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Unterstützte Beschäftigung – neues Förderinstrument zur beruflichen Integration behinderter Menschen – wie gut ist Hamburg vorbereitet

Dienstag, 16.06.2009

Am 1. Januar 2009 ist das „Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung“ in Kraft getreten. In diesem Gesetz finden sich umfangreiche Änderungen der Sozialgesetzbücher II, III, XI, XII und IX. Mit der neuen Leistung „Unterstützte Beschäftigung“ soll Menschen mit Behinderung der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und einer Beschäftigung in Betrieben außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ermöglicht werden. Ziel ist eine angemessene, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es ist zu vernehmen, dass diese Maßnahme besonders Schulabgängerinnen und Schulabgängern von Förderschulen für Lernbehinderte fördern soll. Die Förderung umfasst eine bis zu 2 Jahre dauernde individuelle betriebliche Qualifizierung, die als Reha-Maßnahme in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Im Bedarfsfall schließt sich daran eine Berufsbegleitung durch die Integrationsämter an.

In der Vergangenheit wechselten immer mehr Schulabgängerinnen und Schulabgängern von Förderschulen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Diese Fehlentwicklung wurde den Fähigkeiten der betroffenen Schulabgängerinnen und Schulabgängern nicht gerecht, sie soll durch die Möglichkeit einer individuellen betrieblichen Qualifizierung und einer ggf. anschließenden Berufsbegleitung für diese Personengruppe korrigiert werden.

Unterstützte Beschäftigung kann auch für solche Personen die richtige Maßnahme sein, bei denen sich im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung einstellt und für die heute mangels Alternativen oftmals nur die Werkstatt für behinderte Menschen in Frage kommt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

Größe der zu fördernden Zielgruppe in Hamburg

1. Wie groß schätzt der Senat oder die zuständige Behörde die potentielle Zielgruppe der ggf. zu fördernden Personen ein, die über den neuen Leistungstatbestand „Unterstützte Beschäftigung“ beruflich integriert werden könnten?

1.1 Wie groß schätzt der Senat oder die zuständige Behörde den Personenkreis ein, der für die individuelle betriebliche Qualifizierung nach § 38a Abs. 2 SGB IX in Frage kommt?

1.2 Wie groß schätzt der Senat oder die zuständige Behörde den Personenkreis ein, der für die Berufsbegleitung nach § 38a Abs. 3 SGB IX in Frage kommt?

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler verließen seit dem Jahr 2000 jeweils die Abschlussklassen der Förderschulen für Lernbehinderte in Hamburg?

(Bitte die Daten nach Geschlecht und Migrationshintergrund aufschlüsseln.)

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit festgestellter Lernbehinderung verließen seit dem Jahr 2000 die Abschlussklassen der anderen Schulformen?

(Bitte die Daten nach Geschlecht und Migrationshintergrund aufschlüsseln.)

4. Wie viele der ehemaligen Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen für Lernbehinderte in Hamburg begannen anschließend in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung das berufliche Eingangsverfahren (EV)?

Wie vielen wechselten dann in den Berufsbildungsbereich (BBB)?

Und wie viele wechselten anschließend in den Arbeitsbereich der Werkstatt (AB)?

(Bitte die Daten nach Geschlecht und Migrationshintergrund aufschlüsseln.)

5. Wie viele der ehemaligen Schülerinnen und Schüler mit festgestellter Lernbehinderung aus anderen Schulformen in Hamburg begannen anschließend in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung das berufliche Eingangsverfahren (EV)?

Wie vielen wechselten dann in den Berufsbildungsbereich (BBB)?

Und wie viele wechselten anschließend in den Arbeitsbereich der Werkstatt (AB)?

(Bitte die Daten nach Geschlecht und Migrationshintergrund aufschlüsseln.)

 

Vorbereitung der Unterstützten Beschäftigung

6. Welche Behörden sind mit der Vorbereitung der Unterstützten Beschäftigung befasst?

7. In welchen Gremien findet die Vorbereitung statt? Wann haben diese Gremien bisher getagt bzw. wann sollen sie tagen?

8. Gab oder gibt es im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Unterstützten Beschäftigung Gespräche mit nicht-staatlichen Stellen wie z.B. Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite? Wenn ja, mit wem und wann wurden diese Gespräche bisher geführt oder sollen noch geführt werden?

 

Ausschreibung der Trägerschaft der Unterstützten Beschäftigung

9. Wann und mit welchem Ergebnis wurde die Trägerschaft der Unterstützten Beschäftigung in Hamburg ausgeschrieben bzw. wer hat sich beworben? Welcher Träger hat den Zuschlag bekommen?

10. Welches Konzept zur Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung verfolgt der Träger, der den Zuschlag erhalten hat?

 

Aus- und Fortbildung der Job-Coaches

11. Ein zentrales innovatives Element der Unterstützten Beschäftigung sind die sogenannten Job-Coaches, die Jugendlichen mit Lernbehinderung beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt eng begleitet. Welche spezifischen Angebote der Aus- und Fortbildung für zukünftige Job-Coaches bietet Hamburg zurzeit an?

9.1 Welche Maßnahmen der Aus- und Fortbildung sind für 2009 und die Folgejahre geplant?

9.2 Wie viele Job-Coaches sollen aus Sicht des Senats oder der zuständigen Behörden aus- und fortgebildet werden?

9.3 Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Lernbehinderung soll jeweils ein Job-Coach zuständig sein?

9.4 Sollen die Job-Coaches über den Träger der Unterstützten Beschäftigung beschäftigt werden? Wird es freiberufliche Job-Coaches geben?

9.5 Falls freiberufliche Job-Coaches die Begleitung der Jugendlichen und Jungerwachsenen übernehmen: Wie will der Senat oder die zuständige Behörde die Qualität der dieser Begleitung sichern?

 

Finanzierung

12. Wie schlüsseln sich die durchschnittlichen Fallkosten beim Besuch einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung insgesamt auf? (Bitte eine Beispielrechnung darlegen, die der Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung entspricht.)

 

13. Menschen mit Behinderung aus der Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung haben auf beide Leistungen (individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung) einen Rechtsanspruch. Dieser Rechtsanspruch gegenüber dem Integrationsamt ist allerdings begrenzt auf die Mittel, die dem jeweiligen Integrationsamt aus den Mitteln der Ausgleichabgabe zur Verfügung stehen. Um die neue Aufgabe auch finanziell bewältigen zu können, wurde der Anteil, den die Integrationsämter an den Ausgleichsfonds abführen müssen von 30 Prozent auf 20 Prozent gesenkt.

In welcher Höhe standen dem Integrationsamt in 2008 Mittel zur Verfügung?

Wie entwickeln sich bisher die Mittel, die dem Integrationsamt in 2009 zur Verfügung stehen werden?

Werden diese erhöhten Mittel aus Sicht des Senates oder der zuständigen Behörde auskömmlich sein? Wenn nicht, welche Risiken sieht der Senat hier?

14. Mit welcher finanziellen Entlastung rechnet der Senat oder die zuständige Behörde durch die Einführung der unterstützten Beschäftigung zu welchem Zeitpunkt?

 

Praktikumsplätze mit konkreter Einstellungsperspektive

15. Der mit der Durchführung der Unterstützten Beschäftigung beauftragten Träger sollen bedarfsgerechte betriebliche Erprobungs- und Qualifizierungsplätze akquirieren. Plant der Senat oder die zuständigen Behörden hier Unterstützung zu leisten? Wenn ja , welche?

16. Wie viele Praktikumsplätzen mit konkreter Einstellungsperspektive stellt die Freie und Hansestadt Hamburg in 2009 zur Verfügung und wie viele plant sie in den kommenden Jahren jeweils zur Verfügung zu stellen? (Bitte nach Behördenbereichen getrennt darstellen.)

17. Ist dem Senat oder den zuständigen Behörden bekannt, wie viele Praktikumsplätze mit konkreter Einstellungsperspektive durch private Arbeitgeber in Hamburg in 2009 zur Verfügung gestellt werden sollen und wie viele in den kommenden Jahren jeweils zur Verfügung gestellt werden sollen?