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Bezirkliche Ausländerabteilungen

Donnerstag, 24.06.2021

Einleitung für die Fragen:

Für die Belange ausländischer Staatsangehöriger im gesicherten Aufenthalt sind in Hamburg die für den Wohnort zuständigen Ausländerdienststellen in den Bezirksämtern zuständig. Dies betrifft Ausländer:innen, die bereits in Deutschland sind und bei denen ein Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) oder ein Visum vorhanden ist, sowie für Ausländer:innen, die visumsfrei einreisen durften. Hier werden Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert sowie notwendige ausländerrechtliche Bescheinigungen ausgestellt.

Zu den Ausländerabteilungen der Bezirksämter haben sich Frank Schmitt und Anna Gallina am 11.12.2018 (Drs. 21/15459 ) bereits erkundigt, um die Entwicklung zu Anforderungen und Ausstattung der Kundenzentren für Ausländer:innen nachvollziehen zu können. Mittlerweile ist in der Behörde für Inneres und Sport eine Projektorganisation eingesetzt worden, in deren Rahmen eine Organisationsuntersuchung der ausländerrechtlichen Aufgaben vorgenommen werden sollte, um eine effiziente und moderne Organisationsstruktur für das Ausländerwesen in Hamburg zu schaffen. Die Projektlaufzeit war für 15 Monate vorgesehen.

 

Um den Sachstand zu dieser Projektierung zu erfahren und um die aktuelle Situation, besonders auch im Zusammenhang mit der aktuellen SARS-COV-19-Pandemie, in Erfahrung zu bringen fragen wir den Senat:

 

Sachstand zur Projektorganisation

Frage 1: Seit wann läuft dieses Projekt und ist es mittlerweile abgeschlossen?

Frage 2: Welche Zielsetzung hat dieses Projekt im Einzelnen?

Frage 3: Welche konkreten Ergebnisse hat dieses Projekt erbracht?

Frage 4: Welche Kosten sind für dieses Projekt (bisher) entstanden?

 

Aktuelle Situation vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie

Vorbemerkung: Bei der Internetrecherche nach Öffnungszeiten und Terminvereinbarungsmöglichkeiten der bezirklichen Ausländerdienststellen fanden die Fragesteller für die Bezirke Mitte, Altona, Eimsbüttel, Wandsbek und Harburg jeweils Hinweise, dass aufgrund der aktuellen Lage zur Ausbreitung der Corona-Virus-Infektionen aktuell nur noch Kund:innen, deren Anliegen dringend notwendig ist und keinen Aufschub zulässt, bedient werden. Sollte ein Anliegen sehr dringlich sein, wird darum gebeten, sich telefonisch oder per Mail an das für den Wohnort zuständige Kundenzentrum zu wenden. Ein spontaner Besuch sei nicht möglich. Der Bezirk Eimsbüttel weist ergänzend darauf hin, dass die Bearbeitung einer solchen E-Mail bis zu zehn Werktage dauern kann (https://www.hamburg.de/eimsbuettel/buergerservice/79910/auslaenderangelegenheiten/).

Während die Suche nach dem Fachbereich Ausländerangelegenheiten für die einzelnen Bezirke zumindest eine Übersichtsseite auf hamburg.de ergab (zum Beispiel www.hamburg.de/innenbehoerde/auslaenderdienststellen/) fanden die Fragesteller bei der Suche für den Bezirk Bergedorf als einzigem Bezirk überhaupt kein Informationsangebot innerhalb von hamburg.de.

 

Lediglich der Bezirk Hamburg Nord scheint nach den Rechercheergebnissen der Fragesteller derzeit ein persönliches Angebot am Serviceschalter montags-donnerstags zwischen 8 und 12 Uhr anzubieten.

Frage 5: Welche bezirklichen Ausländerdienststellen bieten ausschließlich eine Terminvergabe an?

Frage 6: An welchen bezirklichen Ausländerdienststellen sind Spontanvorsprachen zu welchen Zeiten möglich?

Frage 7: Wie lange müssen Kund:innen auf eine (Zwischen-) Antwort auf eine Mail mit einem Terminwunsch in den jeweiligen bezirklichen Ausländerdienststellen warten? (Wenn möglich bitte Durchschnitt, Mittel, Min und Max angeben).

Frage 8: Wie ist derzeit die Vorlaufzeit für einen Termin in den einzelnen bezirklichen Dienststellen?

Frage 9: Welche Kriterien werden für die Beurteilung, ob ein „Anliegen dringend notwendig ist und keinen Aufschub zulässt“, angelegt. Sind diese Kriterien in allen bezirklichen Dienststellen dieselben?

Vorbemerkung: Coronabedingt waren und sind seit März 2020 die Möglichkeiten Termine in den bezirklichen Ausländerdienststellen zu vereinbaren und wahrzunehmen eingeschränkt. Wenn Kund:innen nicht mehr bedient werden konnten, haben sie darüber eine entsprechende Bescheinigung erhalten. Mit dem Rückgang des Infektionsgeschehens, zunehmenden Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen und der Zunahme der Mobilität ist es naheliegend, dass für den Sommer und die bevorstehenden Ferien auch verstärkt Reiseabsichten verfolgt werden, für die dann eine solche Bestätigung nicht ausreichend ist und somit die Nachfrage nach Terminen für Ausstellung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln und der Erteilung für Reisen notwendiger ausländerrechtliche Bescheinigungen ansteigt.

Frage 10: Welche Prognose legt der Senat für die kurzfristigen Bedarfe an Terminen bei den bezirklichen Ausländerdienststellen zu Grunde?

Frage 11: Geht der Senat davon aus, dass es durch die lange coronabedingten Einschränkungen einen „Bearbeitungsstau“ gibt?

Frage 12: Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Situation kurzfristig zu verbessern?

Vorbemerkung: 2019 gab es die Ausweich- und Erprobungsdienststelle in Meiendorf, in der zeitweise Kund:innen zur Entlastung der bezirklichen Ausländerdienststellen bedient werden konnten.

Frage 13: Was ist aus dieser Dienststelle in Meiendorf geworden? Wäre diese einsatzfähig bzw. einsatzfähig zu machen? Mit welchen Vorlaufzeiten?

Frage 14: Hat sich der Senat bereits mit der Möglichkeit befasst, diese Dienststelle in Meiendorf zur Verstärkung der bezirklichen Ausländerdienststellen in Betrieb zu nehmen? Mit welchem Ergebnis?