Unsere Großen Anfragen
Große Anfragen beziehen sich auf politisch relevante Themen und der Senat muss sie binnen vier Wochen beantworten. Sie müssen von mindestens fünf Abgeordneten unterzeichnet sein. Mit der Antwort des Senats werden sie auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Die großen Anfragen können beraten und an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Thema einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.
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Stand der Umsetzung der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms 2017-2019 des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorbereitung der notwendigen Fortschreibung
02.09.2021
Einleitung für die Fragen: Am 5. März 2013 beschloss der Senat das erste Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) für Hamburg (Drs. 21/11341). Das Programm bündelte erstmals alle gleichstellungspolitischen Maßnahmen der Fachbehörden…
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