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Ausübung der Werberechte auf öffentlichem Grund

Montag, 08.02.2021

Einleitung für die Fragen:

 

Der Senat hat am 22. Oktober 2007 drei Verträge über die Nutzung der Hamburgischen Außenwerberechte abgeschlossen. Die Verträge haben eine Laufzeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2023. Die Hamburgische Bürgerschaft hat diesen Verträgen am 13. Dezember 2007 einstimmig zugestimmt (Drs. 18/7234, 18/7465). Einer der drei Verträge beinhaltet auch die Aufstellung und den Betrieb der Fahrgastunterstände.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

 

Frage 1: Wie stellt sich die Lage der drei Werberechtsverträge aktuell dar?

Frage 2: Welche Planungen verfolgt die zuständige Behörde in Bezug auf die Neuvergabe der Ausübung der Werberechte auf öffentlichem Grund?

Frage 3: Wie viele Bushaltestellen gibt es in Hamburg aktuell?

Frage 4: Wie viele Fahrgastunterstände sind in Hamburg aktuell aufgestellt?

Frage 5: Nach welchen Kriterien werden Bushaltestellen mit Fahrgastunterständen ausgerüstet?

Frage 6: Im Rahmen der Umsetzung des Hamburg-Takts sollen in Hamburg 600 zusätzliche Bushaltestellen eingerichtet werden. Inwieweit plant die zuständige Behörde im Zuge der Neuvergabe der Ausübung der Werberechte auf öffentlichem Grund mit Blick auf die Ziele des Hamburg-Takts einen deutlichen Aufwuchs bei der Anzahl der Fahrgastunterstände?

sowie
  • Gerrit Fuß (GRÜNE)