht hatte, dass diese Kompetenz für einen solchen Rat unverzichtbar sei, spielt dieser Aspekt in der Senatsmitteilung keine Rolle. Das Potenzial des Rates wird damit nicht genutzt – er wird vielmehr auf ein reaktives Gremium reduziert, das Gutachten und Empfehlungen im Auftrag des Senats anfertigt.

Dabei hatte die CDU-Fraktion in der Bürgerschaftsdebatte am 13.05.2009 bezüglich der Kompetenzen des Rates und zur „Beschlussfassung“ der Drs. 19/2896 noch versichert: „Er hat aber ebenso die Möglichkeit, und das steht auch in diesem Antrag, entwicklungspolitische Leitlinien zu entwickeln.“ (vgl. Protokoll der Bürgerschaft, 28. Sitzung am 13.05.2009, S. 1727).

Entgegen dieser Versicherung haben die Regierungsfraktionen von CDU und GAL den Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt, den Senat aufzufordern, „den mit den Stimmen aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen gefassten Beschluss aus der Drs. 19/2896 vollständig zu respektieren und bei der Einrichtung des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik die Kompetenz des Rates zur Formulierung Entwicklungspolitischer Leitlinien zu achten“ (Drs. 19/4840, „Die Formulierung ‚Entwicklungspolitischer Leitlinien’ als Aufgabe des Hamburger Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik“).

In der Senatsmitteilung zur „Einrichtung eines Hamburger Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik“ (Drs. 19/4403), die der Bürgerschaft als „Kenntnisnahme“ zuging heißt es u.a.: „Der Rat für nachhaltige Entwicklungspolitik besteht aus bis zu zwölf Mitgliedern, die alle wichtigen Facetten der entwicklungspolitischen Arbeit abbilden und sich paritätisch auf Männer und Frauen verteilen sollen. Sie werden vom Senat ernannt. Die Bürgerschaft kann dem Senat entsprechend der Anzahl ihrer Fraktionen jeweils ein Mitglied des Rates vorschlagen. Die übrigen Mitglieder ernennt der Senat auf Vorschlag der Senatskanzlei. Bei der Auswahl der Mitglieder ist zum Beispiel entwicklungspolitische Erfahrung, fachliche Expertise und Erfahrung in der Querschnittsdimension Gender zu bedenken. Die konstituierende Sitzung des Rates erfolgt auf Einladung des Ersten Bürgermeisters. Auf dieser Sitzung bestimmen die Ratsmitglieder aus ihrem Kreis eine oder einen Vorsitzende/n. Der Rat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Das für die Entwicklungspolitik zuständige Mitglied des Senats oder dessen Beauftragte/r kann an den Sitzungen des Rates mit beratender Stimme teilnehmen. Die Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Geschäftsstelle des Rates ist die für Entwicklungspolitik zuständige Fachdienststelle.“ Jede Bürgerschaftsfraktion konnte gemäß der Senatsmitteilung ein Mitglied für den Rat vorschlagen.

103. Hat der Erste Bürgermeister bereits zur konstituierenden Sitzung des Rates eingeladen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, hat diese Sitzung bereits stattgefunden? Wenn ja, mit welchen inhaltlichen und personellen Beschlüssen?

104. Aus welchen Gründen gab es bzw. gibt es ggf. noch Verzögerungen bei der Besetzung des Rates und wie ist der aktuelle Stand?

105. Welchen entwicklungspolitischen Hintergrund haben die vom Senat bestellten Mitglieder des Rates?

106. Die Amtszeit des Rates endet mit Ablauf der Wahlperiode. Wozu bedarf es der Anpassung an die Legislaturperioden der Bürgerschaft?

107. Die Einrichtung des neuen Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik wurde mit den Stimmen aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen beschlossen. Punkt 2 des Beschlusses (Drs. 19/2896) lautet: „Der Rat soll den Senat bei der Ausrichtung seiner Aktivitäten im Bereich Entwicklungszusammenarbeit fachlich beraten. Er formuliert Entwicklungspolitische Leitlinien.“ Dieser letzte Satz – „Er formuliert Entwicklungspolitische Leitlinien“ – fehlt in der aktuellen Senatsmitteilung zur Einrichtung des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik (siehe Drs. 19/4403, II.). Welches Verfahren zur Formulierung Entwicklungspolitischer Leitlinien wird künftig praktiziert werden?

108. Wird der neue Rat, wie der frühere, die Möglichkeiten haben, eigenständig zu arbeiten und aus eigener Kompetenz und Initiative heraus Themen auszugreifen und Empfehlungen abzugeben (Selbstbefassungsrecht)?

109. Hat der Senat bereits Entwicklungspolitischen Leitlinien festgelegt? Wenn ja, wer hat dies wann getan und wie lauten diese Leitlinien?

110. Wird der Senat, die vom früheren Entwicklungspolitischen Beirat entwickelten entwicklungspolitischen Leitlinien in seine Schwerpunktbildung einbeziehen? Wenn ja, welche Punkte werden fortgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?

111. Wird sich der Senat bei der Festlegung seiner Schwerpunkte mit dem neuen Rat abstimmen? Wenn ja, in welchem Verfahren und bis wann? Wenn nein, warum nicht?

112. Sollen die vom Rat abzugebenden Empfehlungen neben auswärtiger Entwicklungspolitik auch die Inlandsarbeit hinsichtlich der Orientierung Hamburgs an einem nachhaltigen Entwicklungsmodell einbeziehen?

113. Welche Projekte mit bzw. in Entwicklungsländern zu welchen Themen bzw. Inhalten und ggf. welcher Akteure wurden 2009 aus welchen Titeln in welcher Höhe gefördert?

114. Mit welchen entwicklungspolitischen Partnern hat der Senat 2009 bei welchen Projekten in welchen Ländern zusammengearbeitet?

115. Welche im Rahmen der Hamburger Entwicklungszusammenarbeit geförderten Projekte kamen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 (jährliche Darstellung) der ländlichen Bevölkerung in den Zielländern zu Gute?

116. Welche Projekte hat der Senat in den Jahren 2007,2008 und 2009 (jährliche Darstellung) gefördert, die der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und/oder der Verbesserung des Schutzes der Rechte von Frauen gedient haben?

117. Seit einiger Zeit überwiegt in der Hamburger Entwicklungszusammenarbeit die finanzielle Förderung der Inlandsarbeit gegenüber dem finanziellen Engagement bei Projekten in den Empfängerländern (Auslandsarbeit). Ist dieses Verhältnis die Folge einer bewussten Schwerpunktsetzung des Senats? Wenn ja, warum und wann und von wem wurde dieser Schwerpunkt gesetzt? Wenn nein, wie bewertet der Senat diesen Umstand und wie will er darauf reagieren?

118. Wie hoch waren die Ausgaben für öffentliche Entwicklungshilfe Hamburgs gemäß Definition nach ODA (Official Development Assistance) in den Jahren 2001 bis 2009 (jährlich)?

119. Wie setzen sich die Hamburger Ausgaben gemäß ODA-Definition für die Jahre 2008 und 2009 im Einzelnen zusammen?

120. Teilt der Senat die Auffassung, dass auch die Bundesländer ihre Ausgaben für die Entwicklungshilfe steigern müssen, wenn die so genannten Millenniumsziele erreicht werden sollen? Wenn ja, was trägt der Senat dazu bei, die Ausgaben für öffentliche Entwicklungshilfe gemäß ODA-Definition zu steigern? Wenn nein, warum nicht?