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Vergabe von Gutachten und Studien durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG): Der Senat verweigert Auskünfte über Auftragnehmer und setzt Beschlüsse eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht um

Dienstag, 15.09.2009

 

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur damaligen Sozialbehörde „BAGS“ in der 16. Legislaturperiode hatte in seinen „Konsequenzen“ (Drs. 16/5000, S. 1689) u.a. gefordert,

„dass in der ‚Übersicht über Gutachten und Untersuchungen’ in den verschiedenen Einzelplänen zum Haushalt eine Konkretisierung der erteilten Gutachten und Untersuchungen erfolgt (Zweckbestimmung bzw. Bezeichnung des Gutachtens, Vergabeart, Vertragsvolumen und tatsächlich entstandene Kosten, Abgabetermin, Auftragnehmer, ggf. mit der Angabe, ob es sich hierbei um aktive, ehemalige, beurlaubte Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter handelt).“

Im zum PUA-Abschlussbericht gehörenden Minderheitenbericht der CDU-Fraktion – damaliger Fraktionsvorsitzender war Ole von Beust – heißt es zudem:

„Die CDU fordert nachhaltige Transparenz bei der Vergabe- und Verwendungspraxis bei Gutachten“ (Drs. 16/5000, S. 1852).

Diese Anforderungen des PUA-Beschlusses erfüllt die von Senator Wersich geleitete BSG mit der Darstellung in ihrem Haushaltsplan-Entwurf (Einzelpan 4) eindeutig nicht (vgl. Anlage 5 des Einzelplans). Hier stehen lediglich die „Zweckbestimmung (ggf. gekürzt)“ und der finanzielle „Ansatz“.

Weitere Informationen verweigert der Senat nun auch auf Nachfrage (vgl. Kleine Anfragen des Abg. Dirk Kienscherf Drs. 19/3784 und 3934). Dieses gilt auch für die Nennung der Auftragnehmer. So heißt es zum Auftragnehmer in zwölf von 20 Fällen in der Anlage Drs. 19/3784 unter „Vertragspartner“ lediglich anonym „Wissenschaftler“, „Wissenschaftliches Institut“, „Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen“, „Unternehmensberatung“, „Wissenschaftsunternehmen“ oder „Institut für Medienforschung“.

Beim Versuch der Begründung für die Verweigerung der Auskünfte über Auftragnehmer nennt der Senat u.a. die „Vermeidung einer Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsposition“ und die bisher – im Rahmen einer Kleinen Anfrage - nicht ausreichende Zeit, die „im Einzelfall erforderliche Zustimmung“ einzuholen. Warum diese Zustimmung nicht generell oder vorab eingeholt wird – z.B. zur Darstellung der „Gutachten und Untersuchungen“ im Einzelplan des Haushalts, wie von der Bürgerschaft mit dem PUA-Bericht beschlossen – erklärt der Senat nicht.

 

Wir fragen den Senat:

1. Wie sieht die vollständige Darstellung der Gutachten, Studien und Untersuchungen aus, die die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) seit Beginn der 19. Legislaturperiode vergeben hat – unter Berücksichtigung der mit dem Beschluss des o.g. PUA-Berichts (Drs. 16/5000) genannten Kriterien „Zweckbestimmung bzw. Bezeichnung des Gutachtens, Vergabeart, Vertragsvolumen und tatsächlich entstandene Kosten, Abgabetermin, Auftragnehmer, ggf. mit der Angabe, ob es sich hierbei um aktive, ehemalige, beurlaubte Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter handelt“?

2. Die CDU-Fraktion hat im Rahmen des Beschlusses über den o.g. PUA-Bericht „nachhaltige Transparenz“ auch für die „Verwendungspraxis“ bei Gutachten gefordert. Der Senat bzw. die BSG können aber zur Veröffentlichung der in Frage stehenden Gutachten, Studien und Untersuchungen nur unzureichende Angaben machen („bislang nicht“). Welche der in der Drs. 19/3784 bzgl. der Veröffentlichung noch nicht erläuterten Gutachten, Studien und Untersuchungen sollen wann bzw. wo und wie veröffentlicht werden oder der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt werden?

3. Für die „Evaluation des Kinderkompetenzzentrums“ durch das Universitäts-Klinikum Eppendorf hat es laut Senat „keine“ Vereinbarung zur Veröffentlichung gegeben. Wieso wurde das Universitätsklinikum mit einer Evaluation beauftragt, ohne eine Vereinbarung zur Veröffentlichung zu treffen? Wird die BSG oder Senat hier – im Nachhinein – eine Vereinbarung anstreben? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

4. Wird die BSG künftig in ihren Haushaltsplan-Entwürfen für die „Übersicht über Gutachten und Untersuchungen“ eine Darstellung schaffen, die den Ansprüchen des Beschlusses zum o.g. PUA-Bericht genügt?